Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in welcher die stimmberechtigten Einwohner die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizerbürgern zu, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in der Gemeinde Rhäzüns wohnhaft sind. Sie sind im Stimmregister der Gemeinde einzutragen.
Ausländer, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnhaft sind, sind in kommunalen Angelegenheiten stimm- und wahlberechtigt, sobald sie im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind.
Die Festlegung der Gemeindeversammlungstermine erfolgt nach folgender Regel:
- Erster Reservetermin: jeweils am Donnerstag in der Kalenderwoche 7
- Jahresrechnung und Wahlen: zweiter Donnerstag im Juni (die Durchführung der Wahlen im Juni steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zur Teilrevision der Gemeindeverfassung)
- Zweiter Reservetermin: letzter Donnerstag vor dem 23. August oder am 23. August
- Budget: letzter Donnerstag im November
Sollte an einem der erwähnten Tage ein gesetzlicher Feiertag sein, so wird die Gemeindeversammlung eine Woche früher durchgeführt.
Die jährlichen Gemeindeversammlungstermine werden jeweils Ende Jahr für das Folgejahr publiziert.
Kontaktstellen
Gemeindepräsident
Marc Gauch
Telefon 081 650 22 28
E-Mail: marc.gauch@rhaezuens.ch
Gemeindekanzlist
Adriano Jenal
Telefon 081 650 22 24
E-Mail: adriano.jenal@rhaezuens.ch