Aktuelles
Volksabstimmung vom 30. November 2025
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
| Donnerstag | 27. November 2025 | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Freitag | 28. November 2025 | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Sonntag | 30. November 2025 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Rico Bargetzi, Via Campeun 16, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Erweiterung Gartenanlage mit Stützmauer, Parzelle 442, Via Campeun 16
Wahl Schulsozialarbeiterin OSBR
Die Geschäftsleitung hat an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2025 Frau Sarah Hänny aus Tamins als Schulsozialarbeiterin im OSBR gewählt. Sarah Hänny wird ihre Stelle am 01. März 2026 antreten. Die Schulsozialarbeit im OSBR wird seit Januar 2025 im Leistungsauftrag durch die Fachstelle Kinder und Jugend Rhäzüns betrieben.
Wir wünschen Sarah Hänny bereits heute einen guten Start in ihre neue Tätigkeit.
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 20. November 2025
Die Botschaft inkl. Beilagen zur Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 finden Sie hier:
Budget 2026 Investitionsrechnung
Interkommunale Vereinbarung zwischen Bonaduz und Rhäzüns
Bauausschreibung
Bauherrschaft
VELÖ Bau GmbH, Geissbodenweg 4, 7232 Furna
Vertretung
ROMA Architektur und Bauleitung GmbH, Bahnhofstrasse 8, 7000 Chur
Bauvorhaben
Neubau Mehrfamilienhaus 470A, Quadra, Parzelle 470
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Tiefbauamt Graubünden
Amt für Militär und Zivilschutz
Fachstelle hindernisfreies Bauen
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 27. November 2025
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2025
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2025 nicht bis am 31. Dezember 2025 eingereicht wird. Das Gesuch kann entweder online oder in Papierform direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur, eingereicht werden.
Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Graubünden (www.sva.gr.ch) oder der Gemeinde Rhäzüns www.rhaezuens.ch/gemeinde-verwaltung/ahv-zweigstelle).
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft
Vontobel Rageth Immobilien, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Vertretung
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Demontage Garagen und Neubau Parzelle 1869, Via Cresta
Bauherrschaft
Vontobel Rageth Immobilien, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Vertretung
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Vierfamilienhaus Parzelle 1867, Via Fluras
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Oktober 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02. Oktober 2025 liegt vom 31. Oktober bis am
29. November 2025 am Schalter der Gemeindeverwaltung, am Anschlagkasten beim Dorfplatz sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. November 2025, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Kenntnisnahme des Finanzplans 2027 - 2031
- Genehmigung Budget 2026
- Festsetzung Steuerfuss 2026
- Genehmigung Schulordnung OSBR
- Genehmigung Teilrevision Feuerwehrgesetz und interkommunale Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den Gemeinden Rhäzüns und Bonaduz
- Orientierungen
- Varia
Die Botschaft inkl. Beilagen ist ab dem 07. November 2025 auf der Homepage aufgeschaltet. Gedruckte Exemplare können ab demselben Datum bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Totalrevision der Gemeindeverfassung, Wahl der Verfassungskommission
An seiner Sitzung vom 27. Oktober 2025 hat der Gemeindevorstand folgende Einwohnerinnen und Einwohner in die Verfassungskommission gewählt:
- Buchli Sabine
- Cadosch Ignaz
- Capaul Renato
- Gauch Marc
- in’t Zand Luuk (Mitglied Initiativkomitee)
- Jenal Adriano
- Kamber Manuel
- Pally Fernanda
- Rüedi Ines
- Schoop Seraina
- Tschalèr Christa (Mitglied Initiativkomitee)
Aldo Spadin nimmt als Delegierter des Gemeindevorstandes in die Kommission Einsitz.
Der Gemeindevorstand dankt den Mitgliedern der Kommission für Ihre Bereitschaft, sich zu Gunsten der Allgemeinheit zu engagieren.
Busbetrieb infolge Revisionsarbeiten Luftseilbahn Rhäzüns – Feldis AG
Wegen Revisionsarbeiten an der Luftseilbahn vom 03. bis am 07. November und vom 10. bis am 14. November 2025 verkehrt teilweise Busbetrieb. Die Fahrzeiten sind im SBB-Onlinefahrplan ersichtlich. Genauere Auskünfte erteilt Tel. 081 641 13 88.
Tannenreisig
Tannenreisig für die Gräber steht ab Mittwoch, 29. Oktober 2025, auf dem Friedhof Rhäzüns zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Deckreisig nur auf dem Friedhof verwendet werden darf.
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfälle
Heini geb. Spadin Georgina, geb. 31.10.1936, von Lumnezia GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Spadin geb. Tschalèr Maria Rita, geb. 01.10.1948, von Rhäzüns GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Totalrevision der Gemeindeverfassung, Bildung einer Verfassungskommission
Wie bereits früher kommuniziert, wird die Rhäzünser Gemeindeverfassung einer Totalrevision unterzogen. Zur Vorberatung wird eine Verfassungskommission eingesetzt.
Einwohnerinnen und Einwohner, welche Interesse haben, in dieser Verfassungskommission mitzuwirken und dadurch die Grundwerte unserer Gemeinde mitzugestalten, werden aufgerufen, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Maurizio Piacente und Antonella Ranieri, Via Sogn Paul 13, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Projektanpassung Umgebung, Via Sogn Paul 13, Parzelle 1905
Transruinaulta 2025
Am Samstag, 18. Oktober 2025, findet erneut der Transruinaulta-Lauf von Ilanz bis Thusis statt. Die Läuferinnen und Läufer passieren zwischen 11.00 und 14.00 Uhr Rhäzüns (Via da Vegnas – Via Davitg – Via S. Paul). Zuschauende sind herzlich eingeladen, die Sportler entlang der Strecke anzufeuern.
Der Zieleinlauf des Halbmarathons befindet sich vor dem Schulhaus Rhäzüns. Aus Sicherheitsgründen wird die Via Baselga von 12.00 bis 17.30 Uhr für den Verkehr gesperrt. Bitte parkieren Sie Ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz hinter der Kirche, um jederzeit wegfahren zu können. Die Anwohnenden werden direkt durch die Organisatoren informiert.
Der Fire House Club organisiert von 11.30 bis 17.00 Uhr eine Festwirtschaft auf dem Schulhausplatz für Besucher, Sportler und Zuschauer.
Für allfällige kleinere Behinderungen bitten wir um Verständnis.
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Rico Bargetzi, Via Campeun 16, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Erweiterung Gartenanlage mit Stützmauer, Via Campeun 16, Parzelle 442
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 06. November 2025
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Primus und Claudia Egle, Via Splauna 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Wachtelstall, Via Splauna 10, Parzelle 1435
Herbstschnitt der Hecken
Der Herbst ist da. Damit rückt auch der richtige Zeitpunkt für den Hecken- und Baumschnitt näher.
Wir bitten Sie daher, Bäume und Hecken entlang von Wegen und Strassen rechtzeitig zurückzuschneiden. So tragen Sie dazu bei, dass sich alle Verkehrsteilnehmer, ob zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto, sicher und ungehindert bewegen können. Darüber hinaus unterstützen Sie uns dabei, den Strassenunterhalt sowie den Winterdienst effizient durchzuführen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ergebnisse Volksabstimmung vom 28. September 2025
Zügeltermin
Wir rufen die Pflichten für Einwohnende und Vermietende im Hinblick auf den weitverbreiteten Zügeltermin vom 30. September in Erinnerung. Das Einwohnerregistergesetz des Kantons Graubünden (Einwohnerregistergesetz, ERG; BR 171.200) sieht folgende Meldepflichten vor:
Art. 13 An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
Art. 15 2. Vermietende und Arbeitgebende
1 Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.
2 Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
3 Die Regierung kann dieselben Meldepflichten für Arbeitgebende bezüglich ihrer Arbeitnehmenden vorsehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Verletzung der Vorschriften eine Busse bzw. in leichten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Gerne freuen wir uns auf die Einhaltung dieser Regelungen und danken für Ihre Mithilfe.
Kandidaturen Gemeindepräsidium
Mittlerweile sind drei Kandidaturen für das Amt des Gemeindepräsidiums bekannt gegeben worden. Nachfolgend finden Sie die Kurzprofile der drei Kandidaten:
Artikel 34 der Rhäzünser Gemeindeverfassung regelt den Wahlmodus und hält fest, dass die Wahlen in offener Gemeindeversammlung auf freien Vorschlag der Stimmberechtigten einzeln nach Kandidaten durchgeführt werden. Werden mehr Kandidierende vorgeschlagen als Ämter zu besetzen sind, erfolgt die Wahl schriftlich, ansonsten mit offenem Handmehr. Sie sind schriftlich vorzunehmen, wenn ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt. Gewählt sind jene Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Bauamt Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Provisorische Bushaltestelle Ratiras, Parzellen 850, 888, 1919
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
- Tiefbauamt Graubünden
- Rhätische Bahn AG
- Kantonspolizei Graubünden
- Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 09. Oktober 2025
Initiative für die Einführung einer Urnengemeinde in Rhäzüns
Bei der Gemeinde wurde eine mit 112 gültigen Unterschriften versehene Initiative für die Einführung einer Urnengemeinde eingereicht. Die Initiative wird durch den Gemeindevorstand in Absprache mit dem Initiativkomitee als allgemeine Anregung entgegengenommen.
Gemäss Artikel der Rhäzünser Gemeindeverfassung ist ein gültig zustande gekommenes Initiativbegehren an der nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung, spätestens innert 12 Monaten nach der Einreichung zusammen mit einem Gutachten der Gemeindeversammlung der Abstimmung zu unterbreiten. Ist die Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eingegangen, ist über ein vom Gemeindevorstand ausgearbeiteter Vorschlag abzustimmen.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 13. September 2025 beschlossen, die Initiative zum Anlass zu nehmen, die Verfassung einer Totalrevision zu unterziehen. Hierfür soll eine Verfassungskommission eingesetzt werden. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner werden aufgerufen, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Betriebs- und Gestaltungskonzept Rhäzüns; Petition und Mitwirkungseingaben
Im Rahmen des informellen Mitwirkungsverfahrens ist bei der Gemeinde eine mit 214 gültigen Unterschriften versehene Petition «zum sofortigen Stopp des Betriebs- und Gestaltungskonzepts Rhäzüns» eingereicht worden. Zudem sind 17 Einzeleingaben eingereicht worden, welche sich aus diversen Gründen gegen das Projekt aussprechen, teilweise aber auch konstruktive Alternativvorschläge unterbreiten.
Der Gemeindevorstand dankt allen Eingebenden für die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren.
Aufgrund der mehrheitlich ablehnenden Eingaben hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 13. September 2025 beschlossen, das Projekt nicht weiterzuverfolgen. Die zugesagten Bundesmittel werden der kantonalen Projektleitung zur anderweitigen Verwendung zur Verfügung gestellt. Weiterverfolgt wird lediglich noch die behindertengerechte Ausgestaltung der Bushaltestelle Dorf. Dafür wird eine Minimallösung angestrebt, welche die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die Bevölkerung wird an der Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 im Rahmen der Budgetgenehmigung über den dafür benötigten Kredit befinden.
Einladung zur Wahlversammlung vom Donnerstag, 02. Oktober 2025, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktandenliste
- Wahlen
- Ersatzwahl Gemeindepräsidium
- Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission - Orientierungen
- Varia
Die Botschaft finden Sie hier: Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 02.10.2025. Gedruckte Exemplare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfall
Chur GR, 02.09.2025
Camenisch Antonia, geb. 15.01.1936, von Rhäzüns GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Volksabstimmung vom 28. September 2025
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
| Donnerstag | 25. September 2025 | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Freitag | 26. September 2025 | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Sonntag | 28. September 2025 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Bauausschreibungen
Bauherrschaft:
Moritz Vieli, Denter Ers 14, 7403 Rhäzüns
Vertretung:
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:
Hühnerstall, Campeun Sura, Parzelle 1771 (BAB)
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen:
Amt für Raumentwicklung Graubünden
Endtermin der Einsprachen:
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 25.September 2025
Bauherrschaft:
Antonella Ranieri und Maurizio Piacente, Via Sogn Paul 13, 7403 Rhäzüns
Vertretung:
ARTHAUS green living, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:
Revisionsgesuch Umgebungsanpassung, Mulin Sut, Parzelle 1905
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen:
Keine
Endtermin der Einsprachen:
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 25.September 2025
Herbstschnitt der Hecken
Der Sommer neigt sich dem Ende zu. Damit rückt auch der richtige Zeitpunkt für den Hecken- und Baumschnitt näher.
Wir bitten Sie daher, Bäume und Hecken entlang von Wegen und Strassen rechtzeitig zurückzuschneiden. So tragen Sie dazu bei, dass sich alle Verkehrsteilnehmer, ob zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto, sicher und ungehindert bewegen können. Darüber hinaus unterstützen Sie uns dabei, den Strassenunterhalt sowie den Winterdienst effizient durchzuführen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Claudia und Primus Egle, Via Splauna 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Wachtelstall (bereits aufgestellt), Via Splauna 10, Parzelle 1435
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 11.September 2025
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Daniel Buchli, Surual 11, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Ersatz Geräteschuppen und Neubau Garage zu Wohnhaus, Surual 11, Parzelle 232
Konstituierung Gemeindevorstand
An seiner ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung hat der Gemeindevorstand sich für den Rest des Amtsjahres wie folgt konstituiert:
| Präsident | Reto Loepfe |
| Vizepräsident | Aldo Spadin |
| Departement Finanzen | Reto Loepfe |
| Departement Bau und Planung | Aldo Spadin |
| Departement Bildung | Simona Tschalèr |
| Departement Umwelt/Sicherheit/Energie/Kultur | Riccarda Lemmer |
| Departement Volkswirtschaft | Daniel Simon |
Die Neukonstituierung erfordert eine teilweise Anpassung der zugeteilten Sachgebiete in einzelnen Departementen und damit eine Revision des Organisationsreglements.
| Departement Bau und Planung | neu zuzüglich GFS und Friedhofswesen |
| Departtement Umwelt/Energie | neu zuzüglich Kultur/Vereine |
| Departement Volkswirtschaft | neu zuzüglich Feuerwehr/Militär/Zivilschhutz |
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. August 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. August 2025 liegt vom 25. August bis am
23. September 2025 am Schalter der Gemeindeverwaltung, am Anschlagkasten beim Dorfplatz sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Betriebs- und Gestaltungskonzept Rhäzüns, öffentliche Mitwirkungsauflage
An der Gemeindeversammlung 12. August 2025 wurden die anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Betriebs- und Gestaltungskonzept Rhäzüns informiert. Wie an der Gemeindeversammlung weiter orientiert wurde, findet zudem eine informelle öffentliche Mitwirkungsauflage statt. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner erhalten damit die Möglichkeit, ihre Anliegen, Kritik und allfällige Verbesserungsvorschläge zum Projekt bis spätestens am 8. September 2025 (Poststempel) schriftlich dem Gemeindevorstand mitzuteilen. Die Auflageakten können ab sofort bis zum 8. September 2025 am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich werden die Auflageakten auch auf der Homepage der Gemeinde Rhäzüns aufgeschaltet.
Der Gemeindevorstand freut sich auf konstruktive Beiträge.
Obligatorische Schiesspflicht 2025
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.
Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgendem Datum das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 22. August 2025, 18.00 – 20.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Maria Himmelfahrt
Das Fest Maria Himmelfahrt ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Freitag, 15. August 2025, geschlossen.
Wir danken für das Verständnis.
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Tina und Fabian Elvedi, Via Sogn Paul 11, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Bau Amphibienlaichgewässer und Ruderalfläche mit Kleinstrukturen, Mulin Sut, Parzelle 1443
Belegung Zivilschutzanlage durch Pz Bat 12
Das Pz Bat 12 absolviert in den nächsten drei Wochen ihren WK im Raum Bonaduz / Rhäzüns. Wegen grossem Bestand der Kompanie werden einzelne Angehörige der Armee in der ZSA in Rhäzüns übernachten.
Für Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Quartiermeister Thomas Furrer gerne unter 081 660 33 50 zur Verfügung.
Recyclinghalle Ratiras 1. August
Die Recyclinghalle Ratiras bleibt am Freitag, 1. August 2025 (Nationalfeiertag) geschlossen. Ab Samstag, 2. August 2025 sind wir wieder für Sie da.
Abbrennen von Feuerwerk am 1. August
Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 30 Abs. 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist. Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen.
Wir wünschen der Einwohnerschaft ein schönes 1. August-Fest.
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 12. August 2025, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Erhöhung Pensum Gemeindepräsidium auf 80%
- Information zum Stand des Betriebs- und Gestaltungskonzepts Rhäzüns
- Varia
Die Botschaft inkl. Beilagen ist ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Rhäzüns aufgeschaltet. Gedruckte Exemplare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Botschaft zur GV vom 12.08.2025
Plan 1:500 BGK Rhäzüns Übersicht
Plan 1:200 BGK Abfallsammelstelle
Glasfasererschliessung Rhäzüns
Die Firma Nevos, welche im Auftrag der Swisscom die Glasfasererschliessung in der Gemeinde Rhäzüns umsetzt, hat informiert, dass die Arbeiten voraussichtlich am 21. Juli 2025 mit der Verlegung des Stammkabels in Angriff genommen werden. Die Quartierausbauarbeiten starten gemäss Plan dann am 28. Juli 2025.
Die Arbeiten erfordern teilweise Grabarbeiten in den Gemeindestrassen, was zu Behinderungen des motorisierten Verkehrs bzw. zu kürzeren Wartezeiten führen kann. Die Befahrbarkeit der Strassen ist aber grundsätzlich immer möglich.
Im Namen der beteiligten Unternehmen und der Gemeinde bitten wir Sie für allenfalls entstehende Unannehmlichkeiten um Verständnis.
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Conrad Mark, Via Campeun 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Sichtschutzzaun, Pergola, Terrasse, neues Fenster Nordfassade, Autounterstand, Türüberdachung, Via Campeun 1, Parzelle 349
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft
Vontobel Rageth Immobilien, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Vertretung
Vontobel Rageth Architekten, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Ersatzneubau Stall, Via Cresta, Parzelle 27
Bauherrschaft
Miteigentümerschaft Adrian Hunger/Felix Hunger-Fry/Ines Kunz/Maria Hunger-Fry, Via Campeun 34, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Adrian Hunger, Via Campeun 34, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Umgestaltung Innenräume 1. OG, Fensteraustausch, Badsanierung 2. OG, Via Campeun 34, Parzelle 43
Bauausschreibungen
Bauherrschaft
Vontobel Rageth Immobilien, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Vertretung
Vontobel Rageth Architekten, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Neubau Vierfamilienhaus Parzelle 1867, Via Fluras, Parzelle 1867
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden
Bauherrschaft
Vontobel Rageth Immobilien, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Vertretung
Vontobel Rageth Architekten, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Demontage Garagen und Neubau Parzelle 1869, Via Cresta, Parzelle 1869
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 17. Juli 2025
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Daniel Buchli, Surual 11, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Ersatz Geräteschuppen und Neubau Garage zu Wohnhaus, Surual 11, Parzelle 232
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 10. Juli 2025
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Christian und Seraina Schoop, Via da Vegnas 3a, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Heizungsersatz und Wärmeverteilung, Via da Vegnas 3, 3a, Parzelle 389
Ausserodentliche Gemeindeversammlung vom Dienstag, 12. August 2025
Trotz intensiver Bemühungen des Gemeindevorstandes und Einsetzung einer Findungskommission konnte bislang keine Nachfolge für den per Ende 2025 abtretenden Gemeindepräsidenten Reto Loepfe gefunden werden. Der Gemeindevorstand hat deshalb beschlossen, der Gemeindeversammlung die Erhöhung des Pensums des Gemeindepräsidiums von heute 60 auf neu 80 Prozent zu beantragen. Der Gemeindevorstand erhofft sich dadurch eine Attraktivitätssteigerung des Amtes und entsprechende Kandidaturen. Das Traktandum soll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Dienstag, 12. August 2025, zum Entscheid unterbreitet werden.
Weiter wird an dieser Gemeindeversammlung über das im Rahmen des Agglomerationsprogramms Chur, 4. Generation, geplante Betriebs- und Gestaltungskonzept Rhäzüns orientiert.
Wir bitten Sie, sich diesen Termin bereits heute zu reservieren. Die Traktandenliste und die Botschaft werden zu gegebener Zeit publiziert.
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam
Das Fest Fronleichnam ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 19. Juni 2025, geschlossen. Die Gemeindeverwaltung ist zudem auch am Freitag, 20. Juni 2025, geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Nachfolgelösung Verwaltung und Reinigung Waldhütte Tarmuz
Claudia Egle hat ihre Stelle als Verwaltungs- und Reinigungsangestellte für die Waldhütte per 30. Juni 2025 gekündigt. Sie hat diese Funktion seit Sommer 2019 mit viel Verantwortungsgefühl und Herzblut ausgeführt. Die Gemeinde dankt ihr für ihren grossen Einsatz und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.
Ihre Nachfolge übernimmt ab dem 1. Juli 2025 Jürg Caminada aus Rhäzüns. Die Gemeinde freut sich auf die Zusammenarbeit und wünscht ihm einen erfolgreichen Start.
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Caroline und Christoph Neusetzer-Eichler, Via dalla Resga 10B, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Verlängerung Sichtschutzwand zum Schulhausplatz, Via dalla Resga 10B, Parzelle 194
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2025 liegt vom 09. Juni bis 7. Juli 2025 am Schalter der Gemeindeverwaltung, am Anschlagkasten beim Dorfplatz sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Behandlung von Baugesuchen in den Sommerferien / Sitzungspause
Während den Sommerferien finden – ausserordentliche Umstände vorbehalten – in der Zeit vom 2. Juli bis 12. August 2025 keine Geschäftsleitungssitzungen statt. Baugesuche, welche noch vor der Sitzungspause publiziert bzw. bearbeitet werden sollen, sind deshalb bis spätestens am Freitag, 20. Juni 2025, vollständig bei der Gemeinde einzureichen.
Bitte beachten Sie auch, dass das Bauamt in der Zeit 01. Juli bis am 11. August 2025 nicht besetzt. ist.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Umstellung IT-System; Einschränkung des Dienstleistungsbe-triebs der Gemeindeverwaltung Rhäzüns
Die Gemeindeverwaltung stellt derzeit ihre IT-Systeme auf eine neue Softwarelösung um. Infolge dieser technischen Umstellung kommt es in der Zeit vom 5. Juni 2025 bis voraussichtlich am 17. Juni 2025 zu beträchtlichen Betriebseinschränkungen.
In der Zeit vom 12. – 15. Juni 2025 steht neben den Fachanwendungen auch das übrige gesamte IT-System, d.h. auch E-Mail, Office-Produkte, nicht zur Verfügung. Gemeinde-Spartageskarten können in dieser Zeit auch nicht bezogen werden. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Anliegen während dieser Zeit weiterhin per E-Mail mitteilen. Allerdings können diese erst ab dem 16. Juni 2025 bearbeitet bzw. beantwortet werden.
Vom 12. bis und mit 16. Juni 2025 bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Telefonisch sind wir während der ganzen Zeitspanne zu den üblichen Telefonzeiten grundsätzlich erreichbar, wobei es zu punktuellen, kürzeren Unterbrüchen bei der Telefonanlage kommen kann.
Der Grossteil der Gemeindedienstleistungen ist während der Umstellungsphase nicht erhältlich. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor dem Gang zur Gemeindeverwaltung telefonisch über die Möglichkeiten des Dienstleistungsbezuges zu erkundigen. Die Mitarbeitenden sind bemüht, Anliegen soweit wie möglich weiterhin zu bearbeiten und Sie bestmöglich zu unterstützen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für Wartezeiten und Unannehmlichkeiten. Die Umstellung auf das neue System ist notwendig, um unsere Dienstleistungen in Zukunft noch effizienter, moderner und benutzerfreundlicher anbieten zu können.
Obligatorische Schiesspflicht 2025
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.
Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgenden Daten das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 06. Juni 2025, 18.00- 20.30 Uhr
Freitag, 22. August 2025, 18.00 – 20.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Miteigentümerschaft Adrian Hunger/Felix Hunger/Ines Kunz/Maria Hunger, Via Campeun 34,
7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Umgestaltung Innenräume 1. OG; Fensteraustausch; Badsanierung 2. OG, Via Campeun 34,
Parzelle 43
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 19. Juni 2025
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Curdin Salzgeber, Via Sableun 11, 7402 Bonaduz
Vertretung
Rhiienergie AG, Energieweg 1, 7015 Tamins
Bauvorhaben
Anbau PV-Anlage, Caplutta Sut, Parzelle 853
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Geburt
Chur GR, 06.05.2025
Mark Nora Liva, Tochter der Mark, Rahel-Sarah, von Willisau LU und des Mark, Robin-Nicolas, von Domleschg GR, in Rhäzüns.
Schliessung der Gemeindeverwaltung an Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 29. Mai (Auffahrtstag), und am Freitag, 30. Mai 2025, geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Zählung der leerstehenden Wohnungen sowie der Industrie- und Geschäftslokale per 01. Juni 2025
Die Gemeinde Rhäzüns ist verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik sämtliche leerstehenden Wohnungen, Industrie- und Geschäftslokale mit Stichtag 1. Juni 2025 anzugeben.
Die Mitarbeit der Gemeinden sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen ist obligatorisch. Als leerstehende Wohnungen/Lokale im Sinne dieser Zählung gelten alle bewohnbaren, am Stichtag unbesetzten Wohnungen/Lokale, die dauernder Miete oder zum Kauf angeboten werden und für den eigentlichen Wohnungsmarkt in Betracht kommen. Den Wohnungen gleichgestellt sind leerstehende zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser. Mitzuzählen sind auch jene leerstehenden Wohnungen/Lokale, die auf einen späteren Zeitpunkt bereits vermietet sind.
Nicht erfasst werden dagegen Wohnungen/Lokale, die auf den 1. Juni vermietet, jedoch aus irgendwelchen Gründen am Zähltag noch nicht besetzt sind.
Die Meldung der leerstehenden Wohnungen/Lokale können telefonisch bei der Gemeinde Rhäzüns unter Tel. 081 650 22 22 oder per Mail info@rhaezuens.ch bis zum 03. Juni 2025 bekanntgegeben werden. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft
Christian und Seraina Schoop, Via da Vegnas 3a, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Heizungsersatz und Wärmeverteilung, Via da Vegnas 3/3a, Parzelle 389
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Bauherrschaft
Claudia und Roger Gabathuler, Via Splauna 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung
THEUS architektur GmbH, Via Sera Curt 3, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Neue Umgebungsmauer, Via Splauna 7, Parzelle 1436
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine
Bauherrschaft
Vontobel Rageth Immobilien GmbH, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Vertretung
Vontobel Rageth Architekten, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Ersatzneubau Stall, Via Cresta, Parzelle 27
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 12. Juni 2025
ÖV-Fahrplan 2026
Nachdem im Fahrplan 2025 der Halbstundentakt Chur – St. Gallen umgesetzt werden konnte, soll per Fahrplan 2026 auch der seitens der Politik und der Bevölkerung seit langem geforderte integrale Halbstundentakt zwischen Zürich und Chur vollständig umgesetzt werden. Ein weiterer Meilenstein wird die Umsetzung des Halbstundentaktes Chur – Ilanz und das Buskonzept Surselva sein.
Der neue Fahrplan kann ab 23. Mai 2025 unter oev-info.ch eingesehen werden. Schätzen Sie diese Angebote oder haben Sie weitere Anregungen? Mit Ihrer Eingabe bis spätestens am 9. Juni 2025 können Sie den neuen Fahrplan 2026 aktiv mitgestalten.
Auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr (AEV) kann das Eingabeformular digital ausgefüllt werden (ePortal des Kantons Graubünden). Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail dem AEV (fahrplanentwurf@gr.ch) oder an den Fahrplanpräsidenten (erich.kohler@domat-ems.ch) einreichen.
Ihr Begehren wird mit dem Amt für Energie und Verkehr Graubünden und den Transportunternehmungen besprochen, mit den benachbarten Fahrplanregionen abgestimmt und im Rahmen des Bestellverfahrens Bund/Kanton, soweit möglich, berücksichtigt.
Weitere Informationen zum öffentlichen Verkehr erhalten Sie unter www.aev.gr.ch.
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft
Erwin und Karin Arpagaus, Via Sogn Paul 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Einfriedung West (Sichtschutz), Via Sogn Paul 10, Parzelle 398
Bauherrschaft
Irene und Andreas Braun, Via Castugls 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung
ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Abbruch bestehendes Gartenhaus und Neubau eines Gartenhauses, Via Castugls 4, Parzelle 35
Bauherrschaft
Simona und Sandro Berther, Via Puleras 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Fahrradunterstand, Via Puleras 2, Parzelle 1348
Bauausschreibungen
Bauherrschaft
Tina und Fabian Elvedi, Via Sogn Paul 11, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Bau Amphibienlaichgewässer und Ruderalfläche mit Kleinstrukturen, Mulin Sut, Parzelle 1443
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Amt für Raumentwicklung Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand (BAB) einzureichen bis 29. Mai 2025
Bauherrschaft
Caroline und Christoph Neusetzer-Eichler, Via dalla Resga 10B, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Verlängerung Sichtschutzwand zum Schulhausplatz, Via dalla Resga 10B, Parzelle 194
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 29. Mai 2025
Ersatzwahlen Gemeindevorstand
Die beiden Vorstandsmitglieder Thomas Müller und Daniel Ammann haben aus beruflichen Gründen ihre Demission eingereicht. Mit der Demission von Daniel Ammann wird gleichzeitig das Präsidium der Schulkommission vakant. Die Ersatzwahlen sind für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Mai 2025, vorgesehen.
Bislang sind der Gemeinde die Kandidaturen von Frau Riccarda Lemmer und von Frau Simona Tschalèr gemeldet worden (Nennung in der Reihenfolge des Eingangs).
Weitere Kandidaturen können bei der Gemeinde angemeldet oder an der Wahlversammlung vorgeschlagen werden.
Artikel 34 der Gemeindeverfassung regelt den Wahlmodus und hält fest, dass die Wahlen in offener Gemeindeversammlung auf freien Vorschlag der Stimmberechtigten einzeln nach Kandidaten durchgeführt werden. Werden mehr Kandidierende vorgeschlagen als Ämter zu besetzen sind, erfolgt die Wahl schriftlich, ansonsten mit offenem Handmehr. Sie sind schriftlich vorzunehmen, wenn ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt. Gewählt sind jene Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Mai 2025
Hier finden Sie die Botschaft samt Beilagen zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Mai 2025:
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 22.05.2025
Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2024
Synoptische Darstellung Revision Personalgesetz
Offene Stelle Verwaltung und Reinigung Waldhütte Tarmuz
Für die Verwaltung und Reinigung der Waldhütte Tarmuz sucht die Gemeinde Rhäzüns eine zuverlässige und selbstständige Person.
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Mai 2025, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Rechnungsablage 2024
- Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz
- Bericht der GPK und der externen Revisionsstelle - Revision des Personalgesetzes der Gemeinde Rhäzüns
- Ersatzwahlen für zwei Gemeindevorstandsmitglieder
- Orientierungen
- Varia
Die Botschaft und der Jahresbericht / die Verwaltungsrechnung 2024 sind ab dem 09. Mai 2025 auf der Homepage der Gemeinde Rhäzüns aufgeschaltet. Gedruckte Exemplare können ab demselben Datum bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft
Piotr und Katarzina Donica, Via Prada 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Andreoli Architektur AG, Marcel Andreoli, Dipl. Architekt ETH/SIA, Via Campeun 10, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Neubau Gartenhaus, Via Prada 19, Parzelle 1837
Bauherrschaft
Luca Berger, Caznerweg 10, 7408 Cazis
Vertretung
Mark Holzbau, Tur 6, 7412 Scharans
Bauvorhaben
Rückbau EFH und Neubau 2 EFH, Projektänderung Umgebung, Via Crusch 25, Parzelle 51
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Curdin Salzgeber, Via Sableun 11, 7402 Bonaduz
Vertretung
Rhiienergie AG, Energieweg 1, 7015 Tamins
Bauvorhaben
Anbau PV-Anlage. Caplutta Sut. Parzelle 853
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Keine
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 22. Mai 2025
Strassensperrung wegen Bauarbeiten an der Kirche Sogn Pau
Wegen Bauarbeiten an der Kirche Sogn Paul muss die Strasse im Bereich Via Sogn Paul beim Parkplatz unter der Kirche am Mittwoch, 7. Mai 2025, von 13.30 bis 15.30 Uhr, für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Eine Umleitung wird signalisiert. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer können die Strasse passieren.
Danke für das Verständnis.
Ersatzwahlen Gemeindepräsidium, Gemeindevorstand und Geschäftsprüfungskommission
Die beiden Vorstandsmitglieder Thomas Müller und Daniel Ammann haben aus beruflichen Gründen ihre Demission eingereicht. Mit der Demission von Daniel Ammann wird gleichzeitig das Präsidium der Schulkommission vakant. Die Ersatzwahlen sind für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Mai 2025, vorgesehen.
Bekanntlich legt Gemeindepräsident Reto Loepfe sein Amt per 31. Dezember 2025 nieder. Weiter hat Primus Egle dem Gemeindevorstand mitgeteilt, dass er als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK) per 31. Dezember 2025 zurücktritt. Die Ersatzwahlen für Reto Loepfe und Primus Egle sind für den Herbst 2025 geplant.
Der Gemeindevorstand ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für ein Amt im Gemeindevorstand oder in der GPK zu kandidieren. Gemeindepräsident Reto Loepfe (reto.loepfe@rhaezuens.ch, 081 650 22 28) und GPK-Präsident Achim Ott (achimott@yahoo.com) stehen Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung.
Obligatorische Schiesspflicht 2025
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.
Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgenden Daten das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 02. Mai 2025, 18.00 – 20.30 Uhr
Freitag, 06. Juni 2025, 18.00- 20.30 Uhr
Freitag, 22. August 2025, 18.00 – 20.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Zivilstandsamtliche Mitteilungen
Geburt
Chur GR, 28.02.2025
Tischhauser Lenya, Tochter der Tischhauser, Franzisca, von Rhäzüns GR und des Tischhauser, Matthias, von Grabs, in Rhäzüns.
Todesfall
Chur GR, 04.04.2025
Arpagaus Verena Luzia, geb. 22.01.1950, von Lumnezia GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft
Irene und Andreas Braun, Via Castugls 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung
ArchitekturAtelier Heini GmbH, Daniel Heini, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Abbruch bestehendes Gartenhaus und Neubau eines Gartenhauses, Via Castugls 4, Parzelle 35
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Keine
Bauherrschaft
Karin und Erwin Arpagaus, Via Sogn Paul 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Einfriedung West (Sichtschutz), Via Sogn Paul 10, Parzelle 398
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Keine
Bauherrschaft
Simona und Sandro Berther, Via Puleras 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Fahrradunterstand, Via Puleras 2, Parzelle 1348
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Keine
Bauherrschaft
Conrad Mark, Via Campeun 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Sichtschutzzaun/Pergola/Terasse/Fenster/Türüberdachung/Autounterstand, Via Campeun 1, Parzelle 349
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 07. Mai 2025.
Sammelstelle für leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen
Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen können während den Öffnungszeiten gratis bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Mit dem Recycling Ihrer leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei.
Schalteröffnungszeiten während den Ostertagen
Gründonnerstag, 17. April 2025: 9.00 – 11.30 Uhr (telefonisch ganztags erreichbar)
Karfreitag, 18. April 2025: geschlossen
Ostermontag, 21. April 2025: geschlossen
Ab Dienstag, 22. April 2025, sind wir wieder zu den üblichen Zeiten erreichbar.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage.
Obligatorische Schiesspflicht 2025
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.
Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgenden Daten das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 02. Mai 2025, 18.00 – 20.30 Uhr
Freitag, 06. Juni 2025, 18.00- 20.30 Uhr
Freitag, 22. August 2025, 18.00 – 20.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Zügeltermin
Wir rufen die Pflichten für Einwohnende und Vermietende im Hinblick auf den weitverbreiteten Zügeltermin vom 31. März 2025 in Erinnerung. Das Einwohnerregistergesetz des Kantons Graubünden (Einwohnerregistergesetz, ERG; BR 171.200) sieht folgende Meldepflichten vor:
Art. 13 An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
Art. 15 2. Vermietende und Arbeitgebende
1 Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.
2 Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
3 Die Regierung kann dieselben Meldepflichten für Arbeitgebende bezüglich ihrer Arbeitnehmenden vorsehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Verletzung der Vorschriften eine Busse bzw. in leichten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Gerne freuen wir uns auf die Einhaltung dieser Regelungen und danken für Ihre Mithilfe.
Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Teilrevision Ortsplanung Rhäzüns
Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss vom 18. März 2025 (Protokoll Nr. 201/2025) die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Rhäzüns am 9. März 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Umsetzung KRL / Antennenanlagen» mit nachfolgenden Anweisungen, Vorbehalten und Feststellungen gestützt auf Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) genehmigt.
Baugesetz:
- Die Gemeinde wird angewiesen, das in Art. 19 BauG festgelegte Mass von max. 60 m2 anrechenbarer Gebäudefläche bei An- und Kleinbauten bei nächster sich bietender Gelegenheit zu überprüfen.
Zonenplan 1:10’000 und Zonenplan 1:2000 Dorf Caplutta:
- Für folgende Einzonungen bestehen gesetzliche Bauverpflichtungen gemäss Art. 19c KRG und Art. 8c BauG: Parzellen Nrn. 1436, 842, 843, 844, 845, 846, 847, 848, 849, 1910, 1911, 1912, 1913 und 1914.
- Für die im Zonenplan mit einer Bauverpflichtung belegten bestehenden Bauzonen gilt die Bauverpflichtung gemäss Art. 19g KRG und Art. 8c BauG.
Zonenplan 1:1000 vom 22. Mai 2014 (sistierte Genehmigung der Gewerbezone Ratiras gemäss Regierungsbeschluss vom 26. Mai 2015 Prot. Nr. 475/2015):
- Die Gemeinde wird angewiesen, die zulässigen Nutzungen in der Gewerbezone Ratiras im Rahmen der noch durchzuführenden Quartierplanung festzulegen.
- Die Gemeinde wird angewiesen, im Quartierplanverfahren gestützt auf ein Lärmschutzgutachten aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Planungswerte bei Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden können.
Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Dorf Caplutta (genehmigt im Sinne der Erwägungen)
Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2000 / 1:5000:
- Der geplante Anschlusspunkt / Unterführung nördlich des Siedlungsgebiets zwischen Caplutta Sura und Caplutta Sut wird nicht genehmigt und zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückgewiesen.
Die Planungsbeschwerden wurden in separaten Regierungsbeschlüssen behandelt.
Der vollständige Genehmigungsbeschluss kann während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns eingesehen werden. Gegen die darin enthaltenen Anweisungen, Vorbehalte und Feststellungen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum nach Massgabe des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) beim Obergericht Graubünden Beschwerde erhoben werden.
Öffnung der Alpstrasse
Die Alpstrasse ist ab Donnerstag, 03. April 2025, 08.00 Uhr, bis Lag Miert offen und normal befahrbar.
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft
Rita und Renzo Cadruvi, Via dalla Resga 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Energetische Sanierung Wohnhaus, Via dalla Resga 6, Parzelle 193
Bauherrschaft
Stéphanie Caviezel, Via Davitg 1A, 7403 Rhäzüns
Vertretung
ROMA Architektur, Bahnhofstrasse 8, 7000 Chur
Bauvorhaben
Heizungsersatz, Einbau Pelletofen mit neuem Kamin, Quadra, Parzelle 470
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Todesfall
Chur GR, 18.02.2025
Sievi Monica Clara, geb. 18.12.1940, von Bonaduz GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR
Demissionen im Gemeindevorstand
Die Vorstandsmitglieder Thomas Müller und Daniel Ammann haben beide aus beruflichen Gründen ihre Demission aus dem Gemeindevorstand Rhäzüns bekannt gegeben. Mit der Demission von Daniel Ammann wird gleichzeitig das Präsidium der Schulkommission vakant. Die Ersatzwahl ist für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Mai 2025, vorgesehen.
Der Gemeindevorstand ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für ein Amt im Gemeindevorstand zu kandidieren. Gemeindepräsident Reto Loepfe steht Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung (reto.loepfe@rhaezuens.ch, 081 650 22 28).
Energiekommission Rhäzüns, Demission und Ersatzwahl
Christian Schoop hat dem Gemeindevorstand seine Demission als Mitglied der Energiekommission Rhäzüns mitgeteilt. Der Gemeindevorstand dankt Christian Schoop herzlich für seinen langjährigen Einsatz zu Gunsten der Allgemeinheit. Als Nachfolger hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 17. März 2025 Herrn Lars Thoma gewählt. Lars Thoma wird sein Amt ab sofort ausüben.
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Mario Fetz, Rue de Vermont 59, 1202 Genève
Vertretung
Vontobel Rageth Architekten, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Sanierung bestehendes Chalet, Via Cresta 4, Parzelle 27
Bauausschreibungen
Bauherrschaft
Luca Berger, Caznerweg 10, 7408 Cazis
Vertretung
Mark Holzbau AG, Tur 6, 7412 Scharans
Bauvorhaben
Rückbau EFH und Neubau 2 EFH, Via Crusch 25, Parzelle 51, Projektänderung Umgebung
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine
Bauherrschaft
Piotr und Katarzyna Donica, Via Prada 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Andreoli Architektur AG, Marcel Andreoli, Dipl. Architekt ETH/SIA, Via Campeun 10, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Neubau Gartenhaus, Via Prada 19, Parzelle 1837
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 10. April 2025
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Todesfall
Sevelen SG, 22.02.2025
Camenisch Lorenz Anton, geb. 12.10.1941, von Rhäzüns GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR
Todesfall
Chur GR, 11.03.2025
Congedi Agostino, geb. 27.08.1966, von Italien I, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR
Revisionsarbeiten Luftseilbahn Rhäzüns – Feldis AG
Wegen Revisionsarbeiten an der Luftseilbahn vom 31. März bis 04. April 2025 und 07. April bis 11. April 2025 verkehrt teilweise Busbetrieb. Genauere Auskünfte erteilt Tel. 081 641 13 88.
Spartageskarte Gemeinde
Die «Spartageskarte Gemeinde» ist am Schalter vieler Gemeinden erhältlich. Mit der «Spartageskarte Gemeinde» sind Reisende einen Tag lang, auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken, in der ganzen Schweiz unterwegs. Die Spartageskarte wird sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Spartageskarten gekauft werden, desto tiefer der Preis.
Preisstufe 1 (bis max. 10 Tage vor dem Reisedatum erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 39.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 52.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 66.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
Preisstufe 2 (bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 59.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 99.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 148.00
Die Verfügbarkeit der Spartageskarten pro Reisetag wird unter www.spartageskarte-gemeinde.ch angezeigt. Auf dieser Seite finden sich auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Unter dem Link finden Sie auch die Übersicht über die Gemeinden, bei denen der Kauf einer der Spartageskarte Gemeinde möglich ist. Ein direkter Verkauf oder eine Reservierung über diese Website sind jedoch nicht möglich, der Kauf ist ausschliesslich am Schalter der Gemeinde möglich. Dabei sind Nachname, Vorname und Geburtsdatum (Ausweis vorweisen) anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Rhäzüns die Spartageskarte ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner von Rhäzüns verkauft.
Betreten von Wiesen und Feldern
Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von Wiesen und Feldern verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.
Einwohnerstatistik per 31. Dezember 2024
Wohnbevölkerung
Schweizerinnen und Schweizer: 648 Männer 626 Frauen 1‘274 Total
Ausländerinnen und Ausländer: 202 Männer 152 Frauen 354 Total
Total: 850 Männer 778 Frauen 1‘628 Total
Geburten: 8
Todesfälle: 10
Betreten von Wiesen und Feldern
Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von Wiesen und Feldern verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Magnus Camenisch, Via Suro 22, 7403 Rhäzüns
Vertretung
G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Heizungsersatz Wärmepumpe mit Splitgerät, Via Suro 22, Parzelle 1730
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Stéphanie Caviezel, Via Davitg 1A, 7403 Rhäzüns
Vertretung
ROMA Architektur, Bahnhofstrasse 8, 7000 Chur
Bauvorhaben
Heizungsersatz Trainingsraum: Einbau Pelletofen mit neuem Kamin, Quadra, Parzelle 470
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 20. März 2025
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Rita und Renzo Cadruvi, Via dalla Resga 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Energetische Sanierung, Via dalla Resga 6, Parzelle 193
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 20. März 2025
Steuerveranlagungen
Bei der kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf. Die Schulung des neuen Programmes durch die kantonale Steuerverwaltung findet im März 2025 statt - somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben.
Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuerklärungen 2024 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.
Gemeindeversammlung vom 13. März 2025; Verzicht auf Durchführung
Die in der Jahresplanung 2025 für den 13. März vorgesehene Gemeindeversammlung findet mangels beratungsreifer Traktanden nicht statt.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Aufruf an die Hundehaltenden
Hundehaltende haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trottoirs, öffentlichen Anlagen und Gehwege nicht durch Hunde verunreinigt werden.
Auszug aus dem Polizeigesetz
Art. 18, Abs. 4
Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Ver-unreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von Fr. 100.00 gebüsst.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde ihr „Geschäft“ verrichten, ohne dass der Kot von den Hundehaltenden aufgenommen wird. Wir appellieren deshalb an die Hundehaltenden, den Kot ihrer Lieblinge mittels Plastikbeutel in den zur Verfügung stehenden Robi-Dog-Behältern zu entsorgen.
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Mario Fetz, Rue de Vermont 59, 1202 Genf
Vertretung
Vontobel Rageth Architekten, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Sanierung bestehendes Chalet, Via Cresta 4, Parzelle 27
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 06. März 2025
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
N. Tomaschett und U. Schüpfer, Via Casti 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Lamellendach für gedeckten Sitzplatz, Via Casti 1, Parzelle 102
Volksabstimmung vom 09. Februar 2025
Das Rhäzünser Resultat der eidgenössischen Volksabstimmung vom 09. Februar 2025 finden Sie hier: Protokoll Volksabstimmung vom 09.02.2025
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Samira und Jürg Schmid, Runcaglia 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung
LBA Architekturbüro, Malinweg 1, 7203 Trimmis
Bauvorhaben
Diverse Gewässerschutzanpassungen, Parzellen 1517 / 1531, Runcaglia
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Amt für Raumentwicklung Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 27. Februar 2025
Volksabstimmung vom 09. Februar 2025
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis. Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
| Donnerstag | 06. Februar 2025 | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Freitag | 07. Februar 2025 | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Sonntag | 09. Februar 2025 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Sirenentests Mittwoch 5. Februar 2025
Am Mittwoch, 5. Februar 2025, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.
Allgemeiner Alarm
Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst. Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Wasseralarm
Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS und auf der Alertswiss-Website.
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Magnus Camenisch, Via Suro 22, 7403 Rhäzüns
Vertretung
G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Heizungsersatz mittels Luft-Wasser Wärmepumpe mit Splitgerät, Parzelle 1730, Via Suro 22
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 20. Februar 2025
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft
Swisscom (Schweiz) AG, Ringstrasse 32, 7001 Chur
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
BG 2019/16, Projektanpassung Neubau Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit neuen Antennen im Kirchturm, Via Baselga, Parzelle 136
Die gegen das Bauvorhaben erhobenen Einsprachen wurden mit separatem Entscheid abgewiesen; die Mitteilung erfolgte an die Rechtsvertretung der Einsprechenden.
Bauherrschaft
Roman Salzgeber, Brühlgartenstrasse 9, 8400 Winterthur
Curdin Salzgeber, Via Sableun 11, 7402 Bonaduz
Vertretung
Curdin Salzgeber, Via Sableun 11, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Diverse Änderungen: 2 zusätzliche Garagentore, Diverse Trennwände, Sanierung Dachentwässerung, Überdachung zw. Silo und Halle, Aussentreppe und Podeste, Caplutta Sut, Parzelle 853
Steuerveranlagungen
Bei der kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf. Die Schulung des neuen Programmes durch die kantonale Steuerverwaltung findet im März 2025 statt - somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben.
Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuerklärungen 2024 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.
Aufhebung Hydrantengebühr / Pauschale Festsetzung Feuerwehrpflichtersatzabgabe
Die Gemeinde Rhäzüns hatte bisher zwei Arten von Abgaben zur Finanzierung der Feuerwehr: eine einkommensabhängige Feuerwehrpflichtersatzabgabe und eine Hydrantengebühr, die sich nach dem Versicherungswert der Gebäude richtete. Die meisten anderen Bündner Gemeinden finanzieren ihre Feuerwehr jedoch lediglich mit der Feuerwehrersatzabgabe. Am 23. November 2023 beschloss die Gemeindeversammlung deshalb, die Hydrantengebühr ebenfalls abzuschaffen und die fehlenden Einnahmen über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe zu kompensieren.
Die Feuerwehrersatzabgabepflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem das 21. Altersjahr erfüllt wird und endet am Schluss des Jahres der Erfüllung des 50. Altersjahres. Lernende und Studierende sind nicht von der Abgabepflicht befreit. Reduzierte Ansätze sind nicht möglich.
Laut Artikel 17 des Rhäzünser Feuerwehrgesetzes beträgt die Feuerwehrersatzabgabe mindestens 50 Franken und höchstens 500 Franken. Die genaue Höhe bestimmt der Gemeindevorstand. Um die bisherigen Einnahmen der Hydrantengebühr zu ersetzen, wurde eine pauschale Abgabe von 270 Franken pro pflichtige Person festgelegt.
Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe ist keine neue Abgabe! Bisher wurde sie über die jährliche Steuerrechnung eingezogen. Ab dem Steuerjahr 2024 (Rechnungsstellung im 2025) kann dies aber nicht mehr über das Veranlagungsprogramm der kantonalen Steuerverwaltung abgewickelt werden. Daher muss die Gemeinde die Rechnung neu separat ausstellen.
Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen verschickt.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Volksabstimmung vom 09. Februar 2025
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis. Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
| Donnerstag | 06. Februar 2025 | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Freitag | 07. Februar 2025 | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Sonntag | 09. Februar 2025 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Spartageskarte Gemeinde
Die «Spartageskarte Gemeinde» ist am Schalter vieler Gemeinden erhältlich. Mit der «Spartageskarte Gemeinde» sind Reisende einen Tag lang, auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken, in der ganzen Schweiz unterwegs. Die Spartageskarte wird sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Spartageskarten gekauft werden, desto tiefer der Preis.
Preisstufe 1 (bis max. 10 Tage vor dem Reisedatum erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 39.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 52.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 66.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
Preisstufe 2 (bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 59.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 99.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 148.00
Die Verfügbarkeit der Spartageskarten pro Reisetag wird unter www.spartageskarte-gemeinde.ch angezeigt. Auf dieser Seite finden sich auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Unter dem Link finden Sie auch die Übersicht über die Gemeinden, bei denen der Kauf einer der Spartageskarte Gemeinde möglich ist. Ein direkter Verkauf oder eine Reservierung über diese Website sind jedoch nicht möglich, der Kauf ist ausschliesslich am Schalter der Gemeinde möglich. Dabei sind Nachname, Vorname und Geburtsdatum (Ausweis vorweisen) anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Rhäzüns die Spartageskarte ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner von Rhäzüns verkauft.
Verzugs- und Vergütungszinsen 2025
Gestützt auf das kantonale Steuergesetz setzt das kantonale Departement für Finanzen und Gemeinden für jedes Kalenderjahr den Verzugszins und den Vergütungszins fest. Diese Zinssätze gelten auch für die Gemeinde Rhäzüns. Für das Kalenderjahr 2025 gilt ein Verzugszins von 4 % und ein Vergütungszins von 0.25 %.
Neue Rechnungsstellung für die jährliche Kehrichtgrundgebühr
Zur Deckung der anfallenden Fixkosten für den Betrieb der Abfallentsorgung erhebt die Gemeinde gemäss Art. 8 des Gebührengesetzes von Privatpersonen (ab erfülltem 18. Lebensjahr) und Gewerbebetrieben eine jährliche Grundgebühr einschliesslich Mehrwertsteuer.
Bislang wurde diese Gebühr jeweils über die jährliche Steuerrechnung erhoben. Ab dem Steuerjahr 2024 (Rechnungstellung im 2025) bietet die kantonale Steuerverwaltung die Abwicklung über ihr Veranlagungsprogramm aber nicht mehr an, so dass die Gemeinde die Kehrichtgrundgebühr separat in Rechnung stellen muss.
Die entsprechenden Gebührenrechnungen werden in diesen Tagen versendet.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bauausschreibung
Bauherrschaft
Nadja Tomaschett und Ueli Schüpfer, Via Casti 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung
dito Bauherrschaft
Bauvorhaben
Lamellendach für gedeckten Sitzplatz, Via Casti 1, Parzelle 102
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Gebäudeversicherung Graubünden
Rhätische Bahn AG
Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 30. Januar 2025
Verzugs- und Vergütungszinsen 2025
Gestützt auf das kantonale Steuergesetz setzt das kantonale Departement für Finanzen und Gemeinden für jedes Kalenderjahr den Verzugszins und den Vergütungszins fest. Diese Zinssätze gelten auch für die Gemeinde Rhäzüns. Für das Kalenderjahr 2025 gilt ein Verzugszins von 4 % und ein Vergütungszins von 0.25 %.
Behörden, Kommissionen und Delegierte für das Amtsjahr 2025
Gemeindevorstand
Präsident: Reto Loepfe
Vizepräsident: Daniel Ammann
Departement Finanzen: Reto Loepfe, Stv. Aldo Spadin
Departement Bau und Planung: Aldo Spadin, Stv. Reto Loepfe
Departement Bildung: Daniel Ammann, Stv. Thomas Müller
Departement Volkswirtschaft: Daniel Simon, Stv. Daniel Ammann
Departement Umwelt: Thomas Müller, Stv. Daniel Simon
Geschäftsleitung
Vorsitzender: Reto Loepfe
Leiter Verwaltung: Adriano Jenal
Schulleiterin: Seraina Schoop
Leiter Betriebe: Peter Sprecher
Geschäftsprüfungskommission
Präsident: Achim Ott
Mitglied: Franco Tschalèr
Mitglied: Primus Egle
Gemeindeführungsstab GFS Regio
Präsident: Marcel Bieler, Stv. Reto Loepfe
Stabschef: Martin Gieriet, Stv. Thomas Müller
Feuerwehr: Daniel Stoffel, Stv. Marc Iten
Naturgefahren: Peter Sprecher, Stv. Dominik Mannhart
Technische Dienste: Markus Caluori, Stv. vakant
Führungsunterstützung: Patrick Schlegel, Stv. Adriano Jenal
Bauamt
Daniel Heini
Lokaler Naturgefahrenberater
Dominik Mannhart, Stv. Tobias Schuster
Flächenbeauftragter
Peter Sprecher
Schulkommission
Präsident: Daniel Ammann
Mitglied: Livia Ferrari
Mitglied: Susanne Cadosch
Schulleiterin: Seraina Schoop
Schulrat OSBR
Vizepräsident: Daniel Ammann
Mitglied: Livia Ferrari
Vorstand Musikschule Imboden
Mitglied: Daniel Ammann, Stv. Thomas Müller
Energiekommission
Präsident: Thomas Müller
Mitglied: Reto Loepfe
Mitglied: Daniel Heini
Mitglied: Christian Schoop
Mitglied: Peter Sprecher, Stv. Markus Caluori
Alpkommission
Mitglied: Daniel Simon, Stv. Reto Loepfe
Vorstand Crest Ault
Vizepräsident: Reto Loepfe
Mitglied: Daniel Simon
Feuerwehrkommission
Mitglied: Reto Loepfe
Mitglied: Thomas Müller
Vorstand Spitex Imboden
Mitglied: Reto Loepfe
Grundbuchkreis Domat/Ems
Obmann: Reto Loepfe
Vorstand ZRAI (Zweckgemeinschaft Regional-ARA Isla)
Mitglied: Reto Loepfe
Mitglied: Aldo Spadin
Präsidentenkonferenz Region Imboden
Mitglied: Reto Loepfe
Beirat Regionale Tourismusorganisation (ReTO)
Mitglied: Daniel Simon
Rhiienergie AG (Verwaltungsrat)
Mitglied: Reto Loepfe
Alters- und Pflegeheim Casa Falveng (Stiftungsrat)
Mitglied: Reto Loepfe
Mitglied: Thomas Müller
Delegierte AVM
Reto Loepfe
Markus Caluori
Thomas Müller
Thomas Götz
Delegierter Spitalregion
Reto Loepfe
Wintersperre Alpstrasse
Die Alpstrasse ist ab Montagvormittag, 16. Dezember 2024, gesperrt. Die Aufhebung der Sperre im Frühjahr 2025 wird publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage
| bis am 23. Dezember 2024 | übliche Öffnungszeiten |
| 24. Dezember 2024 bis am 02. Januar 2025 | geschlossen |
| ab dem 03. Januar 2025 | übliche Öffnungszeiten |
Für dringende Notfälle gibt das Tonband unter 081 650 22 22 Auskunft über die Erreichbarkeit von Ansprechpersonen.
Für das im zu Ende gehenden Jahr entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns herzlich. Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, einen guten Rutsch und gute Gesundheit.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2024 nicht bis am 31. Dezember 2024 eingereicht wird. Das Gesuch kann entweder online oder in Papierform direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur, eingereicht werden.
Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Graubünden (www.sva.gr.ch) oder der Gemeinde Rhäzüns www.rhaezuens.ch/gemeinde-verwaltung/ahv-zweigstelle).
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
L+B Property AG, c/o Calanda Treuhand AG, Spundisstrasse 21, 7000 Chur
Vertretung
H Architektur, Falknisstrasse 4, 7205 Zizers
Bauvorhaben
Wärmetechnische Innensanierung EFH mit Heizungsersatz Wärmepumpe innen aufgestellt, La Val 6, Parzelle 172
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 liegt vom 13. Dezember bis 12. Januar 2025 am Schalter der Gemeindeverwaltung, am Anschlagkasten beim Dorfplatz sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 finden Sie hier: Protokoll GV 21.11.2024
Spartageskarte Gemeinde
Die «Spartageskarte Gemeinde» ist am Schalter vieler Gemeinden erhältlich. Mit der «Spartageskarte Gemeinde» sind Reisende einen Tag lang, auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken, in der ganzen Schweiz unterwegs. Die Spartageskarte wird sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Spartageskarten gekauft werden, desto tiefer der Preis.
Preisstufe 1 (bis max. 10 Tage vor dem Reisedatum erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 39.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 52.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 66.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
Preisstufe 2 (bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 59.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 99.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 148.00
Die Verfügbarkeit der Spartageskarten pro Reisetag wird unter www.spartageskarte-gemeinde.ch angezeigt. Auf dieser Seite finden sich auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Unter dem Link finden Sie auch die Übersicht über die Gemeinden, bei denen der Kauf einer der Spartageskarte Gemeinde möglich ist. Ein direkter Verkauf oder eine Reservierung über diese Website sind jedoch nicht möglich, der Kauf ist ausschliesslich am Schalter der Gemeinde möglich. Dabei sind Nachname, Vorname und Geburtsdatum (Ausweis vorweisen) anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Rhäzüns die neue Spartageskarte ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner von Rhäzüns verkauft.
Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)
Gemäss Art. 11 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte
CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten sind die Gemeinden zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen bzw. Bussen auszusprechen (Art. 36 f. Energiegesetz des Kantons Graubünden). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Teilrevision Artikel 7 Abs. 1 lit. b) des Rhäzünser Gebührengesetzes
An der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 wurde Artikel 7 Abs. 1 lit. b) des Rhäzünser Erschliessungsgesetzes wie folgt geändert:
Zur Deckung der anfallenden variablen Abwasserkosten erhebt die Gemeinde für alle angeschlossenen Bauten und Anlagen eine jährliche Mengengebühr für:
b) Benützung Abwasserreinigungsanlage (ARA) CHF 0.50 bis 1.20 2.00 / m3
Die Teilrevision tritt per sofort in Kraft.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft
Claudia und Roger Gabathuler, Via Splauna 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung
Dachbau Frei AG, Hofstättle 14, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Dachsanierung, Via Splauna 7, Parzelle 485
Resultate Volksabstimmung vom 24.11.2024
Die Rhäzünser Resultate der Volksabstimmung vom 24. November 2024 finden Sie hier: Abstimmungsprotokoll vom 24.11.2024
Praxisfestlegung Erhebung Baubewilligungsgebühren
Der administrative Aufwand bei der Baugesuchsbearbeitung hat stark zugenommen; dies gilt auch für Baugesuche für kleinere Bauvorhaben. So müssen seit einiger Zeit sämtliche Baugesuche, d.h. auch Kleinstprojekte, an die Gebäudeversicherung Graubünden gemeldet werden. Zudem müssen sämtliche Baugesuche (auch für Wärmepumpen, Gartenhäuser, Unterstände etc.) im Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes erfasst und nachgepflegt werden. Selbstverständlich müssen auch alle bewilligten Bauvorhaben nach deren Vollendung vor Ort abgenommen werden.
Bislang galt bei der Gebührenfestlegung der Grundsatz, dass bei Baugesuchen für kleinere Bauvorhaben die im Gebührengesetz festgelegte Minimalgebühr von Fr. 100 in Rechnung gestellt wird. Dieser Betrag vermag die pro Baugesuch anfallenden Kosten aber seit längerem nicht mehr zu decken.
Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Minimalgebühr im Sinne einer Praxisfestlegung generell von heute Fr. 100 auf Fr. 200 anzuheben.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2024 nicht bis am 31. Dezember 2024 eingereicht wird. Das Gesuch kann entweder online oder in Papierform direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur, eingereicht werden.
Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Graubünden (www.sva.gr.ch) oder der Gemeinde Rhäzüns www.rhaezuens.ch/gemeinde-verwaltung/ahv-zweigstelle).
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.
Herbstschnitt der Hecken
Es ist wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden.
Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich "auf die Grenze" und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist.
Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25 m Höhe über Gehwegen und 4.50 m über Strassen einzuhalten.
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox).
Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.crestault.ch unter Werk Heckenschnitt
Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 21. November 2024
Öffentliche Auflage Lärmsanierungsprojekt H13 Italienische Strasse
Den Publikationstext zum Lärmsanierungsprojekt H13 Italienische Strasse, Gemeinde Rhäzüns. Auflageprojekt Nr. 13.5288 finden Sie hier: Publikation Lärmsanierungsprojekt Rhäzüns
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 21. November 2024, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Kenntnisnahme des Finanzplans 2026 - 2030
- Genehmigung Budget 2025
- Festsetzung Steuerfuss 2025
- Teilrevision Gebührengesetz
- Orientierungen
- Varia
Die Botschaft inkl. Budget 2025 ist ab dem 8. November 2024 auf der Homepage aufgeschaltet. Gedruckte Exemplare können ab demselben Datum bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.