Aktuelles
Volksabstimmung vom 22. September 2024
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 19. September 2024 | 09.00 - 11.30 Uhr |
Freitag | 20. September 2024 | 14.00 - 16.00 Uhr |
Sonntag | 22. September 2024 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Aldo und Pia Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neugestaltung Sitzplatz mit Pavillon, Via Nova 19, Parzelle 238
Bauausschreibung
Bauherrschaft: F. Rubitschon und D. Albrecht, Via Cresta 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neue Sitzplatzüberdachung an Garage angebaut, Via Cresta 2, Parzelle 23
Koordinationsbedürftige
Zusatzbewilligungen: Tiefbauamt Graubünden
Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 19. September 2024
Bewillgtes Baugesuch
Bauherrschaft: Maurizio Piacente und Antonella Ranieri, Saulzas 2, 7403 Rhäzüns
Hans und Ramona Willi, Burgweg 3, 7212 Seewis-Schmitten
Vertretung: Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Niedrigenergie-Reiheneinfamilienhaus, Via Sogn Paul, Parzellen 1905-1908, 264
Allgemeinverfügung betreffend die Videoüberwachung beim Werkhof Ratiras
Gegen die durch den Gemeindevorstand am 17. Juni 2024 erneuerte und am 21. Juni 2024 publizierte Allgemeinverfügung betreffend Videoüberwachung beim Werkhof Ratiras ist keine Beschwerde eingereicht worden. Damit wird die Allgemeinverfügung ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 verlängert.
Obligatorische Schiesspflicht 2024
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.
Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgendem Datum das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 23. August 2024, 18.00 – 20.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft | Luca Berger, Wiesentalstrasse 13, 7000 Chur |
Vertretung | Mark Holzbau AG, Tur 6, 7412 Scharans |
Bauvorhaben | Rückbau EFH und Neubau 2 EFH, Via Crusch 25, Parzelle 51 |
Abbruch und Neubau Trafostation der Rhiienergie AG beim Spielplatz Rhäzüns
Die bestehende Trafostation der Rhiienergie AG beim Spielplatz Rhäzüns wird abgebrochen und durch eine neue ersetzt. Dies führt für die Dauer der Bauarbeiten zu Einschränkungen in der Nutzung der angrenzenden Parkplätze und des Spielplatzes.
Die Bauarbeiten starten in der Woche vom 19. August 2024 und dauern voraussichtlich bis Ende September 2024. Der Spielplatz kann grundsätzlich während der gesamten Dauer der Arbeiten genutzt werden, wobei der Zugang zum Platz temporär an einer anderen Stelle erfolgen muss und der Bereich rund um die Trafostation abgesperrt wird. Einzelne Parkplätze müssen für die Dauer der Bauarbeiten gesperrt werden. Aufgrund der Anlieferung der neuen Trafostation muss der gesamte Parkplatz am 16. September 2024 ganz gesperrt werden.
Die Signalisation und Absperrung vor Ort erfolgt zu gegebener Zeit durch die ausführende Baufirma (Bauunternehmen HEINI AG) und durch den Werkbetrieb der Gemeinde.
Wir danken für das Verständnis. Für Fragen steht die Gemeinde und Rhiienergie AG gerne zur Verfügung.
Obligatorische Schiesspflicht 2024
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns. Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgendem Datum das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 23. August 2024, 18.00 – 20.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Maria Himmelfahrt
Das Fest Maria Himmelfahrt ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 15. August 2024, geschlossen.
Wir danken für das Verständnis.
Bauausschreibung
Bauherrschaft | Monica und Pius Tschalèr, Via da Vegnas 2, 7403 Rhäzüns |
Vertretung | dito Bauherrschaft |
Bauvorhaben | Neueinbau und Ersatz Garagentore, Via da Vegnas 2, Parzelle 1445 |
Koordinationsbedürftige Zusatzbewilligungen | keine |
Endtermin der Einsprachen | Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 22. August 2024 |
Einladung zur Eröffnungsfeier Recyclingcenter Unterrealta
Am 24. August 2024 findet die Eröffnungsfeier des neuen Recyclingcenters Unterrealta statt. Die Bevölkerung ist herzlich dazu eingeladen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Eröffnungsfeier Recyclingcenter Unterrealta
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Todesfall
Domat/Ems GR, 20.07.2024
Oertle Rudolf, geb. 03.03.1941, von Zürich ZH und Teufen AR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Aldo und Pia Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neugestaltung Sitzplatz mit Pavillon, Via Nova 19, Parzelle 238
Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 22. August 2024
Die Gemeinde Rhäzüns startet das elektronische Baubewilligungsverfahren
In Rhäzüns können Baugesuche ab sofort digital erfasst und eingereicht werden. Damit wird das Baubewilligungsverfahren sowohl für Gesuchstellende wie auch für die zuständigen Behörden einfacher und schneller. Die eBau-Plattform wird im Jahr 2024 kantonsweit eingeführt und ist für Gesuchstellende und Gemeinden kostenlos.
Für die Gesuchstellenden wird das Einreichen des Baugesuchs wesentlich einfacher. Auf der Webplattform https://ebau.gr.ch werden sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess geführt. Grundlagendaten zum Grundstück werden automatisch eingefügt. Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung. Auf diese Weise kann die Anzahl unvollständiger oder fehlerhafter Gesuche reduziert werden. Die Pläne können als PDF hochgeladen werden.
Für die kommunalen und kantonalen Behörden wird die Beurteilung der Baugesuche effizienter, weil diesen zukünftig alle erforderlichen Unterlagen digital zur Verfügung stehen und von verschiedenen Fachstellen gleichzeitig bearbeitet werden können. Die Beurteilung kann damit nicht nur schneller, sondern auch transparenter vorgenommen werden.
Weitere Informationen können bei den Gemeinden oder auf der Internetseite www.ebbv.gr.ch bezogen werden.
Abbrennen von Feuerwerk am 1. August
Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 30 Abs. 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist. Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen.
Wir wünschen der Einwohnerschaft ein schönes 1. August-Fest.
Einsatz von Drohnen
Bei der Gemeinde sind Hinweise eingegangen, dass Drohnenflüge über bewohntem Gebiet festgestellt werden. Der Einsatz von Drohnen ist im Polizeigesetz der Gemeinde Rhäzüns wie folgt geregelt:
Auszug: Art. 31 Motorbetriebene Spielgeräte
Der Einsatz von Drohnen und Multikoptern über öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Bei Flügen ab Privatgrund in überbautem Gebiet darf die Luftsäule über dem Grundstück nicht verlassen werden und das Einverständnis des Grundeigentümers ist nötig. Bei Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind die Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte einzuhalten. Die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten.
Wir bitten Piloten von Drohnen diese Gesetzesbestimmungen zu beachten.
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Sabrina und Stefan Rüegg, Via Nova 25, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Wärmetechnische Fassadensanierung, Via Nova 25, Parzelle 1881
Bauherrschaft: Nicole Stadelmaier und Ivo Kunath, Via Valletta 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Angela Stadelmaier, Kreuzfeldweg 8, 7000 Chur
Bauvorhaben: Umbau EFH (Einbau einer Einliegerwohnung), Via Valletta 5, Parzelle 228
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Ignaz und Marianne Cadosch, Via Mulin Sura 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Ersatz Heizung mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Mulin Sura 3, Parzelle 267
Geschäftsbericht Region Imboden
Der Geschäftsbericht 2023 der Region Imboden ist ab sofort unter folgendem Link publiziert: https://www.regionimboden.ch
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Reto und Ursi Loepfe, Via Sogn Paul 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik GmbH, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Ersatz Heizung mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Sogn Paul 18, Parzelle 424
Bauherrschaft: Sahit und Arber Rama, Via Nova 46, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Anpassung der bestehenden Stützmauer und Erstellen einer neuen Stützmauer,
Via Nova 46, Parzelle 292
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Maurizio Piacente und Antonella Ranieri, Saulzas 2, 7403 Rhäzüns
Hans und Ramona Willi, Burgweg 3, 7212 Seewis-Schmitten
Vertretung: Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Niedrigenergie-Reiheneinfamilienhaus, Via Sogn Paul,
Parzellen 264 / 1905 / 1906 / 1907 / 1908
Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 18. Juli 2024
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2024
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2024 liegt vom 21. Juni bis 21. Juli 2024 am Schalter der Gemeindeverwaltung, am Anschlagkasten beim Dorfplatz sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Nicole Stadelmaier und Ivo Kunath, Via Valletta 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Angela Stadelmaier, Kreuzfeldweg 8, 7000 Chur
Bauvorhaben: Umbau EFH (Einliegerwohnung), Via Valletta 5, Parzelle 228
Bauherrschaft: Luca Berger, Wiesentalstrasse 13, 7000 Chur
Vertretung: Mark Holzbau AG, Tur 6, 7412 Scharans
Bauvorhaben: Rückbau EFH Via Crusch 25, Neubau 2 EFH, Via Crusch 25, Parzelle 51
Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 11. Juli 2024
Hinweis auf beabsichtigte Erneuerung einer Allgemeinverfügung
Die aktuelle Allgemeinverfügung betreffend Videoüberwachung Werkhof „Ratiras“ ist bis am 31.12.2024 gültig. Der Gemeindevorstand Rhäzüns beabsichtigt, dieser Allgemeinverfügung zu erneuern:
Gegenstand |
Videoüberwachung beim Werkhof „Ratiras“ mit der Möglichkeit zur Personenidentifikation gemäss Art. 3a und 3b KDSG |
Zweck |
Überwachung der Einhaltung der Abfallbewirtschaftungsgesetzgebung sowie des Merkblatts Abfallentsorgung Hilfe bei der Überführung der Täterschaft, sollte es gleichwohl zu Widerhandlungen kommen |
Überwachte Gebiete |
Überwacht werden die generelle Abfallannahmestelle sowie die Annahmestelle für Bioabfälle im hinteren Teil des Werkhofes. Die Kameras sind am südwestlichen Gebäude der Anlage (Schreinerei) an der Westwand und über dem Tor der Recyclinghalle angebracht. |
Ausgestaltung |
Die erwähnten Örtlichkeiten werden dauernd (Tag und Nacht) mit Videokameras mit der Möglichkeit der Personenidentifikation überwacht. Die aufgezeichneten Personendaten werden innert 90 Tagen gelöscht, soweit sie nicht in einem Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr benötigt werden. |
Hinweise auf die Überwachung |
Auf die Videoüberwachung wird sowohl auf dem Merkblatt Abfallentsorgung als auch mittels entsprechender Beschilderung vor Ort hingewiesen. |
Datensicherheit |
Die Videoaufnahmen werden in einem separaten Rechner/Speicher in Ratiras aufbewahrt. Der Datenzugriff ist passwortgeschützt. Datenzugriff hat nur der Werkmeister/Werkhofchef. |
Befristung |
Die neue Allgemeinverfügung gilt wiederum für eine Dauer von fünf Jahren ab deren Rechtskraft (01.01.2025 – 31.12.2029). |
Rechtsmittel |
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden erhoben werden. |
Gestützt auf Artikel 3b Absatz 3 des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) kann hierzu innert 20 Tagen ab Publikationsdatum schriftlich beim Gemeindevorstand Stellung genommen werden. Die Allgemeinverfügung liegt während der Dauer dieser Frist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Ignaz und Marianne Cadosch, Via Mulin Sura 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Ersatz Heizung mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Mulin Sura 3, Parzelle 267
Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 04. Juli 2024
Volksabstimmung vom 09. Juni 2024, Abstimmungsprotokoll
Die Rhäzünser Resultate der Volksabstimmung vom 09. Juni 2024 finden Sie hier: Protokoll Abstimmung vom 09.06.2024
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Rahel Egli und Robin Mark, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA architektur und innenarchitektur gmbh, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Projektänderung Gartenhaus Um- und Anbau EFH und neuer Pool,
Via Castugls 11, Parzelle 77
Bauherrschaft: Claudia und Roger Gabathuler, Via Splauna 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Ersatz Steintrogmauer durch Steinkorbmauer, Entfernung Thuja,
Via Splauna 7, Parzelle 485
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Reto und Ursi Loepfe, Via Sogn Paul 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Ersatz Heizung mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Sogn Paul 18, Parzelle 424
Bauherrschaft: Arber und Sahit Rama, Via Nova 46, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ArchitekturAtelier Heini GmbH, Gassa Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Anpassung der bestehenden Stützmauer und Erstellen einer neuen Stützmauer,
Via Nova 46, Parzelle 292
Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 20. Juni 2024
Bewillgtes Baugesuch
Bauherrschaft: Claudia und Primus Egle, Via Splauna 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Anpassung bestehende Sichtschutzwand (Schiebetür rechts)
Obligatorische Schiesspflicht 2024
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns. Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgenden Daten das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag | 07. Juni 2024 | 18.00 - 20.30 Uhr |
Freitag | 23. August 2024 | 18.00 - 20.30 Uhr |
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Entwurf für Änderung des Quartierplans Alte Sägerei
Gemäss dem Einleitungsbeschluss vom 21. August 2023 soll der Quartierplan «Alte Sägerei» einer teilweisen Änderung unterzogen werden. Die Änderung bezieht sich auf die Festlegung der „Privaten Erschliessungsfläche“ auf der Parzelle Nr. 1435. In der Zwischenzeit hat der Gemeindevorstand unter Anhörung der betroffenen Parteien den Entwurf für diese Änderung ausgearbeitet.
Dieser Entwurf für die Quartierplanänderung liegt nun für 30 Tage auf der Gemeinde öffentlich auf. Gegen den Entwurf kann innert dieser 30 Tage Einsprache beim Gemeindevorstand erhoben werden.
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam
Das Fest Fronleichnam ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 30. Mai 2024, geschlossen. Die Gemeindeverwaltung ist zudem auch am Freitag, 31. Mai 2024, geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Schliessung Schalter Gemeindeverwaltung infolge Informationsveranstaltung
Am Dienstagnachmittag, 28. Mai 2024, findet eine auswärtige Informationsveranstaltung für die Gemeindeverwaltung statt. Deshalb bleibt der Schalter an diesem Dienstagnachmittag geschlossen. Stattdessen ist der Schalter am Dienstagvormittag, 09.00 – 11.30 Uhr, offen.
Wir danken Ihnen für das Verständnis.
Volksabstimmung vom 09. Juni 2024, Urnenzeiten
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 06. Juni 2024 | 09.00 - 11.30 Uhr |
Freitag | 07. Juni 2024 | 14.00 - 16.00 Uhr |
Sonntag | 09. Juni 2024 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Todesfall
Chur GR, 08.05.2024
Tschalèr Marcel, geb. 05.08.1944, von Rhäzüns GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns.
Zählung der leerstehenden Wohnungen sowie der Industrie- und Geschäftslokale per 01. Juni 2024
Die Gemeinde Rhäzüns ist verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik sämtliche leerstehenden Wohnungen, Industrie- und Geschäftslokale mit Stichtag 1. Juni 2024 anzugeben.
Die Mitarbeit der Gemeinden sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen ist obligatorisch. Als leerstehende Wohnungen/Lokale im Sinne dieser Zählung gelten alle bewohnbaren, am Stichtag unbesetzten Wohnungen/Lokale, die dauernder Miete oder zum Kauf angeboten werden und für den eigentlichen Wohnungsmarkt in Betracht kommen. Den Wohnungen gleichgestellt sind leerstehende zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser. Mitzuzählen sind auch jene leerstehenden Wohnungen/Lokale, die auf einen späteren Zeitpunkt bereits vermietet sind.
Nicht erfasst werden dagegen Wohnungen/Lokale, die auf den 1. Juni vermietet, jedoch aus irgendwelchen Gründen am Zähltag noch nicht besetzt sind.
Die Meldung der leerstehenden Wohnungen/Lokale können telefonisch bei der Gemeinde Rhäzüns unter Tel. 081 650 22 22 oder per Mail info@rhaezuens.ch bis zum 31. Mai 2024 bekannt geben werden. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus Süd mit Tiefgarage, Revision Dachgaube,
Via Scudria, Parzelle 162
Bauherrschaft: Aldo Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Willi Haustechnik AG, Industriestrasse 19, 7000 Chur
Bauvorhaben: Heizungssanierung Wärmepumpe Luft-Wasser, aussen aufgestellt, Via Nova 19, Parzelle 238
Bauherrschaft: BG Davitg, Quadra 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Stallumnutzung in Einfamilienhaus im Hofstattrecht, Revision Wechsel Heizsystem,
Via Baselga, Parzelle 1886
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Sabrina und Stefan Rüegg, Via Nova 25, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Arthaus green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Wärmetechnische Fassadensanierung, Via Nova 25, Parzelle 1881
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 06. Juni 2024
Schliessung der Gemeindeverwaltung am Pfingstmontag
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Mai 2024, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Rechnungsablage 2023
- Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz
- Bericht der GPK und der externen Revisionsstelle - Orientierungen
- Varia
Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023 finden Sie hier: Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023. Gedruckte Exemplare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023
Den Jahresbericht und die Verwaltungsrechnung 2023 finden Sie hier: Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023
Projekt foodwaste.ch "Verkauf von Lebensmitteln mit verlängerter Haltbarkeit" 2024-2026
Schliessung der Gemeindeverwaltung an Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 09. Mai (Auffahrtstag), und am Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Rahel Egli und Robin Mark, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA architektur und innenarchitektur gmbh, Curtnova 1,
7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Projektänderung Gartenhaus Um- und Anbau EFH und neuer Pool
Via Castugls 11, Parzelle 77
Bauherrschaft: Roger und Claudia Gabathuler, Via Splauna 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Ersatz Steintrogmauer durch Steinkorbmauer, Entfernung Thuja,
Via Splauna 7, Parzelle 485
Endtermin der Einsprachen: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 23. Mai 2024
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Mai 2024, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
1. Rechnungsablage 2023
- Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz
- Bericht der GPK und der externen Revisionsstelle
2. Orientierungen
3. Varia
Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2023 sind ab dem 8. Mai 2024 auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Gedruckte Exemplare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Stellenausschreibung Leiter/Leiterin Facility Management Gemeindebetriebe Crestault
Obligatorische Schiesspflicht 2024
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns. Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgenden Daten das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag | 03. Mai 2024 | 18.00 - 20.30 Uhr |
Freitag | 07. Juni 2024 | 18.00 - 20.30 Uhr |
Freitag | 23. August 2024 | 18.00 - 20.30 Uhr |
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Claudia und Primus Egle, Via Splauna 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Anpassung bestehende Sichtschutzwand (Schiebetür rechts),
Via Splauna 10, Parzelle 1435
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 16. Mai 2024
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Spadin Aldo, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Willi Haustechnik AG, Industriestr. 19, 7000 Chur
Bauvorhaben: Heizungssanierung WP Luft-Wasser, aussen aufgestellt, Via Nova 19, Parzelle 238
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 09. Mai 2024
Gemeinsame Sitzung der Gemeindevorstände Bonaduz und Rhäzüns
Am 8. April 2024 haben sich die Gemeindevorstände Bonaduz und Rhäzüns auf Einladung der Gemeinde Rhäzüns zu einem gemeinsamen Austausch getroffen. Am Austausch wurden verschiedene Themen und gemeinsame Herausforderungen besprochen. Einzelne Themen werden in den kommenden Wochen vertieft bearbeitet.
Beide Gemeindevorstände sind der Ansicht, dass das gemeinsame Treffen jährlich wiederholt werden soll, um gemeinsame Themen zu besprechen.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Andrin Putzi, Via dalla Resga 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neue Pergola auf Garagendach, neue Klimaanlage auf Vordach,
Versetzen Wendeltreppe, Via dalla Resga 7, Parzelle 1425
Gemeindepräsidium Rhäzüns
Die Gemeinde Rhäzüns sucht auf Anfang 2025 einen neuen Gemeindepräsidenten oder eine neue Gemeindepräsidentin. Auf Anregung des Gemeindevorstandes und der Geschäftsprüfungskommission hat sich eine unabhängige Findungskommission gebildet. Interessierte für das Amt als Gemeindepräsident oder als Gemeindepräsidentin werden gebeten, sich bei einem Mitglied der Findungskommission zu melden.
Findungskommission
Claudia Egle 079 762 27 36
Claudio Caviezel 079 656 95 51
Christian Schoop 079 541 27 59
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ARTHAUS green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Baureklame und Verkaufstafel, Via Scudria, Parzelle 162
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleituung einzureichen bis 02. Mai 2024
Bauherrschaft: BG Davitg, Quadra 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Stallumnutzung in Einfamilienhaus im Hofstattrecht mit
Wärmepumpe und Erdsonden; Revisionsgesuch: neu Wärmepumpenanlage
mit Splitgerät
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 02. Mai 2024
Gemeinde Rhäzüns: Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage
Vorlage Nr. S-2411939.1 Transformatorenstation Dorf Rhäzüns
Neubau der bestehenden Transformatorenstation Dorf Rhäzüns auf dem selben Standort auf der Parzelle 115 der Gemeinde Räzüns
Koordinaten: 2749470 / 1184967
Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Gesuchsteller
Rhiienergie AG; Reichenauerstrasse 33; 7015 Tamins
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 12. April 2024 bis am 13. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung Rhäzüns, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten oder online unter: https://esti-consultation.ch/pub/3671/a9186621. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.
Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Sanierung der Wasserleitung Via Nova, 2. Etappe, Baustart / Verkehrsregelung
Am 8. April 2024 erfolgt der Baustart zur 2. Etappe der Sanierung der Wasserleitung Via Nova, Teilstück Einfahrt Via Scudria (Ein- und Ausfahrt Via Scudria wird gesperrt) bis Höhe Rest. Rätus. Während der Bauzeit wird der Verkehr einspurig geführt und durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Die Zufahrten den Liegenschaften sind grundsätzlich gewährleistet (Erschliessung nicht über die Via Nova sondern rückwärtig) Die Bauarbeiten dauern rund sechs Wochen.
Wir danken Ihnen für das Verständnis.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Ringstrasse 32, 7000 Chur
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Projektanpassung Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG
mit neuen Antennen im Kirchturm, Via Baselga, Parzelle 136
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an den Gemeindevorstand einzureichen bis 25. April 2024
Zügeltermin
Wir rufen die Pflichten für Einwohner und Vermieter im Hinblick auf den weitverbreiteten Zügeltermin vom 31. März in Erinnerung. Das Einwohnerregistergesetz des Kantons Graubünden (Einwohnerregistergesetz, ERG; BR 171.200) sieht folgende Meldepflichten vor:
Art. 13 An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
Art. 15 Vermietende und Arbeitgebende
1 Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.
2 Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
3 Die Regierung kann dieselben Meldepflichten für Arbeitgebende bezüglich ihrer Arbeitnehmenden vorsehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Verletzung der Vorschriften eine Busse bzw. in leichten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Gerne freuen wir uns auf die Einhaltung dieser Regelungen und danken für Ihre Mithilfe.
Informationsveranstaltung Gemeindeverwaltung
Am Donnerstagvormittag, 4. April 2024, findet eine Informationsveranstaltung für die Gemeindeverwaltung statt. Deshalb bleibt der Schalter an diesem Donnerstagvormittag geschlossen. Stattdessen ist der Schalter am Donnerstagnachmittag, 14.00 – 17.00 Uhr, offen.
Wir danken Ihnen für das Verständnis.
Schalteröffnungszeiten während der Ostertage
Gründonnerstag, 28. März 2024: 9.00 – 11.30 Uhr (telefonisch ganztags erreichbar)
Karfreitag, 29. März 2024: geschlossen
Ostermontag, 01. April 2024: geschlossen
Ab Dienstag, 2. April 2024, sind wir wieder zu den üblichen Zeiten erreichbar.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage.
Öffnung der Alpstrasse
Die Alpstrasse ist ab Samstag, 23. März 2024, 08.00 Uhr, bis Lag Miert offen und normal befahrbar.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Curdin Salzgeber, Unterdorf 8, 7408 Cazis
Roman Salzgeber, Brühlgartenstrasse 9, 8400 Winterthur
Vertretung: Curdin Salzgeber, Unterdorf 8, 7408 Cazis
Bauvorhaben: Vorplatz als provisorischer Park- und Lagerplatz mit Kies ausbilden, Caplutta Sut, Parzelle 853
Sanierung der Wasserleitung Via Nova, 2. Etappe, Baustart / Verkehrsregelung
Am 8. April 2024 erfolgt der Baustart zur 2. Etappe der Sanierung der Wasserleitung Via Nova, Teilstück Einfahrt Via Scudria (Ein- und Ausfahrt Via Scudria wird gesperrt) bis Höhe Rätus. Während der Bauzeit wird der Verkehr einspurig geführt und durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Die Zufahrten den Liegenschaften sind grundsätzlich gewährleistet (Erschliessung nicht über die Via Nova sondern rückwärtig). Die Bauarbeiten dauern rund sechs Wochen.
Wir danken Ihnen für das Verständnis.
Spartageskarte Gemeinde
Die «Spartageskarte Gemeinde» ersetzt die bisherige Tageskarte und ist ab sofort am Schalter vieler Gemeinden erhältlich. Mit der «Spartageskarte Gemeinde» sind Reisende einen Tag lang, auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken, in der ganzen Schweiz unterwegs. Die Spartageskarte wird sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Spartageskarten gekauft werden, desto tiefer der Preis.
Preisstufe 1 (bis max. 10 Tage vor dem Reisedatum erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 39.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 52.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 66.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
Preisstufe 2 (bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 59.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 99.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 148.00
Die Verfügbarkeit der Spartageskarten pro Reisetag wird unter www.spartageskarte-gemeinde.ch angezeigt. Auf dieser Seite finden sich auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Unter dem Link finden Sie auch die Übersicht über die Gemeinden, bei denen der Kauf einer der Spartageskarte Gemeinde möglich ist. Ein direkter Verkauf oder eine Reservierung über diese Website sind jedoch nicht möglich, der Kauf ist ausschliesslich am Schalter der Gemeinde möglich. Dabei sind Nachname, Vorname und Geburtsdatum (Ausweis vorweisen) anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Rhäzüns die neue Spartageskarte ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner von Rhäzüns verkauft.
Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 - 2028
Die Gesamterneuerungswahlen in den Gemeindevorstand und in die Geschäftsprüfungskommission (GPK) für die Amtsperiode 2025 – 2028 finden am Donnerstag, 03. Oktober 2024, statt. Bislang haben Gemeindepräsident Reto Loepfe und GPK-Mitglied Hugo Beer erklärt, für die kommende Amtsperiode nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten.
Der Gemeindevorstand und die GPK ermuntern interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für ein Amt in einer Gemeindebehörde zu kandidieren. Gemeindepräsident Reto Loepfe (reto.loepfe@rhaezuens.ch, 081 650 22 28) und GPK-Präsident Achim Ott (achimott@yahoo.com) stehen Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung.
Betreten von Wiesen und Feldern
Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von Wiesen und Feldern verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Andrin Putzi, Via dalla Resga 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neue Pergola auf Garagendach, Neue Klimaanlage auf Vordach,
Via dalla Resga 7, Parzelle 1426
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 28. März 2024
Volksabstimmung vom 03. März 2024, Abstimmungsresultate
Das Abstimmungsprotokoll der eidg. Abstimmung vom 03.03.2024 finden Sie hier: Abstimmungsprotokoll vom 03.03.2024
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ARTHAUS green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus Süd mit Tiefgarage, Wärmepumpenheizung mit Splitgerät,
Via Scudria, Parzelle 162, Revisionsgesuch Dachgaube
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 21. März 2024
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Pia und Aldo Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Umbau / Sanierung Wohnung EG, Via Nova 19, Parzelle 238
Gemeindeversammlung vom 14. März 2024, Verzicht auf Durchführung
Die in der Jahresplanung 2024 für den 14. März vorgesehene Gemeindeversammlung findet mangels Traktanden nicht statt.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Volksabstimmung vom 03. März 2024
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 29. Februar 2024 | 09.00 - 11.30 Uhr |
Freitag | 01. März 2024 | 14.00 - 16.00 Uhr |
Sonntag | 03. März 2024 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Einwohnerstatistik per 31. Dezember 2023
Wohnbevölkerung:
SchweizerInnen | 659 Männer | 639 Frauen | 1'298 |
AusländerInnen | 200 Männer | 150 Frauen | 350 |
Gesamt | 859 Männer | 789 Frauen | 1'648 |
Geburten 2023: 15
Todesfälle 2023: 8
Bauausschreibung
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Curdin Salzgeber, Unterdorf 8, 7408 Cazis
Roman Salzgeber, Brühlgartenstrasse 9, 8400 Winterthur
Vertretung: Curdin Salzgeber, Unterdorf 8, 7408 Cazis
Bauvorhaben: Vorplatz als provisorischer Park- und Lagerplatz mit Kies ausbilden,
Caplutta Sut, Parzelle 853
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 07. März 2024
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ARTHAUS green living GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus Süd mit Tiefgarage, Wärmepumpenheizung mit Splitgerät,
Via Scudria, Parzelle 162
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Ernst Janzi, Via Campeun 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Mons Solar AG, Simon Frick-Str. 10, 9466 Sennwald
Bauvorhaben: Errichtung Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Campeun 3, Parzelle 1369
Bauherrschaft: Roland Morf, La Val 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neues Gartenhaus, La Val 4, Parzelle 173
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Aldo und Pia Spadin, Via Nova 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnung EG, Via Nova 19, Parzelle 238
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 22. Februar 2024
Frühlingsmarkt 2024 Frauenverein Rhäzüns
Die Geschäftsleitung hat dem Frauenverein die Bewilligung zur Durchführung des diesjährigen Frühlingsmarktes erteilt. Der Anlass ist für Samstag, 23. März 2024, geplant und findet wie üblich auf dem Schulhausareal statt.
Sirenentests Mittwoch, 7. Februar 2024
Am Mittwoch, 7. Februar 2024, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.
1. Allgemeiner Alarm
Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst. Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
2. Wasseralarm
Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.
3. Was gilt bei einem echten Sirenenalarm
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS und auf der Alertswiss-Website.
Behördenmitglieder, Vorstände, Kommissionen und Delegierte für das Amtsjahr 2024
Die Übersicht über die Behördenmitglieder, Vorstände, Komissionen und Delegierte für das Amtsjahr 2024 finden Sie hier: Behördenmitglieder, Vorstände, Kommissionen, Delegierte 2024
Gesamterneuerungswahlen Geschäftsprüfungskommission Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 - 2028
Die Gesamterneuerungswahlen in die Geschäftsprüfungskommission (GPK) Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 – 2028 finden am Donnerstag, 03. Oktober 2024, statt. Bislang hat GPK-Mitglied Hugo Beer erklärt, für die kommende Amtsperiode nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten.
Der Gemeindevorstand und die GPK ermuntern interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für die GPK zu kandidieren. GPK-Präsident Achim Ott steht Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung (achimott@yahoo.com).
Sanierung der Wasserleitung Via Nova, 2. Etappe: Arbeitsvergaben
An seiner Sitzung vom 22. Januar 2024 hat der Gemeindevorstand zum genannten Projekt folgende Arbeitsvergaben beschlossen:
- Baumeister- und Belagsarbeiten an die Walo Bertschinger AG, Zizers
- Sanitäre Installationen an die Burkhardt Karl & Sohn AG, Thusis
Gesamterneuerungswahlen Gemeindevorstand Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 - 2028
Die Gesamterneuerungswahlen in den Gemeindevorstand Rhäzüns für die Amtsperiode 2025 – 2028 finden am Donnerstag, 03. Oktober 2024, statt. Bislang hat Gemeindepräsident Reto Loepfe erklärt, für die kommende Amtsperiode nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten.
Der Gemeindevorstand ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für das Gemeindepräsidium oder für den Gemeindevorstand zu kandidieren. Gemeindepräsident Reto Loepfe steht Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung (reto.loepfe@rhaezuens.ch, 081 650 22 28).
Fasnachtsumzug 2024
Der diesjährige Fasnachtsumzug findet am Samstag, 27. Januar, in der Zeit von 16.00 bis ca. 17.30 Uhr, statt. Der Umzug startet bei der Kreuzung Via Suro / Via Suitgs und verläuft über die Via Suro – Via Cavriu – Via Campeun – Via Baselga bis vor das Schulhaus. Während des Umzuges ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Sammelstelle für leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen
Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen können während den Öffnungszeiten gratis bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Mit dem Recycling Ihrer leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei.
Verzugs- und Vergütungszinsen 2024
Gestützt auf das kantonale Steuergesetz setzt das kantonale Departement für Finanzen und Gemeinden für jedes Kalenderjahr den Verzugszins und den Vergütungszins fest. Diese Zinssätze gelten auch für die Gemeinden. Für das Kalenderjahr 2024 gilt ein Verzugszins von 4 % und ein Vergütungszins von 0.75 %.
Zivilstandesamtliche Mitteilung
Todesfall
Rhäzüns, 28.12.2023
Dalle Carbonare Edda Martha, geb. 28.12.1938, von Sennwald SG, wohnhaft gewesen in Rhäzüns
"Spartageskarte Gemeinde"
Die «Spartageskarte Gemeinde» ersetzt die bisherige Tageskarte und ist ab sofort am Schalter vieler Gemeinden erhältlich. Mit der «Spartageskarte Gemeinde» sind Reisende einen Tag lang, auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken, in der ganzen Schweiz unterwegs. Die Spartageskarte wird sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Spartageskarten gekauft werden, desto tiefer der Preis.
Preisstufe 1 (bis max. 10 Tage vor dem Reisedatum erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 39.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 52.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 66.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
Preisstufe 2 (bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich)
2. Klasse mit Halbtax Fr. 59.00
2. Klasse ohne Halbtax Fr. 88.00
1. Klasse mit Halbtax Fr. 99.00
1. Klasse ohne Halbtax Fr. 148.00
Die Verfügbarkeit der Spartageskarten pro Reisetag wird unter www.spartageskarte-gemeinde.ch angezeigt. Auf dieser Seite finden sich auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Unter dem Link finden Sie auch die Übersicht über die Gemeinden, bei denen der Kauf einer der Spartageskarte Gemeinde möglich ist. Ein direkter Verkauf oder eine Reservierung über diese Website sind jedoch nicht möglich, der Kauf ist ausschliesslich am Schalter der Gemeinde möglich. Dabei sind Nachname, Vorname und Geburtsdatum (Ausweis vorweisen) anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Rhäzüns die neue Spartageskarte ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner von Rhäzüns verkauft.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Gisella Belleri und Lukas Wolbeek, Via Baselga 21, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Vergrösserung Dachfenster, Via Baselga 21, Parzelle 200
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Roland Morf, La Val 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erstellen neues Gartenhaus, La Val 4, Parzelle 173
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 01. Februar 2024
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Ernst Janzi, Via Campeun 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Mons Solar AG, Simon Frick-Str. 10, 9466 Sennwald
Bauvorhaben: Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Camepun 3, Parzelle 1369
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 01. Februar 2024
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage
Die Gemeindeverwaltung ist über die Feiertage wie folgt geöffnet:
- bis am 22. Dezember 2023 übliche Öffnungszeiten
- Dezember 2023 – 02. Januar 2024 geschlossen
- ab 03. Januar 2024 übliche Öffnungszeiten
Für dringende Notfälle gibt das Tonband unter 081 650 22 22 Auskunft über die Erreichbarkeit von Ansprechpersonen.
Für das im zu Ende gehenden Jahr entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns herzlich. Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, einen guten Rutsch und gute Gesundheit.
Abbrennen von Feuerwerk an Silvester
Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 30 Abs. 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist. Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen.
Einladung zum Neujahrsapéro
Der Neujahrs-Apéro findet am Freitag, 05. Januar 2024, um 18.00 Uhr, im Gemeindesaal statt. Wir freuen uns, mit Ihnen auf das neue Jahr anzustossen.
Der Gemeindevorstand wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage und einen guten Rutsch.
Verzugs- und Vergütungsinsen 2024
Gestützt auf das kantonale Steuergesetz setzt das kantonale Departement für Finanzen und Gemeinden für jedes Kalenderjahr den Verzugszins und den Vergütungszins fest. Diese Zinssätze gelten auch für die Gemeinden. Für das Kalenderjahr 2024 gilt ein Verzugszins von 4 % und ein Vergütungszins von 0.75 %.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage
Die Gemeindeverwaltung ist über die Feiertage wie folgt geöffnet:
- bis am 22. Dezember 2023 übliche Öffnungszeiten
- 25. Dezember 2023 – 02. Januar 2024 geschlossen
- ab 03. Januar 2024 übliche Öffnungszeiten
In dringenden Notfällen gibt das Tonband unter 081 650 22 22 Auskunft über die Erreichbarkeit von Ansprechpersonen.
Für das im zu Ende gehenden Jahr entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns herzlich. Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, einen guten Rutsch und gute Gesundheit.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. November 2023 liegt vom 15. Dezember 2023 bis 13. Januar 2024 am Schalter der Gemeindeverwaltung, am Anschlagkasten beim Dorfplatz sowie auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Schneeablagerungen auf Kantonsstrasse
Das kantonale Tiefbauamt hat die Gemeinde Rhäzüns darüber informiert, dass in den letzten Tag von privaten Plätzen Schnee auf die Kantonsstrasse geschoben wurde. Das Amt weist in diesem Zusammenhang auf Artikel 17 der Strassenverordnung des Kantons Graubünden hin. Demgemäss dürfen Schnee und Eis von den anstossenden Grundstücken nicht auf die Kantonsstrasse geworfen oder abgelagert werden. Wo eine solche Ablagerung unumgänglich ist, hat die Verursacherin oder der Verursacher für die unverzügliche Räumung der Strasse zu sorgen.
Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)
Gemäss Art. 11 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten sind die Gemeinden zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen bzw. Bussen auszusprechen (Art. 36 f. Energiegesetz des Kantons Graubünden). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2023
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2023 nicht bis am 31. Dezember 2023 eingereicht wird. Das Gesuch kann entweder online oder in Papierform direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur, eingereicht werden.
Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Graubünden (www.sva.gr.ch).
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Wir beraten Sie gerne.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Gisela Belleri und Lukas Wolbeek, Via Baselga 21, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Vergrösserung Dachfenster, Via Baselga 21, Parzelle 200
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 28. Dezember 2023
Wintersperre Alpstrasse
Die Alpstrasse ist ab sofort gesperrt. Die Aufhebung der Sperre im Frühjahr 2024 wird publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: BG Davitg, Quadra 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Stallumnutzung in Einfamilienhaus im Hofstattrecht mit Wärmepumpe und Erdsonden,
Via Baselga, Parzelle 1886
Wahl Feuerwehrkommandant und Vizekommandat ab 1. Januar 2024
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2023 Daniel Stoffel zum neuen Kommandanten und Marc Iten zum neuen Vizekommandanten der Regiofeuerwehr Bonaduz/Rhäzüns gewählt.
Dem abtretenden Feuerwehrkommandanten Alex Stuppan dankt der Gemeindevorstand im Namen der Rhäzünser Bevölkerung herzlich für sein Engagement zum Wohle der Gemeinden Bonaduz/Rhäzüns in den vergangenen 20 Jahren.
Beschluss der Geschäftsleitung
Sonntagsverkauf Denner
Die Geschäftsleitung hat dem Gesuch der Genossenschaft Dorfladen Paspels-Rhäzüns um Durchführung eines Sonntagsverkaufs am 17. Dezember 2023, von 8.00 – 13.00 Uhr, zugestimmt.
Beschlüsse des Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 20. November 2023 u.a.
- Susanne Cadosch als neues Mitglied in die Schulkommission Rhäzüns gewählt,
- der neuen, per 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Leistungsvereinbarung mit Chur Tourismus betreffend
Regionale Tourismusorganisation (ReTO) zugestimmt,
- dem neuen Aktionärbindungsvertrag mit der Rhiienergie AG zugestimmt.
Seilbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren (ordentliches Verfahren, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung)
Öffentliche Planauflage für Umbauarbeiten und Umsetzung von Massnahmen gemäss dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3) bei der Pendelbahn Rhäzüns–Feldis
Gemeinden:
Rhäzüns und Domleschg
Gesuchstellerin:
LRF LUFTSEILBAHN RHÄZÜNS-FELDIS AG, Via Nova 27, 7403 Rhäzüns
Gegenstand:
Kompletter Ersatz der Rampen- und Treppenkonstruktion bei der Talstation, breitere Ausführung der Zugänge und behindertengerechte Rampenneigung, Ausführung Treppenzugang neu vom Parkplatz direkt zur Eingangstüre des Warteraums.
Vereinheitlichung und Modernisierung des Erscheinungsbilds der Fassadenfarbe (neu in rot). Für den vom Personenverkehr zugänglichen Teil: Erstellung eines Vordachs für den Schutz beider Rampen und des Treppenzugangs vor Witterungseinflüssen.
Weitere Einzelheiten der Anpassungen/Umbauarbeiten sind der öffentlichen Planauflage zu entnehmen.
BehiG-Massnahmen:
An der Seilbahn ist auf der Grundlage der durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) erfolgten Interessenabwägung zur Verhältnismässigkeit nach Art. 11 BehiG in den bestehenden Kabinen die Realisierung einer der Sicherheit dienenden Rollstuhl-Anschlagfläche vorgesehen. Dies bedingt aufgrund der Platzverhältnisse in der Regel ein rückwärtiges Einfahren der Rollstuhlfahrenden in die Kabinen, was im Sinne von Art. 12 Abs. 3 BehiG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV; SR 151.34) eine Ersatzmassnahme in der Form von Hilfestellung durch das Bahnpersonal erfordert. Dieser Festlegung liegen folgende Überlegungen zu Grunde: Gegenüberstellung der zu erwartenden Kosten für den Ersatz der bestehenden durch neue Kabinen mit den pro Jahr zu erwartenden Gästen im Rollstuhl sowie der Restlebensdauer der bestehenden Kabinen resp. der erwarteten Lebensdauer von neuen Kabinen.
Verfahren:
Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) soweit das Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung (SebG; 743.01) nicht davon abweicht. Subsidiär kommt das Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) zur Anwendung. Die Leitbehörde für das Verfahren und Genehmigungsbehörde ist das BAV.
Öffentliche Auflage:
Die Planunterlagen können vom 17. November bis und mit 18. Dezember 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf den Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Domleschg und Rhäzüns eingesehen werden.
Aussteckung:
Die Änderungen an der Talstation sind, soweit möglich und den sicheren Personenfluss nicht beeinträchtigend, profiliert.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung).
Einsprachen sind schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, einzureichen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim Bundesamt für Verkehr vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Karl Rathgeb, Via Suro 26, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Heizungsersatz mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Suro 26, Parzelle 6
Bauherrschaft: Markus und Miroslava Haltiner, Via Crusch 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Mauer / Whirlpool, Via Crusch 15, Parzelle 55
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Baugesellschaft Scudria, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ARTHAUS green living gmbh, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus Süd mit Tiefgarage und Wärmepumpe (Splitgerät),
Via Scudria, Parzelle 162
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 07. Dezember 2023
Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. November 2023
Strassensperrung Via Campeun
Infolge Bauarbeiten auf der Parzelle 354 muss die Via Campeun auf der Höhe des Areals der ehemaligen Gärtnerei Tschalèr in der Zeit von Montagmorgen, 6. November 2023, bis Freitagnachmittag, 10. November 2023, für sämtliche Fahrzeuge gesperrt werden. Für Fussgängerinnen und Fussgänger ist das Begehen jederzeit möglich.
Die ursprünglich für den 30. Oktober 2023 vorgesehene und bereits früher publizierte Sperrung musste infolge schlechter Witterung verschoben werden.
Wir danken für das Verständnis.
Belagsarbeiten Alpstrasse - Dalnova
Infolge Unterhaltsarbeiten an der Wegkreuzung Alpstrasse Penzas / Neue Waldstrasse ist am 2./3. November 2023 (Verschiebedatum 06. November 2023) mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Während dem Belagseinbau bleibt die Alpstrasse für sämtliche Fahrzeuge gesperrt.
Danke für Ihr Verständnis.
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. November 2023, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Kenntnisnahme des Finanzplans 2025 - 2029
- Genehmigung Budget 2024
- Festsetzung Steuerfuss 2024
- Aufhebung Hydrantengebühr:
- Teilrevision Erschliessungsgesetz
- Teilrevision Gebührengesetz - Orientierungen
- Varia
Die Botschaft inkl. Budget 2024 ist ab dem 10. November 2023 auf der Homepage aufgeschaltet. Gedruckte Exemplare können ab demselben Datum bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Allerheiligen
Das Fest Allerheiligen ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Mittwoch, 01. November 2023, geschlossen.
Wir danken für das Verständnis.
Strassensperrung Via Campeun infolge Bauarbeiten
Infolge Bauarbeiten auf der Parzelle 354 muss die Via Campeun auf der Höhe des Areals der ehemaligen Gärtnerei Tschalèr am Montag, 30. Oktober 2023, von 07.00 – 19.00 Uhr, für sämtliche Fahrzeuge gesperrt werden. Für Fussgängerinnen und Fussgänger ist das Begehen jederzeit möglich.
Wir danken für das Verständnis.
Rhäzünser Ergebnisse Eidg. Parlamentswahlen vom 22.10.2023
Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)
Gemäss Art. 11 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke, insbesondere Wärmestrahler, nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten sind die Gemeinden zuständig. Es gibt verschiedene Varianten für den Erhalt einer Vignette. Bei der Gemeindeverwaltung ist ein entsprechendes Merkblatt erhältlich. Im Falle einer Nichtbeachtung der Vignettenpflicht ist die Gemeinde befugt, Sanktionen zu ergreifen bzw. Bussen auszusprechen (Art. 36 f. Energiegesetz des Kantons Graubünden). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Karl Rathgeb, Via Suro 26, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Heizungsersatz Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Suro 26, Parzelle 6
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 02. November 2023
Bauherrschaft: Miroslava Haltiner, Via Crusch 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Mauer / Whirlpool, Via Crusch 15, Parzelle 55
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 02. November 2023
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Caroline & Christoph Neusetzer / Ines und Andrin Rüedi,
Klostermühlestrasse 12b, 8840 Einsiedeln
Vertretung: Kobelt AG, Staatsstrasse 7, 9437 Marbach
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus (Haus A) und Abbruch Bestandesbau,
Via dalla Resga 10, Parzelle 194
Bauherrschaft: Caroline & Christoph Neusetzer / Ines und Andrin Rüedi,
Klostermühlestrasse 12b, 8840 Einsiedeln
Vertretung: Kobelt AG, Staatsstrasse 7, 9437 Marbach
Bauvorhaben: Neubau Doppeleinfamilienhaus (Haus B / Haus C), Via dalla Resga, Parzelle 194
Bauherrschaft: Heinz und Michaela Müller, Via Campeun 22, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erstellung Carport, Via Campeun 22, Parzelle 1447
Eidg. Parlamentswahlen vom 22. Oktober 2023
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 19. Oktober 2023 | 09.00 - 11.30 Uhr |
Freitag | 20. Oktober 2023 | 14.00 - 16.00 Uhr |
Sonntag | 22. Oktober 2023 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Aufruf an die Hundebesitzer
Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trottoirs, öffentlichen Anlagen und Gehwege nicht durch Hunde verunreinigt werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde ihr „Geschäft“ verrichten, ohne dass der Kot von den Hundebesitzern aufgenommen wird.
Wir appellieren deshalb wieder einmal an die Hundebesitzer, den Kot ihrer Lieblinge mittels Plastikbeutel in den zur Verfügung stehenden Robi-Dog-Behältern zu entsorgen.
Auszug aus dem Polizeigesetz
Art. 18, Abs. 4
Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Verunreinigung ihrer Tiere
auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von Fr. 100.00 gebüsst.
Herbstschnitt der Hecken
Es ist wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden.
Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich "auf die Grenze" und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist.
Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25 m Höhe über Gehwegen und 4.50 m über Strassen einzuhalten.
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften von Bonaduz und Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox).
Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.crestault.ch unter Werk Heckenschnitt
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Antonio Maier, Via Nova 42a, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Pergola mit Trauben und Holzboden, Gartensitzplatz mit Dach (bereits erstellt),
Via Nova 42a, Parzelle 288
Bauherrschaft: Markus und Miroslava Haltiner, Via Crusch 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Abbruch Treibhaus, Via Crusch 15, 7403 Rhäzüns
Bauausschreibung
Bauherrschaft: BG Davitg, Quadra 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ArchitekturAtelier Heini GmbH, Via Sableun 12, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Stallumnutzung in Einfamilienhaus im Hofstattrecht mit WP und Erdsonden, Via Baselga, Parzelle 1886
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 19. Oktober 2023
Zügeltermin
Wir möchten die Pflichten für Einwohner und Vermieter im Hinblick auf den weitverbreiteten Zügeltermin vom 30. September in Erinnerung rufen. Das Einwohnerregistergesetz des Kantons Graubünden (Einwohnerregistergesetz, ERG; BR 171.200) sieht folgende Meldepflichten vor:
Art. 13 An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
Art. 15 2. Vermietende und Arbeitgebende
1 Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.
2 Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
3 Die Regierung kann dieselben Meldepflichten für Arbeitgebende bezüglich ihrer Arbeitnehmenden vorsehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Verletzung der Vorschriften eine Busse bzw. in leichten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Gerne freuen wir uns auf die Einhaltung dieser Regelungen und danken für Ihre Mithilfe.
Verzicht auf Gemeindeversammlung vom 5. Oktober 2023
Auf die Durchführung der in der Jahresplanung auf den 5. Oktober 2023 angesetzten Gemeindeversammlung wird mangels beratungsreifer Traktanden verzichtet.
Anpassung ARA-Gebühr per 01. Januar 2024
Die Spezialfinanzierung ARA ist seit Jahren unterfinanziert. Der Aufwand übertrifft den Ertrag um ein Mehrfaches. Der Gemeindevorstand hat deshalb beschlossen, die ARA-Gebühren von heute Fr. 0.50 pro m3 auf Fr. 1.20 pro m3 zu erhöhen. Diese Anpassung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Heinz und Michaela Müller, Via Campeun 22, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Erstellung Carport, Via Campeun 22, Parzelle 1447
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 05. Oktober 2023
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Mario und Claudia Berther-Spescha, Via Suro 14, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Wolfsystem AG, Masanserstrasse 94, 7000 Chur
Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle, Caplutta, Parzelle 1799
Bauherrschaft: Büsser Immobilien AG, Dahliastrasse 5, 7000 Chur
Vertretung: Sosio + Partner AG, Gassa sutò 43a, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Projektänderung 2021/25 Neubau Wohnüberbauung Curtgani, Via Nova 28/30, Parzelle 186
Sammelstelle für leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen
Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen können während den Öffnungszeiten gratis bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Mit dem Recycling Ihrer leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei.
Aufruf an die Hundebesitzer
Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trottoirs, öffentlichen Anlagen und Gehwege nicht durch Hunde verunreinigt werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde ihr „Geschäft“ verrichten, ohne dass der Kot von den Hundebesitzern aufgenommen wird. Wir möchten deshalb wieder einmal an die Hundebesitzer appellieren, den Kot ihrer Lieblinge mittels Plastikbeuteln in den zur Verfügung stehenden Robi-Dog-Behältern zu entsorgen.
Auszug aus dem Polizeigesetz
Art. 18, Abs. 4
Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Ver-unreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von Fr. 100.00 gebüsst.
Sonderabfallsammlung
Am 14. September 2023, 08.30 - 10.30 Uhr, findet im Werkhof Ratiras die diesjährige Sonderabfallsammlung statt. Der Abtransport erfolgt mit einem Schadstoffmobil. Details zum Thema Sonderabfall finden Sie hier: AVM, Sonderabfallsammlung 2023
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Markus und Miroslava Haltiner, Via Crusch 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Abbruch Treibhaus, Via Crusch 15, Parzelle 55
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 21. September 2023
Obligatorische Schiesspflicht 2023
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.
Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgendem Datum das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 25. August 2023, 18.00 – 20.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Parlamentswahlen vom 22. Oktober 2023
Mit Blick auf die eidgenössichen Parlamentswahlen vom 22. Oktober 2023 hat die Geschäftsleitung einem Gesuch um Nutzung der Kandelaber der öffentlichen Beleuchtung für Wahlwerbung im Siedlungsgebiet zugestimmt.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Susana Antunez Taboas und Daniel A. Tragust, Surual 8, 7403 Rhäzüns
Antonia und Adrian Kohler, Surual 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neubau Gartenhäuser und Fahrradunterstand, Surual 6 und Surual 8,
Parzellen 1317 und 230
Bauherrschaft: Marion Pfaffen, Tittwiesenstrasse 85, 7000 Chur
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Umnutzung Stallestrich in zwei neue Zimmer, Via Nova 1b, Parzelle 1765
Bauherrschaft: Emanuel Caluzi, Via Suro 21, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Umnutzung bestehendes Büro in eigenständige Wohnung (Studio),
Via Suro 21, Parzelle 67
Bauherrschaft: Jeanette Beer, Via Nova 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Fritz Hofmann GmbH, Dorfstrasse 10, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Heizungsersatz Ölheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Nova 15, Parzelle 161
Bauherrschaft: Ralph Jeger, Via dalla Staziun 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ARTHAUS GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Erweiterung Parkplatz und Versetzen Blocksteinreihe, Via dalla Staziun 15, Parzelle 486
Obligatorische Schiesspflicht 2023
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgendem Datum das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 25. August 2023, 18.00 – 20.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Mario und Claudia Berther-Spescha, Via Suro 14, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Wolfsystem AG, Masanserstrasse 94, 7000 Chur
Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle (Revisionsprojekt), Caplutta, Parzelle 1799
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 31. August 2023
Bauherrschaft: Büsser Immobilien AG, Dahliastrasse 5, 7000 Chur
Vertretung: Sosio + Partner AG, Gassa sutò 43a, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Projektänderung 2021/25 Neubau Wohnüberbauung Curtgani,
Via Nova 28+30, Parzelle 186
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 31. August 2023
Bauherrschaft: Caroline und Christoph Neusetzer / Ines und Andrin Rüedi,
Klostermühlestrasse 12b, 8840 Einsiedeln
Vertretung: Kobelt AG, Staatsstrasse 7, 9437 Marbach
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus (Haus A) und Abbruch Bestand,
Via dalla Resga 10, Parzelle 194
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 31. August 2023
Bauherrschaft: Caroline und Christoph Neusetzer / Ines und Andrin Rüedi,
Klostermühlestrasse 12b, 8840 Einsiedeln
Vertretung: Kobelt AG, Staatsstrasse 7, 9437 Marbach
Bauvorhaben: Neubau Doppeleinfamilienhaus (Haus B / Haus C), Via dalla Resga 10, Parzelle 194
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 31. August 2023
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Maria Himmelfahrt
Das Fest Maria Himmelfahrt ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Dienstag, 15. August 2023, geschlossen.
Wir danken für das Verständnis.
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Geburt
Thusis GR, 29.06.2023
Moser Gina, Tochter der Schuler, Karin, von Glarus Süd GL und des Moser, Thomas, von Vaz/Obervaz GR, in Rhäzüns.
Abbrennen von Feuerwerk am 1. August
Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 30 Abs. 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist. Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen.
Velokino auf dem Schulhausplatz
Am 2. August 2023 findet auf dem Schulhausplatz das durch die Gemeinde bewilligte Velokino statt. Es wird ein Film für die ganze Familie gezeigt. Filmstart ist bei Einbruch der Dunkelheit. Weitere Informationen zum Thema Velokino finden Sie unter www.velorution.ch/velokino.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Hans und Barbara Barandun, Via Campeun 30, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Marco Lötscher, Bahnhofstrasse 7, 7415 Rodels
Bauvorhaben: Heizungsersatz mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Campeun 30, Parzelle 481
Bauherrschaft: Filomena Vieli-Casanova, Saulzas 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur und Innenarchitektur GmbH, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Sitzplatzüberdachung, Saulzas 18, Parzelle 1874
Bauherrschaft: Reto Wellinger, Via Mulin Sut 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Terrainveränderungen, Vergrösserung Sitzplatz, Via Mulin Sut 7, Parzelle 1808
Geschäftsbericht Region Imboden
Der Geschäftsbericht 2022 der Region Imboden ist ab sofort unter folgendem Link publiziert: https://www.regionimboden.ch/Aktuell/Geschaeftsbericht-2022/
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Susana Antunez Taboas und Daniel A. Tragust, Surual 8, 7403 Rhäzüns
Antonia und Adrian Kohler, Surual 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neubau Gartenhäuser und Fahrradunterstand, Surual 6 und Surual 8,
Parzellen 1317 und 230
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 03. August 2023
Bauherrschaft: Marion Pfaffen, Tittwiesenstrasse 85, 7000 Chur
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Umnutzung Stallestrich in zwei neue Zimmer, Via Nova 1b, Parzelle 1765
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 03. August 2023
Bauherrschaft: Emanuel Caluzi, Via Suro 21, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Umnutzung bestehendes Büro in eigenständige Wohnung (Studio), Via Suro 21,
Parzelle 67
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 03. August 2023
Bauherrschaft: Jeanette Beer, Via Nova 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Fritz Hofmann GmbH, Dorfstrasse 10, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Heizungsersatz Ölheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Nova 15, Parzelle 161
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 03. August 2023
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Andreas Enzler, Surual 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: R. Rageth GmbH, Sogn Giacum 1, 7412 Scharans
Bauvorhaben: Installation Wärmepumpe Luft-Wasser, Surual 10, Parzelle 1318
Bauherrschaft: Herbert Tanno, Via Campeun 23, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Installation Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Campeun 23, Parzelle 1384
Bauherrschaft: Robert Defeminis, Bahnweg 19, 7430 Thusis
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einbau Küche/WC/Dusche in best. Wohnraum, Via da Vegnas 1, Parzelle 390
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Ralph Jeger, Via dalla Staziun 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ARTHAUS GmbH, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Erweiterung Parkplatz und Versetzen Blocksteinreihe, Via dalla Staziun 15, Parzelle 486
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 27. Juli 2023
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfall
Rhäzüns GR, 28.06.2023
Camenisch Alex Viktor, geb. 11.06.1937, von Rhäzüns GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Einleitung Verfahren betr. Änderung des Quartierplans Alte Sägerei
Gestützt auf ein entsprechendes Gesuch der betroffenen Anwohner vom 31. Mai 2023 beabsichtigt der Gemeindevorstand, ein Verfahren betreffend Änderung des Quartierplans Alte Sägerei einzuleiten (Art. 21 Abs. 2 i.V.m. Art. 16 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden, KRVO). Die Änderung bezieht sich auf die Festlegung der „Privaten Erschliessungsfläche“ auf der Parzelle Nr. 1435.
Anlässlich der Sitzung vom 19. Juni 2023 hat der Gemeindevorstand seine Absicht kundgetan,
- ein Verfahren betreffend Änderung des Quartierplans Alte Sägerei vom 20. August 2012, revidiert am 21. Juni 2021, einzuleiten;
- die Änderung bezieht sich lediglich auf die Festlegung der „Privaten Erschliessungsfläche“ auf der Parzelle Nr. 1435. Der Quartierplanperimeter sowie die übrigen Bestimmungen und Festlegungen des Quartierplans bleiben unverändert.
Der Quartierplan „Alte Sägerei“ liegt für 30 Tage auf der Gemeinde öffentlich auf. Gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens kann innert dieser 30 Tage Einsprache beim Gemeindevorstand erhoben werden.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Antonio Maier, Via Nova 42a, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Pergola mit Trauben und Holzboden / Gedeckter Sitzplatz und Anbau
(bereits ausgeführt), Via Nova 42a, Parzelle 288
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 20. Juli 2023
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2023
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2023 liegt vom 23. Juni bis 22. Juli 2023 am Schalter der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Hans und Barbara Barandun, Via Campeun 30, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Marco Lötscher, Bahnhofstrasse 7, 7415 Rodels
Bauvorhaben: Heizungsersatz Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Campeun 30, Parzelle 481
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 13. Juli 2023
Bauherrschaft: Filomena Vieli-Casanova, Saulzas 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur und Innenarchitektur, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Sitzplatzüberdachung, Saulzas 18, Parzelle 1874
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 13. Juli 2023
Bauherrschaft: Reto Wellinger, Via Mulin Sut 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Terrainveränderungen, Vergrösserung Sitzplatz, Via Mulin Sut 7, Parzelle 1808
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 13. Juli 2023
Volksabstimmung vom 18. Juni 2023
Die Resultate der eidg. Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 finden Sie hier: Abstimmungsresultate Volksabstimmung 18.06.2023
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Rigitha und Sandro Gurt, Via Suitgs 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: ARTHAUS green living, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Sitzplatzüberdachung und Sichtschutzzaun, Via Suitgs 10, Parzelle 1872
Bauherrschaft: Rahel Egli und Robin Mark, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA architektur und innenarchitektur gmbh, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Um- und Anbau Einfamilienhaus, Via Castugls 11, Parzelle 77
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Mario und Claudia Berther-Spescha, Via Suro 14, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Wolfsystem AG, Masanserstrasse 94, 7000 Chur
Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle, Caplutta, Parzelle 1799
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 20. Juli 2023
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam
Das Fest Fronleichnam ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 08. Juni 2023, geschlossen. Die Gemeindeverwaltung ist zudem auch am Freitag, 09. Juni 2023, geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Betreten von Wiesen und Feldern
Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von Wiesen und Feldern verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Markus und Miroslava Haltiner, Via Crusch 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Einbau Lüftungsgitter, Via Crusch 15, Parzelle 55
Bauherrschaft: Valentin Caviezel, Denter Ers 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe Luft-Wasser, Denter Ers 10, Parzelle 1781
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Andreas Enzler, Surual 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: R. Rageth GmbH, Sogn Giacum 1, 7412 Scharans
Bauvorhaben: Installation Wärmepumpe Luft-Wasser, Surual 10, Parzelle 1318
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 29. Juni 2023
Bauherrschaft: Herbert Tanno, Via Campeun 23, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Heizungsersatz mit Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Campeun 23, Parzelle 1384
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 29. Juni 2023
Bauherrschaft: Robert Defeminis, Bahnweg 19, 7430 Thusis
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einbau Küche/WC/Dusche in best. Wohnraum, Via da Vegnas 1 / Via Davitg 4, Parzelle 390
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 29. Juni 2023
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Geburt
Chur GR, 01.05.2023
Hardegger Lio Andri, Sohn der Hardegger, Rebecca, von Oberägeri ZG und des Hardegger, Dario, von Gams SG, in Rhäzüns.
Volksabstimmung vom 18. Juni 2023
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 15. Juni 2023 | 09.00 - 11.30 Uhr |
Freitag | 16. Juni 2023 | 14.00 - 16.00 Uhr |
Sonntag | 18. Juni 2023 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Schliessung der Geschäfte, des Entsorgungsplatzes Ratiras und der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam
Das Fest Fronleichnam ist in unserer Gemeinde ein gesetzlicher Feiertag. Sämtliche Geschäfte, der Entsorgungsplatz Ratiras und die Gemeindeverwaltung bleiben daher am Donnerstag, 08. Juni 2023, geschlossen. Die Gemeindeverwaltung ist zudem auch am Freitag, 09. Juni 2023, geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Sanierung Reservoir Vialva
Die zweite und letzte Sanierungsetappe des Reservoirs Vialva wurde erfolgreich abgeschlossen, die Bauabnahme hat stattgefunden. Mittlerweile wurden die beiden Reservoirkammern wieder mit Wasser gefüllt. Die erfolgreiche Sanierung trägt zu einer weiterhin hohen Qualität des Trinkwassers der Gemeinde Rhäzüns bei.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligung für die Durchführung eines Velokinos
Die Geschäftsleitung hat das Gesuch von Pro Velo Graubünden für die Durchführung eines Velokinos bewilligt. Der Anlass findet am Mittwochabend, 02. August 2023, auf dem Schulhausplatz Rhäzüns statt. Nähere Informationen zum Thema Velokino finden Sie unter www.velorution.ch/velokino.
Schliessung der Gemeindeverwaltung an Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 18. Mai (Auffahrtstag), und am Freitag, 19. Mai 2023, geschlossen.
Wir danken für das Verständis.
Zählung der leerstehenden Wohnungen sowie der Industrie- und Geschäftslokale per 01. Juni 2023
Die Gemeinde Rhäzüns ist verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik sämtliche leerstehenden Wohnungen, Industrie- und Geschäftslokale mit Stichtag 1. Juni 2023 anzugeben.
Die Mitarbeit der Gemeinden sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen ist obligatorisch. Als leerstehende Wohnungen/Lokale im Sinne dieser Zählung gelten alle bewohnbaren, am Stichtag unbesetzten Wohnungen/Lokale, die dauernder Miete oder zum Kauf angeboten werden und für den eigentlichen Wohnungsmarkt in Betracht kommen. Den Wohnungen gleichgestellt sind leerstehende zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser. Mitzuzählen sind auch jene leerstehenden Wohnungen/Lokale, die auf einen späteren Zeitpunkt bereits vermietet sind.
Nicht erfasst werden dagegen Wohnungen/Lokale, die auf den 1. Juni vermietet, jedoch aus irgendwelchen Gründen am Zähltag noch nicht besetzt sind.
Die Meldung der leerstehenden Wohnungen/Lokale können telefonisch bei der Gemeinde Rhäzüns unter Tel. 081 650 22 22 oder per Mail info@rhaezuens.ch bis zum 31. Mai 2023 bekannt geben werden. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Obligatorische Schiesspflicht 2023
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.
Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgenden Daten das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 26. Mai 2023, 18.00- 20.30 Uhr
Freitag, 25. August 2023, 18.00 – 20.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Via Suitgs / Zufahrt Werkhof Ratiras, Einbau Deckbelag
Bei günstigen Witterungsbedingungen wird am Montag, 15. Mai 2023, auf der Via Suitgs und der Zufahrt zum Werkhof Ratiras der Deckbelag eingebaut. Während den Arbeiten ist mit kurzzeitigen lokalen Strassensperrungen zu rechnen.
Wir danken für das Verständnis.
Schliessung der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 18. Mai (Auffahrtstag), und am Freitag, 19. Mai 2023, geschlossen.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Nicole und Michael Oberbeck, Via Nova 38, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Aussengehege und Schutzhaus Kaninchen, Via Nova 38, Parzelle 168
Bauherrschaft: Karakhalil Farida und Omar Jafaralddin, Obere Gasse 29, 7000 Chur
Vertretung: THEUS Architektur GmbH, Via Sera Curt 3, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus (Heizungsersatz, Energetische Sanierung, Sanierung Badezimmer
und Ersatz der Küchen), Via Cascharia 1 / Via dalla Staziun 6, Parzelle 148
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Rigitha und Sandro Gurt, Via Suitgs 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Arthaus green living, Via Davitg 4, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Sitzplatzüberdachung und Sichtschutzzaun, Via Suitgs 10, Parzelle 1872
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 01. Juni 2023
Bauherrschaft: Bric Immobilien AG, Industriestrasse 5, 7402 Bonaduz
Rolf Kohler, Via Danisch 5, 7402 Bonaduz
Vertretung: PLAN4 Architekten, Bavurtga 1, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Neubau Zaun, Via Nova (Caplutta Sura), Parzelle 849
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 01. Juni 2023
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 25. Mai 2023, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Rechnungsablage 2022
- Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz
- Bericht der GPK und der externen Revisionsstelle
- Ersatzwahl Gemeindevorstand
- Orientierungen
- Varia
Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2022 finden Sie hier: Jahresbericht und Verwaltungsrechnung 2022
Gedruckte Exemplare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Markus und Miroslava Haltiner, Via Crusch 15, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Einbau Lüftungsgitter in Fassade, Via Crusch 15, Parzelle 55
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 25. Mai 2023
Bauherrschaft: Valentin Caviezel, Denter Ers 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung zu Luft-Wasser Wärmepumpe, Denter Ers 10, Parzelle 1781
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 25. Mai 2023
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Jose Maceira, Via Campeun 17, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Mons Solar AG, Gewerbestrasse 3, 9444 Diepoldsau
Bauvorhaben: Installation Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Campeun 17, Parzelle 1365
Obligatorische Schiesspflicht 2023
Die Gemeinde Rhäzüns hat mit der Gemeinde Rothenbrunnen eine Vereinbarung betreffend Mitbenützung der Schiessanlage Rothenbrunnen durch die Pflichtschützen Rhäzüns.
Auf dem Schiessstand Rothenbrunnen kann an folgenden Daten das Obligatorisch-Programm geschossen werden:
Freitag, 05. Mai 2023, 18.00 – 20.30 Uhr
Freitag, 26. Mai 2023, 18.00- 20.30 Uhr
Freitag, 25. August 2023, 18.00 – 20.30
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: amtlicher Ausweis, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Aktion Schlauer Shower der Energiestädte Imboden
Die Energiestädte Imboden (Rhäzüns, Felsberg, Domat/Ems, Bonaduz) unterstützen
ihre Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Angebot, um beim Duschen Energie,
Wasser und Geld zu sparen: im Rahmen der Aktion «Schlauer Shower» können
Energie-Sparbrausen vergünstigt erworben werden.
Details finden Sie hier: Medienmitteilung Aktion Schlauer Shower
Demission im Gemeindevorstand bzw. der Schulkommission
Vorstandsmitglied Jovita Brändli hat per 31. Juli 2023 ihre Demission aus dem Gemeindevorstand erklärt. Damit wird gleichzeitig auch das Präsidium der Schulkommission vakant. Die Ersatzwahl ist für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 25. Mai 2023, vorgesehen.
Der Gemeindevorstand ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für ein Amt im Gemeindevorstand oder in der Schulkommission zu kandidieren. Gemeindepräsident Reto Loepfe steht Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung (reto.loepfe@rhaezuens.ch, 081 650 22 28).
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Alex und Alexa Camenisch, Via Campeun 34, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Installation Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Campeun 34, Parzelle 43
Bauherrschaft: Geli Camenisch, Via dalla Resga 8, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Camiu Haustechnik AG, Isla 8, 7405 Rothenbrunnen
Bauvorhaben: Installation Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Nova 16, Parzelle 85
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Rahel Egli und Robin Mark, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur und Innenarchitektur GmbH, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Um- und Anbau Einfamilienhaus, Via Castugls 11, Parzelle 77
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 18. Mai 2023
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Simon Schmid, Via Cavriu 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Kibernetik AG, Langäulistrasse 62, 9470 Buchs
Bauvorhaben: Installation Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Cavriu 19, Parzelle 433
Abgabe von Vignetten für Motorfahrräder und E-Bikes
Seit dem 01. Januar 2023 werden Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder / E-Bikes in Graubünden nur noch vom kantonalen Strassenverkehrsamt abgegeben. Bei den Gemeinden sind somit keine Vignetten und Kontrollschilder mehr erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter https://rhaezuens.ch/gemeinde-verwaltung/mofaschilder-mofavignetten/
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Nicole und Michael Oberbeck, Via Nova 38, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Aussengehege und Schutzhaus Kaninchen, Via Nova 38, Parzelle 168
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 04. Mai 2023
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Ladina und Martin Lustenberger, Saulzas 12, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neubau Velounterstand, Saulzas 12, Parzelle 1892
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Ostertage ab Donnerstag, 06. April 2023, 11.30 Uhr, geschlossen. Ab Dienstag, 11. April 2023, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Wir wünschen der Einwohnerschaft frohe und erholsame Ostern.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Heini AG, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Grenzzaun, Cresta Leunga, Parzelle 11
Bauherrschaft: Khalil Ibrahim, Bodmerstrasse 28, 7000 Chur
Vertretung: Zeichnungsatelier Wittwer, Ober Quadera 25, 7026 Maladers
Bauvorhaben: Umnutzung Einfamilienhaus in Mehrfamilienhaus, Via Nova 14, Parzelle 84
Stellenausschreibung Schulleitung OSBR
Der Oberstufen-Schulverband Bonaduz - Rhäzüns sucht eine neue Schulleiterin oder einen neuen Schulleiter. Das Inserat finden Sie hier: Inserat OSBR Schulleitung
Zügeltermin
Wir möchten die Pflichten für Einwohner und Vermieter im Hinblick auf den weitverbreiteten Zügeltermin vom 31. März in Erinnerung rufen. Das Einwohnerregistergesetz des Kantons Graubünden (Einwohnerregistergesetz, ERG; BR 171.200) sieht folgende Meldepflichten vor:
Art. 13 An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
Art. 15 2. Vermietende und Arbeitgebende
1 Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden und Logisnehmenden, welche sich niederlassen oder mindestens während 90 aufeinanderfolgender Tage oder 90 Tagen innerhalb eines Jahres aufhalten werden, innert 14 Tagen ab deren Zuzug zu melden.
2 Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
3 Die Regierung kann dieselben Meldepflichten für Arbeitgebende bezüglich ihrer Arbeitnehmenden vorsehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Verletzung der Vorschriften eine Busse bzw. in leichten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden kann. Gerne freuen wir uns auf die Einhaltung dieser Regelungen und danken für Ihre Mithilfe.
10-jähriges Dienstjubiläum von Christian Kaiser
Christian Kaiser kann am 1. April 2023 sein 10-jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeindeverwaltung Rhäzüns feiern. Gemeindevorstand, Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden gratulieren Christian Kaiser herzlich zu diesem Jubiläum, danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm sowohl beruflich als auch privat alles Gute für die Zukunft.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Ostertage ab Donnerstag, 06. April 2023, 11.30 Uhr, geschlossen. Ab Dienstag, 11. April 2023, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Wir wünschen der Einwohnerschaft frohe und erholsame Ostern.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Farida Karakhalil und Omar Jafaralddin, Obere Gasse 29, 7000 Chur
Vertretung: Theus Architektur GmbH, Via Sera Curt 3, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus (Heizungsersatz, Energetische Sanierung, Sanierung Badezimmer und Ersatz der Küchen
Revidierte Publikation: Neuer Standort Aussengerät Wärmepumpenanlage, Via Cascharia 1 / Via dalla Staziun 6, Parzelle 148
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 20. April 2023
Beschluss des Gemeindevorstandes
Neuvergabe Pachtverträge Gemeindeparzellen
Infolge Nachfolgeregelung für den Landwirtschaftsbetrieb von Constantin Caminada hat der Vorstand beschlossen, die bisher auf Constantin Caminada lautenden Pachtverträge mit dem Ehepaar Gabi und Patrick Rusterholz, Cazis, abzuschliessen. Die Betriebsübergabe von Constantin Caminada auf die Familie Rusterholz ist per 1. April 2023 vorgesehen.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Martin Derungs, Via Castugls 7a, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neuer Cheminéeofen mit Abgasanlage, Via Castugls 7a, Parzelle 1883
Öffnung der Alpstrasse
Die Alpstrasse ist ab Freitag, 24. März 2023, 08.00 Uhr, bis Abzweigung Dalnova offen und normal befahrbar.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09. März 2023
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09. März 2023 liegt vom 24. März 2022 bis 24. April 2023 am Schalter der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig bzw. sogar ausgeschlossen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09. März 2023 finden Sie hier: Protokoll GV 09.03.2023
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Geli Camenisch, Via dalla Resga 8, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Camiu Haustechnik AG, Isla 8, 7405 Rothenbrunnen
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung zu Luft/Wasser Wärmepumpe, Via Nova 16, Parzelle 85
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 13. April 2023
Aufruf an die Hundebesitzer
Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trottoirs, öffentlichen Anlagen und Gehwege nicht durch Hunde verunreinigt werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde ihr „Geschäft“ verrichten, ohne dass der Kot von den Hundebesitzern aufgenommen wird. Wir möchten deshalb wieder einmal an die Hundebesitzer appellieren, den Kot ihrer Lieblinge mittels Plastikbeuteln in den zur Verfügung stehenden Robi-Dog-Behältern zu entsorgen.
Auszug aus dem Polizeigesetz
Art. 18, Abs. 4
Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Ver-unreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von Fr. 100.00 gebüsst.
Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 9. März 2023 beschlossenenTeilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand:
Teilrevision Ortsplanung Antennenanlagen
Auflageakten:
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) (informativ)
Grundlagenplan Mobilfunkanlagen 1:5'000
Auflagefrist:
30 Tage (vom 24.03.2023 bis 24.04.2023)
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Rhäzüns, Via Suro 2,
während den ordentlichen Öffnungszeiten, Tel. 081 650 22 22
Änderungen nach der Mitwirkungsauflage:
keine
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 9. März 2023 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand:
Teilrevision Ortsplanung Umsetzung KRL
Auflageakten:
Zonenplan 1:10'000, Änderungsplan
Zonenplan 1:10'000, Informationsplan
Zonenplan 1:2'000 Dorf Caplutta, Änderungsplan
Zonenplan1:2'000 Dorf Caplutta, Informationsplan
Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Dorf Caplutta, Änderungsplan
Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Dorf Caplutta, Informationsplan
Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000/1:5'000, Änderungsplan
Genereller Erschliessungplan Verkehr 1:2'000/1:5'000, Informationsplan
Planungs- und Mitwirkungsbericht (informativ)
Beilage A Verdichtungsstudie S-1, Erläuterungsbericht
Beilage B Gewerbezone Ratiras, Auslegeordnung und Bedarfsnachweis
Beilage F Übersicht Bauzonenkapazität
Beilage G Informationsplan Fruchfolgeflächen (FFF)
Beilage H Vorprüfungsbericht ARE GR
Beilage I Auswertung Vorprüfung
Beilage J Auswertung Mitwirkung
Auflagefrist:
30 Tage (vom 24.03.2023 bis 24.04.2023)
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Rhäzüns, Via Suro 2,
während den ordentlichen Öffnungszeiten, Tel. 081 650 22 22
Änderungen nach der Mitwirkungsauflage:
Zonenplan
- Einzonung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1436 in die Wohnzone 2
- Aufhebung der geltenden Quartierplanpflicht bei Parzellen Nrn. 15, 17, 852, 889, 1813 und 1862
- Festlegung einer Bauverpflichtung auf Parzellen Nrn. 1437 und 1460
- Verzicht auf Festlegung einer Bauverpflichtung bei Parzellen Nrn. 1398, 1439 und 1837 (Bauvorhaben realisiert oder in Bau)
Genereller Gestaltungsplan
- Festlegung zu erhaltender Brunnen auf Parzelle Nr. 142 (Via Curtgani)
- Festlegung von erhaltenswerten Naturobjekten auf Parzellen Nr. 1168 (Gerichtslinde) und Parzelle Nr. 1898 (Ersatz-Linde beim Bahnhof)
Genereller Erschliessungsplan Verkehr
- Festlegung einer geplanten Sammelstrasse östlich der Parzellen Nrn. 17, 19, 20, 97 und 852 (anstelle geplanter Erschliessungsstrasse)
- Aktualisierung Festlegungen (Realisierungsstand) Bahnübergang «Quadra»
Baugesetz
- Anpassung der maximal anrechenbaren Gebäudefläche für Kleinbauten und Anbauten (Art. 19)
- Anpassung der Bestimmung zum Attikageschoss (Art. 19)
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können
innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Alex Camenisch, Surual 9, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Einbau Wärmepumpe Luft-Wasser, Surual 9, Parzelle 234
Bauherrschaft: Marlene Feurer und Marco Camenisch, Via Suro 11a, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Mugwyler & Mugwyler, Architektur-Raumplanung, Bahnhofstrasse 8, 7000 Chur
Bauvorhaben: Neubau Wärmepumpe und Installation PV-Anlage, Via Suro 11a, Parzelle 1196
Demission im Gemeindevorstand bzw. der Schulkommission
Vorstandsmitglied Jovita Brändli hat per 31. Juli 2023 ihre Demission aus dem Gemeindevorstand erklärt. Damit wird gleichzeitig auch das Präsidium der Schulkommission vakant. Die Ersatzwahl ist für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 25. Mai 2023, vorgesehen.
Der Gemeindevorstand ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, für ein Amt im Gemeindevorstand oder in der Schulkommission zu kandidieren. Gemeindepräsident Reto Loepfe steht Interessierten für Fragen gerne zur Verfügung (reto.loepfe@rhaezuens.ch, 081 650 22 28).
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Alex und Alexa Camenisch, Via Campeun 34, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Installation Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Campeun 34, Parzelle 43
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 06. April 2023
Abstimmungsergebnis Volksabstimmung vom 12. März 2023
Das Rhäzünser Ergebnis der Volksabstimmung vom 12. März 2023 finden Sie hier:Abstimmungsergebnis vom 12.03.2023
Betreten von Wiesen und Feldern
Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von offenen fremden Grundstücken bis zur unteren Waldgrenze verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Ladina und Martin Lustenberger, Saulzas 12, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neubau Velounterstand, Saulzas 12, Parzelle 1892
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 30. März 2023
Bauherrschaft: Simon Schmid, Via Cavriu 19, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Kibernetik AG, Langäulistrasse 62, 9470 Buchs
Bauvorhaben: Installation Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Cavriu 19, Parzelle 433
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 30. März 2023
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Heini AG, Via Nova 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Grenzzaun, Cresta Leunga / Via Suitgs, Parzelle 11
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 23. März 2023
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: Thomas Barmettler, Via Mulin Sut 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Zingg Gartengestaltung AG, Losastrasse 4, 7012 Felsberg
Bauvorhaben: Biopool, Via Mulin Sut 2, Parzelle 1432
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 09. März 2023, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Traktanden
- Teilrevision Ortsplanung; Umsetzung Kommunales Räumliches Leitbild (KRL)
- Teilrevision Ortsplanung; Antennenanlagen
- Orientierungen
- Varia
Die Botschaft und die dazugehörigen Unterlagen finden Sie unter nachstehenden Links. Gedruckte Exemplare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Unterlagen Umsetzung KRL
Zonenplan 1:10'000 Änderungsplan
Zonenplan 1:10'000 Informationsplan
Zonenplan 1:2'000 Dorf Caplutta, Änderungplan
Zonenplan 1:2'000 Dorf Caplutta, Informationsplan
Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Dorf Caplutta, Änderungsplan
Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Dorf Caplutta, Informationsplan
Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Dorf Caplutta, Änderungsplan
Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Dorf Caplutta, Informationsplan
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) (informativ)
Beilage A Verdichtungsstudie Siedlungsgebiet S-1, Erläuterungsbericht
Beilage B Gewerbezone Ratiras, Auslegeordnung und Bedarfsnachweis
Beilage F Übersicht Bauzonenkapazität
Beilage G Informationsplan Fruchtfolgeflächen (FFF)
Beilage H Vorprüfungsbericht ARE GR
Beilage I Auswertung Vorprüfung
Beilage J Auswertung Mitwirkung
Unterlagen Antennenanlagen
Volksabstimmung vom 12. März 2023
Betreffend briefliche Stimmabgabe verweisen wir auf die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis.
Die Urne ist an folgenden Zeiten am Schalter der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag | 09. März 2023 | 09.00 - 11.30 Uhr |
Freitag | 10. März 2023 | 14.00 - 16.00 Uhr |
Sonntag | 12. März 2023 | 09.45 - 10.15 Uhr |
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Martin Derungs, Via Castugls 7A,7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Neuer Cheminéeofen mit Abgasanlage, Via Castugls 7A, Parzelle 1883
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 16. März 2023
Bauherrschaft: Karakhalil Farida und Omar Jafaralddin, Obere Gasse 29, 7000 Chur
Vertretung: Theus Architektur GmbH, Via Sera Curt 3, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus (Heizungsersatz, Energetische Sanierung, Sanierung Badezimmer
und Ersatz Küchen), Via Cascharia 1/ Via dalla Staziun 6, Parzelle 148
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 16. März 2023
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Marlen Feurer und Marco Camenisch, Via Suro 11a, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Mugwyler & Mugwyler, Bahnhofstrasse 8, 7000 Chur
Bauvorhaben: Neubau Wärmepumpe und Installation PV-Anlage, Via Suro 11a, Parzelle 1196
Endtermin der Einsprache Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 09. März 2023
Einwohnerstatistik per 31. Dezember 2022
Wohnbevölkerung
SchweizerInnen | 653 Männer | 634 Frauen | 1'287 Total |
AusländerInnen | 199 Männer | 152 Frauen | 351 Total |
Total | 852 Männer | 786 Frauen | 1'638 Total |
Geburten: 18
Todesfälle: 13
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Thorsten Graf, Via Castugls 4A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur und Innenarchitektur GmbH, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Anbau Geräteraum, Via Castugls 4A, Parzelle 1415
Bauherrschaft: Renata und Gregorio Iannone-Carloni, Senda 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Senda 3, Parzelle 1387
Bauherrschaft: Erika und Vittorio Carloni-Cavelti, Via Baselga 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Baselga 6, Parzelle 137
ÖV-Fahrplan 2024
Für die Bestellung der Angebote des regionalen Personenverkehrs sieht das Bundesamt für Verkehr (BAV) grundsätzlich zweijährige Bestellungen vor, ausnahmsweise werden die Fahrplanjahre 2024 und 2025 separat bestellt (Anpassung seitens BAV). Das laufende Fahrplanverfahren gilt für das Fahrplanjahr 2024 (10. Dezember 2023 - 14. Dezember 2024).
Damit die gewünschten Änderungen mit den Transportunternehmungen sowie dem Bestellverfahren zwischen Bund und Kanton abgestimmt werden können, sind Anregungen und Begehren via verlinktem Formular auf der Homepage www.aev.gr.ch/fahrplan oder dem zuständigen Fahrplanpräsidenten bis am 10. März 2023 einzureichen.
Die von der Regierung gewählten Fahrplanpräsidenten entscheiden autonom über die Detail-Ausgestaltung des offiziellen Fahrplanverfahrens in ihren Regionen, wie z.B. ergänzende Publikationen in regionalen Medien, direkte Information von Gemeinden und Interessengruppen, Einberufung einer regionalen Fahrplankonferenz. Vorbehalten bleiben ausserordentliche Änderungen aufgrund von Sparvorgaben des eidgenössischen Parlaments und/oder des Grossen Rates des Kantons Graubünden.
Die Begehren werden nach einer ersten Bewertung durch die Fahrplanpräsidenten mit dem Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Abteilung öffentlicher Verkehr und den Transportunternehmungen besprochen, mit den benachbarten (Fahrplan-)Regionen abgestimmt und im Rahmen des Bestellverfahrens Bund/Kanton, soweit möglich, berücksichtigt.
Regionaler Fahrplanpräsident Region 4 – Stadt Chur bis und mit Rhäzüns
Erich Kohler, Tircal 11, 7013 Domat/Ems
Zivilstandsamtliche Mitteilung
Todesfall
Domat/Ems GR, 26.01.2023
Fetz Maria Ida, geb. 27.05.1929, von Rhäzüns GR, wohnhaft gewesen in Rhäzüns GR.
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Alex Camenisch, Surual 9, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Wärmepumpe Luft-Wasser, Surual 9, Parzelle 234
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 23. Februar 2023
Bauherrschaft: Alex und Alexa Camenisch, Via Campeun 34, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Wärmepumpe Luft-Wasser, Via Campeun 34, Parzelle 43
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 23. Februar 2023
Behördenmitglieder, Vorstände, Kommissionen und Delegierte für das Amtsjahr 2023
Die Übersicht über die Behördenmitglieder, Vorstände, Komissionen und Delegierte für das Amtsjahr 2023 finden Sie hier: Amtsjahr 2023: Behörden, Vorstände, Kommissionen, Delegierte
Fasnachtsumzug 2023, Verkehrsbehinderungen
Der diesjährige Fasnachtsumzug findet am Samstag, 4. Februar, in der Zeit von 15.30 bis ca. 17.30 Uhr, statt. Der Umzug startet bei der Kreuzung Via Suro / Via Suitgs und verläuft über die Via Suro – Via Cavriu – Via Campeun – Via Baselga bis vor das Schulhaus. Während des Umzuges ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Beschluss des Gemeindevorstandes
Arbeitsvergaben
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Wasserleitung Via Nova Süd, Etappe 2023, hat der Gemeindevorstand folgende Arbeitsvergaben beschlossen:
- Baumeister- und Belagsarbeiten an die Mettler Prader AG, Chur
- Sanitäre Installationen an die Burkhardt Karl & Sohn AG, Thusis
10-jähriges Dienstjubiläum von Andreas Weber
Andreas Weber kann am 1. Februar 2023 sein 10-jähriges Dienstjubiläum als Leiter der Gemeindebetriebe Crestault feiern. Die Gemeindevorstände beider Gemeinden und die Mitarbeitenden gratulieren Andreas Weber herzlich zu diesem Jubiläum, danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm sowohl beruflich als auch privat alles Gute für die Zukunft.
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Jose Maceira, Via Campeun 17, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Mons Solar AG, Gewerbestrasse 3, 9444 Diepoldsau
Bauvorhaben: Installation einer Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Campeun 17, Parzelle 1365
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 16. Februar 2023
Bauherrschaft: Khalil Ibrahim, Bodmerstrasse 28, 7000 Chur
Vertretung: Zeichnungsatelier Corinne Wittwer, Ober Quadera 25, 7026 Maladers
Bauvorhaben: Umnutzung Einfamilienhaus in Mehrfamilienhaus, Via Nova 14, Parzelle 84
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 16. Februar 2023
Bauherrschaft: Thomas Barmettler, Via Mulin Sut 2, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Zingg Gartengestaltung AG, Losastrasse 4, 7012 Felsberg
Bauvorhaben: Biopool, Via Mulin Sut 2, Parzelle 1432
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 16. Februar 2023
Sirenentests Mittwoch 1. Februar 2023
Am Mittwoch, 1. Februar 2023, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und 15.00 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.
Allgemeiner Alarm
Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Um 13.45 Uhr werden sämtliche
Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst. Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Wasseralarm
Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für
Bevölkerungsschutz BABS und auf der Alertswiss-Website.
Beschluss der Geschäftsleitung
Bewilligtes Baugesuch
Bauherrschaft: BG Vegnas, c/o GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Rückbau Gärtnerei und Neubau 3 Einfamilienhäuser, Via Campeun, Parzelle 354
Abgabe von Vignetten für Motorfahrräder und E-Bikes ab 2023
Ab 01. Januar 2023 werden Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder / E-Bikes in Graubünden nur noch vom Strassenverkehrsamt abgegeben. Bei den Gemeinden sind ab 2023 keine Vignetten und Kontrollschilder mehr erhältlich. Weitere Informationen finden Sie hier: Vignetten für Mofas/E-Bikes ab 1.1.2023
Vogelgrippe: Einschränkende Massnahmen für alle Geflügelhalter
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat nach den ersten Fällen von Geflügelpest in Absprache mit den Kantonen beschlossen, die ganze Schweiz als Kontrollgebiet zu definieren. Für die Haltung von Hausgeflügel, Schwimmvögeln und Laufvögeln gelten in der ganzen Schweiz die gleichen restriktiven Vorschriften. Die Massnahmen gelten auch für Hobbybetriebe und betreffen insbesondere den Auslauf im Freien und das Management von Futter- und Tränkestellen, aber auch Biosicherheitsmassnahmen und die Meldepflicht von Züchtern und Tierärzten.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT, www.alt.gr.ch) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV, www.blv.admin.ch) stellen auf ihrer Website aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in der Schweiz zur Verfügung. Hier finden Sie auch Informationen darüber, was im Falle eines konkreten Verdachts zu tun ist.
Vogelgrippe: Plakat Kontrollgebiet
Bauausschreibungen
Bauherrschaft: Thorsten Graf, Via Castugls 4A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: GAMA Architektur AG, Curtnova 1, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben: Anbau Geräteraum, Via Castugls 4A, Parzelle 1415
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 02. Februar 2023
Bauherrschaft: Erika und Vittorio Carloni-Cavelti, Via Baselga 6, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Via Baselga 6, Parzelle 137
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 02. Februar 2023
Bauherrschaft: Renata und Gregorio Iannone-Carloni, Senda 3, 7403 Rhäzüns
Vertretung: G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben: Einbau Luft-Wasser Wärmepumpe, Senda 3, Parzelle 1387
Endtermin der Einsprache: Öffentlich-rechtlich an die Geschäftsleitung einzureichen bis 02. Februar 2023
Beschlüsse der Geschäftsleitung
Bewilligte Baugesuche
Bauherrschaft: Claudia und Primus Egle, Via Splauna 10, 7403 Rhäzüns
Vertretung: dito Bauherrschaft
Bauvorhaben: Einbau Schiebetür, Anbau Pergola, Via Splauna 10, Parzelle 1435
Bauherrschaft: Dirk Deiters, Via dalla Resga 4, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Mons Solar AG, Gewerbestrasse 3, 9444 Diepoldsau
Bauvorhaben: Installation einer Luft-Wasser Wärmepumpe, Via dalla Resga 4, Parzelle 183
Bauherrschaft: Thomas und Tanja Schneider, Via Campeun 29A, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Luft-Wasser Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Via Campeun 29A, Parzelle 1389
Bauherrschaft: Nadine Wegmann, Mühlenstrasse 6, 8753 Mollis
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Luft-Wasser Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Via Campeun 29, Parzelle 1350
Bauherrschaft: Roger und Claudia Gabathuler, Via Splauna 7, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Luft-Wasser Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Via Splauna 7, Parzelle 485
Bauherrschaft: Dorothea und Gion Item, Via Campeun 18, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis
Bauvorhaben: Neue PV-Anlage an Balkongeländer (Winterstrom), Via Campeun 18, Parzelle 444
Bauherrschaft: Reto Giger, Via Splauna 5, 7403 Rhäzüns
Vertretung: Schenk Bruhin AG, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Bauvorhaben: Luft-Wasser Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Via Splauna 5, Parzelle 484