Mofaschilder und Mofavignetten

Mofaschilder und Mofavignetten

Abgabe Vignetten für Motorfahrräder / E-Bikes ab 2023

Ab 01.01.2023 werden Kontrollschilder und Vignetten für Motorfahrräder / E-Bikes in Graubünden nur noch vom Strassenverkehrsamt abgegeben. Bei den Gemeinden sind ab 2023 keine Vignetten und Kontrollschilder mehr erhältlich.

Wichtige Hinweise zur Beantragung der Vignette ab 2023:

Alle bisherigen Inhaber einer Vignette 2022, bei welchen das Fahrzeug in der Datenbank des Strassenverkehrsamtes erfasst wurde*, werden anfangs 2023 automatisch eine Pro-Forma Rechnung per Post zugestellt bekommen, welche die Gebühren für die Vignette 2023 enthalten wird. Sobald diese Rechnung beglichen wird, wird Ihnen die neue Vignette per Post zugestellt. Sofern Sie fürs 2023 keine Vignette mehr möchten, können Sie die Pro-Forma Rechnung einfach als gegenstandslos betrachten und vernichten.

Für die Einlösung von neuen Motorfahrrädern oder E-Bikes können Sie die Vignetten und/oder Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt beantragen. Hier finden Sie das Antragsformular. Das Formular kann auch am Schalter des Strassenverkehrsamts oder über den Postweg bezogen werden.

*Motorfahrrad/E-Bike-Haltern wurde ein entsprechendes Schreiben zur Zustellung der Fahrzeugpapiere für die Erfassung in unserer Datenbank zugestellt. Sollten Sie im Besitze von Motorfahrrädern/E-Bikes sein und noch kein Schreiben für die Erfassung in der Datenbank erhalten haben, können Sie dem Strassenverkehrsamt die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugausweis(e) original und kurze Begründung) zukommen lassen. Ihre Motorfahrräder/E-Bikes werden in der Datenbank erfasst und Sie erhalten kostenlos einen neuen Fahrzeugausweis.