Aktuelles

Aktuelles

Teilrevision Artikel 7 Abs. 1 lit. b) des Rhäzünser Gebührengesetzes

29.11.2024, Gemeindevorstand

An der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 wurde Artikel 7 Abs. 1 lit. b) des Rhäzünser Erschliessungsgesetzes wie folgt geändert:

Zur Deckung der anfallenden variablen Abwasserkosten erhebt die Gemeinde für alle angeschlossenen Bauten und Anlagen eine jährliche Mengengebühr für:
b) Benützung Abwasserreinigungsanlage (ARA) CHF 0.50 bis  1.20  2.00 / m3

Die Teilrevision tritt per sofort in Kraft.

Beschluss der Geschäftsleitung

29.11.2024, Geschäftsleitung

Bewilligtes Baugesuch

Bauherrschaft
Claudia und Roger Gabathuler, Via Splauna 7, 7403 Rhäzüns 

Vertretung                                                     
Dachbau Frei AG, Hofstättle 14, 7013 Domat/Ems 

Bauvorhaben
Dachsanierung, Via Splauna 7, Parzelle 485

Resultate Volksabstimmung vom 24.11.2024

24.11.2024, Gemeindeverwaltung

Die Rhäzünser Resultate der Volksabstimmung vom 24. November 2024 finden Sie hier: Abstimmungsprotokoll vom 24.11.2024

Praxisfestlegung Erhebung Baubewilligungsgebühren

22.11.2024, Gemeindevorstand

Der administrative Aufwand bei der Baugesuchsbearbeitung hat stark zugenommen; dies gilt auch für Baugesuche für kleinere Bauvorhaben. So müssen seit einiger Zeit sämtliche Baugesuche, d.h. auch Kleinstprojekte, an die Gebäudeversicherung Graubünden gemeldet werden. Zudem müssen sämtliche Baugesuche (auch für Wärmepumpen, Gartenhäuser, Unterstände etc.) im Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes erfasst und nachgepflegt werden. Selbstverständlich müssen auch alle bewilligten Bauvorhaben nach deren Vollendung vor Ort abgenommen werden.

Bislang galt bei der Gebührenfestlegung der Grundsatz, dass bei Baugesuchen für kleinere Bauvorhaben die im Gebührengesetz festgelegte Minimalgebühr von Fr. 100 in Rechnung gestellt wird. Dieser Betrag vermag die pro Baugesuch anfallenden Kosten aber seit längerem nicht mehr zu decken.

Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Minimalgebühr im Sinne einer Praxisfestlegung generell von heute Fr. 100 auf Fr. 200 anzuheben.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024

22.11.2024, Gemeindeverwaltung

Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. 

Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2024 nicht bis am 31. Dezember 2024 eingereicht wird. Das Gesuch kann entweder online oder in Papierform direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur, eingereicht werden.

Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Graubünden (www.sva.gr.ch) oder der Gemeinde Rhäzüns www.rhaezuens.ch/gemeinde-verwaltung/ahv-zweigstelle).

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.

Herbstschnitt der Hecken

22.11.2024, Gemeindeverwaltung

Es ist wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden.

Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich "auf die Grenze" und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).

Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist.

Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25 m Höhe über Gehwegen und 4.50 m über Strassen einzuhalten.

Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox).

Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.crestault.ch unter Werk Heckenschnitt

 

Öffentliche Auflage Lärmsanierungsprojekt H13 Italienische Strasse

08.11.2024, DIEM Graubünden

Den Publikationstext zum Lärmsanierungsprojekt H13 Italienische Strasse, Gemeinde Rhäzüns. Auflageprojekt Nr. 13.5288 finden Sie hier: Publikation Lärmsanierungsprojekt Rhäzüns

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 21. November 2024, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal

01.11.2024, Gemeindevorstand

Traktanden

  1. Kenntnisnahme des Finanzplans 2026 - 2030
  2. Genehmigung Budget 2025
  3. Festsetzung Steuerfuss 2025
  4. Teilrevision Gebührengesetz
  5. Orientierungen
  6. Varia

Die Botschaft inkl. Budget 2025 ist ab dem 8. November 2024 auf der Homepage aufgeschaltet. Gedruckte Exemplare können ab demselben Datum bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 03. Oktober 2024

01.11.2024, Gemeindevorstand

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 03. Oktober 2024 liegt vom 1. November bis 30. November 2024 am Schalter der Gemeindeverwaltung, am Anschlagkasten beim Dorfplatz sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.

Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 03. Oktober 2024 finden Sie hier: Protokoll GV 03.10.2024

Bauausschreibungen

01.11.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft
Roger und Claudia Gabathuler, Via Splauna 7, 7403 Rhäzüns

Vertretung
Dachbau Frei AG, Hofstättle 14, 7013 Domat/Ems 

Bauvorhaben
Dachsanierung mit zusätzlicher Wärmedämmung, Via Splauna 7, Parzelle 485

Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine

 

Bauherrschaft
L + B Property AG, c/o Calanda Treuhand AG, Spundisstrasse 21, 7000 Chur

Vertretung                                                     
H Architektur, Falknisstrasse 4, 7205 Zizers 

Bauvorhaben
Wärmetechnische Innensanierung EFH mit Heizungsersatz Wärmepumpe innen aufgestellt, La Val 6, Parzelle 172

Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Feuerpolizeiliche Baubewilligung Gebäudeversicherung Graubünden

 

Bauherrschaft
Roman Salzgeber, Brühlgartenstrasse 9, 8400 Winterthur
Curdin Salzgeber, Via Sableun 11, 7402 Bonaduz

Vertretung                                                     
Curdin Salzgeber, Via Sableun 11, 7402 Bonaduz 

Bauvorhaben
Diverse Änderungen: zusätzliche Garagentore, Diverse Trennwände intern, Sanierung Dachentwässerung, Überdachung zwischen Silo und Halle, Aussentreppe und Podeste zum alten Silo mit Containeranlage best. aus sechs Einheiten, Caplutta Sut, Parzelle 853

Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
Feuerpolizeiliche Baubewilligung Gebäudeversicherung Graubünden

 

Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 21. November 2024

 

 

Bewilligtes Baugesuch

01.11.2024, Geschäftsleitung

Bauherrschaft
S. und P. Schlegel, Via Prada 17, 7403 Rhäzüns

Vertretung                                                     
dito Bauherrschaft 

Bauvorhaben
Neue Einfriedung und Terrassierung Garten, Via Prada 17, Parzelle 1408

Zivilstandesamtliche Mitteilung

01.11.2024, Gemeindeverwaltung

Todesfall
Chur GR, 21.10.2024
Lechmann Christian Josef, geb. 18.01.1951, von Sumvitg GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns.

Tannenreisig

25.10.2024, Gemeindebetriebe Crestault

Tannenreisig für die Gräber steht ab sofort auf dem Friedhof Rhäzüns zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Deckreisig nur auf dem Friedhof verwendet werden darf.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024

25.10.2024, Gemeindeverwaltung

Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2024 nicht bis am 31. Dezember 2024 eingereicht wird. Das Gesuch kann entweder online oder in Papierform direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur, eingereicht werden.

Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Graubünden (www.sva.gr.ch) oder der Gemeinde Rhäzüns www.rhaezuens.ch/gemeinde-verwaltung/ahv-zweigstelle).

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.

Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Allerheiligen

25.10.2024, Gemeindeverwaltung

Das Fest Allerheiligen ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Freitag, 01. November 2024, geschlossen. Wir danken für das Verständnis.

Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)

18.10.2024, Gemeindeverwaltung

Gemäss Art. 11 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten sind die Gemeinden zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen bzw. Bussen auszusprechen (Art. 36 f. Energiegesetz des Kantons Graubünden). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Spartageskarte Gemeinde

18.10.2024, Gemeindeverwaltung

Die «Spartageskarte Gemeinde» ersetzt die bisherige Tageskarte und ist am Schalter vieler Gemeinden erhältlich. Mit der «Spartageskarte Gemeinde» sind Reisende einen Tag lang, auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken, in der ganzen Schweiz unterwegs. Die Spartageskarte wird sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Spartageskarten gekauft werden, desto tiefer der Preis.

Preisstufe 1 (bis max. 10 Tage vor dem Reisedatum erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 39.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 52.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 66.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00

Preisstufe 2 (bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 59.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 99.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 148.00

Die Verfügbarkeit der Spartageskarten pro Reisetag wird unter www.spartageskarte-gemeinde.ch angezeigt. Auf dieser Seite finden sich auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Unter dem Link finden Sie auch die Übersicht über die Gemeinden, bei denen der Kauf einer der Spartageskarte Gemeinde möglich ist. Ein direkter Verkauf oder eine Reservierung über diese Website sind jedoch nicht möglich, der Kauf ist ausschliesslich am Schalter der Gemeinde möglich. Dabei sind Nachname, Vorname und Geburtsdatum (Ausweis vorweisen) anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Rhäzüns die neue Spartageskarte ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner von Rhäzüns verkauft.

Teilrevision Artikel 54 und Artikel 61 des Rhäzünser Erschliessungsgesetzes

11.10.2024, Gemeindevorstand

An der Gemeindeversammlung vom 03. Oktober 2024 wurden die Artikel 54 und 61 des Rhäzünser Erschliessungsgesetzes wie folgt revidiert:

Art. 54 Fälligkeit und Bezug Wassergebühren
Abs. 1: Die Wassergebühren werden jeweils im ersten Quartal für das vorangehende Kalenderjahr in Rechnung gestellt. Erfolgt während des Jahres eine Handänderung, sind die Gebühren pro rata geschuldet und werden bei Handänderung in Rechnung gestellt.

Art. 61 Fälligkeit und Bezug Abwassergebühren 
Abs. 1: Die Abwassergebühren werden jeweils im ersten Quartal für das vorangehende Kalenderjahr in Rechnung gestellt. Erfolgt während des Jahres eine Handänderung, sind die Gebühren pro rata geschuldet und werden bei Handänderung in Rechnung gestellt.


Die Teilrevision tritt per sofort in Kraft.

Bewilligtes Baugesuch

11.10.2024, Geschäftsleitung

Bauherrschaft
STWEG Suitgs, c/o Luzi Brasser, Via Suitgs 4, 7403 Rhäzüns

Vertretung
ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz

Bauvorhaben
Neuer Fahrradunterstand, Via Suitgs 4, Parzelle 1850

Sammelstelle für leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen

04.10.2024, Gemeindeverwaltung

Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen können während den Öffnungszeiten gratis bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Mit dem Recycling Ihrer leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei.

 

Bauausschreibung

04.10.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft
S. und P. Schlegel, Via Prada 17, 7403 Rhäzüns

Vertretung
dito Bauherrschaft

Bauvorhaben
Neue Einfriedung und Terrassierung Garten, Via Prada 17, Parzelle 1408

Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine

Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 24. Oktober 2024

Zügeltermin

27.09.2024, Gemeindeverwaltung

Wir rufen die Pflichten für Einwohner und Vermieter im Hinblick auf den weitverbreiteten Zügeltermin vom 30. September in Erinnerung . Das Einwohnerregistergesetz des Kantons Graubünden (Einwohner­register­gesetz, ERG; BR 171.200) sieht folgende Meldepflichten vor: 

Art. 13 An- und Abmeldepflicht

1    Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.

2    Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.

3    Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.

4    Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.

5    Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.

 Art. 15 2. Vermietende und Arbeitgebende

1    Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.

2    Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.

3    Die Regierung kann dieselben Meldepflichten für Arbeitgebende bezüglich ihrer Arbeitnehmenden vorsehen.

 Bitte beachten Sie, dass für die Verletzung der Vorschriften eine Busse bzw. in leichten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Gerne freuen wir uns auf die Einhaltung dieser Regelungen und danken für Ihre Mithilfe.

Bewilligtes Baugesuch

27.09.2024, Geschäftsleitung

Bauherrschaft
F. Rubitschon und D. Albrecht, Via Cresta 2, 7403 Rhäzüns

Vertretung
dito Bauherrschaft

Bauvorhaben
Neue Sitzplatzüberdachung an Garage angebaut, Via Cresta 2, Parzelle 23

 

Neuer Betriebsleiter für die Gemeindebetriebe Crestault

27.09.2024, Gemeindebetriebe Crestault

Der Vorstand der Gemeindebetriebe hat Peter Sprecher aus Chur zum neuen Betriebsleiter der Gemeindebetriebe Bonaduz - Rhäzüns gewählt. Peter Sprecher wird seine neue Tätigkeit am 1. Januar 2025 aufnehmen.
Wir freuen uns sehr, Peter Sprecher bei uns im Team zu begrüssen. Wir wünschen ihm bereits heute einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit. 

 

Volksabstimmung vom 22. September 2024, Abstimmungsresultate

22.09.2024, Gemeindeverwaltung

Das Abstimmungsprotokoll der eidg. Abstimmung vom 22.09.2024 finden Sie hier: Abstimmungsprotokoll vom 22.09.2024

Bauausschreibung

13.09.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft
STWEG Suitgs, c/o Luzi Brasser, Via Suitgs 4, 7403 Rhäzüns

Vertretung
ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz

Bauvorhaben
Neuer Fahrradunterstand, Via Suitgs 4, Parzelle 1850

Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen
keine

Endtermin der Einsprachen
Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 03. Oktober 2024

Bewilligtes Baugesuch

13.09.2024, Geschäftsleitung

Bauherrschaft
Monica und Pius Tschalèr, Via da Vegnas 2, 7403 Rhäzüns

Vertretung
dito Bauherrschaft

Bauvorhaben
Neueinbau und Ersatz Garagentore, Via da Vegnas 2, Parzelle 1445

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 03. Oktober 2024, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal

13.09.2024, Gemeindevorstand

Traktandenliste 

  1. Teilrevision Erschliessungsgesetz der Gemeinde Rhäzüns
  1. Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2025 - 2028 (gem. Art. 9, 11, 27 und 34 der Gemeindeverfassung)

            - Gemeindepräsidium

            - vier Mitglieder des Vorstandes

            - drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

            Gemeindepräsidium und Gemeindevorstand
            Es gilt das Vorschlagsrecht gemäss Art. 34 der Gemeindeverfassung.
            Gemeindepräsident Reto Loepfe bewirbt sich nicht mehr für eine weitere Amtsperiode.
            Es liegt bisher noch keine Kandidatur vor.
            Die Vorstandsmitglieder Aldo Spadin, Thomas Müller, Daniel Simon und Daniel Ammann stellen sich
            für eine weitere Amtsperiode zur Wiederwahl.

           Geschäftsprüfungskommission
           Es gilt das Vorschlagsrecht gemäss Art. 34 der Gemeindeverfassung.
           GPK-Mitglied Hugo Beer bewirbt sich nicht mehr für eine weitere Amtsperiode.
           Es liegt bisher noch keine Kandidatur vor.
           Die Amtsinhaber Achim Ott und Franco Tschalèr stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Wiederwahl.

  1. Orientierungen

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung finden Sie hier: Botschaft Gemeindeversammlung vom 03. Oktober 2024

Gedruckte Exemplare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Volksabstimmung vom 22. September 2024

06.09.2024, Gemeindeverwaltung

Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.

Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:

Donnerstag 19. September 2024 09.00 - 11.30 Uhr
Freitag 20. September 2024 14.00 - 16.00 Uhr
Sonntag 22. September 2024 09.45 - 10.15 Uhr

Beschluss der Geschäftsleitung

30.08.2024, Geschäftsleitung

Bewilligtes Baugesuch

Bauherrschaft:            Aldo und Pia Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                  dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:             Neugestaltung Sitzplatz mit Pavillon, Via Nova 19, Parzelle 238

Bauausschreibung

30.08.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                        F. Rubitschon und D. Albrecht, Via Cresta 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                          Neue Sitzplatzüberdachung an Garage angebaut, Via Cresta 2, Parzelle 23
Koordinationsbedürftige
Zusatzbewilligungen:             Tiefbauamt Graubünden
Endtermin der Einsprachen:  Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 19. September 2024

Bewillgtes Baugesuch

23.08.2024, Geschäftsleitung

Bauherrschaft:            Maurizio Piacente und Antonella Ranieri, Saulzas 2, 7403 Rhäzüns
                                         Hans und Ramona Willi, Burgweg 3, 7212 Seewis-Schmitten
Vertretung:                  Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:              Neubau Niedrigenergie-Reiheneinfamilienhaus, Via Sogn Paul, Parzellen 1905-1908, 264

Allgemeinverfügung betreffend die Videoüberwachung beim Werkhof Ratiras

23.08.2024, Gemeindevorstand

Gegen die durch den Gemeindevorstand am 17. Juni 2024 erneuerte und am 21. Juni 2024 publizierte Allgemeinverfügung betreffend Videoüberwachung beim Werkhof Ratiras ist keine Beschwerde eingereicht worden. Damit wird die Allgemeinverfügung ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 verlängert.

Obligatorische Schiesspflicht 2024

23.08.2024, Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.
Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgendem Datum das Obligatorisch-Programm geschossen werden:

Freitag, 23. August 2024, 18.00 – 20.30 Uhr

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.

Beschluss der Geschäftsleitung

16.08.2024, Gemeindeverwaltung

Bewilligtes Baugesuch

Bauherrschaft Luca Berger, Wiesentalstrasse 13, 7000 Chur
Vertretung Mark Holzbau AG, Tur 6, 7412 Scharans
Bauvorhaben Rückbau EFH und Neubau 2 EFH, Via Crusch 25, Parzelle 51

                      

Abbruch und Neubau Trafostation der Rhiienergie AG beim Spielplatz Rhäzüns

16.08.2024, Gemeindeverwaltung

Die bestehende Trafostation der Rhiienergie AG beim Spielplatz Rhäzüns wird abgebrochen und durch eine neue ersetzt. Dies führt für die Dauer der Bauarbeiten zu Einschränkungen in der Nutzung der angrenzenden Parkplätze und des Spielplatzes.

Die Bauarbeiten starten in der Woche vom 19. August 2024 und dauern voraussichtlich bis Ende September 2024. Der Spielplatz kann grundsätzlich während der gesamten Dauer der Arbeiten genutzt werden, wobei der Zugang zum Platz temporär an einer anderen Stelle erfolgen muss und der Bereich rund um die Trafostation abgesperrt wird. Einzelne Parkplätze müssen für die Dauer der Bauarbeiten gesperrt werden. Aufgrund der Anlieferung der neuen Trafostation muss der gesamte Parkplatz am 16. September 2024 ganz gesperrt werden.

Die Signalisation und Absperrung vor Ort erfolgt zu gegebener Zeit durch die ausführende Baufirma (Bauunternehmen HEINI AG) und durch den Werkbetrieb der Gemeinde.

Wir danken für das Verständnis. Für Fragen steht die Gemeinde und Rhiienergie AG gerne zur Verfügung.

Obligatorische Schiesspflicht 2024

16.08.2024, Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns. Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgendem Datum das Obligatorisch-Programm geschossen werden:

Freitag, 23. August 2024, 18.00 – 20.30 Uhr

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.

Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Maria Himmelfahrt

09.08.2024, Gemeindeverwaltung

Das Fest Maria Himmelfahrt ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 15. August 2024, geschlossen.

Wir danken für das Verständnis.

Bauausschreibung

09.08.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft Monica und Pius Tschalèr, Via da Vegnas 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung dito Bauherrschaft
Bauvorhaben Neueinbau und Ersatz Garagentore, Via da Vegnas 2, Parzelle 1445
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen keine
Endtermin der Einsprachen Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 22. August 2024

Einladung zur Eröffnungsfeier Recyclingcenter Unterrealta

07.08.2024, Gemeindeverwaltung

Am 24. August 2024 findet die Eröffnungsfeier des neuen Recyclingcenters Unterrealta statt. Die Bevölkerung ist herzlich dazu eingeladen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Eröffnungsfeier Recyclingcenter Unterrealta

Zivilstandesamtliche Mitteilung

02.08.2024, Gemeindeverwaltung

Todesfall

Domat/Ems GR, 20.07.2024
Oertle Rudolf, geb. 03.03.1941, von Zürich ZH und Teufen AR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns.

Bauausschreibung

02.08.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                                    Aldo und Pia Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                                          dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                                      Neugestaltung Sitzplatz mit Pavillon, Via Nova 19, Parzelle 238
Endtermin der Einsprachen:          Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 22. August 2024

Die Gemeinde Rhäzüns startet das elektronische Baubewilligungsverfahren

02.08.2024, Gemeindeverwaltung

In Rhäzüns können Baugesuche ab sofort digital erfasst und eingereicht werden. Damit wird das Baubewilligungsverfahren sowohl für Gesuchstellende wie auch für die zuständigen Behörden einfacher und schneller. Die eBau-Plattform wird im Jahr 2024 kantonsweit eingeführt und ist für Gesuchstellende und Gemeinden kostenlos.

Für die Gesuchstellenden wird das Einreichen des Baugesuchs wesentlich einfacher. Auf der Webplattform https://ebau.gr.ch werden sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess geführt. Grundlagendaten zum Grundstück werden automatisch eingefügt. Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung. Auf diese Weise kann die Anzahl unvollständiger oder fehlerhafter Gesuche reduziert werden. Die Pläne können als PDF hochgeladen werden.

Für die kommunalen und kantonalen Behörden wird die Beurteilung der Baugesuche effizienter, weil diesen zukünftig alle erforderlichen Unterlagen digital zur Verfügung stehen und von verschiedenen Fachstellen gleichzeitig bearbeitet werden können. Die Beurteilung kann damit nicht nur schneller, sondern auch transparenter vorgenommen werden.

Weitere Informationen können bei den Gemeinden oder auf der Internetseite www.ebbv.gr.ch bezogen werden.

Abbrennen von Feuerwerk am 1. August

26.07.2024, Gemeindeverwaltung

Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 30 Abs. 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist. Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen.

Wir wünschen der Einwohnerschaft ein schönes 1. August-Fest.

Einsatz von Drohnen

19.07.2024, Gemeindeverwaltung

Bei der Gemeinde sind Hinweise eingegangen, dass Drohnenflüge über bewohntem Gebiet festgestellt werden. Der Einsatz von Drohnen ist im Polizeigesetz der Gemeinde Rhäzüns wie folgt geregelt:

Auszug: Art. 31 Motorbetriebene Spielgeräte
Der Einsatz von Drohnen und Multikoptern über öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Bei Flügen ab Privatgrund in überbautem Gebiet darf die Luftsäule über dem Grundstück nicht verlassen werden und das Einverständnis des Grundeigentümers ist nötig. Bei Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind die Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte einzuhalten. Die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten.

Wir bitten Piloten von Drohnen diese Gesetzesbestimmungen zu beachten.

Bewilligte Baugesuche

19.07.2024, Geschäftsleitung

Bauherrschaft:            Sabrina und Stefan Rüegg, Via Nova 25, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                  Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:             Wärmetechnische Fassadensanierung, Via Nova 25, Parzelle 1881

 

Bauherrschaft:            Nicole Stadelmaier und Ivo Kunath, Via Valletta 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                  Angela Stadelmaier, Kreuzfeldweg 8, 7000 Chur
Bauvorhaben:             Umbau EFH (Einbau einer Einliegerwohnung), Via Valletta 5, Parzelle 228

Bewilligtes Baugesuch

12.07.2024, Geschäftsleitung

Bauherrschaft:            Ignaz und Marianne Cadosch, Via Mulin Sura 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                  Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben:             Ersatz Heizung mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Mulin Sura 3, Parzelle 267

Geschäftsbericht Region Imboden

12.07.2024, Geschäftsstelle Region Imboden

Der Geschäftsbericht 2023 der Region Imboden ist ab sofort unter folgendem Link publiziert: https://www.regionimboden.ch

Bewilligte Baugesuche

28.06.2024, Geschäftsleitung

Bauherrschaft:                        Reto und Ursi Loepfe, Via Sogn Paul 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              G. Brunner Haustechnik GmbH, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben:                          Ersatz Heizung mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Sogn Paul 18, Parzelle 424

 

Bauherrschaft:                        Sahit und Arber Rama, Via Nova 46, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben:                          Anpassung der bestehenden Stützmauer und Erstellen einer neuen Stützmauer,
                                                     Via Nova 46, Parzelle 292

 

Bauausschreibungen

28.06.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                            Maurizio Piacente und Antonella Ranieri, Saulzas 2, 7403 Rhäzüns
                                                         Hans und Ramona Willi, Burgweg 3, 7212 Seewis-Schmitten
Vertretung:                                  Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:                             Neubau Niedrigenergie-Reiheneinfamilienhaus, Via Sogn Paul,
                                                        Parzellen 264 / 1905 / 1906 / 1907 / 1908
Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 18. Juli 2024

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2024

21.06.2024, Gemeindevorstand

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2024 liegt vom 21. Juni bis 21. Juli 2024 am Schalter der Gemeindeverwaltung, am Anschlagkasten beim Dorfplatz sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.

Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23.05.2024

Bauausschreibungen

21.06.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                        Nicole Stadelmaier und Ivo Kunath, Via Valletta 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              Angela Stadelmaier, Kreuzfeldweg 8, 7000 Chur
Bauvorhaben:                         Umbau EFH (Einliegerwohnung), Via Valletta 5, Parzelle 228

Bauherrschaft:                        Luca Berger, Wiesentalstrasse 13, 7000 Chur
Vertretung:                              Mark Holzbau AG, Tur 6, 7412 Scharans
Bauvorhaben:                         Rückbau EFH Via Crusch 25, Neubau 2 EFH, Via Crusch 25, Parzelle 51

Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 11. Juli 2024

Hinweis auf beabsichtigte Erneuerung einer Allgemeinverfügung

21.06.2024, Gemeindevorstand

Die aktuelle Allgemeinverfügung betreffend Videoüberwachung Werkhof „Ratiras“ ist bis am 31.12.2024 gültig. Der Gemeindevorstand Rhäzüns beabsichtigt, dieser Allgemeinverfügung zu erneuern:

Gegenstand

Videoüberwachung beim Werkhof „Ratiras“ mit der Möglichkeit zur Personenidentifikation gemäss Art. 3a und 3b KDSG

Zweck

Überwachung der Einhaltung der Abfallbewirtschaftungsgesetzgebung sowie des Merkblatts Abfallentsorgung

Hilfe bei der Überführung der Täterschaft, sollte es gleichwohl zu Widerhandlungen kommen

Überwachte Gebiete

Überwacht werden die generelle Abfallannahmestelle sowie die Annahmestelle für Bioabfälle im hinteren Teil des Werkhofes. Die Kameras sind am südwestlichen Gebäude der Anlage (Schreinerei) an der Westwand und über dem Tor der Recyclinghalle angebracht.

Ausgestaltung

Die erwähnten Örtlichkeiten werden dauernd (Tag und Nacht) mit Videokameras mit der Möglichkeit der Personenidentifikation überwacht. Die aufgezeichneten Personendaten werden innert 90 Tagen gelöscht, soweit sie nicht in einem Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr benötigt werden.

Hinweise auf die Überwachung

Auf die Videoüberwachung wird sowohl auf dem Merkblatt Abfallentsorgung als auch mittels entsprechender Beschilderung vor Ort hingewiesen.

Datensicherheit

Die Videoaufnahmen werden in einem separaten Rechner/Speicher in Ratiras aufbewahrt. Der Datenzugriff ist passwortgeschützt. Datenzugriff hat nur der Werkmeister/Werkhofchef.

Befristung

Die neue Allgemeinverfügung gilt wiederum für eine Dauer von fünf Jahren ab deren Rechtskraft (01.01.2025 – 31.12.2029).

Rechtsmittel

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden erhoben werden.

Gestützt auf Artikel 3b Absatz 3 des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) kann hierzu innert 20 Tagen ab Publikationsdatum schriftlich beim Gemeindevorstand Stellung genommen werden. Die Allgemeinverfügung liegt während der Dauer dieser Frist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

 

Bauausschreibung

14.06.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                                Ignaz und Marianne Cadosch, Via Mulin Sura 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                                      Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben:                                 Ersatz Heizung mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Mulin Sura 3, Parzelle 267
Endtermin der Einsprachen:      Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 04. Juli 2024

Volksabstimmung vom 09. Juni 2024, Abstimmungsprotokoll

09.06.2024, Gemeindeverwaltung

Die Rhäzünser Resultate der Volksabstimmung vom 09. Juni 2024 finden Sie hier: Protokoll Abstimmung vom 09.06.2024

Beschlüsse der Geschäftsleitung

07.06.2024, Geschäftsleitung

Bewilligte Baugesuche

Bauherrschaft:                         Rahel Egli und Robin Mark, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               GAMA architektur und innenarchitektur gmbh, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:                           Projektänderung Gartenhaus Um- und Anbau EFH und neuer Pool,
                                                      Via Castugls 11, Parzelle 77

 

Bauherrschaft:                         Claudia und Roger Gabathuler, Via Splauna 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                           Ersatz Steintrogmauer durch Steinkorbmauer, Entfernung Thuja,
                                                      Via Splauna 7, Parzelle 485

Bauausschreibungen

31.05.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                        Reto und Ursi Loepfe, Via Sogn Paul 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben:                          Ersatz Heizung mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Sogn Paul 18, Parzelle 424

Bauherrschaft:                        Arber und Sahit Rama, Via Nova 46, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              ArchitekturAtelier Heini GmbH, Gassa Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben:                          Anpassung der bestehenden Stützmauer und Erstellen einer neuen Stützmauer,
                                                     Via Nova 46, Parzelle 292

Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 20. Juni 2024

Bewillgtes Baugesuch

31.05.2024, Geschäftsleitung

Bauherrschaft:                        Claudia und Primus Egle, Via Splauna 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                          Anpassung bestehende Sichtschutzwand (Schiebetür rechts)

 

Obligatorische Schiesspflicht 2024

31.05.2024, Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns. Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgenden Daten das Obligatorisch-Programm geschossen werden:

Freitag 07. Juni 2024 18.00 - 20.30 Uhr
Freitag 23. August 2024 18.00 - 20.30 Uhr

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.

Entwurf für Änderung des Quartierplans Alte Sägerei

31.05.2024, Gemeindevorstand

Gemäss dem Einleitungsbeschluss vom 21. August 2023 soll der Quartierplan «Alte Sägerei» einer teilweisen Änderung unterzogen werden. Die Änderung bezieht sich auf die Festlegung der „Privaten Erschliessungsfläche“ auf der Parzelle Nr. 1435. In der Zwischenzeit hat der Gemeindevorstand unter Anhörung der betroffenen Parteien den Entwurf für diese Änderung ausgearbeitet.

Dieser Entwurf für die Quartierplanänderung liegt nun für 30 Tage auf der Gemeinde öffentlich auf. Gegen den Entwurf kann innert dieser 30 Tage Einsprache beim Gemeindevorstand erhoben werden.

Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam

31.05.2024, Gemeindeverwaltung

Das Fest Fronleichnam ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 30. Mai 2024, geschlossen. Die Gemeindeverwaltung ist zudem auch am Freitag, 31. Mai 2024, geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Schliessung Schalter Gemeindeverwaltung infolge Informationsveranstaltung

24.05.2024, Gemeindeverwaltung

Am Dienstagnachmittag, 28. Mai 2024, findet eine auswärtige Informationsveranstaltung für die Gemeindeverwaltung statt. Deshalb bleibt der Schalter an diesem Dienstagnachmittag geschlossen. Stattdessen ist der Schalter am Dienstagvormittag, 09.00 – 11.30 Uhr, offen.

Wir danken Ihnen für das Verständnis.

Volksabstimmung vom 09. Juni 2024, Urnenzeiten

24.05.2024, Gemeindeverwaltung

Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:

Donnerstag 06. Juni 2024 09.00 - 11.30 Uhr
Freitag 07. Juni 2024 14.00 - 16.00 Uhr
Sonntag 09. Juni 2024 09.45 - 10.15 Uhr

Zivilstandesamtliche Mitteilung

17.05.2024, Gemeindeverwaltung

Todesfall

Chur GR, 08.05.2024
Tschalèr Marcel, geb. 05.08.1944, von Rhäzüns GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns.

Zählung der leerstehenden Wohnungen sowie der Industrie- und Geschäftslokale per 01. Juni 2024

17.05.2024, Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Rhäzüns ist verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik sämtliche leerstehenden Wohnungen, Industrie- und Geschäftslokale mit Stichtag 1. Juni 2024 anzugeben.

Die Mitarbeit der Gemeinden sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen ist obligatorisch. Als leerstehende Wohnungen/Lokale im Sinne dieser Zählung gelten alle bewohnbaren, am Stichtag unbesetzten Wohnungen/Lokale, die dauernder Miete oder zum Kauf angeboten werden und für den eigentlichen Wohnungsmarkt in Betracht kommen. Den Wohnungen gleichgestellt sind leerstehende zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser. Mitzuzählen sind auch jene leerstehenden Wohnungen/Lokale, die auf einen späteren Zeitpunkt bereits vermietet sind.

Nicht erfasst werden dagegen Wohnungen/Lokale, die auf den 1. Juni vermietet, jedoch aus irgendwelchen Gründen am Zähltag noch nicht besetzt sind.

Die Meldung der leerstehenden Wohnungen/Lokale können telefonisch bei der Gemeinde Rhäzüns unter Tel. 081 650 22 22 oder per Mail info@rhaezuens.ch bis zum 31. Mai 2024 bekannt geben werden. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Beschlüsse der Geschäftsleitung

17.05.2024, Geschäftsleitung

Bewilligte Baugesuche

Bauherrschaft:                Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                      Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:                 Neubau Mehrfamilienhaus Süd mit Tiefgarage, Revision Dachgaube,
                                             Via Scudria, Parzelle 162

 

Bauherrschaft:                Aldo Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                      Willi Haustechnik AG, Industriestrasse 19, 7000 Chur
Bauvorhaben:                 Heizungssanierung Wärmepumpe Luft-Wasser, aussen aufgestellt, Via Nova 19, Parzelle 238

 

Bauherrschaft:                BG Davitg, Quadra 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                      ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben:                 Stallumnutzung in Einfamilienhaus im Hofstattrecht, Revision Wechsel Heizsystem,
                                             Via Baselga, Parzelle 1886

Bauausschreibung

17.05.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                        Sabrina und Stefan Rüegg, Via Nova 25, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:                         Wärmetechnische Fassadensanierung, Via Nova 25, Parzelle 1881
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 06. Juni 2024

Schliessung der Gemeindeverwaltung am Pfingstmontag

17.05.2024, Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Mai 2024, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal

17.05.2024, Gemeindevorstand

Traktanden

  1. Rechnungsablage 2023
      - Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz
      - Bericht der GPK und der externen Revisionsstelle
  2. Orientierungen
  3. Varia

Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023 finden Sie hier: Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023. Gedruckte Exemplare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023

08.05.2024, Gemeindeverwaltung

Den Jahresbericht und die Verwaltungsrechnung 2023 finden Sie hier: Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023

Projekt foodwaste.ch "Verkauf von Lebensmitteln mit verlängerter Haltbarkeit" 2024-2026

03.05.2024, Gemeindeverwaltung

Schliessung der Gemeindeverwaltung an Auffahrt

03.05.2024, Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 09. Mai (Auffahrtstag), und am Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bauausschreibungen

03.05.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                       Rahel Egli und Robin Mark, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                             GAMA architektur und innenarchitektur gmbh, Curtnova 1,
                                                    7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:                         Projektänderung Gartenhaus Um- und Anbau EFH und neuer Pool
                                                    Via Castugls 11, Parzelle 77

 

Bauherrschaft:                       Roger und Claudia Gabathuler, Via Splauna 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                             dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                         Ersatz Steintrogmauer durch Steinkorbmauer, Entfernung Thuja,
                                                    Via Splauna 7, Parzelle 485

Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 23. Mai 2024

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Mai 2024, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal

03.05.2024, Gemeindevorstand

Traktanden

1. Rechnungsablage 2023
  - Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz
  - Bericht der GPK und der externen Revisionsstelle

2. Orientierungen

3. Varia

Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023 sind ab dem 8. Mai 2024 auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Gedruckte Exemplare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Stellenausschreibung Leiter/Leiterin Facility Management Gemeindebetriebe Crestault

30.04.2024, Gemeindeverwaltung

Obligatorische Schiesspflicht 2024

26.04.2024, Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns. Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgenden Daten das Obligatorisch-Programm geschossen werden:

Freitag 03. Mai 2024 18.00 - 20.30 Uhr
Freitag 07. Juni 2024 18.00 - 20.30 Uhr
Freitag 23. August 2024 18.00 - 20.30 Uhr

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.

Bauausschreibung

26.04.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                                    Claudia und Primus Egle, Via Splauna 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                                          dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                                      Anpassung bestehende Sichtschutzwand (Schiebetür rechts),
                                                                 Via Splauna 10, Parzelle 1435
Endtermin der Einsprache:             Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 16. Mai 2024

Bauausschreibung

19.04.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                                 Spadin Aldo, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                                       Willi Haustechnik AG, Industriestr. 19, 7000 Chur
Bauvorhaben:                                  Heizungssanierung WP Luft-Wasser, aussen aufgestellt, Via Nova 19, Parzelle 238
Endtermin der Einsprache:         Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 09. Mai 2024

Gemeinsame Sitzung der Gemeindevorstände Bonaduz und Rhäzüns

19.04.2024, Gemeindevorstand

Am 8. April 2024 haben sich die Gemeindevorstände Bonaduz und Rhäzüns auf Einladung der Gemeinde Rhäzüns zu einem gemeinsamen Austausch getroffen. Am Austausch wurden verschiedene Themen und gemeinsame Herausforderungen besprochen. Einzelne Themen werden in den kommenden Wochen vertieft bearbeitet.
Beide Gemeindevorstände sind der Ansicht, dass das gemeinsame Treffen jährlich wiederholt werden soll, um gemeinsame Themen zu besprechen.

Beschluss der Geschäftsleitung

19.04.2024, Geschäftsleitung

Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft:                                   Andrin Putzi, Via dalla Resga 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                                         dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                                     Neue Pergola auf Garagendach, neue Klimaanlage auf Vordach,
                                                                Versetzen Wendeltreppe, Via dalla Resga 7, Parzelle 1425

Gemeindepräsidium Rhäzüns

12.04.2024, Gemeindevorstand / GPK

Die Gemeinde Rhäzüns sucht auf Anfang 2025 einen neuen Gemeindepräsidenten oder eine neue Gemeindepräsidentin. Auf Anregung des Gemeindevorstandes und der Geschäftsprüfungskommission hat sich eine unabhängige Findungskommission gebildet. Interessierte für das Amt als Gemeindepräsident oder als Gemeindepräsidentin werden gebeten, sich bei einem Mitglied der Findungskommission zu melden.
Findungskommission
Claudia Egle 079 762 27 36
Claudio Caviezel 079 656 95 51
Christian Schoop 079 541 27 59

Bauausschreibungen

12.04.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                                    Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                                          ARTHAUS green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:                                      Baureklame und Verkaufstafel, Via Scudria, Parzelle 162
Endtermin der Einsprache:             Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleituung einzureichen bis 02. Mai 2024

 

Bauherrschaft:                                   BG Davitg, Quadra 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                                         ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben:                                     Stallumnutzung in Einfamilienhaus im Hofstattrecht mit
                                                                Wärmepumpe und Erdsonden; Revisionsgesuch: neu Wärmepumpenanlage
                                                                mit Splitgerät
Endtermin der Einsprache:            Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 02. Mai 2024

Gemeinde Rhäzüns: Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage

12.04.2024, Amt für Energie und Verkehr Graubünden

Vorlage Nr.    S-2411939.1   Transformatorenstation Dorf Rhäzüns
Neubau der bestehenden Transformatorenstation Dorf Rhäzüns auf dem selben Standort auf der Parzelle 115 der Gemeinde Räzüns
Koordinaten: 2749470 / 1184967

Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.

Gesuchsteller
Rhiienergie AG; Reichenauerstrasse 33; 7015 Tamins

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 12. April 2024 bis am 13. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten oder online unter: https://esti-consultation.ch/pub/3671/a9186621. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.

Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Sanierung der Wasserleitung Via Nova, 2. Etappe, Baustart / Verkehrsregelung

05.04.2024, Gemeindeverwaltung

Am 8. April 2024 erfolgt der Baustart zur 2. Etappe der Sanierung der Wasserleitung Via Nova, Teilstück Einfahrt Via Scudria (Ein- und Ausfahrt Via Scudria wird gesperrt) bis Höhe Rest. Rätus. Während der Bauzeit wird der Verkehr einspurig geführt und durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Die Zufahrten den Liegenschaften sind grundsätzlich gewährleistet (Erschliessung nicht über die Via Nova sondern rückwärtig) Die Bauarbeiten dauern rund sechs Wochen.

Wir danken Ihnen für das Verständnis.

Bauausschreibung

05.04.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                        Swisscom (Schweiz) AG, Ringstrasse 32, 7000 Chur
Vertretung:                              dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                          Projektanpassung Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG
                                                     mit neuen Antennen im Kirchturm, Via Baselga, Parzelle 136
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 25. April 2024

Zügeltermin

28.03.2024, Gemeindeverwaltung

Wir rufen die Pflichten für Einwohner und Vermieter im Hinblick auf den weitverbreiteten Zügeltermin vom 31. März in Erinnerung. Das Einwohnerregistergesetz des Kantons Graubünden (Einwohner­register­gesetz, ERG; BR 171.200) sieht folgende Meldepflichten vor:

Art. 13 An- und Abmeldepflicht
1    Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2    Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3    Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4    Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5    Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.

Art. 15 Vermietende und Arbeitgebende
1    Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.
2    Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
3    Die Regierung kann dieselben Meldepflichten für Arbeitgebende bezüglich ihrer Arbeitnehmenden vorsehen.

Bitte beachten Sie, dass für die Verletzung der Vorschriften eine Busse bzw. in leichten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Gerne freuen wir uns auf die Einhaltung dieser Regelungen und danken für Ihre Mithilfe.

Informationsveranstaltung Gemeindeverwaltung

28.03.2024, Gemeindeverwaltung

Am Donnerstagvormittag, 4. April 2024, findet eine Informationsveranstaltung für die Gemeindeverwaltung statt. Deshalb bleibt der Schalter an diesem Donnerstagvormittag geschlossen. Stattdessen ist der Schalter am Donnerstagnachmittag, 14.00 – 17.00 Uhr, offen.

Wir danken Ihnen für das Verständnis.

Schalteröffnungszeiten während der Ostertage

28.03.2024, Gemeindeverwaltung

Gründonnerstag, 28. März 2024:      9.00 – 11.30 Uhr (telefonisch ganztags erreichbar)
Karfreitag, 29. März 2024:                 geschlossen
Ostermontag, 01. April 2024:            geschlossen
Ab Dienstag, 2. April 2024, sind wir wieder zu den üblichen Zeiten erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage.

Öffnung der Alpstrasse

22.03.2024, Gemeindebetriebe Crestault

Die Alpstrasse ist ab Samstag, 23. März 2024, 08.00 Uhr, bis Lag Miert offen und normal befahrbar.

Beschluss der Geschäftsleitung

22.03.2024, Geschäftsleitung

Bewilligtes Baugesuch

Bauherrschaft:          Curdin Salzgeber, Unterdorf 8, 7408 Cazis
                                      Roman Salzgeber, Brühlgartenstrasse 9, 8400 Winterthur
Vertretung:               Curdin Salzgeber, Unterdorf 8, 7408 Cazis
Bauvorhaben:           Vorplatz als provisorischer Park- und Lagerplatz mit Kies ausbilden, Caplutta Sut, Parzelle 853

Sanierung der Wasserleitung Via Nova, 2. Etappe, Baustart / Verkehrsregelung

22.03.2024, Gemeindeverwaltung

Am 8. April 2024 erfolgt der Baustart zur 2. Etappe der Sanierung der Wasserleitung Via Nova, Teilstück Einfahrt Via Scudria (Ein- und Ausfahrt Via Scudria wird gesperrt) bis Höhe Rätus. Während der Bauzeit wird der Verkehr einspurig geführt und durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Die Zufahrten den Liegenschaften sind grundsätzlich gewährleistet (Erschliessung nicht über die Via Nova sondern rückwärtig). Die Bauarbeiten dauern rund sechs Wochen.

Wir danken Ihnen für das Verständnis.

Spartageskarte Gemeinde

15.03.2024, Gemeindeverwaltung

Die «Spartageskarte Gemeinde» ersetzt die bisherige Tageskarte und ist ab sofort am Schalter vieler Gemeinden erhältlich. Mit der «Spartageskarte Gemeinde» sind Reisende einen Tag lang, auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken, in der ganzen Schweiz unterwegs. Die Spartageskarte wird sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Spartageskarten gekauft werden, desto tiefer der Preis.


Preisstufe 1 (bis max. 10 Tage vor dem Reisedatum erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 39.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 52.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 66.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00


Preisstufe 2 (bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 59.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 99.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 148.00


Die Verfügbarkeit der Spartageskarten pro Reisetag wird unter www.spartageskarte-gemeinde.ch angezeigt. Auf dieser Seite finden sich auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Unter dem Link finden Sie auch die Übersicht über die Gemeinden, bei denen der Kauf einer der Spartageskarte Gemeinde möglich ist. Ein direkter Verkauf oder eine Reservierung über diese Website sind jedoch nicht möglich, der Kauf ist ausschliesslich am Schalter der Gemeinde möglich. Dabei sind Nachname, Vorname und Geburtsdatum (Ausweis vorweisen) anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Rhäzüns die neue Spartageskarte ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner von Rhäzüns verkauft.

Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 - 2028

08.03.2024, Gemeindevorstand / GPK

Die Gesamterneuerungswahlen in den Gemeindevorstand und in die Geschäftsprüfungskommission (GPK) für die Amtsperiode 2025 – 2028 finden am Donnerstag, 03. Oktober 2024, statt. Bislang haben Gemeindepräsident Reto Loepfe und GPK-Mitglied Hugo Beer erklärt, für die kommende Amtsperiode nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten.
Der Gemeindevorstand und die GPK ermuntern interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für ein Amt in einer Gemeindebehörde zu kandidieren. Gemeindepräsident Reto Loepfe (reto.loepfe@rhaezuens.ch, 081 650 22 28) und GPK-Präsident Achim Ott (achimott@yahoo.com) stehen Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung.

Betreten von Wiesen und Feldern

08.03.2024, Gemeindeverwaltung

Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von Wiesen und Feldern verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.

Bauausschreibung

08.03.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                        Andrin Putzi, Via dalla Resga 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                         Neue Pergola auf Garagendach, Neue Klimaanlage auf Vordach,
                                                    Via dalla Resga 7, Parzelle 1426
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 28. März 2024

Volksabstimmung vom 03. März 2024, Abstimmungsresultate

03.03.2024, Gemeindeverwaltung

Das Abstimmungsprotokoll der eidg. Abstimmung vom 03.03.2024 finden Sie hier: Abstimmungsprotokoll vom 03.03.2024

Bauausschreibung

01.03.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                         Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               ARTHAUS green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:                           Neubau Mehrfamilienhaus Süd mit Tiefgarage, Wärmepumpenheizung mit Splitgerät,
                                                      Via Scudria, Parzelle 162, Revisionsgesuch Dachgaube
Endtermin der Einsprache:  Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 21. März 2024

Beschluss der Geschäftsleitung

01.03.2024, Geschäftsleitung

Bewilligtes Baugesuch

Bauherrschaft:                         Pia und Aldo Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                           Umbau / Sanierung Wohnung EG, Via Nova 19, Parzelle 238

Gemeindeversammlung vom 14. März 2024, Verzicht auf Durchführung

23.02.2024, Gemeindevorstand

Die in der Jahresplanung 2024 für den 14. März vorgesehene Gemeindeversammlung findet mangels Traktanden nicht statt.
Wir danken für die Kenntnisnahme.

Volksabstimmung vom 03. März 2024

16.02.2024, Gemeindeverwaltung

Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.

Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:

Donnerstag 29. Februar 2024 09.00 - 11.30 Uhr
Freitag 01. März 2024 14.00 - 16.00 Uhr
Sonntag 03. März 2024 09.45 - 10.15 Uhr

Einwohnerstatistik per 31. Dezember 2023

16.02.2024, Gemeindeverwaltung

Wohnbevölkerung:    

SchweizerInnen 659 Männer 639 Frauen 1'298
AusländerInnen 200 Männer 150 Frauen    350
Gesamt 859 Männer 789 Frauen 1'648

Geburten 2023: 15
Todesfälle 2023: 8                           

 

Bauausschreibung

16.02.2024, Gemeindeverwaltung

Bauausschreibung

Bauherrschaft:                       Curdin Salzgeber, Unterdorf 8, 7408 Cazis
                                                    Roman Salzgeber, Brühlgartenstrasse 9, 8400 Winterthur
Vertretung:                             Curdin Salzgeber, Unterdorf 8, 7408 Cazis
Bauvorhaben:                         Vorplatz als provisorischer Park- und Lagerplatz mit Kies ausbilden,
                                                    Caplutta Sut, Parzelle 853
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 07. März 2024

Beschluss der Geschäftsleitung

16.02.2024, Geschäftsleitung

Bewilligtes Baugesuch

Bauherrschaft:    Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung:          ARTHAUS green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:      Neubau Mehrfamilienhaus Süd mit Tiefgarage, Wärmepumpenheizung mit Splitgerät,
                                 Via Scudria, Parzelle 162

Beschlüsse der Geschäftsleitung

09.02.2024, Geschäftsleitung

Bewilligte Baugesuche

Bauherrschaft:                         Ernst Janzi, Via Campeun 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               Mons Solar AG, Simon Frick-Str. 10, 9466 Sennwald
Bauvorhaben:                           Errichtung Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Campeun 3, Parzelle 1369

 

Bauherrschaft:                         Roland Morf, La Val 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                           Neues Gartenhaus, La Val 4, Parzelle 173

Bauausschreibung

02.02.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                         Aldo und Pia Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                           Umbau/Sanierung Wohnung EG, Via Nova 19, Parzelle 238
Endtermin der Einsprache:   Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 22. Februar 2024

Frühlingsmarkt 2024 Frauenverein Rhäzüns

02.02.2024, Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung hat dem Frauenverein die Bewilligung zur Durchführung des diesjährigen Frühlingsmarktes erteilt. Der Anlass ist für Samstag, 23. März 2024, geplant und findet wie üblich auf dem Schulhausareal statt.

Sirenentests Mittwoch, 7. Februar 2024

02.02.2024, Gemeindeverwaltung

Am Mittwoch, 7. Februar 2024, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.

1. Allgemeiner Alarm
Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst. Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

2. Wasseralarm
Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.

3. Was gilt bei einem echten Sirenenalarm
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.

Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS und auf der Alertswiss-Website.

Behördenmitglieder, Vorstände, Kommissionen und Delegierte für das Amtsjahr 2024

26.01.2024, Gemeindevorstand

Die Übersicht über die Behördenmitglieder, Vorstände, Komissionen und Delegierte für das Amtsjahr 2024 finden Sie hier: Behördenmitglieder, Vorstände, Kommissionen, Delegierte 2024

Gesamterneuerungswahlen Geschäftsprüfungskommission Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 - 2028

26.01.2024, Gemeindevorstand / GPK

Die Gesamterneuerungswahlen in die Geschäftsprüfungskommission (GPK) Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 – 2028 finden am Donnerstag, 03. Oktober 2024, statt. Bislang hat GPK-Mitglied Hugo Beer erklärt, für die kommende Amtsperiode nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten.
Der Gemeindevorstand und die GPK ermuntern interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für die GPK zu kandidieren. GPK-Präsident Achim Ott steht Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung (achimott@yahoo.com).

Sanierung der Wasserleitung Via Nova, 2. Etappe: Arbeitsvergaben

26.01.2024, Gemeindevorstand

An seiner Sitzung vom 22. Januar 2024 hat der Gemeindevorstand zum genannten Projekt folgende Arbeitsvergaben beschlossen:
- Baumeister- und Belagsarbeiten an die Walo Bertschinger AG, Zizers
- Sanitäre Installationen an die Burkhardt Karl & Sohn AG, Thusis

Gesamterneuerungswahlen Gemeindevorstand Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 - 2028

19.01.2024, Gemeindevorstand

Die Gesamterneuerungswahlen in den Gemeindevorstand Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 – 2028 finden am Donnerstag, 03. Oktober 2024, statt. Bislang hat Gemeindepräsident Reto Loepfe erklärt, für die kommende Amtsperiode nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten.
Der Gemeindevorstand ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für das Gemeindepräsidium oder für den Gemeindevorstand zu kandidieren. Gemeindepräsident Reto Loepfe steht Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung (reto.loepfe@rhaezuens.ch, 081 650 22 28).

Fasnachtsumzug 2024

19.01.2024, Gemeindeverwaltung

Der diesjährige Fasnachtsumzug findet am Samstag, 27. Januar, in der Zeit von 16.00 bis ca. 17.30 Uhr, statt. Der Umzug startet bei der Kreuzung Via Suro / Via Suitgs und verläuft über die Via Suro – Via Cavriu – Via Campeun – Via Baselga bis vor das Schulhaus. Während des Umzuges ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Sammelstelle für leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen

19.01.2024, Gemeindeverwaltung

Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen können während den Öffnungszeiten gratis bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Mit dem Recycling Ihrer leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei.

Verzugs- und Vergütungszinsen 2024

12.01.2024, Gemeindesteueramt

Gestützt auf das kantonale Steuergesetz setzt das kantonale Departement für Finanzen und Gemeinden für jedes Kalenderjahr den Verzugszins und den Vergütungszins fest. Diese Zinssätze gelten auch für die Gemeinden. Für das Kalenderjahr 2024 gilt ein Verzugszins von 4 % und ein Vergütungszins von 0.75 %.

Zivilstandesamtliche Mitteilung

12.01.2024, Gemeindeverwaltung

Todesfall

Rhäzüns, 28.12.2023
Dalle Carbonare Edda Martha, geb. 28.12.1938, von Sennwald SG, wohnhaft gewesen in Rhäzüns

"Spartageskarte Gemeinde"

12.01.2024, Gemeindeverwaltung

Die «Spartageskarte Gemeinde» ersetzt die bisherige Tageskarte und ist ab sofort am Schalter vieler Gemeinden erhältlich. Mit der «Spartageskarte Gemeinde» sind Reisende einen Tag lang, auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken, in der ganzen Schweiz unterwegs. Die Spartageskarte wird sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Spartageskarten gekauft werden, desto tiefer der Preis.

Preisstufe 1 (bis max. 10 Tage vor dem Reisedatum erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 39.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 52.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 66.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00


Preisstufe 2 (bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 59.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 99.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 148.00

Die Verfügbarkeit der Spartageskarten pro Reisetag wird unter www.spartageskarte-gemeinde.ch angezeigt. Auf dieser Seite finden sich auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Unter dem Link finden Sie auch die Übersicht über die Gemeinden, bei denen der Kauf einer der Spartageskarte Gemeinde möglich ist. Ein direkter Verkauf oder eine Reservierung über diese Website sind jedoch nicht möglich, der Kauf ist ausschliesslich am Schalter der Gemeinde möglich. Dabei sind Nachname, Vorname und Geburtsdatum (Ausweis vorweisen) anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Rhäzüns die neue Spartageskarte ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner von Rhäzüns verkauft.

Beschluss der Geschäftsleitung

12.01.2024, Geschäftsleitung

Bewilligtes Baugesuch

Bauherrschaft:                         Gisella Belleri und Lukas Wolbeek, Via Baselga 21, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                           Vergrösserung Dachfenster, Via Baselga 21, Parzelle 200

Bauausschreibung

12.01.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                         Roland Morf, La Val 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                          Erstellen neues Gartenhaus, La Val 4, Parzelle 173
Endtermin der Einsprache:  Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 01. Februar 2024

Bauausschreibung

12.01.2024, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                         Ernst Janzi, Via Campeun 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               Mons Solar AG, Simon Frick-Str. 10, 9466 Sennwald
Bauvorhaben:                          Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Camepun 3, Parzelle 1369
Endtermin der Einsprache:  Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 01. Februar 2024

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage

22.12.2023, Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist über die Feiertage wie folgt geöffnet:

  • bis am 22. Dezember 2023 übliche Öffnungszeiten
  • Dezember 2023 – 02. Januar 2024 geschlossen
  • ab 03. Januar 2024 übliche Öffnungszeiten

Für dringende Notfälle gibt das Tonband unter 081 650 22 22 Auskunft über die Erreichbarkeit von Ansprechpersonen.

Für das im zu Ende gehenden Jahr entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns herzlich. Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, einen guten Rutsch und gute Gesundheit.

Abbrennen von Feuerwerk an Silvester

22.12.2023

Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 30 Abs. 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist. Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen.

Einladung zum Neujahrsapéro

22.12.2023, Gemeindevorstand

Der Neujahrs-Apéro findet am Freitag, 05. Januar 2024, um 18.00 Uhr, im Gemeindesaal statt. Wir freuen uns, mit Ihnen auf das neue Jahr anzustossen.
Der Gemeindevorstand wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage und einen guten Rutsch.

Verzugs- und Vergütungsinsen 2024

22.12.2023, Gemeindesteueramt

Gestützt auf das kantonale Steuergesetz setzt das kantonale Departement für Finanzen und Gemeinden für jedes Kalenderjahr den Verzugszins und den Vergütungszins fest. Diese Zinssätze gelten auch für die Gemeinden. Für das Kalenderjahr 2024 gilt ein Verzugszins von 4 % und ein Vergütungszins von 0.75 %.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage

15.12.2023, Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist über die Feiertage wie folgt geöffnet:

  • bis am 22. Dezember 2023 übliche Öffnungszeiten
  • 25. Dezember 2023 – 02. Januar 2024 geschlossen
  • ab 03. Januar 2024 übliche Öffnungszeiten

In dringenden Notfällen gibt das Tonband unter 081 650 22 22 Auskunft über die Erreichbarkeit von Ansprechpersonen.

Für das im zu Ende gehenden Jahr entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns herzlich. Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, einen guten Rutsch und gute Gesundheit.

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023

15.12.2023, Gemeindevorstand

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 liegt vom 15. Dezember 2023 bis 13. Januar 2024 am Schalter der Gemeindeverwaltung, am Anschlagkasten beim Dorfplatz sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.

Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23.11.2023

Schneeablagerungen auf Kantonsstrasse

08.12.2023, Gemeindeverwaltung

Das kantonale Tiefbauamt hat die Gemeinde Rhäzüns darüber informiert, dass in den letzten Tag von privaten Plätzen Schnee auf die Kantonsstrasse geschoben wurde. Das Amt weist in diesem Zusammenhang auf Artikel 17 der Strassenverordnung des Kantons Graubünden hin. Demgemäss dürfen Schnee und Eis von den anstossenden Grundstücken nicht auf die Kantonsstrasse geworfen oder abgelagert werden. Wo eine solche Ablagerung unumgänglich ist, hat die Verursacherin oder der Verursacher für die unverzügliche Räumung der Strasse zu sorgen.

Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)

08.12.2023, Gemeindeverwaltung

Gemäss Art. 11 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten sind die Gemeinden zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen bzw. Bussen auszusprechen (Art. 36 f. Energiegesetz des Kantons Graubünden). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2023

08.12.2023, Gemeindeverwaltung

Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. 

Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2023 nicht bis am 31. Dezember 2023 eingereicht wird. Das Gesuch kann entweder online oder in Papierform direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur, eingereicht werden.

Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Graubünden (www.sva.gr.ch).

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.

Bauausschreibung

08.12.2023, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                         Gisela Belleri und Lukas Wolbeek, Via Baselga 21, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                               dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                          Vergrösserung Dachfenster, Via Baselga 21, Parzelle 200
Endtermin der Einsprache:  Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 28. Dezember 2023

Wintersperre Alpstrasse

04.12.2023, Gemeindebetriebe Crestault

Die Alpstrasse ist ab sofort gesperrt. Die Aufhebung der Sperre im Frühjahr 2024 wird publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme.

 

Beschluss der Geschäftsleitung

01.12.2023, Geschäftsleitung

Bewilligtes Baugesuch

Bauherrschaft:            BG Davitg, Quadra 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                  ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben:             Stallumnutzung in Einfamilienhaus im Hofstattrecht mit Wärmepumpe und Erdsonden,
                                        Via Baselga, Parzelle 1886

Wahl Feuerwehrkommandant und Vizekommandat ab 1. Januar 2024

01.12.2023, Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2023 Daniel Stoffel zum neuen Kommandanten und Marc Iten zum neuen Vizekommandanten der Regiofeuerwehr Bonaduz/Rhäzüns gewählt.

Dem abtretenden Feuerwehrkommandanten Alex Stuppan dankt der Gemeindevorstand im Namen der Rhäzünser Bevölkerung herzlich für sein Engagement zum Wohle der Gemeinden Bonaduz/Rhäzüns in den vergangenen 20 Jahren.

Beschluss der Geschäftsleitung

24.11.2023, Geschäftsleitung

Sonntagsverkauf Denner

Die Geschäftsleitung hat dem Gesuch der Genossenschaft Dorfladen Paspels-Rhäzüns um Durchführung eines Sonntagsverkaufs am 17. Dezember 2023, von 8.00 – 13.00 Uhr, zugestimmt.

Beschlüsse des Gemeindevorstandes

24.11.2023, Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 20. November 2023 u.a.

- Susanne Cadosch als neues Mitglied in die Schulkommission Rhäzüns gewählt,
- der neuen, per 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Leistungsvereinbarung mit Chur Tourismus betreffend
  Regionale Tourismusorganisation (ReTO) zugestimmt,
- dem neuen Aktionärbindungsvertrag mit der Rhiienergie AG zugestimmt.

Seilbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren (ordentliches Verfahren, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung)

17.11.2023, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

Öffentliche Planauflage für Umbauarbeiten und Umsetzung von Massnahmen gemäss dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3) bei der Pendelbahn Rhäzüns–Feldis

Gemeinden:                                          

Rhäzüns und Domleschg

Gesuchstellerin:

LRF LUFTSEILBAHN RHÄZÜNS-FELDIS AG, Via Nova 27, 7403 Rhäzüns

Gegenstand:

Kompletter Ersatz der Rampen- und Treppenkonstruktion bei der Talstation, breitere Ausführung der Zugänge und behindertengerechte Rampenneigung, Ausführung Treppenzugang neu vom Parkplatz direkt zur Eingangstüre des Warteraums.

Vereinheitlichung und Modernisierung des Erscheinungsbilds der Fassadenfarbe (neu in rot). Für den vom Personenverkehr zugänglichen Teil: Erstellung eines Vordachs für den Schutz beider Rampen und des Treppenzugangs vor Witterungseinflüssen.

Weitere Einzelheiten der Anpassungen/Umbauarbeiten sind der öffentlichen Planauflage zu entnehmen.

BehiG-Massnahmen:

An der Seilbahn ist auf der Grundlage der durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) erfolgten Interessenabwägung zur Verhältnismässigkeit nach Art. 11 BehiG in den bestehenden Kabinen die Realisierung einer der Sicherheit dienenden Rollstuhl-Anschlagfläche vorgesehen. Dies bedingt aufgrund der Platzverhältnisse in der Regel ein rückwärtiges Einfahren der Rollstuhlfahrenden in die Kabinen, was im Sinne von Art. 12 Abs. 3 BehiG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV; SR 151.34) eine Ersatzmassnahme in der Form von Hilfestellung durch das Bahnpersonal erfordert. Dieser Festlegung liegen folgende Überlegungen zu Grunde: Gegenüberstellung der zu erwartenden Kosten für den Ersatz der bestehenden durch neue Kabinen mit den pro Jahr zu erwartenden Gästen im Rollstuhl sowie der Restlebensdauer der bestehenden Kabinen resp. der erwarteten Lebensdauer von neuen Kabinen.

Verfahren:

Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) soweit das Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung (SebG; 743.01) nicht davon abweicht. Subsidiär kommt das Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) zur Anwendung. Die Leitbehörde für das Verfahren und Genehmigungsbehörde ist das BAV.

Öffentliche Auflage:

Die Planunterlagen können vom 17. November bis und mit 18. Dezember 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf den Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Domleschg und Rhäzüns eingesehen werden.

Aussteckung:

Die Änderungen an der Talstation sind, soweit möglich und den sicheren Personenfluss nicht beeinträchtigend, profiliert.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung).

Einsprachen sind schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, einzureichen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim Bundesamt für Verkehr vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Beschlüsse der Geschäftsleitung

17.11.2023, Geschäftsleitung

Bewilligte Baugesuche

Bauherrschaft:                        Karl Rathgeb, Via Suro 26, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben:                          Heizungsersatz mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Suro 26, Parzelle 6

 

Bauherrschaft:                        Markus und Miroslava Haltiner, Via Crusch 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              dito Bauherrschaft
Bauvorhaben:                          Mauer / Whirlpool, Via Crusch 15, Parzelle 55

Bauausschreibung

17.11.2023, Gemeindeverwaltung

Bauherrschaft:                        Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung:                              ARTHAUS green living gmbh, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben:                          Neubau Mehrfamilienhaus Süd mit Tiefgarage und Wärmepumpe (Splitgerät),
                                                      Via Scudria, Parzelle 162
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 07. Dezember 2023

Strassensperrung Via Campeun

03.11.2023, Gemeindeverwaltung

Infolge Bauarbeiten auf der Parzelle 354 muss die Via Campeun auf der Höhe des Areals der ehemaligen Gärtnerei Tschalèr in der Zeit von Montagmorgen, 6. November 2023, bis Freitagnachmittag, 10. November 2023, für sämtliche Fahrzeuge gesperrt werden. Für Fussgängerinnen und Fussgänger ist das Begehen jederzeit möglich.

Die ursprünglich für den 30. Oktober 2023 vorgesehene und bereits früher publizierte Sperrung musste infolge schlechter Witterung verschoben werden.

Wir danken für das Verständnis.

Belagsarbeiten Alpstrasse - Dalnova

03.11.2023, Gemeindebetriebe Crestault

Infolge Unterhaltsarbeiten an der Wegkreuzung Alpstrasse Penzas / Neue Waldstrasse ist am 2./3. November 2023 (Verschiebedatum 06. November 2023) mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Während dem Belagseinbau bleibt die Alpstrasse für sämtliche Fahrzeuge gesperrt.

Danke für Ihr Verständnis.

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. November 2023, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal

03.11.2023, Gemeindevorstand

Traktanden

  1. Kenntnisnahme des Finanzplans 2025 - 2029
  2. Genehmigung Budget 2024
  3. Festsetzung Steuerfuss 2024
  4. Aufhebung Hydrantengebühr:
    - Teilrevision Erschliessungsgesetz
    - Teilrevision Gebührengesetz
  5. Orientierungen
  6. Varia

Die Botschaft inkl. Budget 2024 ist ab dem 10. November 2023 auf der Homepage aufgeschaltet. Gedruckte Exemplare können ab demselben Datum bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Beschwerdeauflage Ortsplanung

24.03.2023, Gemeindevorstand

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 9. März 2023 beschlossenenTeilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand:                                    

Teilrevision Ortsplanung Antennenanlagen

Auflageakten: 

Baugesetz (Art. 47)

Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) (informativ)

Grundlagenplan Mobilfunkanlagen 1:5'000

Auflagefrist: 

30 Tage (vom 24.03.2023 bis 24.04.2023)

Auflageort/Zeit:          

Gemeindeverwaltung Rhäzüns, Via Suro 2,
während den ordentlichen Öffnungszeiten, Tel. 081 650 22 22

Änderungen nach der Mitwirkungsauflage:

keine

Planungsbeschwerden: 

Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.

Umweltorganisationen: 

Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Beschwerdeauflage Ortsplanung

24.03.2023, Gemeindevorstand

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 9. März 2023 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand:                           

Teilrevision Ortsplanung Umsetzung KRL

Auflageakten:            

Baugesetz

Zonenplan 1:10'000, Änderungsplan

Zonenplan 1:10'000, Informationsplan

Zonenplan 1:2'000 Dorf Caplutta, Änderungsplan

Zonenplan1:2'000 Dorf Caplutta, Informationsplan

Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Dorf Caplutta, Änderungsplan

Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Dorf Caplutta, Informationsplan

Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000/1:5'000, Änderungsplan

Genereller Erschliessungplan Verkehr 1:2'000/1:5'000, Informationsplan

Planungs- und Mitwirkungsbericht (informativ)

Beilage A Verdichtungsstudie S-1, Erläuterungsbericht

Beilage B Gewerbezone Ratiras, Auslegeordnung und Bedarfsnachweis

Beilage betr. Einzonungen C1

Beilage betr. Einzonungen C2

Beilage betr. Einzonungen C3

Beilage betr. Auszonungen C4

Beilage betr. Auszonungen C5

Beilage betr. Auszonungen C6

Beilage F Übersicht Bauzonenkapazität

Beilage G Informationsplan Fruchfolgeflächen (FFF)

Beilage H Vorprüfungsbericht ARE GR

Beilage I Auswertung Vorprüfung

Beilage J Auswertung Mitwirkung            

Auflagefrist:                                                    

30 Tage (vom 24.03.2023 bis 24.04.2023)

Auflageort/Zeit:                                             

Gemeindeverwaltung Rhäzüns, Via Suro 2,
während den ordentlichen Öffnungszeiten, Tel. 081 650 22 22

Änderungen nach der Mitwirkungsauflage:

 Zonenplan

- Einzonung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1436 in die Wohnzone 2
- Aufhebung der geltenden Quartierplanpflicht bei Parzellen Nrn. 15, 17, 852, 889, 1813 und 1862
- Festlegung einer Bauverpflichtung auf Parzellen Nrn. 1437 und 1460
- Verzicht auf Festlegung einer Bauverpflichtung bei Parzellen Nrn. 1398, 1439 und 1837 (Bauvorhaben realisiert oder in Bau)

Genereller Gestaltungsplan

- Festlegung zu erhaltender Brunnen auf Parzelle Nr. 142 (Via Curtgani)
- Festlegung von erhaltenswerten Naturobjekten auf Parzellen Nr. 1168 (Gerichtslinde) und Parzelle Nr. 1898 (Ersatz-Linde beim Bahnhof)

Genereller Erschliessungsplan Verkehr

- Festlegung einer geplanten Sammelstrasse östlich der Parzellen Nrn. 17, 19, 20, 97 und 852 (anstelle geplanter Erschliessungsstrasse)
- Aktualisierung Festlegungen (Realisierungsstand) Bahnübergang «Quadra»

Baugesetz

- Anpassung der maximal anrechenbaren Gebäudefläche für Kleinbauten und Anbauten (Art. 19)
- Anpassung der Bestimmung zum Attikageschoss (Art. 19)

Planungsbeschwerden:                            

Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können
innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.

Umweltorganisationen:  

Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 09. März 2023, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal

24.02.2023, Gemeindevorstand