35. Separationsurkunde vom 5. Feb. 1667: Abtrennung von Bonaduz

Ökonomische Trennung (zeitlich geordnet)
- 1529: Ausscheidung von „Wunn und Weide“
- 1532: Alpteilung
- 1582: Erste Waldteilung
- 1782: Definitive Waldteilung
- 1815/1819: Der Wienerkongress und die Übergabe der Herrschaft Rhäzüns
- 1832: Urkunde Tränke-Recht, Lag Alp sura Rhäzüns –Bonaduz erhält Tränke-Recht
- 1898: Lag Alp sura Rhäzüns – Die Teilungsurkunde von 28. August 1898 ersetzt jene vom 1. August 1832.

 Trennung der Pfarrei Rhäzüns-Bonaduz
- 1667: Separationsurkunde

In der Neuzeit gab es einige Zusammenführungen

 

Ökonomische Trennung

1529 Ausscheidung von „Wunn und Weide“: Die Nachbarschaft Bonaduz verlangte im Mai 1529, dass das Gericht Wunn und Weide der beiden Nachbarschaften ausscheide. Hiermit sollte der Anfang in der Trennung der ursprünglich eine Marktgenossenschaft bildenden Nachbarschaften getan werden. Dazu mussten vorerst die Grenzzeichen gesetzt werden, wie oben am Rhein zu „Tschart“, am Rheinfluss bei „Tgyrtanefrigga“, auf „Pitz Ginellas“, „Vimosut“, „Vials“, „Tschavir“ usw. Man vereinbarte deshalb, dass, was auf der einen Seite der Marchen liege, die andere Partei nichts mehr angehe. Eine Nutzungsordnung bestimmte genau, was für Rechte die Nachbarschaften innehatten. So genannte „Heimwehgüter“, die zwischen den Marchen liegen, wurden wie bisher von beiden Nachbarschaften benutzt. Rhäzüns reservierte sich aber in der „Au“ und am Bach in „Viauls“ ein Viehtränkerecht. Im Lenz vor der Alpfahrt konnte Rhäzüns 14 Tage nacheinander die Weiden auf der Allmende zwischen den Marchen benutzen, danach aber nur noch 3 Tage.

1532 Alpteilung: Jede Nachbarschaft wählte hierzu acht Mann aus. Ferner zogen sie den Herrn von Rhäzüns bei, der die Zustimmung zur Teilung geben sollte. Am 1. August 1532 vereinbarte man, nach Recht und Billigkeiten zu teilen. Weil Rhäzüns grösser als Bonaduz war, sollte es auch mehr Alp-Boden bekommen. Im Übrigen gaben die Marchsteine Aufschluss über die vorgenommene Trennung. Unter keinen Umständen durfte eine Nachbarschaft ihr Vieh auf den Alpteil der anderen treiben. Nur Rhäzüns erhielt das Recht, mit den Ochsen in die Bonaduzer Alp zu fahren.

1582 erste Waldteilung: Eine erste Teilung erfolgte am 1. November 1582 mit der Ausscheidung der Bannwälder. Rhäzüns bekam den Teil von der St. Georgskirche dem Rhein nach sowie die Bannwälder auf „Blans“, „Runcars“, „Bloundarosa“ und den oberen Teil von „Figiu“. Die Lärchen in „Zawürn“ waren davon ausgenommen. Bonaduz bekam den unteren Teil von „Figiu“, „Bloundasult“, „Zawürn“, „Buccaneua“ und alles vom Versamerbach dem Rhein entlang bis zur St. Georgskirche.

1782 definitive Waldteilung: Am 11. Juni 1782 wurde eine definitive Waldteilung durch den Administrator Georg Anton Vieli auf Begehren von Rhäzüns und Bonaduz vorgenommen. Man bemerkte insbesondere, dass durch diese Waldteilung den Rechten der Herrschaft Rhäzüns kein Schaden entstehen dürfe. Ferner sollten alle Waldungen, von der „Platta“ oder Caziser Gebiet und Grenzscheide bis zu fünf bezeichneten Marchsteinen und bis zum obersten Gipfel, der Nachbarschaft Rhäzüns allein gehören. Ausgenommen davon waren der Bannwald zu „Figiu“ und ein kleiner Strich in „Gassa Gronda“ gegen die nach Versam führende Strasse. Dieser sollte gemäss alten Verträgen den Bonaduzern gehören. All das, was rechter Hand der nach Versam führenden Strasse lag, auch der früher den Rhäzünsern gehörige Bannwald „Plaun davos Tschavir“, sollte ebenfalls der Nachbarschaft Bonaduz zustehen. Büsche zwecks Wuhr an der Reichenauer Brücke zu bauen, war den Rhäzünsern von „Viauls“ bis „Ziavi“ gegen Bonaduz nicht aber weiter aufwärts gestattet. Alles Holz, das sich in der Bonaduzer Alp befand und sich gegen die Rhäzünser Seite neigte, gehörte den Rhäzünsern. Ausgenommen davon war das Holz in „Cauma“ bei der Strasse gegen „Crappa Salums“. Ferner hatten die Bonaduzer das Recht, das sich in ihrer Alp befindende Holz zu schwemmen und auszureuten. Doch durften sie es nur für den Unterhalt der Alpgebäude verwenden. Holz, das für den Unterhalt der Landstrasse gegen Cazis benötigt wurde, durfte Bonaduz aus den anliegenden Rhäzünser Wäldern nehmen. Alle bisher vorgenommenen Wald- und Holzteillungen sollten aber ungültig sein. 

Ein Marchbrief vom 20. August 1786 zeigt die genaue Grenzziehung zwischen den beiden Nachbarschaften. Was vom unteren Rheinfluss an bis „Vimosut“ und von da hinaus bis zu äusserst in „Tschavir“, und alles, was vom flachen Land zwischen dem Ende dieses Grads und „paliu Fravi“ Bach nach Ausweis der Marchsteine liegt, gehörte den Bonaduzern. Was vom unteren Rheinfluss bis „Vimosut“ und von dort hinauf am „paliu Fravi“ Bach liegt, sollte den Rhäzünsern sein. Ihre Waldrechte gingen, mit Ausnahme von „Schetga Figiu“ bis an den „Paliu Fravi“ Bach. Was zwischen den Marchen von „Vimosut“ bis „Tschavir“ und von „Prau dil Minder“ bis „Paliu Fravi“ Bach und von diesem herunter zwischen dem Zaun und der Versamer Landstrasse liegt, sollte gemäss Brief von 1529 von beiden Seiten genutzt werden. Im Bonaduzer Bannwald „Figiu“ hatte Rhäzüns nur das Recht auf Wunn und Weide. Das Holz aber gehörte den Bonaduzern. Auch durften die Rhäzünser, während sie ihr Holz abholten, dort ihre Ochsen weiden lassen. Den Rhäzünsern war es aber wie den Bonaduzern gestattet, Streue zu sammeln. Zwecks Schonung des Nadelholzes war das Streue sammeln auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt. Zu bemerken ist, dass im Zusammenhang mit den Teilungen von Wald, Alp und Allmende auch die gemeinsamen Schulden ausgeschieden wurden.1

1815/1819 der Wienerkongress und die Übergabe der Herrschaft Rhäzüns: Nachdem die Herrschaft Rhäzüns am 26. Juni 1815 dem Kanton Graubünden und der Schweiz zugesprochen worden und am 19. Januar 1819 deren Übergabe erfolgt war, wurde die Herrschaft mit ihren Stammgemeinden Rhäzüns, Bonaduz, Ems, Felsberg und Sculms nach 700 Jahren definitiv aufgelöst und diese traten als allerletzte Gemeinden dem Kanton Graubünden und der Schweiz bei.2

1832 Urkunde Tränke-Recht: Lag Alp sura Rhäzüns –  Bonaduz erhält Tränke-Recht

1898 Lag Alp sura Rhäzüns: Die Teilungsurkunde von 28. August 1898 mit Bonaduzer setzte jene vom 1. August 1832. „Da zwischen den zwei ehrsamen Gemeinde Bonaduz & Rhäzüns mit Bezug auf die Benützung der Tränke am Weiher (See) in der Alp sura, Eigentum der löbl. Gemeinde Rhäzüns, etwelcher Meinungsverschiedenheit entstanden ist, so haben sie sich auf gütlichem Wege verständigt“.3 M.s.u. 52. Alpwirtschaft

 

Trennung der Pfarrei Rhäzüns-Bonaduz

- Kirche St. Georg: Talkirche für Bonaduz, Ems, Rhäzüns, Feldis, Scheid und Rothenbrunnen bis ca. ins 13./14. Jahrhundert.
- Kirche St. Paul: ehemalige Pfarrkirche für Sculms bis 1634, Bonaduz bis 1667 und Rhäzüns bis 1777.
- Friedhof St. Paul: Begräbnisstätte für Sculms bis 1634, Bonaduz 1667 und Rhäzüns bis zum heutigen Tag.4

In der Separationsurkunde vom 5. Febr. 1667 wird unter anderem folgendes erwähnt: Im 17. Jahrhundert erfolgte die Trennung der Pfarrei Rhäzüns-Bonaduz. Bildeten Rhäzüns und Bonaduz bis ins 16. Jahrhundert wirtschaftlich und kirchlich eine Gemeinschaft, so vollzog sich bereits im Laufe des 16. Jahrhunderts die ökonomische Trennung.

Die kirchliche Trennung folgte schliesslich am 5. Februar 1667.5 Die gesetzliche Regelung des Pfarrwahlrechts erfolgte ebenfalls an diesem Tag. Die Dismembrationsurkunde (Abtrennungsurkunde) wurde unter anderem durch Hieronymus de Mont (1614-1689) aus Vella, Pfarrer von Rhäzüns von 1662 bis 1672, umgesetzt. So trennte sich Bonaduz von der Mutterkirche Rhäzüns und wurde laut Dismembrationsdekret zur selbstständigen Pfarrei erhoben:     

„1. Die Abtrennung soll ohne die geringste Schmälerung der Pfarrpfründe von Rhäzüns geschehen. 2. Bonaduz hat ein Haus als Pfarrhaus zu errichten und dem Pfarrer genügend Brennholz zu liefern. 3. Am Sebastians Tag müssen die Bonaduzer mit der Prozession nach der Mutterkirche St. Paul kommen und daselbst zu Gunsten des Pfarrers opfern. 4. Am Ostertag halten die beiden Pfarreien gemeinsam in St. Georg Gottesdienst, und das Opfer fällt dem Pfarrer von Rhäzüns zu; am Himmelsfahrtstage ist ebenso gemeinsamer Gottesdienst in St.Georg, das Opfer gehört aber dem Pfarrer von Bonaduz.“ Ausserdem beanspruchte der Pfarrer von Rhäzüns bis 1834 den Kornzehnten in Bonaduz und unterstrich so die dominierende Rolle von Rhäzüns in der ehemaligen Doppelpfarrei.6


In der Neuzeit gab es einige
Zusammenführungen:

- 1930 Sekundarschule: Rhäzüns vereinigt sich mit Bonaduz. Die Schule steht in Bonaduz.
- 1944 Sekundarschule: Trennungvon Bonaduz sowie Einrichtung einer Sekundarschule in Rhäzüns.
- 1966 Gründung einer Realschule und zugleich Wiedervereinigung der Oberstufen mit Bonaduz: Sekundarschule in Bonaduz und Realschule (damals Werkschule) in Rhäzüns.
- 1973 11. Januar: Gründung der Alpgenossenschaft Bonaduz-Rhäzüns M.s.u. 52. Alpwirtschaft 
- 1983 Trennung von Bonaduz: Die vereinigten Real- und Sekundarschulen von Rhäzüns und Bonaduz trennen sich. Wegen zunehmender Schüleranzahl müssen die Doppelklassen in Einzelklassen aufgeteilt werden.
- 1984: Der Priestermangel macht sich in vielen Gemeinden bemerkbar. So wird auch Rhäzüns bis auf weiteres von Pfarrer Max Herger als Pfarrprovisor von Bonaduz aus betreut – ein Novum, das den gesellschaftlichen Wandel unterstreicht.
- 1984-2010: Max Herger aus Spiringen (UR)
- 2008: Wiedervereinigung mit der Oberstufe Bonaduz. Ab August 2008 vereinigt sich die Real- und Sekundarschule Rhäzüns mit und in Bonaduz und nennt sich Oberstufen-Schulverband Bonaduz-Rhäzüns (OSBR).7
-2010: Die Zusammenführung der Samaritervereine, Feuerwehren, Forst-, und Werkbetriebe der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns im neuen Werkhof Ratiras Rhäzüns wird als Erfolg gewertet.8
- 2010-2014: Andreas Falow aus Deutschland
- 2014 bis heute: Andreas Rizzo aus Polen