Aktuelles
COVID-19, Homeoffice-Pflicht; Schalterschliessung der Gemeindeverwaltung Rhäzüns
Vor dem Hintergrund der vom Bund verordneten Homeoffice-Pflicht bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung Rhäzüns ab dem 18. Januar 2021 geschlossen. Damit soll – insbesondere mit Blick auf die noch ansteckendere Virusmutation – das Ansteckungsrisiko der Schalterkundinnen und -kunden und der Mitarbeitenden minimiert werden. Die Gemeindeverwaltung wird auch weiterhin mit minimalem Personalbestand besetzt sein. Die übrigen Mitarbeitenden wechseln bis aus Weiteres ins Homeoffice.
Selbstverständlich sind sämtliche Gemeindedienstleistungen auch weiterhin abrufbar. Vor einer Schaltervorsprache bitten wir die Bevölkerung jedoch um telefonische Kontaktnahme zwecks Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie dabei auch, dass eine Vielzahl Ihrer Anliegen unter den nachstehenden Kanälen bequem von Zuhause aus erledigt werden können:
Telefon: 081 650 22 22
Internet: www.rhaezuens.ch/online-schalter
E-Mail: info@rhaezuens.ch
Wir danken den Einwohnerinnen und Einwohnern für das Verständnis und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
COVID-19; Aktuelle Massnahmen des Bundes
Den Link zu den aktuellen Massnahmen des Bundes finden Sie hier: Massnahmen ab 18.01.2021
Hundemeldepflicht und Hundetaxe 2021
Jeder Hund muss vom Halter bei der Gemeinde gemeldet werden. Für noch nicht gemeldete Hunde hat die Meldung jährlich bis zum 31. Januar zu erfolgen.
Bei einem Besitzerwechsel oder bei einer Erwerbung unter dem Jahr ist der neue Halter innert 14 Tagen zur Meldung verpflichtet. Die Meldepflicht beginnt, sobald ein Hund vier Monate alt ist.
Für jeden über vier Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Hundetaxe zu entrichten. Die Taxe beträgt für den ersten Hund Fr. 80.--, Fr. 200.-- für den zweiten Hund und für jeden weiteren, im gleichen Haushalt gehaltenen Hund Fr. 300.-- jährlich. Für besondere Funktionen ausgebildete und anerkannte Hunde sind von der Taxe befreit. Der Gemeindevorstand legt die Einzelheiten fest.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: R. und T. Müller-Di Guardia, Via Campeun 38, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus, Via Campeun 38, Parzelle 1800
Wintersportaktivitäten in Wildeinstandsgebieten
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus haben zu einer starken Zunahme von Aktivitäten in der freien Natur geführt. Insbesondere ist ein starker Anstieg von Schneesportaktivitäten abseits von markierten Winterwanderwegen, Loipen und Schneeschuhtrails feststellbar. Diese Aktivitäten können für Wildtiere zu Stress und mitunter zu Tod führen. Wildtiere reduzieren im Winter ihren Energieverbrauch und leben von ihren Fettreserven. Wiederholte Störungen der Wildtiere führen zu einer Erschöpfung ihrer Reserven. Problematisch sind insbesondere Störungen wie sie von Schneeschuhläufern oder Tourenskifahrern ausgehen.
Um die negative Auswirkungen zu verhindern, ist die Beachtung folgender Punkte wichtig:
- Auf Wegen und bezeichneten Routen bleiben, insbesondere im Wald
- Waldränder und schneefreie Flächen meiden
- Hunde an der Leine führen
Insbesondere mit Blick auf die für die kommenden Tage prognostizierten Starkschneefälle bitten wir die Bevölkerung, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
COVID-19; Diverse Fragen zu den Impfmöglichkeiten
Seit Beginn der Impfkampagne im Kanton Graubünden sind unsere Gemeinden verschiedentlich mit diesbezüglichen Fragen konfrontiert worden. Der GFS Regio der beiden Gemeinden bittet die Bevölkerung aber, sich mit entsprechenden Fragen oder Unklarheiten direkt an den jeweiligen Hausarzt / die jeweilige Hausärztin oder an das Gesundheitsamt Graubünden (https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/coronavirus/info/impfen/Seiten/impfen.aspx ) zu wenden.
Besten Dank.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Pulverbeschichtung Diener AG, Quadra 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einbau Sektionaltor, Quadra 4, Parzelle 1818
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 28. Januar 2021
Beschluss des Gemeindevorstandes
Arbeitsvergabe
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Sanierung der Via Casti / Saulzas an die Implenia Schweiz AG, Chur erteilt.
COVID-19; Dringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse beim Schulstart
In den Ferien und v.a. über die Festtage fanden vermehrt Treffen mit Verwandten und Bekannten statt, auch wenn in diesem Jahr sicher zurückhaltend.
Um eine Situation wie vor den Ferien mit Quarantäne und Fernunterricht vermeiden zu können, wird allen Schülerinnen und Schülern der 5. und 6. Klasse der Schulen Bonaduz und Rhäzüns dringend empfohlen, vom 6. bis 15. Januar 2021 im Klassenzimmer eine Schutzmaske zu tragen. In dieser Zeit kann die Situation an der Schule neu beurteilt werden.
Falls es wiederum zu einem COVID-19-Ausbruch käme, würde das Tragen der Maske sehr wahrscheinlich vor der Quarantäne schützen. Beim Entscheid, ob eine Quarantäne verfügt wird, spielt das Tragen der Maske eine wichtige Rolle. Das heisst, wer eine Maske getragen hat, wird sehr wahrscheinlich nicht in Quarantäne müssen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage
Mittwoch, 23. Dezember 2020 | 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet |
Donnerstag, 24. Dezember 2020 - Freitag, 01. Januar 2021 | geschlossen |
Ab dem 04. Januar 2021 sind wir gerne wieder für Sie da.
In dringenden Fällen informiert Sie das Tonband unter 081 650 22 22 über die Erreichbarkeit von Ansprechpersonen.
Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, einen guten Rutsch und gute Gesundheit.
COVID-19; Einreiseverbot und rückwirkende Quarantäne für Personen aus Grossbritannien und Südafrika
Die aktuellen Vorgaben bezüglich Einreiseverbot und rückwirkende Quarantäne für Personen aus Grossbritannien und Südafrika finden Sie hier: Einreiseverbot und rückwirkende Quarantäne für Personen aus Grossbritannien und Südafrika
COVID-19; Quarantänepflicht für Einreisende
Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen in Quarantäne. Die betroffenen Staaten und Gebiete sind auf einer Liste definiert. Diese Liste wird aufgrund der epidemiologischen Lage regelmässig aktualisiert: Quarantänepflicht für Einreisende
Falls Schülerinnen und Schüler nach den Weihnachtsferien aufgrund eines Aufenthaltes in Risikoländern nicht am Schulbetrieb teilnehmen dürfen, sind die Eltern für das Nacharbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes selber verantwortlich. Es wird kein Homeschooling angeboten.
Wir bitten Sie, wenn immer möglich, auf Reisen ins Ausland – speziell in Risikogebiete – zu verzichten oder zumindest nach den Festtagen frühzeitig wieder in die Schweiz einzureisen. So kann die allfällige Quarantänezeit möglichst noch während den Schulferien angetreten werden.
Verzugs- und Vergütungszins 2021
Gestützt auf das kantonale Steuergesetz setzt das Departement für Finanzen und Gemeinden für jedes Kalenderjahr den Verzugszins und den Vergütungszins fest. Diese Zinssätze gelten auch für die Gemeinden. Für das Jahr 2021 gelten ein Verzugszins von 4 % und ein Vergütungszins von 0.0 %.
Kein Neujahrsapéro 2021
Aufgrund der COVID-19 Situation hat der Gemeindevorstand beschlossen, auf den traditionellen Neujahrs-Apéro 2021 zu verzichten.
Der Gemeindevorstand dankt den Rhäzünser Einwohnerinnen und Einwohnern für das im zu Ende gehenden Jahr entgegengebrachte Vertrauen und wünscht frohe Festtage, einen guten Rutsch und vor allem gute Gesundheit.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November 2020
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November 2020 liegt vom 21. Dezember 2020 bis 19. Januar 2021 am Schalter der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das neue Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.11.2020 finden Sie hier: Protokoll Gemeindeversammlung vom 26.11.2020
Bauausschreibung
Bauherrschaft: M. und S. Berger, Via dalla Resga 11, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Andreoli Architektur AG, Marcel Andreoli, Dipl. Arch. ETH/SIA, Via Campeun 10, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Einbau Aussenschwimmbad mit Wärmepumpe, Via dalla Resga 11, Parzelle 1430
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 07. Januar 2021
COVID-19; Ausbruchsuntersuchung OSBR
Im Zuge der Ausbruchsuntersuchung wurden am Donnerstag, 10.12.2020, rund 100 Oberstufenschüler sowie 50 Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal des Standortes Bonaduz auf Covid-19 getestet. Die Untersuchung ergab, dass ein symptomloser Schüler mit Covid-19 infiziert war. Momentan (Stand 11.12.2020) befinden sich insgesamt vier Schüler der Oberstufe in Isolation (= persönlich mit Covid19 infiziert) und acht Schüler der Oberstufe in Quarantäne (= enger Kontakt mit einer infizierten Person z.B. Freizeit/Familie).
Der Gemeindeführungsstab ist erfreut über die geringe Anzahl infizierter Personen sowohl bei Schülern als auch bei Lehrpersonen anlässlich des Ausbruchsuntersuchs. Eine grössere Anzahl vorhandener asymptomatischer Personen kann man nun anhand dieser Momentaufnahme ausschliessen.
Trotzdem schaut der Gemeindeführungsstab mit Sorge auf die Zeit nach den bevorstehenden Festtagen und die Schulferien. Eine Wiederholung der Situation wie nach den Herbstferien, wo mehrere nicht mehr nachvollziehbare Infektionsherde zu einer Schliessung der Oberstufe und einer Quarantäneauflage für rund 80 Schülerinnen und Schüler geführt haben, muss unbedingt vermieden werden. Sollten bei Wiederaufnahme des Unterrichts am 6. Januar erneut neue Infektionsfälle bei Schülern und/oder Lehrpersonen vorhanden sein oder auftreten, behält sich der Gemeindeführungsstab vor, nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Graubünden eine erneute Ausbruchsuntersuchung durchzuführen um anhand einer erneuten Momentaufnahme über das weitere Vorgehen befinden zu können.
Die Eltern werden ausdrücklich darum gebeten, im Zweifelsfalle und insbesondere bei Symptomen wie Fieber/Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruch- und/oder Geschmacksinns, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptomen die Kinder zu Hause zu behalten und einen Arzt zu konsultieren.
Der GFS Regio dankt der Bevölkerung für die Unterstützung bei der Bewältigung der Krise.
COVID-19; Fernunterricht an der Primarschule Rhäzüns
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen und konsequenter Umsetzung der Hygieneregeln haben uns leider in den letzten Tagen mehrere Meldungen von positiv getesteten Schülerinnen und Schülern erreicht. In Anbetracht dieser Entwicklung hat das kantonale Gesundheitsamt angeordnet, dass die ganze Rhäzünser Primarschule, 1. - 6. Klasse, ab Montag, 14. Dezember 2020, bis zu den Weihnachtsferien in den Fernunterricht wechselt, um die Ansteckungsketten zu unterbrechen. Der Kindergarten ist von dieser Massnahme nicht betroffen.
Schülerinnen und Schüler, welche keine Quarantäne- oder Isolationsanordnung durch das Gesundheitsamt erhalten haben, dürfen sich weiterhin frei bewegen.
Wir empfehlen dringend, dass Kontakte ausserhalb der Familie reduziert werden und sich Personen mit Symptomen testen lassen.
Wir danken der Bevölkerung für die Mithilfe bei der Bekämpfung der Pandemie. Bleiben Sie gesund!
Reto Loepfe, Gemeindepräsident Rhäzüns
Rico Caratsch, Stabschef GFS Regio Bonaduz-Rhäzüns
Jovita Brändli, Schulkommissionspräsidentin Schule Rhäzüns
Seraina Schoop, Schulleiterin Schule Rhäzüns
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage
Bis am Dienstag, 22. Dezember 2020 | normale Öffnungszeiten |
Mittwoch, 23. Dezember 2020 | 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet |
Donnerstag, 24. Dezember 2020 - Freitag, 01. Januar 2021 | geschlossen In dringenden Fällen informiert Sie das Tonband unter 081 650 22 22 über die Erreichbarkeit von Anpsrechpersonen |
Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, einen guten Rutsch und gute Gesundheit.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2020
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. Die Anmeldungen sind innerhalb des anspruchsbegründenden Jahres bei der AHV-Zweigstelle einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch nicht bis am 31. Dezember 2020 eingereicht wird.
Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular sind auf der Homepage (www.sva.gr.ch) zu finden. Die Unterlagen können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.
Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)
Gemäss Art. 11 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten sind die Gemeinden zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen bzw. Bussen auszusprechen (Art. 36 f. Energiegesetz des Kantons Graubünden). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
COVID-19; Situation an der Schule Rhäzüns
Die Schule Rhäzüns hat die Eltern mittels Elternbrief über die aktuelle Situation an der Schule informiert. Den Elternbrief finden Sie hier: Elternbrief, Situation an der Schule Rhäzüns
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Im Zusammenhang mit der 3. Etappe der Sanierung der Schulhausanlagen hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2020 u.a. folgende Arbeitsvergaben beschlossen:
- Verputzte Aussenwärmedämmung an die Isogips Nüssler GmbH, Rhäzüns
- Fenster in Holz/Metall an die EgoKiefer AG, Landquart
Schneeräumung
Der Winter ist da!
Die einen freut die "weisse Pracht", andere ärgern sich über zu spät, zu wenig oder "falsch" geräumte Strassen.
Artikel 62 Absatz 1 des Baugesetzes von Rhäzüns regelt, dass die Gemeinde für die Offenhaltung der Strassen zuständig ist, "soweit es den öffentlichen Bedürfnisse entspricht". Gemäss Absatz 2 hat die Gemeinde das Recht, Schnee auch auf privaten Grundstücken abzulagern, wobei sie dabei aber Vorsicht walten lassen und für verursachte Schäden aufkommen muss. Bitte melden Sie deshalb entdeckte Beschädigungen umgehend dem Bereichsleiter Werk (https://crestault.ch/werk/personal-werk/), damit er die Reparaturen im Frühling planen kann.
Die privaten Grundeigentümer sind ihrerseits haftbar für Äste, die z.B. durch hohe Schneelast in den Luftraum der Strasse hängen und ein fremdes Fahrzeug beschädigen, ebenso für Schnee, welcher wieder auf die Strasse zurückgeworfen wurde.
Die Gemeinden haben den Winterdienst an die Gemeindebetreibe delegiert, welche diese Arbeiten nach den einschlägigen VSS-Richtlinien ausführt (Einsatzzeiten, Art der Räumung, Salz-Mengen und -verwendung etc.) und diese Arbeiten elektronisch protokolliert (Temperaturen, Einsatzzeiten, Fahrstrecken etc.).
Winterdienst ist ein harter Job! Dunkelheit, Sichtbehinderung durch Schnee auf Hindernisse, fordern eine lange und gesteigerte Konzentration (neben den normalen Fahrmanipulationen auch noch den Pflug oder die Schleuder zu bedienen) und wo unter solchen Bedingungen gearbeitet werden muss, können auch Fehler geschehen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis gegenüber unseren Mitarbeitern und deren Auftrag, den sie strickte auszuführen haben, auch wenn sich dieser nicht immer mit den eigenen Vorlieben deckt.
Wir wünschen allen Einwohnern von Bonaduz und Rhäzüns einen schönen Winter und besinnliche Festtage!
COVID-19; Massnahmen ab Freitag, 4. Dezember 2020, 23.00 Uhr
Die Bündner Regierung hat für die Festtage und die Wintersaison ein Gesamtschutzkonzept verabschiedet. Es umfasst vorübergehende einschränkende Massnahmen in Bezug auf Versammlungen, öffentliche und private Veranstaltungen sowie Gastronomiebetriebe. Für besonders stark von Covid-19 betroffene Regionen im Kanton wird eine flächendeckende Teststrategie umgesetzt.
Das Gesamtschutzkonzept Graubünden soll die Pandemie eindämmen, die Wintersaison in den Tourismusregionen gewährleisten und Feierlichkeiten im privaten Kreis an Weihnachten und Neujahr ermöglichen.
Die beschlossenen Massnahmen finden Sie hier: COVID-19; Massnahmen ab Freitag, 04.12.2020
Sperrung Alpstrasse
Die Barriere oberhalb „Runcaglia“ wird am Montag, 07. Dezember 2020, geschlossen. Ab diesem Datum bleibt die Alpstrasse über die Wintermonate gesperrt.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Roland Kunfermann, Lärchwaldweg 3, 7430 Thusis
Vertretung: Mons Solar AG, Gewerbestrasse 3, 9444 Diepolsau
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe, Via Suro 29, Parzelle 47
Volksabstimmung vom 29. November 2020; Resultate der Gemeinde Rhäzüns
Die Resultate der Volksabstimmung vom 29.11.2020 in der Gemeinde Rhäzüns finden Sie hier: Protokoll der Volksabstimmung vom 29.11.2020
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfall
Chur GR, 15.11.2020
Berger Jakob, geb. 14.08.1934, von Wattenwil BE, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Stefan Juon, Quadra 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erstellung Aussenkamin Nordfassade, Quara 15, Parzelle 1418
Bauausschreibung
Bauherrschaft: R. und T. Müller-Di Guardia, Via Campeun 38, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus, Via Campeun 38, Parzelle 1800
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 17. Dezember 2020
COVID19 – Rückkehr zum Präsenzunterricht und Ausweitung der Massnahmen am OSBR
Alle Oberstufenklassen kehren ab Montag, 23.11.2020, zurück zum Präsenzunterricht gemäss regulärem Stundenplan. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, umfangreichen Quarantäne-Anordnungen durch das Gesundheitsamt für rund 80 Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sowie die komplette Umstellung auf Fernunterricht haben uns leider in den letzten Tagen weitere Meldungen von positiv getesteten Oberstufen-Schülern erreicht.
Die Rückkehr zum Präsenzunterricht wird von einer Reihe von flankierenden Massnahmen umgesetzt. Neben dem Bezug des neuen Schulhaus Furns, wo einerseits grössere Räume zur Verfügung stehen und eine räumlich bessere Trennung von der Primarschule möglich ist, werden auch technische Hilfsmittel wie z.B. CO2-Meldegeräte in den Schulzimmern eingesetzt. Weiter werden die Pausen gestaffelt und getrennt von der Primarschule organisiert. Sowohl die Lehrpersonen als auch die Schülerinnen und Schüler tragen auf dem gesamten Schulareal Masken, auch während des Unterrichts. Im Freien können die Schülerinnen und Schüler die Masken abnehmen, wenn sie den Abstand untereinander von mindestens 1.5 m einhalten.
Die Eltern werden ausdrücklich darum gebeten, im Zweifelsfalle und insbesondere bei Symptomen wie Fieber/Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruch- und/oder Geschmacksinns, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptomen die Kinder zu Hause zu behalten und einen Arzt zu konsultieren.
Der GFS Regio dankt der Bevölkerung für die Unterstützung bei der Bewältigung der Krise.
COVID-19; Maskenpflicht an Gemeindeversammlung vom 26. November 2020
Bekanntlich findet am 26. November 2020 die nächste Gemeindeversammlung statt; die Traktandenliste wurde bereits publiziert.
Wir machen die Stimmbürgerschaft bereits heute darauf aufmerksam, dass an der Gemeindeversammlung Maskenpflicht besteht. Die anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten vor dem Schulhauseingang auf Wunsch eine Schutzmaske.
BG 2019/16, Neubau einer Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG; Fortsetzung der Sistierung des Bewilligungsverfahrens
In Anbetracht des hängigen kirchenrechtlichen Verfahrens betreffend die Zulässigkeit des Vertragsschlusses zwischen der Swisscom und dem Kirchgemeindevorstand hat der Gemeindevorstand am 13. November 2020 in Bezug auf das vorerwähnte Baubewilligungsverfahren folgende verfahrensleitende Anordnung getroffen:
Die einstweilige Sistierung des Baubewilligungsverfahren wird fortgesetzt, bis hinsichtlich der zivilrechtlichen Bauberechtigung der Bauherrschaft Klarheit herrscht. Der Gemeindevorstand bittet die Parteien spätestens bis zum 30. April 2021 um eine Mitteilung des aktuellen Standes.
COVID-19; Aufenthalt auf dem Schulareal während den Unterrichtszeiten
Der GFS Regio hat an seiner Sitzung vom 13. November 2020 entschieden, dass das Schulareal ab dem 16. November 2020 während den Unterrichtszeiten (Montag - Freitag, 08.00 - 17.00 Uhr, ausgenommen Mittwochnachmittag) für Dritte gesperrt ist. Der Durchgang ist erlaubt, es herrscht jedoch auf dem ganzen Schulareal Maskenpflicht.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese Massnahme.
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 26. November 2020, 20.00 Uhr im Gemeindesaal
Traktanden
1. Kenntnisnahme des Finanzplans 2021 - 2026
2. Genehmigung Budget 2021
3. Festsetzung Steuerfuss 2021
4. Orientierungen
5. Varia
Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung finden Sie hier:
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 26.11.2020
Budget 2021
Investitionsrechnung 2021
Gedruckte Exemplare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Wahl Ortsplanungsrevision
Gestützt auf den kantonalen Richtplan und auf das Kommunale Räumliche Leitbild (KRL) muss die Ortsplanung der Gemeinde Rhäzüns bis spätestens 2023 teilrevidiert sein. Der Gemeindevorstand hat die Firma STW AG für Raumplanung mit der Ausarbeitung und der Prozessmoderation beauftragt. Weiter hat der Gemeindevorstand auf deren Empfehlung beschlossen, eine Ortsplanungskommission mit 8 Personen aus der Bevölkerung und 3 Personen aus den Gemeindebehörden einzusetzen. Der Gemeindevorstand hat alle Personen angefragt, welche sich bereits in der Arbeitsgruppe KRL engagiert hatten. Erfreulicherweise haben sich alle diese Personen zur Verfügung gestellt. Gestützt darauf hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 09. November 2020 folgende Personen in die Kommission gewählt:
- Ammann Daniel (Vertreter Ortsteil Prada, Familien, Bildung)
- Cadosch Ignaz (Vertreter Ortsteil Sogn Paul / Mulin Sura, Senioren, Gemeinde)
- Camenisch Geli (Vertreter Immobilienhandel)
- Caminada Georg (Vertreter Bürgergemeinde, Senioren)
- Ferrari Livia (Vertreterin Quadra bzw. Umgebung Bahnhof, Familie, Bildung)
- Götz Thomas (Vertreter Ortsteil La Val, Familie, Gewerbe)
- Heini Bruno (Vertreter Ortsteil Caplutta, Immobilienbesitzer und Senioren)
- Tschalèr Ruedi (Vertreter Landwirtschaft)
- Heini Daniel (Behördenvertreter: Bauamtsleiter)
- Spadin Aldo (Behördenvertreter: Ressort Bau)
- Reto Loepfe (Behördenvertreter: Gemeindepräsident)
Abfallbewirtschaftungsverband Mittelbünden (AVM); Demission und Ersatzwahl
Daniela Tschalèr hat dem Gemeindevorstand ihre Demission als Delegierte im AVM per Ende Jahr mitgeteilt. Der Gemeindevorstand dankt Daniela Tschalèr für ihren langjährigen Einsatz zu Gunsten der Allgemeinheit. Als Nachfolger hat der Gemeindevorstand Herrn Thomas Götz gewählt. Thomas Götz wird sein Amt ab Januar 2021 ausüben.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Nicole Stadelmaier und Ivo Kunath, Via Valletta 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Clavadetscher Architektur AG, Ober Quadera 33, 7026 Maladers
Bauvorhaben: Hochbeet und Sichtschutz, Via Valletta 5, Parzelle 228
Bauherrschaft: Peter Nüssler, Via Danisch 4, 7402 Bonaduz
Vertretung: Koni Florin, Curscheglias 20, 7415 Rodels
Bauvorhaben: Balkone, Via Curtgani 2, Parzelle 159
Volksabstimmung vom 29. November 2020
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag, 26. November 2020 | 09.00 - 11.30 Uhr |
Freitag, 27. November 2020 | 14.00 - 16.00 Uhr |
Sonntag, 29. November 2020 | 09.45 - 10.15 Uhr |
COVID-19; Einstellung des Präsenzunterrichts für die ganze Oberstufe
Leider sind am OSBR in den letzten Tagen mehrere weitere positive COVID-19 Fälle aufgetreten, was zur Folge hat, dass – nach Rücksprache mit dem kantonalen Gesundheitsamt – der Präsenzunterricht an der gesamten Oberstufe für die Dauer der Quarantäne eingestellt wird. Das Gesundheitsamt hat für die gesamte Oberstufe Fernunterreicht bis am 20. November 2020 verfügt. Vor diesem Hintergrund weist der GFS Regio die Bevölkerung und insbesondere die Erziehungsberechtigen ausdrücklich darauf hin, dass die Vorgaben des BAG betreffend Abstand und Hygiene auch für die Jugendlichen unbedingt zu befolgen sind.
WICHTIG: Sollte Ihr Kind Symptome einer COVID-19 Infektion entwickeln, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder ein Spital zur Durchführung eines Tests. Häufig auftretende Symptome sind Fieber/Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruch- und/oder Geschmacksinns. Seltenere Symptome sind Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Schnupfen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung zur Vermeidung der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie in unseren Gemeinden.
COVID-19; Positive Testresultate OSBR
Am 4.11.2020 wurde der GFSRegio erneut über Coronafälle im OSBR informiert. Im Auftrag des Gesundheitsamtes Graubünden, im Namen des stellvertretenden Kantonsarztes, müssen wir leider mitteilen, dass alle Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe Bonaduz-Rhäzüns ab sofort bis und mit Freitag, 13. November 2020 gemäss den gesetzlichen Vorgaben unter Quarantäne gestellt werden. Dies aufgrund der aktuellen Meldung von zwei positiven Covid-19 Fällen bei 3. OS Schülerinnen und Schülern.
Die Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe müssen bis und mit 13. November 2020 zu Hause bleiben. Was sie im Rahmen der Quarantäne tun müssen, finden Sie in den Anweisungen des Bundes. Informationen dazu finden Sie unter www.gr.ch/coronavirus/care.
WICHTIG: Sollte Ihr Kind Symptome einer COVID-19 Infektion entwickeln, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder ein Spital zur Durchführung eines Tests. Häufig auftretende Symptome sind Fieber/Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruch- und/oder Geschmacksinns. Seltenere Symptome sind Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Schnupfen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung zur Vermeidung der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie in unseren Gemeinden.
Bleiben Sie gesund!
COVID-19; Positive Testresultate Lehrpersonen OSBR
Der GFS Regio muss leider informieren, dass bei zwei Lehrpersonen aus dem OSBR ein positives Corona Testresultat bestätigt wurde. Die beiden Lehrpersonen befinden sich in Isolation.
Der GFSRegio wurde am 02. November 2020 von der Schulbehörde darüber informiert. Zusammen mit dem Gesundheitsamt Graubünden sowie mit der Kantonsärztin wurden die offenen Fragen zusammen mit der Schulleitung besprochen und das weitere Vorgehen erarbeitet.
Die betroffenen Klassen der Oberstufe müssen nicht in Quarantäne, dies auf Grund des guten Schutzkonzeptes mit Masken und Abstand. Der Schulbetrieb und Unterricht wird normal weitergehführt und findet gemäss Stundenplan statt.
Sollten Schülerinnen oder Schüler symptomatisch werden, bitten wir Sie in Rücksprache mit dem Kinder-/Hausarzt, einen Test zu veranlassen.
Den betroffenen Lehrpersonen wünschen wir gute Besserung.
COVID-19; Nachbarschaftshilfe des Frauenvereins Rhäzüns
Den Flyer zur Nachbarschaftshilfe des Frauenvereins Rhäzüns finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe Frauenverein Rhäzüns
COVID-19; Regeln und Empfehlungen ab 29.10.2020
Die Regeln und Empfehlungen des Bundesrates vom 29. Oktober 2020 finden Sie hier: Coronavirus: Regeln und Empfehlungen
Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung Alte Sägerei (Änderung 2020)
An der Sitzung vom 01. Oktober 2020 hat der Gemeindevorstand Rhäzüns gestützt auf Art. 16 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) die Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung „Alte Sägerei (Änderung 2020)“ beschlossen.
Zweck: |
Der Quartierplan alte Sägerei sieht auf dem Grundstück Nr. 1440 einen Baubereich vor. Nach Prüfung der möglichen Bebauung musste festgestellt werden, dass auf diesem Grundstück keine zeitgemässe Bebauung möglich ist. Die Bebaubarkeit des Grundstücks Nr. 1440 und der Nachbargrundstücke Nr. 1398, 1439 und 1441 soll entsprechend optimiert werden. Über die entsprechenden Grundstücke sollen zudem die Grundstücksgrenzen angepasst werden (Landumlegung).
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Quartierplangebiet und Auflage: |
Die Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Situationsplan 1:1‘000 Quartierplan Alte Sägerei (Änderung 2020) ersichtlich. Dieser liegt vom 02. November bis 01. Dezember 2020 auf der Gemeindeverwaltung, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns, während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 081 650 22 22, zur Einsichtnahme auf.
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Einsprachemöglichkeit: |
Gegen die Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung und die Abgrenzung des Quartierplangebietes kann bis zum 01. Dezember 2020 beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. |
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Juon Stefan, Quadra 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erstellung Aussenkamin Nordfassade, Quadra 15, Parz. 1418
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 19. November 2020
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02. Oktober 2020
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02. Oktober 2020 liegt vom 30. Oktober bis 30. November 2020 am Schalter der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das neue Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02. Oktober 2020 finden Sie hier: Protokoll GV 02.10.2020
Herbstschnitt der Hecken
Es ist wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden.
Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich "auf die Grenze" und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist. Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25m Höhe über Gehwegen und 4.50m über Strassen einzuhalten.
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften von Bonaduz und Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox).
Ab dem 09. November 2020 finden wieder Kontrollen der Hecken statt. Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.crestault.ch unter Werk Heckenschnitt
Voranzeige Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 26. November 2020, statt. Wir bitten Sie, dieses Datum zu reservieren und freuen uns bereits heute, Sie im Gemeindesaal begrüssen zu dürfen.
Die Traktandenliste wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert.
Tannenreisig
Tannenreisig für die Gräber steht ab Donnerstag, 28. Oktober 2020, auf dem Friedhof Rhäzüns zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Deckreisig nur auf dem Friedhof verwendet werden darf.
COVID-19; Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen ab dem 17. Oktober 2020
Ab Samstag, 17. Oktober 2020, 06.00 Uhr, bis am 15. Dezember 24.00 Uhr, gilt im Kanton Graubünden die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Den diesbezüglichen Beschluss der Bündner Regierung finden Sie hier: RB 858-2020
Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)
Gemäss Art. 11 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten sind die Gemeinden zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen bzw. Bussen auszusprechen (Art. 36 f. Energiegesetz des Kantons Graubünden). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Nicole Stadelmaier und Ivo Kunath, Via Valetta 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Clavadetscher Architektur AG, Ober Quadera 33, 7026 Maladers
Bauvorhaben: Hochbeet und Sichtschutz, Via Valetta 5, Parzelle 228
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 05. November 2020
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Gion Item, Via Campeun 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe, Via Campeun 18, Parzelle 444
Bauherrschaft: Marcel Andreoli, Via Cavriu 8, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Andreoli Architektur AG, Dipl. Arch. ETH/SIA, Via Campeun 10, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Überdachung Treppenabgang, Via Campeun 10, Parzelle 444
Erhöhung der Fussgängersicherheit im Bereich Zebrastreifen Rest. Rätus – Via Baselga
Zur Erhöhung der Fussgängersicherheit hat die Gemeinde in Absprache mit dem Grundeigentümer beschlossen, im Bereich vor dem Zebrastreifen zwischen dem Rest. Rätus und der Via Baselga eine Fussgängerlenkung zu montieren. Diese soll dazu dienen, den Fussgängerverkehr, insbesondere der Schulkinder, dahingehend zu verlangsamen, dass die Überquerung des Fussgängerstreifens gefahrloser erfolgen kann.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Bettina und Andreas Vils, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ARTHAUS GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Einbau Dachfenster und Vergrösserung Bad Dachgeschoss, Via Davitg 4, Parz. 1810
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 22. Oktober 2020
Bauherrschaft: Peter Nüssler, Via Danisch 4, 7402 Bonaduz
Vertretung: Florin Koni, Curscheglias 20, 7415 Rodels
Bauvorhaben: Balkone an Wohnhaus, Via Curtgani 2, Parzelle 159
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 22. Oktober 2020
Sanierung Via Casti / Saulzas
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 18. September 2020 zur Kenntnis genommen, dass gegen das Auflageprojekt keine Einsprachen eingegangen sind. Als nächstes wird das Submissionsverfahren durchgeführt.
Die Bauarbeiten werden nicht mehr im laufenden Jahr in Angriff genommen. Der Baustart ist für Frühjahr 2021 geplant.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Alexi und Sandra Cavegn, Via Crusch 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Architektur Atelier Heini GmbH, Gassa Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Sichtschutzwand mit Grill und Holzlager auf best. Stützmauer, Via Crusch 6, Parzelle 456
Obligatorische Schiesspflicht 2020
Auf Grund der Sistierung der obligatorischen Schiesspflicht für das Jahr 2020 durch den Chef der Armee, muss das Bundesprogramm nicht zwingend geschossen werden.
Wer das Bundesprogramm trotzdem gerne schiessen möchte, kann das im Schiessstand Nulez/Bonaduz an folgenden Tagen machen:
Dienstag, 22. September von 18.00 - 19.30 Uhr
Dienstag, 29. September von 18.00 - 19.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: ID-Karte, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Gemeinde Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Baugeologie und Geo-Bau-Labor AG, Bolettastrasse 1, 7000 Chur
Bauvorhaben: Sanierung und Rückbau Laufhasen-Schiessanlage, Tarmuz Ault, Parz. 1594
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 08. Oktober 2020
Einladung zur Wahlversammlung vom Freitag, 02. Oktober 2020, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktandenliste
- Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2021-2024 (gem. Art. 9, 11, 27 und 34 der Gemeindeverfassung)
- Gemeindepräsident
- vier Mitglieder des Vorstandes
- drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Gemeindepräsidium und Gemeindevorstand
Gemeindepräsident Reto Loepfe sowie die Vorstandsmitglieder Jovita Brändli, Claudia Egle und Aldo Spadin stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Wiederwahl.
Für den vakanten Sitz im Gemeindevorstand liegt bisher die Kandidatur von Thomas Müller vor.
Geschäftsprüfungskommission
Die Amtsinhaber Achim Ott, Hugo Beer und Franco Tschalèr stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Wiederwahl.
- Orientierungen
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Item Gion, Via Campeun 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe, Via Campeun 18, Parz. 444
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 01. Oktober 2020
Bauherrschaft: Andreoli Marcel, Via Cavriu 8, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Andreoli Architektur AG, Via Campeun 10, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Überdachung Treppenabgang, Via Campeun 10, Parz. 59
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 01. Oktober 2020
Sammelstelle für leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen
Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen können während den Öffnungszeiten gratis auf der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Mit dem Recycling ihrer leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen tragen sie aktiv zum Umweltschutz bei.
Volksabstimmung vom 27. September 2020
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag, 24. September 2020 09.00 - 11.30 Uhr
Freitag, 25. September 2020 14.00 - 16.00 Uhr
Sonntag, 27. September 2020 09.45 - 10.15 Uhr
Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)
Gemäss Art. 11 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten sind die Gemeinden zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen bzw. Bussen auszusprechen (Art. 36 f. Energiegesetz des Kantons Graubünden). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Obligatorische Schiesspflicht 2020
Auf Grund der Sistierung der obligatorischen Schiesspflicht für das Jahr 2020 durch den Chef der Armee, muss das Bundesprogramm nicht zwingend geschossen werden.
Wer das Bundesprogramm trotzdem gerne schiessen möchte, kann das im Schiessstand Nulez/Bonaduz an folgenden Tagen machen:
Dienstag, 01. September von 18.00 - 20.00 Uhr
Dienstag, 22. September von 18.00 - 19.30 Uhr
Dienstag, 29. September von 18.00 - 19.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: ID-Karte, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Beleuchtung Sportplatz Saulzas; Platzsperre
Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung bzw. Erneuerung der Sportplatzbeleuchtung werden ab Kalenderwoche 35 in Angriff genommen und dauern voraussichtlich vom 21. August bis am 11. September 2020.
Die Nutzung durch die Vereine gemäss Belegungsplan ist unter Beachtung von speziellen Bedingungen punktuell möglich. Diese Bedingungen wurden den entsprechenden Vereinen mitgeteilt.
Ansonsten bleibt der Sportplatz während der Bauphase gesperrt.
BG 2019/16, Neubau einer Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG; Fortsetzung der Sistierung des Bewilligungsverfahrens
In Anbetracht des hängigen kirchenrechtlichen Verfahrens betreffend die Zulässigkeit des Vertragsschlusses zwischen der Swisscom und dem Kirchgemeindevorstand hat der Gemeindevorstand am 17. August 2020 in Bezug auf das vorerwähnte Baubewilligungsverfahren folgende verfahrensleitende Anordnung getroffen:
Die einstweilige Sistierung des Baubewilligungsverfahren wird fortgesetzt, bis hinsichtlich der zivilrechtlichen Bauberechtigung der Bauherrschaft Klarheit herrscht. Der Gemeindevorstand bittet die Parteien spätestens bis zum 31. Oktober 2020 um eine Mitteilung des aktuellen Standes.
3. Etappe Sanierung Schulhausanlagen, Arbeitsvergaben
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 17. August 2020 folgende Arbeiten vergeben:
- den Auftrag für die bauphysikalischen Abklärungen an die Kuster + Partner AG, Chur
- den Auftrag für die HLK- und Sanitäringenieurarbeiten an die HT-Plan AG, Chur
- den Auftrag für die Bauingenieurarbeiten an Dipl. Ing. FH/SIA Christian Schoop, Rhäzüns
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Markus Tschalèr, Via Crusch 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasses 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Crusch 19, Parzelle 454
Bauherrschaft: N. Tomaschett und U. Schüpfer, Saulzas 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Staubach Putzmann Architekten GmbH, Reichsgasse 30, 7000 Chur
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus mit Erstellung Carport und gedeckten Sitzplatz, Via Casti 1, Parzelle 102
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Alexi und Sandra Cavegn, Via Crusch 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Architektur Atelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Sichtschutzwand mit Grill und Holzlager auf best. Stützmauer, Via Crusch 6, Parzelle 456
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 10. September 2020
Herbstschnitt der Hecken
Es ist schon bald wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden.
Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich "auf die Grenze" und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist.
Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25m Höhe über Gehwegen und 4.50m über Strassen einzuhalten.
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften von Bonaduz und Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox).
Ab Mitte November finden wieder Kontrollen der Hecken statt. Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.crestault.ch unter Werk Heckenschnitt
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfall
Trento I, 09.07.2020
Pongs Susanne, geb. 24.01.1969, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in Rhäzüns.
Todesfall
Chur GR, 22.07.2020
Cadosch Josef, geb. 04.03.1922, von Vaz/Obervaz GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Andrea und Vera Badilatti, Via Campeun 11A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Campeun 11A, Parzelle 1341
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Bauamt Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neue LED-Beleuchtung Fussballfeld und Ersatz der bestehenden Sportplatzbeleuchtung Saulzas, Parzellen 1174 und 1178
Weitverbreitet erhebliche Waldbrandgefahr in Graubünden
Mit den hohen Sommertemperaturen ist die Wald- und Flurbrandgefahr angestiegen. Die gewittrigen Niederschläge der letzten Wochen sind nicht flächendeckend ausgefallen. Die gemessenen Regenmengen an den Messstationen der MeteoSchweiz fielen durchwegs gering aus. Die erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr bleibt in den meisten Regionen Graubündens, darunter auch in der Region Imboden, bestehen. Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier: Erhebliche Waldbrandgefahr in vielen Teilen Graubündens
1. August-Feier am Samstag, 1. August 2020
Die diesjährige 1. August-Feier findet wiederum im üblichen Rahmen im Werkhof Ratiras ab 18.00 Uhr statt. Der Fire House Club übernimmt wie in den letzten Jahren die Organisation. Aufgrund der Situation mit dem Coronavirus wurde ein Schutzkonzept entwickelt. Alle Teilnehmenden (pro Gruppe eine Person) müssen in der aufliegenden Liste ihre Kontaktdaten angeben (auch diejenige mit Tracing-App). Die Kontaktdaten werden durch Ausweiskontrolle geprüft. Bitte einen amtlichen Ausweis mitnehmen. Allfällige neue Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit und der Sicherheitsabstand von 1,5 m sind grundsätzlich einzuhalten.
Wir weisen darauf hin, dass das Ablassen von Feuerwerk verboten ist. Für die 1. August-Feier wurde eine Polizeistundenverlängerung bis 02.00 Uhr bewilligt. Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohner für das Verständnis.
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfall
Chur GR, 03.07.2020
Bono Giuseppe, geb. 24.02.1940, von Maladers GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Geburt
Thusis GR, 19.05.2020
Bernegger Flurina, Tochter der Petendi Bernegger, Verena, deutsche Staatsangehörige und des Bernegger, Jachen, von Scuol GR, in Rhäzüns.
Geburt
Chur GR, 14.04.2020
Araújo Barroso Raffael, Sohn der Sousa Araújo Soares, Catarina Alexandra, portugiesische Staatsangehörige und des Calçada Barroso, Stefan Robert, portugiesischer Staatsangehöriger, in Rhäzüns.
Geburt
Chur GR, 19.06.2020
Rama Lorik, Sohn der Rama, Luljeta, kosovarische Staatsangehörige und des Rama, Avni, kosovarischer Staatsangehöriger, in Rhäzüns.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Nadia Tomaschett und Ueli Schüpfer, Saulzas 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Staubach Putzmann Architekten GmbH, Reichsgasse 30, 7000 Chur
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus mit Erstellung Carport und gedecktem Sitzplatz, Via Casti 1, Parzellen 102
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 06. August 2020
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: N. und M. Oberbeck, Via Nova 38, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Architektur Atelier Heini GmbH, Gassa Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Neue Stützmauer und Gestaltung Sitzplatz, Via Nova 38, Parzelle 169
Teilrevision des Gesetzes über das Friedhof- und Bestattungswesen
Die Gemeindeversammlung vom 02. Juli 2020 hat der Teilrevision des Gesetzes über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Rhäzüns zugestimmt. Folgende Anpassungen wurden beschlossen:
Artikel 11 Absatz 3
Für Bestattete im Gemeinschaftsgrab ist keine Beschriftung erforderlich. Auf Wunsch und gegen Gebühr kann von der Gemeinde eine Namensbeschriftung mit den Mindestangaben gemäss Absatz 2 angebracht werden.
Artikel 14 Absatz 4 (neu)
Die Namenstafeln am Gemeinschaftsgrab werden nach frühestens 20 Jahren entfernt.
Die aktuelle Fassung des Gesetzes ist ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Rhäzüns einsehbar (https://rhaezuens.ch/behoerden/rechtssammlung). An derselben Stelle finden Sie auch die durch den Gemeindevorstand angepasste Gebührenverordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen. Die Unterlagen können selbstverständlich auch auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Betrieb von Pool-Filteranlagen über Nacht
Bei der Gemeinde sind aus verschiedenen Quartieren Reklamationen über den nächtlichen Betrieb von Pool-Filteranlagen eingegangen. Viele Anwohner werden durch den dadurch verursachten Lärm in ihrer Nachtruhe gestört.
Auszug aus dem Polizeigesetz der Gemeinde Rhäzüns
Art. 28 Allgemeine Ruhezeiten
1 Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 07.00 Uhr. Während der Sommerzeit jeweils freitags und samstags bzw. an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen dauert die Nachtruhe von 23.00 bis 07.00 Uhr. Während dieser Zeiten ist die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm zu unterlassen.
Gestützt auf diese Bestimmung, aber auch im Sinne eines gut nachbarschaftlichen Nebeneinanders, fordert die Gemeinde die Betreiber von Pool-Filteranlagen auf, die allgemeinen Ruhezeiten einzuhalten.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Irene und Andreas Braun, Via Castugls 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Architektur Atelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Neue Gestaltung Sitzplatz mit Stützmauern, Via Castugls 4, Parzelle 35
Bauherrschaft: Nicole und Ralph Jeger, Via dalla Staziun 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Arthaus GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Erweiterung Parkplatz und Versetzen des Gartenzaunes/Hecke, Via dalla Staziun 15, Parzelle 486
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02. Juli 2020
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02. Juli 2020 liegt vom 13. Juli bis 11. August 2020 am Schalter der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das neue Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02. Juli 2020 finden Sie hier: Protokoll GV 02.07.2020
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Markus Tschalèr, Via Crusch 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Crusch 19, Parzelle 454
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 30. Juli 2020
Auflösung des Gemeindeführungsstabs (GFS) Regio
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat sich am 24. Juni 2020 zu einer weiteren Sitzung betreffend Covid-19 getroffen. Er hat die jüngsten Lockerungsschritte des Bundes und die aktuelle Situation in den beiden Gemeinden diskutiert. Dabei hat er beschlossen, dass der GFS Regio per sofort aufgelöst werden kann. Im Herbst 2020 wird er noch eine Abschlusssitzung durchführen, an welcher die gemachten Erfahrungen ausgetauscht und Schlussfolgerungen für allfällige künftige Einsätze und Krisen gezogen werden können.
Der GFS Regio bittet die Bevölkerung, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsempfehlungen zu halten.
Abschliessend dankt er der Bevölkerung der beiden Gemeinden für das Verständnis, welches sie den notwendigen Massnahmen zur Bewältigung der Krise entgegengebracht hat. Er wünscht der Einwohnerschaft alles Gute und weiterhin gute Gesundheit.
Geschäftsbericht 2019 der Region Imboden
Der Geschäftsbericht 2019 der Region Imboden liegt vor und ist hier abrufbar: www.regionimboden.ch
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Geburt
Chur GR, 12.06.2020
Tischhauser Melina, Tochter der Tischhauser, Franzisca, von Rhäzüns GR und des Tischhauser, Matthias, von Grabs SG, in Rhäzüns.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Andrea und Vera Badilatti, Via Campeun 11A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Campeun 11A, Parzelle 1341
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 16. Juli 2020
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Grünenfelder und Partner AG, Denter Tumas 6, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Strassensanierung Via Casti - Saulzas, Parzellen 103 / 1169 / 1324 / 1329
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 16. Juli 2020
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 02. Juli 2020, 20.00 Uhr im Gemeindesaal
Traktanden
- Projektabrechnung Gebäude Sportplatz Saulzas, Waldhütte Tarmuz, 2. Etappe Sanierung Schulanlage
- Rechnungsablage 2019
- Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz
- Bericht der GPK und der externen Revisionsstelle
- Verpflichtungskredit Vorprojekt Revitalisierung Rheinauen Isla
- Bericht und Antrag zur Motion «Namensbeschriftung Gemeinschaftsgrab»
- Orientierungen:
- Verabschiedung und Verdankung Vorstandsmitglied Claudio Caviezel und
Andi Vils als Mitglied der Energiekommission - Varia
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung sowie den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2019 finden Sie hier:
Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2019
Coronavirus (COVID-19), Lockerung der Massnahmen; Infografik
Die aktuelle Infografik über die Lockerung der Massnahmen finden Sie hier: Neues Coronavirus: Lockerung der Massnahmen
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Nando Giovanoli, Via Baselga 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Ruth Giovanoli, Stalvedret 434, 745 Bivio
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus Via Baselga 1, PV-Anlage auf Dach
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Bauamt Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neue LED-Beleuchtung Fussballfeld und Ersatz der bestehenden Sportplatzbeleuchtung Saulzas, Parzellen 1174 und 1178
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 09. Juli 2020
Bauherrschaft: Nicole und Michael Oberbeck, Via Nova 38, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Architektur Atelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Neue Stützmauer und Gestaltung Sitzplatz, Via Nova 38, Parzelle 169
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 09. Juli 2020
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Irene und Andreas Braun, Via Castugls 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Architektur Atelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Neue Gestaltung Sitzplatz mit Stützmauern, Via Castugls 4, Parzelle 35
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 02. Juli 2020
Bauherrschaft: Nicole und Ralph Jeger, Via dalla Staziun 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Arthaus GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Erweiterung Parkplatz und Versetzen des Gartenzaunes/Hecke
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 02. Juli 2020
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: B. und A. Vils, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Arthaus GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Teilausbau Stall mit Abstellräumen und Treppe, Via Davitg, Parzelle 391
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Vorlage Nr. L-169866.3 380-kV-Leitung zwischen den Unterwerken Bonaduz und Sils
- Neubau von Mast 29 der Leitung
- Montage einer Antennenanlage
- Inkl. Rodung
Koordinaten: 2750715/1181964
Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Gesuchsteller
Swissgrid AG ; Bleichemattstrasse 31; 5000 Aarau
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 12. Juni 2020 bis am 13. Juli 2020 auf der Gemeindeverwaltung Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI), Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39 bis 41 EntG sind ebenfalls beim Eidg. Starkstrominspektorat einzureichen.
Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch).
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Geburt
Chur GR, 26.05.2020
Menghini Matilde, Tochter der Menghini, Alessia Giovanna, von Wildhaus-Alt St. Johann SG und des Menghini, Andrea Costante, von Poschiavo GR, in Rhäzüns.
Coronavirus (Covid-19), Weitere Öffnung der Gemeindeanlagen
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat an seiner Sitzung vom 04. Juni 2020 – den Empfehlungen von Bund und Kanton folgend - beschlossen, die Gemeindeanlagen wieder für den normalen Betrieb gemäss bekanntem Belegungsplan zu öffnen. Diese Öffnung gilt ab Montag, 8. Juni 2020. Die Aussenanlagen sind bereits ab dem 06. Juni 2020 wieder normal geöffnet. Selbstverständlich sind die Hygienemassnahmen, die Schutzkonzepte der Verbände sowie die Rückverfolgbarkeit der Kontakte weiterhin zu befolgen.
Das Blockhaus und die Waldhütte Tarmuz können ab dem 06. Juni 2020 wieder normal gebucht und genutzt werden, wobei auch hier die Rückverfolgbarkeit der Kontakte durch den Organisator gewährleistet werden muss. Die Kontaktlisten sind aufzubewahren und den zuständigen Behörden bei Bedarf abzugeben.
Für den Lag Bonaduz gilt ab 06. Juni 2020 die Benutzung gemäss Polizeigesetz der Gemeinde.
Von der Öffnung ausgenommen sind vorerst noch die alte Turnhalle in Bonaduz und der Gemeindesaal in Rhäzüns. Diese beiden Räume müssen verschiedenen Gremien (GFS Regio, Schule) weiterhin als Sitzungsräume zur Verfügung stehen.
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam
Das Fest Fronleichnam ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 11. Juni 2020, geschlossen. Die Gemeindeverwaltung ist zudem auch am Freitag, 12. Juni 2020 geschlossen.
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Geburt
Thusis GR, 08.05.2020
Lustenberger Jano, Sohn der Lustenberger, Ladina Monica, von Rhäzüns und des Lustenberger, Martin Anton, von Doppelschwand LU und Grosswangen LU, in Rhäzüns.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Daniel Camenisch, Küchenbau und Schreinerei GmbH, Via Nova 21, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Marino Camenisch, Via Nova 21, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Hundehütte / Gartenhaus mit Zaun, Via Nova 21, Parzelle 1356
Coronavirus (Covid-19); Versammlungsräumlichkeiten
Bekanntlich hat der Bundesrat erneut verschiedene Lockerungsmassnahmen beschlossen, diese betreffen u.a. auch die Vorgaben betreffend Versammlungsverbot.
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat beschlossen, dass die Gemeindeanlagen weiterhin geschlossen bleiben, um die Kapazitäten des Reinigungspersonals betreffend die strengen Hygieneauflagen für den Schulbetrieb (mehrmals tägliche Desinfektion der Räumlichkeiten etc.) nicht überzustrapazieren.
Um den Vereinen die Abhaltung von Proben, Versammlungen etc. dennoch zu ermöglichen, wurde beschlossen, den Vereinen aus beiden Gemeinden ab dem 06. Juni 2020 die Mehrzweckanlage Truppenunterkunft Kohlplatz in Bonaduz zur Verfügung zu stellen. In der Anlage stehen drei Räume zur Verfügung (Raumprogramm vgl. weiter unten). Interessierte Vereine werden gebeten, sich direkt an den Bereichsleiter Liegenschaften, Kurt Finschi, zu wenden (https://crestault.ch/liegenschaft/allgemeines).
Selbstverständlich müssen auch hier die nötigen Abstands- und Hygienemassnahmen eingehalten werden.
Raumprogramm Mehrzweckanlage
- EG Speise-/Theoriesaal 132 m2 (unter Einhaltung 2m Abstands-Regel maximal 33 Personen, mit Schutzmasken 120 Personen (Maximalzahl Bestuhlung), Beamer und Leinwand vorhanden, Saal rollstuhlgängig)
- OG kleiner Raum 39 m2 (kein Beamer)
- OG grosser Raum 75 m2 (kein Beamer)
Parkplatz im Norden des Hauses ca. 10 bis 15 PW (Fahrverbot gilt für "Mieter" der Liegenschaft nicht)
Parkplatz Ostseite (unmittelbar am Gebäude ca. 4 Fahrzeuge, von Vorteil für gehbehinderte da auf gleicher Höhe wie Saal)
Parkplatz Kohlplatz (ca. 200 m entfernt Richtung Versam für weitere 20 – 30 PWs)
Coronavirus (Covid-19), aktuelle Lockerungsmassnahmen
Einen Überblick über die aktuelle Situation betreffend die bisherigen Lockerungsmassnahmen finden Sie hier: Lockerungsmassnahmen Stand 28.05.2020
Coronavirus (Covid-19), Besuchsregelung Pflegeeinrichtungen, Schutzkonzepte
Den Regierungsbeschluss vom 26. Mai 2020 finden Sie hier: Regierungsbeschluss Besuchsregelung Altersheime und Pflegeeinrichtungen
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2020 u.a.
- den Auftrag für die Beleuchtung des Sportplatzes Saulzas an die Visiopartner GmbH, Lichtensteig, erteilt,
- die Architekturleistungen für die 3. Etappe der Sanierung der Schulhausanlagen an die ARTHAUS green living, Rhäzüns, erteilt,
- die Gebührenordnung für die Benützung der Gemeindelokalitäten einer Teilrevision unterzogen und die Änderungen per 01. August 2020 in Kraft gesetzt. Die angepasste Gebührenordnung wird zu gegebener Zeit unter www.rhaezuens.ch/behoerden/rechtssammlung publizert
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Simon Schmid, Via Cavriu 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Fenster Westfassade, Via Cavriu 19, Parzelle 433
Bauherrschaft: F. Tschalèr und M. Tischhauser, Via Splauna 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Gartehag Hardegger, Zeughausstrasse 8, 7208 Malans
Bauvorhaben: Neue Einfriedung / Sichtschutzwand, Via Splauna 2, Parzelle 1424
Bauausschreibung
Bauherrschaft: BG Castugls, c/o GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus mit Stall und Neubau Mehrfamilienhaus, Via Castugls 10, Parzelle 33
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 11. Juni 2020
Mofa-Vignetten
Die Mofa-Vignetten 2020 können während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Der Fahrzeugausweis ist dafür vorzulegen. Die Gebühr für eine Mofa-Vignette beträgt inkl. Haftpflichtversicherung Fr. 43.00. Die Mofa-Vignetten 2019 sind noch bis 31. Mai 2020 gültig.
Wiederaufnahme Schalterbetrieb / Schliessung über Auffahrt
Die erfreulichen Lockerungsmassnahmen betreffend die Corona-Pandemie lassen auch uns wieder unseren Schalterbetrieb aufnehmen. Diese Zeit hat uns gezeigt, dass eine Anpassung der Schalter-Öffnungszeiten sinnvoll ist, die Prozesse konnten optimiert werden.
Neu sind wir zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montagvormittag | 09.00 - 11.30 Uhr |
Dienstagnachmittag | 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | ganzer Tag geschlossen |
Donnerstagvormittag | 09.00 - 11.30 Uhr |
Freitagnachmittag | 14.00 - 16.00 Uhr |
Selbstverständlich sind weiterhin im Vorfeld persönlich vereinbarte Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten möglich, wir sind gerne für Sie da.
Unsere Telefonzeiten sind wie folgt:
Vormittags | 09.00 - 11.30 Uhr |
Nachmittags | 14.00 - 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr) |
Solange die Schutzbestimmungen und Sicherheitsmassnahmen nicht aufgehoben sind, lassen wir die Eingangstüre noch geschlossen und bitten Sie, an der Haupteingangstüre zu läuten. Wir informieren Sie über die Gegensprechanlage über die Wartezeit.
Die Wiederaufnahme des Schalterbetriebs ist für den 18. Mai 2020 vorgesehen und fällt somit in die Auffahrts-Woche. Aus diesem Grund bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 21. Mai 2020, und Freitag, 22. Mai 2020, geschlossen.
Besten Dank für das Verständnis.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: B. und A. Vils, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Arthaus GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Teilausbau Stall mit Abstellräumen und Treppe, Via Davitg, Parzelle 391
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 04. Juni 2020
Recyclinghalle geschlossen (Auffahrt)
Die Recyclinghalle Ratiras bleibt über Auffahrt (Donnerstag, Freitag und Samstag) geschlossen.
Wir sind ab Montag 25. Mai 2020 wieder in gewohnter Weise für Sie da.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Coronavirus (COVID-19), Teilöffnung einzelner Gemeindeanlagen
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat eine Teilöffnung der Gemeindeanlagen beschlossen. In Rhäzüns werden der Sportplatz Saulzas (ohne Sportplatzgebäude) und die Schulhauswiese für Vereine deshalb ab Dienstag, 12. Mai 2020 geöffnet. Die Turnhalle bleibt für alle Vereine weiterhin geschlossen.
Die Nutzung des Sportplatzes Saulzas richtet sich nach dem entsprechenden Belegungsplan. Dieser wurde den in Saulzas trainierenden Vereinen bereits früher zugestellt. Er ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter https://rhaezuens.ch/freizeit-kultur/gemeindeanlagen einsehbar. Sportvereinen, welche gemäss Belegungsplan nicht in Saulzas trainieren, steht die Schulhauswiese für Trainings zur Verfügung. Die Schulhauswiese darf jedoch nur ausserhalb der Schulzeit, d.h. frühestens ab 17.00 Uhr benutzt werden. Vereine, welche die Schulhauswiese nutzen möchten, klären die Verfügbarkeit des Platzes frühzeitig vor Trainingsbeginn bei der Gemeindeverwaltung ab.
Es gelten folgende Handlungsanweisungen:
- Die Vereine teilen der Gemeinde den Trainingsplan (Teilöffnungsphase) per E-Mail mit. Gleichzeitig mit dieser Meldung ist der/die für die einzelnen Trainings zuständige LeiterIn bekannt zu geben.
- Das Tor zum Sportplatz Saulzas ist bei Trainingsbeginn zu schliessen, so dass sich lediglich Mitglieder des aktuell trainierenden Vereins auf dem Platz aufhalten. Selbstverständlich ist das Tor nach Verlassen des Trainings zu abzuschliessen.
- Es dürfen keine Einrichtungen des Sportplatzgebäudes (Garderoben/Duschen/Toiletten/Material, etc.) geöffnet und genutzt werden. Der Zugang zum Materialraum der einzelnen Vereine (Aussenzugang) ist für die entsprechenden Vereine gestattet.
- Die durch die Vereine genutzten Fixeinrichtungen (z.B. Fussballtore) sind nach Trainingsabschluss durch die Vereine zu desinfizieren.
- Die Vereine sind für die Umsetzung ihrer Konzepte inkl. der Anschaffung der Desinfektionsmittel zuständig.
- Die Trainingsleiter haben dafür zu sorgen, dass die Trainingsteilnehmenden ihre Notdurft weder auf noch in der Nähe der Sportanlagen verrichten.
- Die Einhaltung der Schutzkonzepte der entsprechenden Sportverbände muss durch die Verantwortlichen der trainierenden Vereine sichergestellt werden.
- Die Gemeinde kontrolliert die Einhaltung dieser Handlungsanweisungen. Bei Verstössen behält sich die Gemeinde vor, die Anlagen wieder zu schliessen.
Wir freuen uns, dass wir den Vereinen durch diese Teilöffnung die Möglichkeit bieten können, die Vereinsaktivitäten wenigstens teilweise wieder aufnehmen zu können. Für die Mitarbeit bei der Einhaltung der vorgegebenen Handlungsanweisungen danken wir.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Schreinerei Camenisch, Via Nova 21, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Marino Camenisch, Via Nova 21, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Hundehütte / Gartenhaus und Zaun, Via Nova 21, Parzelle 1356
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 28. Mai 2020
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: G. Gradolf und W. Zangerl, Matätsch 114J, 7026 Maladers
Vertretung: Arthaus green living, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Revidiertes Baugesuch: Änderung überdachter Sitzplatz Westseite und Erhöhung Vorbereich Sitzplatz mit Treppe Süd, Via Suro, Parzelle 1897
Bauherrschaft: A. und Ch. Tschalèr, Via Cavriu 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Cavriu 6, Parzelle 61
Bauherrschaft: Marcel Grand, Via Mulin Sut 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Zingg Gartengestaltung, Losastrasse 4, 7012 Felsberg
Bauvorhaben: Sichtschutzzaun Holz, Via Mulin Sut 4, Parzelle 1438
Bauherrschaft: C. und P. Egle, Via Splauna 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Sichtschutzwand, Via Splauna 10, Parzelle 1435
Coronavirus (COVID-19), vorläufig keine Öffnung der Gemeindeliegenschaften und -anlagen
Bekanntlich hat der Bund erfreulicherweise diverse Lockerungsmassnahmen beschlossen. Darunter gehören einerseits die Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes per 11. Mai 2020 sowie gewisse Lockerungen des Vereins- bzw. Sportlebens.
Insbesondere die Wiederaufnahme des Schulbetriebes und die damit zusammenhängenden Auflagen hinsichtlich Desinfektion, Hygiene etc. wird zur Folge haben, dass das Reinigungspersonal in den kommenden Wochen stark ausgelastet sein wird. Ein zusätzlicher erhöhter Reinigungsaufwand der übrigen Gemeindeliegenschaften und -anlagen im Falle einer Öffnung für die Vereine wäre kaum zu bewältigen.
Aus diesem Grund hat der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns an seiner Sitzung vom 1. Mai 2020 beschlossen, die Gemeindeliegenschaften und -anlagen weiterhin geschlossen zu halten bzw. auch für neu zulässige Vereinsaktivitäten (z.B. Breitensport ohne Körperkontakt, max. 5er-Gruppen) nicht zu öffnen.
Dieser Beschluss bleibt mindestens bis am 9. Juni 2020 gültig. Für die Zeit nach dem 9. Juni wird nach Kenntnisnahme der dannzumal gültigen Vorgaben von Bund und Kanton sowie der Situation in den beiden Gemeinden entschieden.
Danke für Ihre Mithilfe und für das Verständnis.
Helikopterflüge über Rhäzüns
Am Dienstagnachmittag, 05. Mai 2020, wird der Forstbetrieb im Auftrag des Tiefbauamtes und der RhB im Bereich Mineralquelle und Talstation LRF diverse Gefahrenträger fällen und diese dann per Helikopter abtransportieren. Das Holz wird auf den Parkplatz Tarmuz Bass der LRF geflogen und dort deponiert. Der Einsatz dauert ca. zwei Stunden. Während dieser Zeit wird es im Bereich Tarmuz / LRF zu erhöhten Lärmemissionen kommen.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Wiederöffnung Sperrgutsammlung in Ratiras
Ab dieser Woche hat der Bundesrat weitere Lockerungen bewilligt. Somit können wir, unter Einhaltung der BAG-Vorschriften, die Sperrgutsammlung wieder eröffnen.
Ab Dienstag, den 12. Mai 2019 13.15 Uhr, ist die Sperrgutsammlung nach bekannten Öffnungszeiten wieder in Betrieb!
Bitte nehmen Sie genügen Kleingeld mit (wir können kein Wechselgeld herausgeben) und halten Sie sich an die Vorgaben gemäss Homepage www.crestault.ch und den Beschriftungen und Anweisungen vor Ort.
Befahren der Alpstrasse / Bewilligungspflicht
Die Alpstrasse ist mit einem Fahrverbot belegt. Das Befahren ohne Bewilligung ist nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
- Alle Dienstfahrten von Polizei, Wildhut, Sanität, Feuerwehr, Öl- und Chemiewehren, Fahrten zum Zweck der Erfüllung amtlicher oder gesetzlicher Tätigkeiten sowie Fahrten im Dienste des Bundes
- Fahrten von Ärzten und Tierärzten in beruflicher Tätigkeit
- Fahrten anlässlich von Unglücks-, Brand- und Katastrophenfällen, die von einer zuständigen Stelle angeordnet werden
- Fahrten für den Transport von erlegtem Schalenwild
Die Gemeinde kann in folgenden Fällen Bewilligungen erteilen:
- Fahrzeuge von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften
- Fahrzeuge von Lieferanten, Berufsleuten zur Ausübung ihrer Tätigkeit
- Zubringer für bestimmte Zwecke wie Abtransport von Leseholz, Hirtenbesuche, Hüttenbesuche, Mithilfe beim Heuen usw.
- Fahrzeuge gehbehinderter Personen
Tagesfahrbewilligungen
Die sogenannte Tagesfahrbewilligung berechtigt für eine Hin- und eine Rückfahrt. Die Rückfahrt hat innerhalb dreier Tage nach der Hinfahrt zu erfolgen. Tagesbewilligungen können auf der Gemeindekanzlei oder an einer von der Gemeinde eingerichteten Bezugsstelle bezogen werden (Briefkasten Parkplatz Mulin Sura).
Die Bewilligung ist nicht übertragbar. Sie gilt für ein Motorfahrzeug und ist im Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
Eingeladene Gäste für Hüttenbesuche
Auf der auszufüllenden «Bestätigung Maiensäss- und Alpstrasse Rhäzüns» für Tagesfahrbewilligungen ist zwingend das Feld «Ich bin Gast bei:» (Eigentümer/Mieter Liegenschaft) anzugeben. Im Unterlassungsfall muss die Gemeinde ein Bussverfahren einleiten.
Einsatz von Drohnen
Bei der Gemeinde sind Hinweise eingegangen, dass Drohnenflüge über bewohntem Gebiet festgestellt werden. Der Einsatz von Drohnen ist im Polizeigesetz der Gemeinde Rhäzüns wie folgt geregelt:
Auszug: Art. 31 Motorbetriebene Spielgeräte
Der Einsatz von Drohnen und Multikoptern über öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Bei Flügen ab Privatgrund in überbautem Gebiet darf die Luftsäule über dem Grundstück nicht verlassen werden und das Einverständnis des Grundeigentümers ist nötig. Bei Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind die Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte einzuhalten. Die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten.
Wir bitten Piloten von Drohnen diese Gesetzesbestimmungen zu beachten.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: M. Camenisch und M. Feurer, Via Suro 11A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Aufstellpool Rattan, Via Suro 11A, Parzelle 1196
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 21. Mai 2020
Bauherrschaft: Simon Schmid, Via Cavriu 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Fenster Westfassade, Via Cavriu 19, Parzelle 433
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 21. Mai 2020
Bauherrschaft: F. Tschalèr und M. Tischhauser, Via Splauna 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Gartehag Hardegger, Zeughausstrasse 8, 7208 Malans
Bauvorhaben: Neue Einfriedung / Sichtschutzwand, Via Splauna 2, Parzelle 1424
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 21. Mai 2020
Coronavirus (COVID-19), Aufhebung der Sperrung der Spielplätze in den Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat aufgrund der ersten Lockerung der Massnahmen durch den Bundesrat beschlossen, die Spielplätze in beiden Gemeinden ab dem 28. April 2020 wieder zu öffnen. Selbstverständlich bleiben die Vorgaben betreffend Anzahl Personen sowie Abstand gültig.
Die übrigen Gemeindeliegenschaften und Anlagen bleiben weiterhin gesperrt.
Danke für Ihre Mithilfe und für das Verständnis.
Coronavirus (COVID-19), Lockerung der Massnahmen; Infografik
Eine Übersicht über die Lockerung der Massnahmen finden Sie hier: Die Coronavirus (Covid 19); Fahrplan Lockerungsmassnahmen
Sanierung Schulanlagen, 3. Etappe;
Im Jahre 2021 soll die 3. Etappe der Sanierung der Schulhausanlage erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde das Submissionsverfahren für die Vergabe der Architekturleistungen eingeleitet.
Generelles Feuerverbot
Mit Beschluss vom 24. März 2020 hat die Regierung des Kantons Graubünden Folgendes beschlossen:
- Auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 m eingehalten werden kann.
- Die Einhaltung des Feuerverbots obliegt den Gemeinden, der Kantonspolizei und dem Forstdienst.
- Unter das Feuerverbot fallen auch alle bewilligten Feuerstellen. Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Feuerstellen entsprechend gekennzeichnet sind.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: C. und P. Egle, Via Splauna 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Sichtschutzwand, Via Splauna 10, Parzelle 1435
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 29. April 2020
Bauherrschaft: Nando Giovanoli, Via Baselga 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Ruth Giovanoli, Stalvedret 434, 7457 Bivio
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus Via Baselga 1, PV-Anlage auf Dach Via Baselga 1
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 29. April 2020
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Urs und Seraina Filli, Via Puleras 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Hühnerstall mit Gehege, Sichtschutz, Robinienstämme für Sonnensegel, Via Puleras 10, Parzelle 1838
Empfehlungen des Bundes zur Abfallentsorgung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden
- Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden
- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet
- Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Haushaltkehricht entsorgt
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Wir danken für das Verständnis und die Zusammenarbeit.
Öffnung der Alpstrasse
Die Alpstrasse ist ab sofort offen und normal befahrbar.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: G. Gradolf und W. Zangerl, Matätsch 114J, 7026 Maladers
Vertretung: Arthaus green living, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Revidiertes Baugesuch: Änderung überdachter Sitzplatz Westseite und Erhöhung Vorbereich Sitzplatz mit Treppe Süd, Via Suro, Parzelle 1897
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 23. April 2020
Bauherrschaft: A. und Ch. Tschalèr, Via Cavriu 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Cavriu 6, Parzelle 61
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 23. April 2020
Bauherrschaft: Marcel Grand, Via Mulin Sut 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Zingg Gartengestaltung, Losastrasse 4, 7012 Felsberg
Bauvorhaben: Sichtschutzzaun Holz, Via Mulin Sut 4, Parzelle 1438
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 23. April 2020
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Paul Tschalèr-Albrecht, Via Nova 34, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erstellen von zwei Parkplätzen, Via Nova 34, Parzelle 171
Fristenstillstand bei kantonalen Initiativ- und Referendumsbegehren sowie bei Volksbegehren in Gemeinden, Gemeindeverbänden und Regionen
Den Regierungsbeschluss der Bündner Regierung bezüglich Fristenstillstand bei kantonalen Initiativ- und Referendumsbegehren sowie bei Volksbegehren in Gemeinden, Gemeindeverbänden und Regionen finden Sie hier: RB 248
Verzugszins für das Kalenderjahr 2020
Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) hat mit der Departementsverfügung vom 27. März 2020 den Verzugszins für das gesamte Kalenderjahr 2020 und für alle Steuerforderungen des Kantons auf 0 % (null Prozent) festgelegt. Damit geht der Kanton Graubünden weiter als die COVID-19-Verzichtsverordnung (AS 2020 861), die vom Bundesrat am 21. März 2020 in Kraft gesetzt wurde. Diese Verordnung beinhaltet, dass vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 bei verspäteter Zahlung der direkten Bundessteuer, die in diesem Zeitraum fällig wird, kein Verzugszins geschuldet ist. Dieser Entscheid des DFG ist Teil des "Notfall-Pakets" des Kantons, um als flankierende Massnahme, unter anderem zusammen mit der kulanten Handhabung von Zahlungserleichterungsgesuchen für Steuerforderungen, die Wirtschaft und die Bevölkerung des Kantons Graubünden während der COVID-19-Pandemie nicht noch zusätzlich zu belasten.
Die Gemeinde Rhäzüns schliesst sich aus den genannten Überlegungen dem Entscheid des DFG an. Demzufolge wird der Verzugszins für das gesamte Kalenderjahr 2020 und für alle Steuerforderungen der Gemeinde Rhäzüns auf 0 % (null Prozent) festgelegt
Gemeindeversammlung vom 14. Mai 2020; Verzicht auf Durchführung
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Gemeindeversammlung vom 14. Mai 2020 abzusagen und auf einen späteren Termin zu verschieben.
Der Gemeindevorstand wird, abhängig von der Voraussehbarkeit der weiteren Entwicklung, einen neuen Termin bekanntgeben.
Generelles Feuerverbot
Mit Beschluss vom 24. März 2020 hat die Regierung des Kantons Graubünden Folgendes beschlossen:
- Auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 m eingehalten werden kann.
- Die Einhaltung des Feuerverbots obliegt den Gemeinden, der Kantonspolizei, und dem Forstdienst.
- Unter das Feuerverbot fallen auch alle bewilligten Feuerstellen. Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Feuerstellen entsprechend gekennzeichnet sind.
Abfallentsorgung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlungen des Bundes zur Abfallentsorgung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden
- Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden
- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet
- Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Haushaltkehricht entsorgt
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Wir danken für das Verständnis und die Zusammenarbeit.
Angebotsreduktion Öffentlicher Verkehr
Die Stadtbus Chur AG teilt was folgt mit:
Aufgrund der ausserordentlichen Lage durch das Corona Virus ist die Nachfrage im öffentlichen Verkehr stark zurückgegangen (10-20% des ursprünglichen Fahrgastvolumens) und es sind weitere Frequenzreduktionen zu erwarten. Die Fahrplananpassungen sind nötig, damit der öffentliche Verkehr so lange wie möglich mit einem reduzierten Angebot funktioniert.
Die Fahrplankonzepte für den Regionalverkehr wurden und werden aktuell überarbeitet. Noch nie ist in so kurzer Zeit eine so umfassende Fahrplananpassung durchgeführt worden.
Am Donnerstag, 26. März 2020 wird der öffentliche Verkehr wie folgt reduziert:
Linie | Strecke | Angebotsreduktion |
1 | Chur–Domat/Ems-Rhäzüns - Chur | Ab Donnerstag, 26.03.2020, ist der Fahrplan reduziert. Rhäzüns wird auf der Strasse weiterhin im Stundentakt bedient. Hier haben wir keine Änderung vorgenommen. |
Grundsätzlich gilt der Sonntagsfahrplan mit einer Ausdehnung am Morgen, damit die Zuganschlüsse in Chur gewährleistet bleiben.
Ein Grundangebot ist gewährleistet. Wir bitten die Fahrgäste jedoch, vor jeder Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren. Sobald die Fahrplanänderungen in den Systemen angepasst sind, werden diese täglich bis 20 Uhr aktualisiert.
Coronavirus (COVID-19), Erfassung des Fachpersonals aus dem Pflegebereich
Die Bündner Regierung hat beschlossen, dass alle Personen, welche einen Beruf aus dem Pflegebereich erlernt haben, jedoch nicht auf diesem Beruf tätig sind und nicht der Risikogruppe angehören, sich melden müssen. Dazu ist auf der Internetseite www.gr.ch/coronavirus unter «Graubünden HILFT» ein Meldeformular aufgeschaltet. Die Regierung spricht dem Pflegepersonal aber auch einen grossen Dank aus.
Beschluss des Gemeindevorstandes
Beitragsverfahren Via Casti / Saulzas
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 16. März 2020 die Einsprache gegen die Einleitung des Beitragsverfahrens, den Beitragsperimeter und die Interessenzuteilung in Sachen Sanierung der Erschliessungsstrasse Via Casti und Saulzas abgewiesen und für die Sanierung der Strassen das Beitragsverfahren über den im Auflageplan festgelegten Beizugsperimeter eingeleitet. Die öffentliche Interessenz für Strassenkörper wird auf 20 % und die Privatinteressenz auf 80% festgelegt.
CORONAVIRUS (COVID 19) Regierungsbeschluss vom 15. März 2020
Den aktuellen Regierungsbeschluss finden Sie hier: Regierungsbeschluss Nr. 180 vom 15.03.2020
Kommunikation zu den Massnahmen und Aktuelles zum Corona-Virus
Ab sofort werden sämtliche Informationen auf den Homepages der beiden Gemeinden laufend aktualisiert. Aufgrund der grossen Dynamik in Bezug auf die getroffenen Massnahmen von Bund und Kanton verzichten wir auf die Publikation in der Ruinaulta.
Coronavirus (COVID-19), Schliessung der Gemeindeverwaltungen Bonaduz und Rhäzüns
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise hat der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns beschlossen, die Schalter der Gemeindeverwaltungen per sofort und bis auf Weiteres zu schliessen. Damit soll ein Beitrag zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus geleistet werden. Selbstverständlich stehen die Dienstleistungen der Gemeinden der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung. An Stelle einer Schaltervorsprache bitten wir Sie, sich telefonisch oder über die übrigen bekannten Kanäle (Homepage, E-Mail) an die Gemeinde zu wenden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Coronavirus (COVID-19), Sperrung der Spielplätze in den Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns
Wie bereits mitgeteilt, sind sämtliche Gemeindeliegenschaften und Gemeindeanlagen ab sofort für die Benutzung gesperrt. Dazu gehören auch die Spielplätze. Die Sperrung soll helfen, Menschenansammlungen zu verhindern und somit die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Danke für Ihre Mithilfe und für das Verständnis.
CORONAVIRUS (COVID 19) Regierungsbeschluss vom 13. März 2020
Aufgrund des Regierungsratsbeschlusses vom 13. März 2020 hat der Gemeindeführungsstab Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns beschlossen, sämtliche Gemeindeliegenschaften und Gemeindeanlagen für alle Anlässe und Aktivitäten, ab sofort bis zum 30. April 2020, 24.00 Uhr, zu schliessen. Im Übrigen gelten noch folgende, durch die Regierung des Kantons Graubünden erlassenen Massnahmen:
Ab Samstag, 14.3.2020, 08.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
- Alle Vereinsaktivitäten wie Sportanlässe, Veranstaltungen, Versammlungen, Trainings, Proben usw. sind untersagt.
- Öffentliche und private Anlässe oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen, welche nicht unter die vorgenannten Bestimmungen fallen, sind verboten. Die zuständige kantonale Behörde kann Veranstaltungen ausnahmsweise zulassen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten, beispielsweise Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte.
- Religiöse Anlässe mit mehr als 50 Personen sind untersagt.
- Der Besuch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und anderen Betreuungsinstitutionen ist untersagt. Über Ausnahmen (Besuche für Patienten in ausserordentlichen Situationen: Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patienten) entscheidet die Institution.
- Bei allen anderen Veranstaltungen und in allen Einkaufsgeschäften sind die Verantwortlichen aufgefordert, für die Einhaltung der Regeln der Hygiene und der sozialen Distanz zu sorgen.
Ab Samstag, 14.3.2020, 17.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
- Sämtliche Unterhaltungsstätten wie Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars,
Nacht-, Erotikclubs usw. haben den Betrieb einzustellen. - Hotel- und Restaurantbetrieben, mit Ausnahme der vorgängig genannten Unterhaltungsstätten und / oder Betriebsteilen, ist es gestattet, ihren Betrieb unter folgenden Bedingungen weiterzuführen:
- Gewährleistung der erhöhten Hygienestandards und der nötigen sozialen Distanz;
- keine Selbstbedienung;
- Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1 Meter zwischen den Tischen;
- Gewährleistung einer Mindestfläche von 4 Quadratmetern der bewirtschafteten Fläche pro anwesendem Gast oder maximal 50 anwesende Gäste.
Die Kontrolle über die Einhaltung der obigen Massnahmen obliegt den Gemeinden und wird durch die Gemeindepolizeidienste vollzogen.
Die Regierung empfiehlt der Bevölkerung dringend, die Regeln der Hygiene und der sozialen Distanz in zwischenmenschlichen Beziehungen strikte einzuhalten, insbesondere gegenüber Menschen über 65 Jahren und für Gruppen, die als gefährdet eingestuft sind. Personen über 65 Jahren und Angehörigen von Gruppen, die als gefährdet eingestuft sind und daher besonders dem Risiko schwerwiegender Komplikationen ausgesetzt sind, die ihr Leben gefährden können, wird dringend davon abgeraten:
- Kinder und Jugendliche zu betreuen;
- an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilzunehmen;
- öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Unsere Gemeindeverwaltungen und der Werkhof Ratiras bleiben weiterhin geöffnet. Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage der Gemeinden.
Wir appellieren an die Solidarität und danken Ihnen für das Verständnis und für die Mithilfe.
Den Regierungsbeschluss Nr. 179 vom 13.03.2020 finden Sie hier: Regierungsbeschluss vom 13.03.2020
Konstituierung GFSRegio Bonaduz und Rhäzüns
Auf Grund der aktuellen Situation haben sich die beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns zu einem gemeinsamen Gemeindeführungsstab GFSRegio organisiert. Die personelle Zusammensetzung sieht wie folgt aus:
Stabschef | Rico Caratsch | Stv. Aldo Spadin |
Kommunikation | Elita Florin-Caluori | Stv. Reto Loepfe |
Logistik | Andreas Weber | Stv. Dominik Mannhart |
Werke | Markus Caluori | Stv. Kurt Finschi |
Feuerwehr/Samariterverein | Alex Stuppan | Stv. Daniel Stoffel |
Führungsunterstützung | Daniel Naef | Stv. Adriano Jenal |
Der GFSRegio ist in Kontakt mit dem Kanton und beurteilt die Situation laufend. Weitere Informationen und Links finden Sie auf der Homepage der Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns.
Absaugen der Schächte und Kanalspülungen
Vom 16. bis 27. März 2020 werden durch die Gemeindebetriebe die Ablaufschächte gereinigt bzw. die Kanalisationsleitungen gespült. Personen, welche auf ihrem Privatgrundstück ebenfalls Schächte absaugen oder Leitungen spülen lassen möchten, melden dies bitte bis Freitag, 20. März 2020, 17.00 Uhr, beim Leiter Werkbetrieb, Markus Caluori (Tel. 081 641 33 75 oder markus.caluori@crestault.ch)
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Urs und Seraina Filli, Via Puleras 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Hühnerstall mit Gehege, Sichtschutz, Robinienstämme für Sonnensegel, Via Puleras 10, Parzelle 1838
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 02. April 2020
Betreten von Wiesen und Feldern
Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von offenen fremden Grundstücken bis zur unteren Waldgrenze verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.
Informationen zum Coronavirus
Alle wichtigen Informationen zum Coronavirus finden Sie hier: Informationen zum Coronavirus
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Paul Tschalèr-Albrecht, Via Nova 34, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erstellen von zwei Parkplätzen, Via Nova 34 Parzelle 171
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 26. März 2020
Beschluss des Gemeindevorstandes
Arbeitsvergabe
Die Geschäftsleitung hat den Auftrag für die Sanierung des Flachdaches der Turnhalle an die Karl Burkhardt & Sohn AG, Thusis, erteilt.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Barbara De Patre, Via dalla Staziun 27, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Fabio De Patre, Via dalla Staziun 27, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Pergola, Via dalla Staziun 27, Parzelle 1455
Durchführungsbewilligung Frühlingsmarkt 2020
Die Geschäftsleitung hat dem Frauenverein Rhäzüns für den am 04. April 2020 stattfindenden Frühlingsmarkt die Durchführungs- und Festwirtschaftsbewilligung erteilt.
Ratiras Grüngutplatz – Nachtsperrung
Im Winter müssen Grüngut-Sammelstellen auf Grund der verbotenen "aktiven und passiven Wildtierfütterung" abgesperrt sein. Da der Platz nicht wirksam eingezäunt werden kann, werden die Sammelgüter abends in die Kontainer gefüllt und die Anlage bis zum Tagesanbruch abgeschlossen. Dies so lange, wie mit Schnee zu rechnen ist. Wir danken für das Verständnis.
Allgemeinverfügung betreffend die Videoüberwachung beim Werkhof Ratiras
Gegen die durch den Gemeindevorstand am 16. Dezember 2019 erlassene und am 20. Dezember 2019 publizierte Allgemeinverfügung betreffend Videoüberwachung beim Werkhof Ratiras ist keine Beschwerde eingereicht worden. Damit tritt die Allgemeinverfügung per sofort in Kraft.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Nicole Stadelmaier und Ivo Kunath, Via Valletta 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Clavadetscher Architektur AG, Ober Quadera 33, 7026 Maladers
Bauvorhaben: Anbau, Via Valletta 5, Parzelle 228, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 05. März 2020
Bauherrschaft: Omar Jafaralddin, Sägenstrasse 107, 7000 Chur
Vertretung: Immo 4 invest AG, Ringstrasse 18, 7000 Chur
Bauvorhaben: An- und Umbau Mehrfamilienhaus, Via dalla Staziun 6, Parzelle 148
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 05. März 2020
Volksabstimmung vom 09. Februar 2020, Abstimmungsresultate
Einwohnerstatistik per 31.12.2019
Wohnbevölkerung:
Schweizer | 646 Männer | 624 Frauen | 1'270 Total |
Ausländer | 169 Männer | 141 Frauen | 310 Total |
Total | 815 Männer | 765 Frauen | 1'580 Total |
Geburten: 13
Todesfälle: 9
Steuerperiode 2019, Einreichen der Steuererklärung
Die Steuererklärungen 2019 müssen bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur eingereicht werden. Die Adresse lautet:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Fristerstreckungsgesuche sind wie folgt einzureichen:
Online: www.stv.gr.ch
Per E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
oder schriftlich an:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Fristgesuche/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:
Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer), Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde.
Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: G. Gradolf und W. Zangerl, Matätsch 114 J, 7026 Maladers
Vertretung: ARTHAUS green living, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus, Via Suro, Parzelle 1897
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Paul Tschalèr-Albrecht, Via Nova 34, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erstellen von zwei Parkplätzen, Via Nova 34 Parzelle 171
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 26. März 2020
Beschluss der Geschäftsleitung
Durchführungsbewilligung Swiss Epic 2020
Am 19. August 2020 führt die 2. Etappe des diesjährigen Mountainbikerennens „Swiss Epic Graubünden“ über Gemeindegebiet Rhäzüns. Die Geschäftsleitung hat die entsprechende Durchführungsbewilligung erteilt.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Barbara De Patre, Via dalla Staziun 27, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Fabio De Patre, Via dalla Staziun 27, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Pergola, Via dalla Staziun 27, Parzelle 1455
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 20. Februar 2020
Sirenentest Mittwoch 5. Februar 2020
Am Mittwoch, 5. Februar 2020 finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.
- Allgemeiner Alarm
Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst. Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
- Wasseralarm
Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.
- Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.
Behördenmitglieder, Vorstände, Kommissionen und Delegierte für das Amtsjahr 2020 (Vorstandsbeschluss vom 20.01.2020
Behörden und Kommissionen
Gemeindevorstand
Präsident | Reto Loepfe | |
Vizepräsidentin | Jovita Brändli | |
Departement Finanzen | Reto Loepfe | Stv. Jovita Brändli |
Departement Bau und Planung | Aldo Spadin | Stv. Reto Loepfe |
Departement Bildung | Jovita Brändli | Stv. Claudia Egle |
Departement Volkswirtschaft | Reto Loepfe | Stv. Aldo Spadin |
Departement Umwelt | Claudia Egle | Stv. Reto Loepfe |
Geschäftsleitung
Vorsitzender | Reto Loepfe |
Leiter Verwaltung | Adriano Jenal |
Schulleiterin | Seraina Schoop |
Leiter Betriebe | Andreas Weber |
GPK
Präsident | Achim Ott |
Hugo Beer | |
Franco Tschalèr | |
Gemeindeführungsstab
Gemeindepräsident | Reto Loepfe | Stv. Jovita Brändli |
Stabschef | Aldo Spadin | Stv. Claudia Egle |
Feuerwehr | Alex Stuppan | Stv. Daniel Stoffel |
Naturgefahren | Andreas Weber | Stv. Dominik Mannhart |
Technische Dienste | Markus Caluori | Stv. Kurt Finschi |
Führungsunterstützung | Adriano Jenal | Stv. Christian Kaiser |
Schulkommission
Präsidentin | Jovita Brändli |
Daniel Ammann | |
Livia Ferrari | |
Schulleiterin | Seraina Schoop |
Schulrat OSBR
Vizepräsidentin | Jovita Brändli |
Livia Ferrari |
Energiekommission
Präsidentin | Claudia Egle |
Reto Loepfe | |
Daniel Heini | |
Christian Schoop | |
Andreas Weber |
Delegierte, Funktionäre
Bauamt | Daniel Heini |
Lokaler Naturgefahrenberater | Andreas Weber |
Flächenbeauftragter | Andreas Weber |
Musikschulkommission | Jovita Brändli | Stv. Claudia Egle |
Alpkommission | Reto Loepfe | Stv. Aldo Spadin |
Vorstand Crest Ault | Reto Loepfe |
Aldo Spadin |
Feuerwehrkommission | Reto Loepfe |
Claudia Egle |
Vorstand Spitex Imboden | Reto Loepfe |
Grundbuchkreis Domat/Ems |
Reto Loepfe, Obmann |
Vorstand ZRAI | Reto Loepfe |
Aldo Spadin |
Präsidentenkonferenz Imboden | Reto Loepfe |
Beirat Regionale Tourismusorganisation | Reto Loepfe |
Rhiienergie AG (Verwaltungsrat) |
Reto Loepfe |
Stiftungsrat Alters- und Pflegeheim Casa Falveng | Reto Loepfe |
Ida Caminada |
Delegierte AVM | Reto Loepfe |
Markus Caluori | |
Claudia Egle | |
Daniela Tschalèr-Cadruvi |
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 u.a.
- beschlossen, auf die Durchführung der in der Jahresplanung für den 05. März 2020 vorgesehene Gemeindeversammlung zu verzichten;
- die Leistungsvereinbarung über die Beförsterung der Waldungen des Forstreviers Crestault 2020 – 2024 genehmigt.
Beitragsverfahren Via Casti / Saulzas; Absicht zur Einleitung
Der Gemeindevorstand von Rhäzüns beabsichtigt für die Sanierung der Erschliessungsstrassen Via Casti und Saulzas in Rhäzüns das Beitragsverfahren gemäss Art. 63 des Raumplanungsgesetzes des Kantons Graubünden (KRG) und Art. 22ff der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden (KRVO) einzuleiten.
Anlässlich seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 hat der Gemeindevorstand beschlossen:
- Für die Sanierung der Erschliessungsstrassen Via Casti und Saulzas gestützt auf Art. 63 des Raumplanungsgesetzes des Kantons Graubünden (KRG) und Art. 22ff der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden (KRVO) das Beitragsverfahren einzuleiten.
- Das Beitragsgebiet (Beitragsperimeter) gemäss Auflageplan Einleitung 1:1’000 festzulegen.
- Den Anteil der privaten Interessenz auf 80% und den Anteil der öffentlichen Interessenz auf 20% für die Sanierung des Strassenkörpers sowie den Anteil der privaten Interessenz auf 0% und den Anteil der öffentlichen Interessenz auf 100% für die Sanierung der Leitungen festzulegen.
Der Plan über die Abgrenzung des Beitragsgebietes (Einleitung 1:1‘000) liegt auf der Gemeindeverwaltung, Via Suro 2, während 30 Tagen, d.h. vom 27. Januar 2020 bis 25. Februar 2020 öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens, gegen den vorgesehenen Beitragsperimeter sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz Einsprache erhoben werden.
Volksabstimmung vom 09. Februar 2020
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 06. Februar 2020 | 16.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07. Februar 2020 | 16.00 - 17.00 Uhr |
Sonntag | 09. Februar 2020 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Markus Tschalèr, Via Crusch 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasses 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Crusch 19, Parzelle 454
Bauherrschaft: N. Tomaschett und U. Schüpfer, Saulzas 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Staubach Putzmann Architekten GmbH, Reichsgasse 30, 7000 Chur
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus mit Erstellung Carport und gedeckten Sitzplatz, Via Casti 1, Parzelle 102
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: R. und T. Müller-Di Guardia, Via Suro 32, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Sanierung Einfamilienhaus / Anpassungen Fenster West- und Ostfassade, Via Campeun 38, Parzelle 1800
Arbeitsvergabe
Teilrückbau und Erneuerung Schutzplätze Zivilschutzanlage: Mengeu AG, Schutzraumtechnik, Elgg
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfall
Chur GR, 20.12.2019
Muoth Josefa, geb. 11.08.1930, von Breil/Brigels GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR
Demission im Gemeindevorstand
Auf Grund von Veränderungen und Priorisierungen im privaten Aufgabenbereich hat sich Claudio Caviezel entschlossen, per Ende Januar 2020 aus dem Gemeindevorstand auszuscheiden. Diese Veränderungen haben sich erst in den letzten Wochen abgezeichnet und Claudio Caviezel bedauert es sehr, diesen Entscheid innerhalb der Amtsdauer fällen zu müssen. Unter den neuen Bedingungen sieht er sich aber nicht mehr in der Lage, seine Aufgabe und Verantwortung in befriedigender Weise erfüllen zu können.
Eine Ersatzwahl hat gemäss kantonalem Gemeindegesetz innerhalb vom neun Monaten zu erfolgen. Diese findet daher anlässlich der Gesamterneuerungswahlen an der Wahlversammlung vom 02. Oktober 2020 statt. In der Zwischenzeit wird das Ressort Volkswirtschaft vom Gemeindepräsidenten betreut.
Der Gemeindevorstand bedauert den Entschluss von Claudio Caviezel, hat aber auch Verständnis für den Schritt. Er dankt Claudio Caviezel für die stets gute Zusammenarbeit und sein Engagement zu Gunsten der Gemeinde Rhäzüns.
Verzugs- und Vergütungszinsen 2020
Gestützt auf das kantonale Steuergesetz setzt das Departement für Finanzen und Gemeinden Graubünden für jedes Kalenderjahr den Verzugs- und den Vergütungszins fest. Diese Zinssätze gelten auch für die Gemeinden. Für das Jahr 2020 gelten demnach ein Verzugszins von 4 % und ein Vergütungszins von 0.0 %.
BG 2019/16, Neubau einer Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG; Sistierung des Bewilligungsverfahrens
In Anbetracht des hängigen kirchenrechtlichen Verfahrens betreffend die Zulässigkeit des Vertragsschlusses zwischen der Swisscom und dem Kirchgemeindevorstand hat der Gemeindevorstand am 16. Dezember 2019 in Bezug auf das vorerwähnte Baubewilligungsverfahren folgende verfahrensleitende Anordnung getroffen:
Das Baubewilligungsverfahren wird einstweilen sistiert, bis hinsichtlich der zivilrechtlichen Bauberechtigung der Bauherrschaft Klarheit herrscht. Der Gemeindevorstand bittet die Parteien spätestens bis zum 30. Juni 2020 um eine Mitteilung des aktuellen Standes.
Allgemeinverfügung betreffend Videoüberwachung beim Werkhof Ratiras
Der Vorstand der Gemeinde Rhäzüns hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2019 in Anwendung von Art. 25a des kommunalen Polizeigesetzes sowie Art. 3a und 3b des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) folgende
Allgemeinverfügung
betreffend die Videoüberwachung beim Werkhof „Ratiras“ erlassen:
Gegenstand |
Videoüberwachung beim Werkhof „Ratiras“ mit der Möglichkeit zur Personenidentifikation gemäss Art. 3a und 3b KDSG |
Zweck |
Überwachung der Einhaltung der Abfallbewirtschaftungsgesetzgebung sowie des Merkblatts Abfallentsorgung Hilfe bei der Überführung der Täterschaft, sollte es gleichwohl zu Widerhandlungen kommen
|
Überwachte Gebiete |
Überwacht werden die generelle Abfallannahmestelle sowie die Annahmestelle für Bioabfälle im hinteren Teil des Werkhofes. Die Kameras sind am südwestlichen Gebäude der Anlage (Schreinerei) an der Westwand und über dem Tor der Recyclinghalle angebracht. |
Ausgestaltung |
Die erwähnten Örtlichkeiten werden dauernd (Tag und Nacht) mit Videokameras mit der Möglichkeit der Personenidentifikation überwacht. Die aufgezeichneten Personendaten werden innert 90 Tagen gelöscht, soweit sie nicht in einem Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr benötigt werden. |
Hinweise auf die Überwachung |
Auf die Videoüberwachung wird sowohl auf dem Merkblatt Abfallentsorgung als auch mittels entsprechender Beschilderung vor Ort hingewiesen. |
Datensicherheit |
Die Videoaufnahmen werden in einem separaten Rechner/Speicher in Ratiras aufbewahrt. Der Datenzugriff ist pass-wortgeschützt. Datenzugriff hat nur der Werkmeister/Werkhofchef. |
Befristung |
Die vorliegende Allgemeinverfügung gilt für eine Dauer von 5 Jahren ab deren Rechtskraft. |
Rechtsmittel |
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden erhoben werden. |
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 liegt vom 23. Dezember 2019 bis 21. Januar 2020 am Schalter der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das neue Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Das Protokoll finden Sie hier: Protokoll Gemeindeversammlung vom 28.11.2019
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: R. und T. Müller-Di Guardia, Via Suro 32, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Sanierung Einfamilienhaus / Anpassungen Fenster West- und Ostfassade, Via Campeun 38, Parzelle 1800
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 09. Januar 2020
Bauherrschaft: Omar Jafaralddin, Sägenstrasse 107, 7000 Chur
Vertretung: Immo 4 Invest AG, Ringstrasse 18, 7000 Chur
Bauvorhaben: An- und Umbau Mehrfamilienhaus, Via dalla Staziun 6, Parzelle 148
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 09. Januar 2020
Bauherrschaft: G. Gradolf und W. Zangerl, Matätsch 114J, 7026 Maladers
Vertretung: Arthaus green living, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus, Via Suro, Parzelle 1897 (Projektanpassung)
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 09. Januar 2020
Einladung zum Neujahrs-Apéro
Der Neujahrs-Apéro findet am Freitag, 03. Januar 2020, um 18.00 Uhr, im Gemeindesaal statt. Wir freuen uns, mit Ihnen auf das neue Jahr anzustossen.
Allen Einwohnerinnen und Einwohnern wünschen wir gesegnete frohe Festtage und einen guten Rutsch.
Christbaumverkauf
Der Christbaumverkauf findet am 17. Dezember 2019 statt. Details finden Sie hier: Christbaumverkauf 2019
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage wie folgt geschlossen:
- Dezember 2019 – 02. Januar 2020
Ab Freitag, 03. Januar 2020, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Qualitätssicherung Wasserversorgung - Wasserproben
Im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung unserer Wasserversorgung wurden am 25. November 2019 routinemässige Wasserproben durchgeführt. Diese entsprachen vollumfänglich den Anforderungen an das Trinkwasser.
Den detaillierten Untersuchungsbericht des kantonalen Labors finden Sie hier: Untersuchungsbericht Trinkwasserversorgung Rhäzüns 25.11.2019
Rechtsauskunftsstelle Region Chur
Der Bündnerische Anwaltsverband betreibt die Rechtsauskunftsstelle in der Region Chur wie folgt: Jeden Samstag, von 09.00-11.00 Uhr, im Schulungsraum der Stadtpolizei Chur, Kornplatz 10 (neben der Zunftstube). Der Beitrag pro Auskunft beträgt Fr. 10.--.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2019
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. Die Anmeldungen sind innerhalb des anspruchsbegründenden Jahres bei der AHV-Zweigstelle einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch nicht bis am 31.12.2019 eingereicht wird. Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular sind auf der Homepage (www.sva.gr.ch) zu finden. Die Unterlagen können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.
Sonntagsverkauf Denner
Die Geschäftsleitung hat dem Gesuch der Konsumgenossenschaft Domleschg-Rhäzüns um Durchführung von Sonntagsverkäufen am 22. und 29. Dezember 2019 zugestimmt.
Schliessung der Alpstrasse
Die Barriere oberhalb „Runcaglia“ wird am Montag, 02. Dezember 2019, geschlossen. Ab diesem Datum bleibt die Alpstrasse über die Wintermonate gesperrt.
Abfallbewirtschaftungsverband Mittelbünden (AVM)
Das Budget 2020 des Abfallbewirtschaftungsverbandes Mittelbünden AVM kann bis zum 3. Dezember 2019 während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: G. Gradolf und W. Zangerl, Matätsch 114 J, 7026 Maladers
Vertretung: ARTHAUS green living, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus, Via Suro, Parzelle 1897
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 05. Dezember 2019
Herbstschnitt der Hecken
Es ist wieder Zeit die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden.
Gestützt auf das Kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) Art. 76, Absatz 5 muss ein Lebhag (Hecke) jährlich "auf die Grenze" und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist.
Wir bitten ebenfalls, dass Sie auch verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen auf das minimale Lichtraumprofil vom 2.25m Höhe über Gehwegen und 4.50 über Strassen einzuhalten).
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften von Bonaduz und Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich im Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox).
Ab Mitte November finden wieder Kontrollen der Hecken statt. Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher und hindernisfreies Benutzer der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie hier: Herbschnitt
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2019
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Die Anmeldungen sind innerhalb des anspruchsbegründenden Jahres bei der AHV-Zweigstelle einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch nicht bis am 31.12.2019 eingereicht wird.
Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular sind auf der Homepage (www.sva.gr.ch) zu finden. Die Unterlagen können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.
Aufruf an die Hundebesitzer
Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trottoirs, öffentlichen Anlagen und Gehwege nicht durch Hunde verunreinigt werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde ihr „Geschäft“ verrichten, ohne dass der Kot von den Hundebesitzern aufgenommen wird. Wir möchten deshalb wieder einmal an die Hundebesitzer appellieren, den Kot ihrer Lieblinge mittels Plastikbeuteln in den zur Verfügung stehenden Robi-Dog-Behältern zu entsorgen.
Auszug aus dem Polizeigesetz
Art. 18, Abs. 4
Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Ver-unreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von Fr. 100.00 gebüsst.
Gemeinde Rhäzüns - Öffentliche Auflage - Inventarliste der schutzwürdigen Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten
Die Inventarliste der schutzwürdigen Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten dient als Grundlage für die Ortsplanung im Sinne der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art. 6 und 7 des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden vom 19. Oktober 2010 [Kantonales Natur- und Heimatschutzgesetz, KNHG; BR 496.000] sowie Art. 42 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden vom 6. Dezember 2004 [KRG; BR 801.100]).
Während der öffentlichen Auflage können die Bevölkerung und interessierte Kreise inhaltliche Korrekturen und Ergänzungen schriftlich bei der Denkmalpflege Graubünden einbringen. Gegen die Aufnahme eines Bauwerks in die Inventarliste kann die Eigentümerschaft keine Rechtsmittel ergreifen, da die Inventarliste für sie rechtlich nicht bindend ist. Die Unterlagen liegen vom 4. November 2019 bis am 3. Dezember 2019 öffentlich auf.
Auflageakten
- Inventarliste der schutzwürdigen Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten
- Pläne zur Inventarliste
Auflageort
Gemeinde Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Die Einsichtnahme ist während den Schalteröffnungszeiten möglich.
Schriftliche Anregungen
Die schriftlichen Korrekturen und Ergänzungen können bis spätestens am 3. Dezember 2019 bei der Denkmalpflege Graubünden, Loëstrasse 14, 7001 Chur eingereicht werden.
Inventarliste der schutzwürdigen Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Anlässlich seiner Sitzung vom 28. Oktober 2019 hat der Gemeindevorstand u.a. beschlossen, sich dem Vergleich des Kantons Graubünden mit mehreren Unternehmen, die von der laufenden Untersuchung der Wettbewerbskommission betreffend wettbewerbswidrige Absprachen im Bereich Strassenbelagsbau im Zeitraum zwischen 2004 bis Mai 2010 tangiert sind, anzuschliessen. Der Gemeinde Rhäzüns steht aus diesem Vergleich ein Betrag über Fr. 6‘749.00 zu.
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 28. November 2019, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Kauf des Stockwerkeigentums «Denner»
- Kenntnisnahme des Finanzplans 2020 – 2025
- Genehmigung Budget 2020 und Festsetzung Steuerfuss 2020
- Teilrevision Steuergesetz
- Orientierungen
- Varia
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 28.11.2019
Budget 2020 Verwaltungsrechnung
Revision Steuergesetz 09.06.2016
Gedruckte Exemplare der Botschaft und des Budgets können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bodenmarkierung Schulweg in der Via dalla Resga
In der Via dalla Resga, Höhe Zugang zur Zivilschutzanlage, wird in den kommenden Wochen eine Bodenmarkierung „Schulweg“ angebracht. Der Verkehr ist während den Markierungsarbeiten nur geringfügig eingeschränkt.
Deckreisig
Tannenreisig für die Gräber steht ab Freitag, 25. Oktober auf den Friedhöfen Bonaduz und Rhäzüns zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Deckreisig nur auf dem Friedhof verwendet werden darf.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Sonja Trejo-Berther, Via Davitg 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Dachsanierung Wohnhaus, Via Davitg 5, Parzelle 205
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Allerheiligen
Das Fest Allerheiligen ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Freitag, 01. November 2019, geschlossen.
National- und Ständeratswahlen vom 20. Oktober 2019; Wahlergebnisse Gemeinde Rhäzüns
Gemeindeverband «Spitalregion Churer Rheintal»
Am 30. September 2019 fand die Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes statt. Gemäss Artikel 13 Absatz 2 der Verbandsstatuten sind Voranschlag, Rechnung und Bericht der Revisionsstelle nach Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung in den angeschlossenen Gemeinden während 30 Tagen öffentlich aufzulegen.
Die erwähnten Unterlagen können somit vom 21. Oktober bis 19. November 2019 während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: E. Mühlethaler und M. Lutz Mühlethaler, Via Crusch 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Ersatz bestehender Holzzaun durch Erstellung Betonmauer und Staketenzaun, Via Crusch 7, Parzelle 1775
Voranzeige Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 28. November 2019, statt. Wir bitten Sie, dieses Datum zu reservieren und freuen uns bereits heute, Sie im Gemeindesaal begrüssen zu dürfen.
Die Traktandenliste wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert.
Sammelstelle für leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen
Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen können während den Öffnungszeiten gratis bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Mit dem Recycling Ihrer leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen tragen sie aktiv zum Umweltschutz bei.
National- und Ständeratswahlen vom 20. Oktober 2019
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 17. Oktober 2019 | 16.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 18. Oktober 2019 | 16.00 - 17.00 Uhr |
Sonntag | 20. Oktober 2019 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: G. und R. Rama, Via Suro 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Energ. Sanierung Mehrfamilienhaus, Abbruch Laube, Balkonabbau und Eingangsüberdachung, Via Suro 19, Parzelle 70
Bauherrschaft: U. und I. Caminada, Via Crusch 8, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neue Überdachung Eingang und Sitzplatz sowie Umbau und Teilsanierung Einfamilienhaus, Via Crusch 8, Parzelle 440
Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)
Gemäss Art. 11 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten sind die Gemeinden zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen bzw. Bussen auszusprechen (Art. 36 f. Energiegesetz des Kantons Graubünden). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Ehrung Junioren-Europameisterin Valentina Caluori
An der kürzlich in Bologna stattgefundenen Junioren-Europameisterschaften der Schützen konnte Valentina Caluori aus Rhäzüns zwei grosse Erfolge für sich verbuchen. Im Liegendmatch Gewehr 50 Meter sicherte sich Valentina Caluori die Goldmedaille bei den Juniorinnen. Gold holte sich die Schützin aus Rhäzüns auch im Teamwettkampf.
Der Gemeindevorstand gratuliert Valentina Caluori zu diesem Doppel-Europameisterschafts-Titel. Zu Ehren von Valentina Caluori findet am 01. Oktober 2019, 19.00 Uhr, im Gemeindesaal ein Apéro statt. Die interessierte Bevölkerung von Rhäzüns ist herzlich zu diesem Anlass eingeladen, um auf die erfolgreiche Schützin anzustossen und ihr persönlich zu gratulieren.
Verdichtungsstudie - Begehungen für Grundlagenarbeit
Im Rahmen der Vorbereitung und Grundlagenerarbeitung für eine Verdichtungsstudie werden in nächster Zeit Begehungen im Dorf durch Mitarbeiter der STW AG für Raumplanung erfolgen. Diese werden mit einem offiziellen Schreiben der Gemeinde ausgerüstet sein, welches auf Verlangen vorgezeigt werden kann.
Die Eigentümer von allenfalls betroffenen Grundstücken und Liegenschaften bitten wir um Verständnis.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Sonja Trejo-Berther, Via Davitg 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Dachsanierung Wohnhaus, Via Davitg 5, Parzelle 205
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 17. Oktober 2019
Beschluss der Geschäftsleitung
Arbeitsvergabe
Instandstellung Senkung Hartplatz Saulzas an die Walo Bertschinger AG, Chur
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Erich Mühlethaler und Miriam Lutz Mühlethaler, Via Crusch 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Ersatz bestehender Holzzaun durch Betonsockel mit Staketenzaun, Via Crusch 7, Parzelle 1775, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 10. Oktober 2019.
Zügeltermin
Wir möchten die Pflichten für Einwohner und Vermieter im Hinblick auf den weitverbreiteten Zügeltermin vom 30. September in Erinnerung rufen. Das Einwohnerregistergesetz des Kantons Graubünden (Einwohnerregistergesetz, ERG; BR 171.200) sieht folgende Meldepflichten vor:
Art. 13 An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
Art. 15 2. Vermietende und Arbeitgebende
1 Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.
2 Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
3 Die Regierung kann dieselben Meldepflichten für Arbeitgebende bezüglich ihrer Arbeitnehmenden vorsehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Verletzung der Vorschriften eine Busse bzw. in leichten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Gerne freuen wir uns auf die Einhaltung dieser Regelungen und danken für Ihre Mithilfe.
Gemeindeversammlung vom 04. Oktober 2019; Verzicht auf Durchführung
Die in der Jahresplanung 2019 für den 04. Oktober 2019 vorgesehene Gemeindeversammlung findet mangels Traktanden nicht statt.
Schliessung der Gemeindeverwaltung am Vormittag des 01. Oktober 2019
Infolge Besuchs einer obligatorischen Schulung der Gemeindeverwaltungsmitarbeitenden bleibt die Gemeindeverwaltung am Dienstagvormittag, 01. Oktober 2019, geschlossen. Am Nachmittag sind wir zu den üblichen Zeiten wieder für Sie da.
Wir danken für das Verständnis.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: R. Rogenmoser und D. Hardegger, Via dalla Staziun 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Gartehag Hardegger, Zeughausstrasse 8, 7208 Malans
Bauvorhaben: Zaun mit Gartentürchen, Via dalla Staziun 19, Parzelle 490, Rhäzüns
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Iris und Urs Caminada, Via Crusch 8, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neue Überdachung Eingang und Sitzplatz sowie Umbau und Teilsanierung Einfamilienhaus, Via Crusch 8, Parzelle 440
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 26. September 2019
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: BG Alva,c/o GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus, Via Castugls, Parzelle 1883, Rhäzüns
Sonder-Abfallsammlung
Die jährliche Sonderabfall-Sammlung in Ratiras durch den AVM findet am 19.9.2019 von 8:30 bis 10.30 Uhr statt. Weitere Informationen dazu unter folgendem Link: Sonder-Abfallsammlung Gemeindebetriebe
Sportplatzgebäude Saulzas und Waldhütte Tarmuz, Tag der offenen Türen
Die beiden Neubauten werden der Rhäzünser Bevölkerung an einem Tag der offenen Türen vorgestellt. Dieser Tag der offenen Türen findet am Samstag, 14. September 2019, von 10.00 bis 16.00 Uhr, statt. Von 11.00 – 14.30 Uhr kann an beiden Standorten pro Person eine Grillwurst und ein Getränk kostenlos bezogen werden. Der Gemeindevorstand freut sich auf zahlreiches Erscheinen.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: G. und R. Rama, Via Suro 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Mehrfamilienhaus, Abbruch Laube, Balkonanbau und Eingangsüberdachung, Via Suro 19, Parzelle 70
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 19. September 2019
Tag und Nacht der offenen Tore
Die Feuerwehr Bonaduz/Rhäzüns präsentiert ihre Fahrzeuge und Einsatzmaterialien am Freitag, den 30. August 2019, von 19.00 bis 22.00 Uhr, und am Samstag, den 31. August 2019, von 10.00 bis 22.00 Uhr.
Die Besucherinnen und Besucher können die Feuerwehr hautnah erleben. Sie erhalten Gelegenheit, die Einsatzfahrzeuge zu besichtigen und direkt von den Feuerwehrleuten mehr über ihre Aufgaben in der Feuerwehr zu erfahren. Mit verschiedenen Posten laden wir Sie ein, das Handwerk der Feuerwehr zu versuchen. Ebenfalls möchten wir Sie mit einer Festwirtschaft einladen, vor Ort weitere Gespräche zu führen. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, laden wir Sie herzlich ein, an unserem Event teilzunehmen.
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 19. August 2019 u.a.
- dem Finanzierungsschlüssel Crestault für die Periode 2020-2024 zugestimmt,
- die Kostenaufteilung Feuerwehr für die Periode 2020-2023 genehmigt,
- eine Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit der Regionalen Tourismusorganisation (ReTO) für die Periode 2020-2023 beschlossen,
- dem neuen Pachtvertrag Alp il Bot und Alp Sura mit der Alpgenosschenschaft zugestimmt,
- einen Zusatzkredit von Fr. 12‘300.00 für die Behebung der Geruchsemissionen Pumpwerk Saulzas genehmigt,
- Christian Schoop als Nachfolger von Andreas Vils per 01. Januar 2020 in die Energiekommission Rhäzüns gewählt.
Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Rhäzüns
In der Sitzung vom 19.08.2019 hat der Gemeindevorstand Rhäzüns gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Rhäzüns beschlossen:
Höchstgewicht 24 t (Sig. 2.16), Rhäzüns, Via Mulin Sura
Diese Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft.
Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Christian Camenisch, Via Castugls 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Gerätehaus, Via Castugls, Parzelle 80
Bauherrschaft: A. und M. Boner, Via Castugls 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Anbau Garage an Einfamilienhaus, Via Castugls, Parzelle 79
Schiesspflicht 2019 (Obligatorisches Programm 300 m)
Schiesspflichtige der Gemeinde Rhäzüns haben die Möglichkeit, das „Obligatorische“ im Schiessstand Nulez, Bonaduz, zu schiessen. Wir bitten die Pflichtschützen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Schiessdaten in Bonaduz:
Dienstag, 27. August, 18.00 - 20.00 Uhr
Samstag, 31. August, 15.00 - 17.00 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: ID-Karte, Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz
Beschluss der Geschäftsleitung
Arbeitsvergabe
Sportplatzgebäude Saulzas; Abbrucharbeiten altes Clubhaus an die Toldo Rückbau AG, Chur
Bauausschreibung
Bauherrschaft: R. Rogenmoser und D. Hardegger, Via dalla Staziun 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Gartehag Hardegger, Zeughausstrasse 8, 7208 Malans
Bauvorhaben: Zaun mit Gartentürchen, Parzelle 490, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 05. September 2019
Fertigstellung Sportplatzgebäude Saulzas und Waldhütte Tarmuz
Der Bau des neuen Sportplatzgebäudes Saulzas steht kurz vor dem Abschluss. Die Waldhütte Tarmuz wurde bereits im Juni fertig gestellt und dem Betrieb übergeben. Der Gemeindevorstand freut sich, die beiden Neubauten der Rhäzünser Bevölkerung an einem Tag der offenen Türen vorstellen zu können. Dieser Tag der offenen Türe findet am Samstag, 14. September 2019, von 10.00 bis 16.00 Uhr, statt. Bitte reservieren Sie sich dieses Datum bereits heute.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Pius und Fernanda Pally-Tuena, Via Baselga 30, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Camiu Haustechnik AG, Isla 8, 7405 Rothenbrunnen
Bauvorhaben: Ersatz Heizung / Luft-Wasser-Wärmepumpe, Via Baselga, Parzelle 447
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Maria Himmelfahrt
Das Fest Maria Himmelfahrt ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 15. August 2019, geschlossen.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Christian Camenisch, Via Castugls 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Gerätehaus, Via Castugls, Parzelle 80, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 15. August 2019
Bauherrschaft: A. und M. Boner, Via Castugls 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Anbau Garage an EFH, Via Castugls, Parzelle 79, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 15. August 2019
Bauherrschaft: BG Alva, c/o GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus, Via Castugls, Parzelle 1883, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 15. August 2019
Schliessung der Gemeindeverwaltung am 01. und 2. August
Die Gemeindeverwaltung Rhäzüns bleibt am schweizerischen Nationalfeiertag, Donnerstag, den 1. August 2019, und am Freitag, den 02. August 2019, geschlossen.
Wir wünschen der Einwohnerschaft von Rhäzüns eine schöne Bundesfeier.
Qualitätssicherung Wasserversorgung - Wasserproben
Im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung unserer Wasserversorgung wurden am 02. Juli 2019 routinemässige Wasserproben durchgeführt. Diese entsprachen vollumfänglich den Anforderungen an das Trinkwasser.
Den detaillierten Untersuchungsbericht des kantonalen Labors finden Sie hier: Trinkwasserprobe vom 02.07.2019
Aufhebung der Sperrung Alpstrasse Alp Sut – Alp Sura
Die umgestürzten Bäume, welche die Strecke blockiert hatten, wurden aufgeräumt und abtransportiert. Die Wegsperrung kann deshalb ab sofort aufgehoben werden.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: R. Mathis und C. Wüchner, Via Campeun 33, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Parkplatz, vorhandener Kiesplatz, Via Campeun 33, Parzelle 1839, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 25. Juli 2019
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Paul Schneider, Via Sogn Paul 8, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erneuerung/Vergrösserung Abstellplatzüberdachung, Via Sogn Paul, Parzelle 220, Rhäzüns
Bauherrschaft: A. Trattmann und S. Durisch, Campeun 25, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Anbau eines nicht beheizten Wintergartens, Via Campeun 25, Parzelle 1414, Rhäzüns
Bauherrschaft: Sebastian Schubert, Via Castugls 2a, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Holzzaun als Sichtschutz / Pavillon, Via Castugls 2a, Parzelle 36, Rhäzüns
Geschäftsbericht der Region Imboden
Der Geschäftsbericht 2018 ist hiermit gestützt auf Art. 106 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden GG veröffentlicht.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Nando Giovanoli, Via Baselga 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Fassadenschutz/Einfriedung, Via Baselga 3, Parzelle 189, Rhäzüns
Sperrung Alpstrasse Alp Sut – Alp Sura
Die Alpstrasse ist derzeit und bis auf weiteres nicht passierbar. In der Strasse und entlang der Böschungen befinden sich schätzungsweise 60 - 80 umgestürzte Bäume, welche zuerst aus dem Weg geräumt werden müssen. Die Bäume sind allesamt mit dem Wurzel-Stock umgestürzt und haben viel Material auf der Strasse abgelagert. Da die Zufahrt sehr schwierig und eng ist, muss ein Schreitbagger eingemietet werden, welcher Baum-, Ast- und Geschiebematerial am effizientesten entfernen kann. Dies ist jedoch mangels Verfügbarkeit des Baggers voraussichtlich erst ab Kalenderwoche 27/28 (01 – 12. Juli 2019) möglich.
Infolgedessen bleibt die Alpstrasse ab der Abzweigung Alp Nova – Alp Sura ab sofort für Fussgänger, Fahrradfahrer und für sämtliche Fahrzeuge gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre wird zum gegebenen Zeitpunkt publiziert.
Wir danken für das Verständnis.
Gewichtsbeschränkung Via Mulin Sura
Gestützt auf ein Gesuch der Gemeinde Rhäzüns hat die Kantonspolizei Graubünden folgende Verkehrsbeschränkung gemäss Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rhäzüns verfügt:
Höchstgewicht 24t (Sig. 2.16); Rhäzüns, Via Mulin Sura
Einwendungen dagegen können innert 30 Tagen ab Publikationsdatum an den Gemeindevorstand gerichtet werden. Nach Bereinigung von möglichen Einwendungen erfolgt der Beschluss des Gemeindevorstands. Dieser Beschluss wird durch die Gemeinde zum gegebenen Zeitpunkt wieder publiziert, wobei die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Beschwerde besteht.
Zwangsnutzungen Uaul dalla Sterpa infolge Schneedruckschäden
Der Schutzwald im Uaul dalla Sterpa und entlang der Alpstrasse Alp Sut – Alp Sura weist nach dem schneereichen Winter starke Schneedruckschäden auf. Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 17.06.2019 für die Zwangsnutzung des Holzes im Ual dalla Sterpa einen Bruttokredit von insgesamt rund Fr. 72‘000.00 gesprochen. Nach Abzug der Kantonsbeiträge verbleiben der Gemeinde Restkosten von rund Fr. 10‘000.00. Die umgestürzten Bäume werden zu einem Teil mittels Seilkran und zum grösseren Teil mittels Helikopter ausgebracht. Für die Räumarbeiten an der Alpstrasse ist mit Kosten von ca. Fr. 11‘900.00 zu rechnen. Nach Berücksichtigung von hierfür möglichen, aber noch nicht zugesicherten Kantonsbeiträgen von Fr. 8‘400.00 verbleiben der Gemeinde Restkosten von Fr. 3‘500.00.
Anschaffung Stühle Gemeindesaal
Die heute im Gemeindesaal im Einsatz stehenden Stühle entsprechen nicht den aktuellen Brandschutzvorschriften. Der Gemeindevorstand hat deshalb die Anschaffung von 260 neuen Stühlen beschlossen. Die neuen Stühle werden den Benützerinnen und Benützern des Gemeindesaales nach den Sommerferien zur Verfügung stehen.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Pius und Fernanda Pally-Tuena, Via Baselga 30, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Camiu Haustechnik AG, Isla 8, 7405 Rothenbrunnen
Bauvorhaben: Ersatz Heizung / Luft/Wasserwärmepumpe, Via Baselga 30, Parzelle 447, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 4. Juli 2019
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Rhäzüns, Via Suro 2, Rhäzüns
Vertretung: Bauamt Rhäzüns, Via Suro 2, Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau WC-Häuschen auf Spielplatz, Parz 116
Bauherrschaft: Iris und Urs Caminada, Via Crusch 8, Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erweiterung Parkplatz / Abbruch und Ersatz Umgebungsmauer, Via Crusch 8, Parzelle 440
Bauherrschaft: Thomas Moser und Karin Schuler, Via da Vegnas 5, Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Dachsanierung mit PV-Anlage, Via da Vegnas 5, Parzelle 388
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam
Das Fest Fronleichnam ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 20. Juni 2019, geschlossen. Die Gemeindeverwaltung ist zudem auch am Freitag, 21. Juni 2019, geschlossen.
Neue Bestuhlungsordnung Gemeindesaal
Sehr hohe Besucherzahlen an einzelnen Jahresanlässen im Gemeindesaal haben zu Reklamationen geführt. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin die Saalordnung auf die Einhaltung der einschlägigen Brandschutzrichtlinien überprüft. In Rücksprache mit der Gebäudeversicherung Graubünden hat das Bauamt deshalb neue Bestuhlungspläne sowohl für Konzert- als auch für Bankettbestuhlung erarbeitet. Dies hat zur Folge, dass bei gewissen Veranstaltungen (z.B. Turnerunterhaltung, Schulschlussfeier) im Gemeindesaal künftig weniger Stühle aufgestellt werden dürfen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Auswirkungen auf die maximale Besucherzahl dieser Veranstaltungen sind leider unvermeidlich. Der Gemeindevorstand bittet die Bevölkerung, die Veranstalter und die Besucher um Verständnis.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Paul Schneider, Via Sogn Paul 8, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erneuerung/Vergrösserung Abstellplatz, Via Sogn Paul, Parzelle 220, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 27. Juni 2019
Bauherrschaft: A. Trattmann und S. Durisch, Via Campeun 25, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Wintergarten unbeheizt, Via Campeun 25, Parzelle 1414, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 27. Juni 2019
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Nando Giovanoli, Via Baselga 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Fassadenschutz / Einfriedung, Via Baselga 3, Parzelle 189, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 20. Juni 2019
Mofa-Vignetten
Die Mofa-Vignetten 2019 können während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Der Fahrzeugausweis ist dafür vorzulegen. Die Gebühr für eine Mofa-Vignette beträgt inkl. Haftpflichtversicherung Fr. 43.00. Die Mofa-Vignetten 2018 sind noch bis 31. Mai 2019 gültig.
Schliessung der Gemeindeverwaltung an Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 30. Mai (Auffahrtstag), und am Freitag, 31. Mai 2019, geschlossen.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Mai 2019
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Mai 2019 liegt vom 27. Mai 2018 bis 25. Juni 2019 am Schalter der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16.05.2019
Das neue Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 20.05.2019 u.a.
- beschlossen, im Schulhaus ein Meldesystem für Evakuationen einbauen zu lassen und die entsprechende Arbeit an die Elektro Züger AG vergeben;
- einen Grundsatzentscheid betreffend Förderung von PV-Anlagen durch den Energiefonds der Gemeinde Rhäzüns getroffen. Demgemäss erfolgt die Förderung auf der Basis der Einmalvergütungen des Bundes. Empfänger des Förderbeitrags ist der Eigentümer der PV-Anlage, wobei dieser bei Pacht- bzw. Miet-Kaufverträgen den Förderbeitrag in angemessener Form an den Nutzer der Anlage weiterzugeben hat. Der dem Energiefonds zu entnehmende Förderbeitrag bemisst sich als Faktor auf die Einmalvergütung. Dieser wird für das Jahr 2019 auf 0.5 festgelegt.
- die Benützungsverordnung der Sportanlage Saulzas und die dazu gehörige Gebührenordung einer Revision unterzogen;
- die Planung des Runden Tisches betreffend Mobilfunksendeanlagen in Rhäzüns besprochen.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
An ihrer Sitzung vom 14. Mai 2019 hat die Geschäftsleitung u.a.
- den Auftrag für die Abdichtungsarbeiten an den Eingangstüren des Schulhauses sowie der Rampe am Südeingang des Schulhauses an die ISOTECH AG, Thusis, erteilt;
- den Auftrag für die Verhältnismässigkeitsprüfung einer Anpassung der Bushaltestellen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz an die Grünenfelder und Partner AG, Domat/Ems, vergeben;
- dem Gesuch um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung an Riccarda Caluori für „Ricci’s Villa Artistica“ entsprochen
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Iris und Urs Caminada, Via Crusch 8, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erweiterung Parkplatz / Abbruch und Ersatz Umgebungsmauer, Via Crusch 8, Parzelle 440
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 06. Juni 2019
Bauherrschaft: Thomas Moser und Karin Schuler, Via da Vegnas 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Dachsanierung mit neuer Wärmedämmung und PV-Anlage, Via da Vegnas 5, Parzelle 388
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 06. Juni 2019
Informationen zur Strahlung von Sendeanlagen und zur Einführung der 5G-Technologie in Graubünden
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: A. und L. Mengelt, Via Sogn Paul 16, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Ersatz Balkon und Holzpalisade mit Überdachung und Mauer, Via Sogn Paul 16, Parzelle 421
Bauherrschaft: R. Iannone-Carloni, Senda 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Fenstervergrösserung / neue Aussenstütze bestehender Wintergarten, Senda 3, Parzelle 1387
Jahresbericht und Jahresrechnung 2018 Abfallbewirtschaftungsverband Mittelbünden
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2018 des Abfallbewirtschaftungsverbandes Mittelbünden AVM können bis zum 4. Juni 2019 während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden (gemäss Art. 56 des kantonalen Gemeindegesetzes).
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 16. Mai 2019
Volksabstimmung vom 19. Mai 2019
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 16. Mai 2019 | 16.00-17.00 Uhr |
Freitag | 17. Mai 2019 | 16.00 - 17.00 Uhr |
Sonntag | 19. Mai 2019 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 16. Mai 2019, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018
- Rechnungsablage 2018
- Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz
- Bericht der GPK und der externen Revisionsstelle - Teilrevision Polizeigesetz
- Orientierung betreffend Baugesuch der Swisscom für eine Mobilfunkantennenanlage im Kirchturm
- Varia
Die Botschaft samt Beilagen kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.rhaezuens.ch heruntergeladen werden.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Sebastian Schubert, Via Castugls 2a, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Holzzaun (Sichtschutz) / Pavillon, Via Castugls, Parzelle 36
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 23. Mai 2019
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 29.04.2019 u.a.
- die im Zusammenhang mit dem Baugesuch für die Erstellung einer Mobilfunkantenne im Kirchturm eingereichte Petition diskutiert und beschlossen, an der Gemeindeversammlung vom 16.05.2018 ausführlich dazu Stellung zu nehmen.
- beschlossen, den Auftrag zur Bodenanalyse Tontauben- und Laufhasenanlage an das Büro Baugeologie und Geo-Bau-Labor AG in Chur zu erteilen;
- beschlossen, zuhanden des Kantons eine Stellungnahme zur geplanten Teilrevision des Krankenpflegegesetzes abzugeben. Der Gemeindevorstand lehnt die Vorlage insgesamt ab.
Schiesspflicht 2019 (Obligatorisches Programm 300 m)
Schiesspflichtige der Gemeinde Rhäzüns haben die Möglichkeit, das „Obligatorische“ im Schiessstand Nulez, Bonaduz, zu schiessen. Wir bitten die Pflichtschützen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Schiessdaten in Bonaduz:
Dienstag | 14. Mai 2019 | 18.00 - 20.00 Uhr |
Dienstag | 27. August 2019 | 18.00 - 20.00 Uhr |
Samstag | 31. August 2019 | 15.00 - 17.00 Uhr |
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: ID-Karte, Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz
Verkehrserhebung Rhäzüns
Der Gemeindevorstand Rhäzüns hat den Auftrag erteilt, ein Gesamtverkehrskonzept über die Gemeinde zu erarbeiten. Das Gesamtverkehrskonzept betrachtet die Verkehrsströme aller Verkehrsteilnehmer und legt Ziele und Entwicklungsgrundsätze für die Optimierung des Verkehrsnetzes fest. Die Erarbeitung des Verkehrskonzepts erstreckt sich über zwei Jahre. Bereits im Monat Mai werden erste Verkehrserhebungen stattfinden. Dabei handelt es sich um Langzeitmessungen (14 Tage) sowie um Kurzzeitmessungen während Spitzenstunden. Die Verkehrsmessungen werden mit verschiedenen Verkehrserfassungsgeräten durchgeführt. Bei den Aufnahmen ist der Datenschutz stets gewährleistet. Die Verkehrsmessungen geben Aufschluss über das heutige Verkehrsaufkommen sowie über die gefahrenen Geschwindigkeiten. Ebenfalls werden Quell- / Ziel- und Durchgangsverkehrsanalysen mit Hilfe der Verkehrserhebungen vorgenommen. Die Verkehrserhebungen und Verkehrsmessungen werden ausgewertet und bilden die Basisgrundlagen für das Gesamtverkehrskonzept. In der zweiten Jahreshälfte 2020 wird die Bevölkerung an einer Gemeindeversammlung über die Ergebnisse der Auswertung informiert.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Ringstrasse 32, 7001 Chur
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neubau einer Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz AG) mit neuen Antennen (4G/5G), RZUN_21, auf dem Turm der Dorfkirche Maria Geburt, Via Baselga, Parzelle 136
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 16. Mai 2019
Bemerkung: Es handelt sich um eine Wiederholung der Bauausschreibung vom 5. April 2019. Bereits gegen jene Ausschreibung erhobene Einsprachen werden weiterhin berücksichtigt; sie können bei Bedarf bis zum 16. Mai 2019 ergänzt werden.
Bauherrschaft: Sahit und Arber Rama, Via Baselga 24, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ArchitekturAtelier Heini GmbH., Gassa Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Wärmetechnische Sanierung und Aufstockung MFH / Stützmauer, Via Nova 46, Parzelle 292
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 16. Mai 2019
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Bauamt Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neues WC-Häuschen Spielplatz, Parzelle 116
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 16. Mai 2019
Umleitung A13 infolge Neubau RhB Brücke bei Reichenau
Das Bundesamt für Strassen ASTRA teilt mit, dass im Zusammenhang mit dem Doppelspurausbau der Rhätischen Bahn (RhB) im Bereich Reichenau, die A13 in den Nächten vom 29.04 – 03.05.2019 und vom 06.05. – 08.05.2019, jeweils von 22.00 bis 05.00 Uhr, gesperrt werden muss.
In dieser Zeit wird der Verkehr in Südrichtung vom AS Reichenau bis zum AS Rothenbrunnen, der Verkehr in die Nordrichtung vom AS Bonaduz bis zum AS Reichenau über die Kantonsstrasse umgeleitet.
Die RhB wird alles daran setzen, die Arbeiten so rasch als möglich umzusetzen, so dass der Verkehr am Morgen möglichst früh wieder normal geführt werden kann.
Teil-Öffnung der Alpstrasse
Sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird die Zufahrt zu den Maiensässen bis Tamberg ab Donnerstag, 18. April 2019, geöffnet. Die Präzerstrasse ist ebenfalls wieder befahrbar.
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Todesfall
Chur GR, 09.04.2019
Bieler Christina, geb. 19.11.1947, von Bonaduz, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Schliessung der Gemeindeverwaltung über die Ostertage
Die Gemeindeverwaltung bleibt ab Donnerstag, 18. April, ab 18.00 Uhr, bis Dienstag, 23. April, 09.00 Uhr, geschlossen.
Wir wünschen der Einwohnerschaft frohe Osterfeiertage.
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Todesfall
Fürstenaubruck GR, 04.04.2019
Willi-Caminada Brigitta, geb. 14.10.1922, von Domat/Ems, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: VELÖ Bau GmbH, Geissbodenweg 4, 7232 Furna
Vertretung: roma Architektur und Bauleitung, Felsenaustrasse 25, 7000 Chur
Bauvorhaben: Erstellung Wärmepumpe, Parzelle 1896, Via Nova 20, Rhäzüns
Bauherrschaft: Stéphanie Caviezel, Via Davitg 1A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Reklametafel, Parzelle 470, Via Nova, Rhäzüns
Bauherrschaft: Bettina Groll, Denter Ers 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Zaun (Einfriedung) in Holz, Parzelle 1345, Denter Ers 18, Rhäzüns
Bauherrschaft: Sonja Trejo, Via Davitg 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Architektur Atelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Ersatz Garagentor durch Holzwand mit Türe, Parzelle 205, Via Davitg 5, Rhäzüns
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Quinto Immo AG, c/o Mario Berther, Via Suro 14, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Clavadetscher Architektur AG, Kreuzfeldweg 8, 7000 Chur
Bauvorhaben: Anbau Vordach Terrassentür, Parzelle 187, Curtnova 3, Rhäzüns
Bauherrschaft: José Manuel Reais, Via Nova 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Gartenhaus, Einfriedung mit Hecke, Aussencheminée, Parzelle 1392, Via Nova 3, Rhäzüns
Bauherrschaft: Katholische Kirchgemeinde, Riccarda Lemmer, Via Nova 1A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Einbau WC und Parkplatzerweiterung, Pfarrhaus, Via Baselga 8, Parzelle 133, Rhäzüns
Arbeitsvergaben
Sanierung Schulhausanlage
- Äussere Malerarbeiten: Maler Federspiel GmbH, Domat/Ems
- Elektroanlagen: Elektro Züger AG, Rhäzüns
- Bauwesenversicherung: Generali Versicherungen, Chur
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Ringstrasse 32, 7001 Chur
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neubau einer Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz AG) mit neuen Antennen, RZUN_21, Via Baselga, Parzelle 136
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 25. April 2019
Bauherrschaft: Renata Iannone-Carloni, Senda 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Fenstervergrösserung / Neue Aussenstütze bestehender Wintergarten, Senda 3, Parzelle 1387
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 25. April 2019
Langsamverkehrsverbindung Quadra - Bahnhof
Bei günstigen Witterungsverhältnissen werden die Arbeiten im Zusammenhang mit der Langsamverkehrsverbindung am 11. April 2019 in Angriff genommen. Die Arbeiten dauern rund zwei Wochen. Vorgesehen ist die Asphaltierung des Fussweges sowie die Erstellung eines 1 m hohen Zaunes entlang der Parzelle 96.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 25. März 2019 u.a.
- die Baumeisterarbeiten für das Los 3 der Walderschliessung an die Bauunternehmung Hartmann & Cie. AG, Chur, vergeben. Dieser Entscheid ist infolge laufender Rechtsmittelfrist noch nicht rechtskräftig.
- das Gesuch der Stimmwerkbande um finanzielle Unterstützung und Abschluss einer Leistungsvereinbarung abgelehnt
- zuhanden des kantonalen Departements für Finanzen und Gemeinden eine Stellungnahme zur Gesetzesrevision zur Haushaltflexibilisierung (GRFlex) abgegeben
Bauausschreibung
Bauherrschaft: A. und L. Mengelt, Via Sogn Paul 16, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Ersatz Balkon und Holzpalisade mit Überdachung, Via Sogn Paul 16, Parzelle 421
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 18. April 2019
Sanierung Via Mulin Sura; Verkehrsbehinderungen
Bei günstigen Witterungsverhältnissen wird die Sanierung der Via Mulin Sura ab Höhe Parkplatz Friedhof bis alter Werkhof Anfang April 2019 in Angriff genommen. Die Arbeiten dauern rund einen Monat. Während der Dauer der Sanierung haben die Strassenbenützer mit Behinderungen zu rechnen. Der eigentliche Belagseinbau dauert 1 – 2 Tage. Während diesen zwei Tagen wird die Strasse ganz gesperrt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, den Waldweg Undrau – Runcaglia zu benützen.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Dorfchronik Rhäzüns
Dorfchronist Christian Spadin hat in jahrelanger Arbeit eine umfassende Dorfchronik über Rhäzüns erstellt. Wie Christian Spadin in seiner Einleitung festhält, «kann die Dorfchronik für die Gemeindeeinwohner ein wichtiges Orientierungsmittel sein, um sich der Zustände, Ereignisse und Werte der Vergangenheit zu erinnern. Sie darf aber auch den Willen zur Integration verstärken.»
Die Veröffentlichung der Dorfchronik läuft unter der Schirmherrschaft der Stiftung Kulturarchiv Rhäzüns. Das gesamte Werk kann auf der Homepage der Gemeinde Rhäzüns (www.rhaezuens.ch) unter Freizeit / Kultur / Stiftung Kulturarchiv / Dorfchronik Rhäzüns eingesehen werden. Wir wünschen viel Freude beim Lesen.
Der Gemeindevorstand dankt Christian Spadin für seinen grossen Einsatz zu Gunsten der Öffentlichkeit.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Urs Tönz, Via Campeun 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einliegerwohnung / Autoabstellplatz, Via Campeun, Parzelle 347, Rhäzüns
Konzession Altkleidersammlung
Die Geschäftsleitung hat beschlossen, die Konzession für den Betrieb der Altkleidersammelstellen an die TEXAID Textilverwertungs-AG und an die Tell-Tex GmbH zu erteilen.
Zügeltermin
Wir möchten die Pflichten für Einwohner und Vermieter im Hinblick auf den weitverbreiteten Zügeltermin vom 31. März in Erinnerung rufen. Das Einwohnerregistergesetz des Kantons Graubünden (Einwohnerregistergesetz, ERG; BR 171.200) sieht folgende Meldepflichten vor:
Art. 13 An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
Art. 15 2. Vermietende und Arbeitgebende
1 Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.
2 Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
3 Die Regierung kann dieselben Meldepflichten für Arbeitgebende bezüglich ihrer Arbeitnehmenden vorsehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Verletzung der Vorschriften eine Busse bzw. in leichten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Gerne freuen wir uns auf die Einhaltung dieser Regelungen und danken für Ihre Mithilfe.
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Geburt
Chur GR, 25.02.2019
Šimic Lara, Tochter der Šimic, Barbara, von Arbon TG und des Šimic, Ivan, von Kroatien, in Rhäzüns.
Todesfall
Domat/Ems GR, 08.03.2019
Casanova Johann, geb. 26.12.1926, von Obersaxen Mundaun GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: VELÖ Bau GmbH, Geissbodenweg 4, 7232 Furna
Vertretung: Roma Architektur und Bauleitung, Felsenaustrasse 25, 7000 Chur
Bauvorhaben: Erstellung Wärmepumpe, Via Nova 20, Parzelle 1896, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 04. April 2019
Bauherrschaft: Stéphanie Caviezel, Via Davitg 1A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Reklametafel, Via Nova, Parzelle 470, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 04. April 2019
Bauherrschaft: Bettina Groll, Denter Ers 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Zaun (Einfriedung) in Holz, Denter Ers 18, Parzelle 1345, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 04. April 2019
Bauherrschaft: Sonja Trejo, Via Davitg 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Architektur Atelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Ersatz Garagentor durch Holzwand mit Türe, Via Davitg, Parzelle 205, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 04. April 2019
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Rino Caminada, Via Sogn Paul 14, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Ersatz altes Gartenhaus, Via Sogn Paul, Parzelle 423, Rhäzüns
Bauherrschaft: D. und S. Ammann, Via Prada 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Felix Caflisch GmbH,. Ofen- und Cheminéebau, 7016 Trin
Bauvorhaben: Einbau Specksteinofen und Kamin, Via Prada 5, Parz. 1413
Waldweg Undrau - Runcaglia; Sperre
Am Waldweg Undrau – Runcaglia werden Abschlussarbeiten im Zusammenhang mit der Wendeplatte ausgeführt. Aus diesem Grund wird der Weg ab sofort bis am 15. März 2019 für jeglichen Verkehr gesperrt. Während dieser Zeit ist mit geringfügigem Mehrverkehr durch das Dorf zu rechnen.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Kath. Kirchgemeinde Rhäzüns, R. Lemmer, Via Nova 1A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Einbau WC und Parkplatzerweiterung, Parzelle 133, Pfarrhaus, Via Baselga 8, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 28. März 2019
Bauherrschaft: Quinto Immo AG, c/o Mario Berther, Via Suro 14, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Clavadetscher Architektur AG, Kreuzfeldweg 8, 7000 Chur
Bauvorhaben: Anbau Vordach Terrassentür, Parzelle 187, Curtnova 3, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 28. März 2019
Bauherrschaft: José Manuel Reais, Via Nova 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Gartenhaus, Einfriedung mit Hecke, Aussencheminée, Parzelle 1392, Via Nova 3, Rhäzüns
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 28. März 2019
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung hat an ihrer Sitzung vom 04. März 2019 u.a. folgende Arbeitsvergaben beschlossen:
Sanierung Strasse Mulin Sura, Belagsarbeiten
Implenia Schweiz AG, Chur
Langsamverkehrverbingung Quadra – Bahnhof
HEW AG, Felsberg
Umleitung A13 infolge Neubau RhB Brücke bei Reichenau
Das Bundesamt für Strassen teilt mit, dass im Zusammenhang mit dem Doppelspurausbau der Rhätischen Bahn (RhB) im Bereich Reichenau, wie letztes Jahr angekündigt, demnächst die neue Stahlbrücke über die A13 eingebaut wird. Zur Vorbereitung und zum Einschub dieser Brücke ist es unumgänglich die A13 an drei Nächten zu sperren. Aufgrund des Betriebs der Rhätischen Bahn und des Verkehrsaufkommens auf der A13 müssen diese Arbeiten jeweils von Samstag auf Sonntag ausgeführt werden.
Die Sperrungen sind an folgenden Daten vorgesehen:
- Nacht vom 9./10. März 2019 von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
- Nacht vom 30./31. März 2019 von 20.30 Uhr bis 07.00 Uhr
- Nacht vom 06./07. April 2019 von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
In dieser Zeit wird der Verkehr in Südrichtung vom AS Reichenau bis zum AS Rothenbrunnen, der Verkehr in die Nordrichtung vom AS Bonaduz bis zum AS Reichenau über die Kantonsstrasse umgeleitet.
Die RhB wird alles daran setzen, die Arbeiten so rasch als möglich umzusetzen, so dass der Verkehr am Morgen möglichst früh wieder normal geführt werden kann.
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Todesfall
Chur GR, 26.02.2019
Berini Marcel Hermann, geb. 24.03.1955, von Lumnezia GR und Rhäzüns GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Betreten von Wiesen und Fluren
Auszug aus dem Polizeigesetz der Gemeinde Rhäzüns
Art. 24, Flurordnung
Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von offenen fremden Grundstücken bis zur unteren Waldgrenze verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.
Sammelstelle für leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen
Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen können während den Öffnungszeiten gratis bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Mit dem Recycling Ihrer leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei.
Absaugen der Schächte und Kanalspülungen
Vom 11. bis 29. März 2019 werden durch die Gemeindebetriebe die Ablaufschächte gereinigt bzw. die Kanalisationsleitungen gespült.
Personen, welche auf ihrem Privatgrundstück ebenfalls Schächte absaugen oder Leitungen spülen lassen möchten, melden dies bitte bis Freitag, 8. März, 17.00 Uhr,
beim Leiter Werkbetrieb, Markus Caluori (Tel. 081 641 33 75 oder markus.caluori@crestault.ch).
Qualitätssicherung Wasserversorgung - Wasserproben
Im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung unserer Wasserversorgung wurden am 19. Februar 2019 routinemässige Wasserproben durchgeführt.
Diese entsprachen vollumfänglich den Anforderungen an das Trinkwasser. Den detaillierten Untersuchungsbericht finden Sie unter den nachfolgenden Link.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Feldschlösschen Supply Company AG, Mineralquelle Rhäzüns, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ALPING.CH, Gartmann & Joos Bauingenieure AG, Paradiesgasse 19, 7000 Chur
Bauvorhaben: Überdachung Aussenunterstand für PET Schnecke, Undrau, Parz 1192
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Urs Tönz, Via Campeun 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einliegerwohnung / Autoabstellplatz, Via Campeun 5, Parzelle 347
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 14. März 2019
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Rino Caminada, Via Sogn Paul 14, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Ersatz altes Gartenhaus, Via Sogn Paul, Parzelle 423
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 07. März 2019
Bauausschreibung
Bauherrschaft: D. und S. Ammann, Via Prada 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Felix Caflisch GmbH, Ofen- und Cheminéebau, 7016 Trin-Mulin
Bauvorhaben: Einbau Specksteinofen und Kamin, Via Prada 5, Parzelle 1413
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 07. März 2019
Resultat Volksabstimmung vom 10.02.2019 - "Zersiedelungsinitiative"
Teilrevision der Ortsplanung Gewässerräume; Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss
Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss Nr. 37 vom 29. Januar 2019 die von der Gemeindeversammlung der Gemeinde Rhäzüns am 30. August 2018 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Gewässerräume ohne Auflagen und Vorbehalte genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss und die genehmigten Planungsmittel können während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Rhäzüns eingesehen werden.
Beschluss des Gemeindevorstandes
Bewilligtes Baugesuch (BAB-Gesuch)
Bauherrschaft: Giacum Heini, Surual 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einbau Cheminéeofen, Prau Tgileun, Parzelle 1376
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Paul Boller, Lindenmatt 12, 8912 Obfelden
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Maschendrahtzaun 1.5 m auf Grenze, Teerbelag entfernen, Surual, Parzelle 236
Steuerperiode 2018; Einreichen der Steuererklärungen
Die Steuererklärungen 2018 müssen bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur eingereicht werden. Die Adresse lautet:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Fristerstreckungsgesuche sind wie folgt einzureichen:
Online: www.stv.gr.ch
Per E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
oder schriftlich an:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Fristgesuche/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Telefon 081 257 34 93
Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen: Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer), Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde.
Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.
Eidg. Volksabstimmung vom 10. Februar 2019
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 07. Februar 2019 | 16.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08. Februar 2019 | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sonntag | 10. Februar 2019 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Wahl in die Schulkommission
Alexi Cavegn hat aus beruflichen Gründen seine Demission als Mitglied der Schulkommission Rhäzüns per Ende Juni 2019 eingereicht. Der Gemeindevorstand dankt Alexi Cavegn für seinen Einsatz zu Gunsten der Schule Rhäzüns. Als Nachfolger hat der Gemeindevorstand Herrn Daniel Ammann gewählt. Daniel Ammann wohnt seit 2015 mit seiner Familie in Rhäzüns. Beruflich ist er als Leiter der Höheren Fachschule für Pflege am Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales in Chur tätig.
Sirenentest
Am Mittwoch, 6. Februar 2019, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenen-tests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.
1. Allgemeiner Alarm
Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst.
Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
2. Wasseralarm
Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.
3.Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.
Einwohnerstatistik per 31. Dezember 2018
Wohnbevölkerung:
Schweizer | 635 Männer | 612 Frauen | 1'247 Total |
Ausländer | 142 Männer | 125 Frauen | 267 Total |
Total | 777 | 737 | 1'514 |
Geburten: 14
Todesfälle: 11
Gemeindeversammlung vom 7. März 2019; Verzicht auf Durchführung
Die in der Jahresplanung 2019 für den 7. März 2019 vorgesehene Gemeindeversammlung findet mangels Traktanden nicht statt.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Feldschlösschen Supply Company AG, Mineralquelle Rhäzüns, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ALPING.CH Gartmann & Joos Bauingenieure AG, Paradiesgasse 19, 7000 Chur
Bauvorhaben: Überdachung Aussenunterstand für PET Schnecke, Undrau, Parzelle 1192
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 14. Februar 2019
Gastwirtschaftsbewilligung
Gestützt auf das kantonale- und kommunale Gastwirtschaftsgesetz hat die Geschäftsleitung die Bewilligung für die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit für folgenden Betrieb erteilt:
Ravenhead Brewery GmbH (Bier-Brauerei), Via dalla Resga 14, 7403 Rhäzüns; Verantwortliche Person: Samuel Murdoch, Calandaweg 10, 7015 Tamins
Aufruf an die Hundebesitzer
Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trottoirs, öffentlichen Anlagen und Gehwege nicht durch Hunde verunreinigt werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde ihr „Geschäft“ verrichten, ohne dass der Kot von den Hundebesitzern aufgenommen wird. Wir möchten deshalb wieder einmal an die Hundebesitzer appellieren, den Kot ihrer Lieblinge mittels Plastikbeuteln in den zur Verfügung stehenden Robi-Dog-Behältern zu entsorgen.
Auszug aus dem Polizeigesetz
Art. 18, Abs. 4
Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Ver-unreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von Fr. 100.00 gebüsst.
Verzugs- und Vergütungszinsen 2019
Gestützt auf das kantonale Steuergesetz setzt das Departement für Finanzen und Gemeinden für jedes Kalenderjahr den Verzugszins und den Vergütungszins fest. Diese Zinssätze gelten auch für die Gemeinden. Für das Jahr 2019 gelten demnach ein Verzugszins von 4 % und ein Vergütungszins von 0.0 %.
Fluchtplan bei Wasseralarm
Das Amt für Militär und Zivilschutz hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde den Fluchtplan bei Wasseralarm überprüft und aktualisiert. Dieser Fluchtplan zeigt auf, wie sich die Bevölkerung bei Auslösung eines Wasseralarms zu verhalten hat. Er zeigt der Bevölkerung auch den von der Gemeinde definierten sicheren Warteraum auf, zu dem sie sich im Ereignisfall hinbegeben soll. Dieser sichere Warteraum wurde für Rhäzüns beim Gemeindesaal, Via Baselga 9, festgelegt.
Der Fluchtplan wird im Anschlagkasten bei der Bushaltestelle vor dem Denner angebracht. Er kann zudem auf der Homepage der Gemeinde und bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Antonio Maier, Via Nova 42 A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Anbau Geräteraum an der bestehenden Garage, Via Nova 42 A, Parzelle 288
Bauherrschaft: R. und G. Rama, Via Suro 32, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Sanierung Mehrfamilienhaus, Via Suro 19, Parzelle 70
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Giacum Heini, Surual 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einbau Cheminéeofen, Prau Tgileun, Parzelle 1376
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 31. Januar 2019
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018 liegt vom 21. Dezember 2018 bis 21. Januar 2019 am Schalter der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29.11.2018
Das neue Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Maja Heini Casutt, Campodelsweg 15A, 7000 Chur
Vertretung: Kurt Casutt, Campodelsweg 15A, 7000 Chur
Bauvorhaben: Holzunterstand für Bewirtschaftung der Waldfläche, Penzas, Parzelle 1614 (Forstliche Baute)
Arbeitsvergaben
Neubau Sportplatzgebäude Saulzas
Baumeisterarbeiten/Gerüst: Implenia Schweiz AG, Chur
Elektroinstallationen: Elektro Züger AG, Rhäzüns
Einladung zum Neujahrs-Apéro
Der Neujahrs-Apéro findet am Freitag, 04. Januar 2019, um 18.00 Uhr, im Gemeindesaal statt. Wir freuen uns, mit Ihnen auf das neue Jahr anzustossen.
Allen Einwohnerinnen und Einwohnern wünschen wir gesegnete frohe Festtage und einen guten Rutsch.
Betrieb der Gemeindeverwaltung über die Feiertage
24. Dezember 2018 - 02. Januar 2019 | geschlossen |
ab 03. Januar 2019 | normale Öffnungszeiten |
In Notfällen gibt das Tonband unter 081 650 22 22 Auskunft über die Erreichbarkeit von Ansprechpersonen.
Wir wünschen der Einwohnerschaft frohe Festtage und einen guten Rutsch.
Öffnungszeiten Ratiras
Die Recyclinghalle und der Grüngutplatz sind über die Festtage folgendermassen geöffnet:
Montag, 24. Dezember (Heiligabend) | 7.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag, 25. Dezember (Weihnachten) | geschlossen |
Mittwoch, 26. Dezember (Stephanstag) | geschlossen |
Donnerstg, 27. Dezember | 7.30 - 17.00 Uhr |
Freitag, 28. Dezember | 7.30 - 17.00 Uhr |
Samstag, 29. Dezember | 7.30 - 12.00 Uhr |
Montag, 31. Dezember (Silvester) | 7.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag, 1. Januar (Neujahr) | geschlossen |
Mittwoch, 2. Januar (Berchtolstag) | geschlossen |
Danach gelten wieder die normalen Öffnungszeiten (siehe www.crestault.ch)
Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Start ins 2019
Sperrung Alpstrasse
Die Barriere oberhalb „Runcaglia“ wird am Montag, 10. Dezember 2018, geschlossen. Ab diesem Datum bleibt die Alpstrasse über die Wintermonate gesperrt.
Christbaumverkauf Gemeindebetriebe Bonaduz/Rhäzüns
Am Mittwoch, 19. Dezember 2018, findet der traditionelle Christbaumverkauf auf dem Werkhofareal „Ratiras“ statt. Ab 16.00 – 18.30 Uhr verkaufen wir einheimische Fichten und Nordmannstannen.
Die Nordmannstannen werden von der Forstgruppe zwei bis drei Tage vor dem Verkauf frisch geschnitten.
Die Forst- und Werkgruppe verwöhnt Sie während dem Verkauf mit Glühwein und Holzerkaffee.
Nach Gebrauch können die Christbäume in der Grünsammelstelle beim Werkhof Ratiras entsorgt werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Antonio Maier, Via Nova 42A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Anbau Geräteraum an der bestehenden Garage, Via Nova 42A, Parzelle 288
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 27. Dezember 2018.
Bauherrschaft: Paul Boller, Lindennmatt 12, 8912 Obfelden
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Maschendrahtzaun 1.5 m auf Grenze, Teerbelag entfernen, Surual, Parzelle 236
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 27. Dezember 2018.
Winterbetrieb Grüngutplatz "Ratiras"
Wegen neuer Auflagen im Zusammenhang mit dem Wildtiermanagement passen wir die Öffnungszeiten der Grüngutsammlung an.
Beginnend mit der Schneelage im Siedlungsgebiet gelten die Öffnungszeiten der Recyclinghalle auch für den Grüngutplatz:
Montag bis Freitag | 7.30 bis 17.00 Uhr |
Samstag | 7.30 bis 12.00 Uhr |
Ausserhalb dieser Zeiten ist die Grüngut-Anlieferung nicht gestattet. Wir danken für ihr Verständnis.
SRF bi de Lüt – Heimweh; Heimkehrer gesucht
Das Schweizer Fernsehen SRF plant für den Herbst 2019 eine zweite Staffel des Doku-Formats «SRF bi de Lüt – Heimweh». Darin werden Menschen gezeigt, die zurückkehren; in ihr Heimatdorf, in ihr Elternhaus oder zu ihren Freunden. Die Rückkehr muss nicht zwingend aus dem Ausland sein. Es können auch junge Menschen sein, die von einem anderen Dorf oder einem anderen Kanton zurückkehren. Das «Heimweh», die Sehnsucht nach dem Vertrauten steht für die Macher des Berichts im Vordergrund.
Die Gemeindeverwaltung wurde angefragt, ob ihr Fälle von „Rückkehrern“ bekannt sind; dies ist aber nicht der Fall. Aus diesem Grund wird dieser Aufruf publiziert. Wenn Ihnen, geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner, Fälle von bevorstehenden Rückkehrern bekannt sind, bitten wir Sie um entsprechende Kontaktnahme. Idealerweise sollte die Rückkehr nach Rhäzüns zwischen April und August 2019 stattfinden.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: R. und G. Rama, Via Suro 32, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Sanierung Mehrfamilienhaus, Via Suro 19, Parzelle 70
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 20. Dezember 2018.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Markus und Miroslava Haltiner, Via Crusch 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Gartenhaus, Via Crusch 15, Parzelle 55
Bauherrschaft: VELÖ Bau GmbH, Geissboden 4, 7232 Furna
Vertretung: ROMA Architektur und Bauleitung GmbH, Felsenaustrasse 25, 7000 Chur
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienaus, Via Nova, Parzelle 90 (revidiertes Baugesuch)
Verkehrsumleitung
Im Zusammenhang mit dem Doppelspurausbau der Rhätischen Bahn (RhB) wird im Bereich Reichenau die bestehende RhB-Brücke über die A13 abgebrochen. An dieser Stelle wird im nächsten Jahr eine neue Stahlbrücke eingebaut. Aufgrund des Brückenabbruches muss die A13 im Bereich Reichenau in der Nacht vom 1./2. Dezember 2018 von 20.30 Uhr bis 07.00 Uhr gesperrt werden. Aufgrund des Verkehrsaufkommens auf der A13 werden diese Arbeiten von Samstag auf Sonntag ausgeführt. In dieser Zeit wird der Verkehr in Südrichtung vom Anschluss Reichenau bis zum Anschluss Rothenbrunnen, der Verkehr in die Nordrichtung vom Anschluss Bonaduz bis zum Anschluss Reichenau über die Kantonsstrasse umgeleitet. Die RhB wird alles daran setzen, die Arbeiten so rasch als möglich umzusetzen, so dass der Verkehr am Sonntag möglichst früh wieder normal geführt werden kann.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) dankt für Ihr Verständnis.
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 19. November 2018 unter anderem
- einen Grundsatzbeschluss zu Gunsten der Ausscheidung des Naturwaldreservats Isla Bella und zur Revitalisierung der Rheinauen gefasst;
- das Handbuch Sozialhilfe der Gemeinde Rhäzüns genehmigt;
- folgende Arbeiten betreffend Neubau Sportplatzgebäude Saulzas vergeben:
- Spengler- und Flachdacharbeiten an die Burkhardt Gebäudehülle AG, Rhäzüns
- Heizungsinstallationen an die De Stefani AG, Chur
- Sanitärinstallationen an die De Stefani AG, Chur
- Innere Gipserarbeiten an das Gipsergeschäft Beni, Rhäzüns
- Aussentüre aus Stahl-Glas an die Frick Andreas AG, Balzers (Beschluss der Geschäftsleitung)
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Maja Heini Casutt, Campodelsweg 15A, 7000 Chur
Vertretung: Kurt Casutt, Campodelsweg 15A, 7000 Chur
Bauvorhaben: Holzunterstand für die Bewirtschaftung der Waldfläche, Penzas, Parzelle 1614 (forstliche Baute)
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 13. Dezember 2018.
Abfallbewirtschaftungsverband Mittelbünden (AVM)
Das Budget 2019 des Abfallbewirtschaftungsverbandes Mittelbünden AVM kann bis zum 4. Dezember 2018 während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfall
Rhäzüns GR, 05.11.2018
Jakob Jörg, geb. 20.04.1947, von Lauperswil BE, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Dirk Deiters, Via dalla Resga 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Bestehende Schutzwand vor Haustür ersetzen und erweitern, Via dalla Resga 4, Parzelle 183
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 29. November 2018
Beschluss der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung hat an ihrer Sitzung vom 06. November 2018 folgende Arbeitsvergaben beschlossen:
Neubau Sportplatzgebäude Saulzas
- Zimmermannskonstruktion: Heinz Clopath AG, Rhäzüns
- Aussenwärmedämmung: Beni Gipsergeschäft, Rhäzüns
- Kücheneinrichtungen: Movanorm AG, Chur
- Innentüren aus Holz: Knuchel AG, Chur
- Schliessanlagen: Figaroli Schliesstechnik, Buchs SG
- Unterlagsböden: Rosamilia Unterlagsböden GmbH, Chur
- Plattenarbeiten Boden/Wand: Oswald Fiegl, Felsberg
- Malerarbeiten: Walser Maler AG, Chur