Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in welcher die stimmberechtigten Einwohner die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.

Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizerbürgern zu, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in der Gemeinde Rhäzüns wohnhaft sind. Sie sind im Stimmregister der Gemeinde einzutragen.
 
Ausländer, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnhaft sind, sind in kommunalen Angelegenheiten stimm- und wahlberechtigt, sobald sie im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind.