Arbeitsamt

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Arbeitslos - wie weiter?

Per 1. Juli 2021 trat eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Möglichkeit für Stellensuchende bzw. Arbeitslose, sich online zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Deshalb sind die Gemeinden per 1. Juli 2021 aus dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung entlassen.

Für Stellensuchende bzw. Arbeitslose bedeutet das was folgt:

  1. Wer sich wie bis anhin persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, kann das weiterhin machen, muss das aber im örtlich zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) machen.
  2. Neu kann sich die stellensuchende Person online auf www.arbeit.swiss zur Arbeitsvermittlung anmelden.