30. Entstehung der Herrschaft Rhäzüns

Einleitung: Die Geschichte dieser Herrschaft kann nur dann richtig verstanden werden, wenn man sich die historische Verkehrssituation stets deutlich vor Augen hält.

Das Gebiet der ehemaligen Herrschaft Rhäzüns ist bis in die Neuzeit hinein geographisch- verkehrsgeschichtlich gesehen ein Raum von grosser, ja zeitweilig europäischer Bedeutung gewesen, denn drei der wichtigsten Verkehrswege, die zum Teil schon auf römischen Landkarten figurierten, führten durch das Gebiet. Es waren dies die Lukmanierroute, die von der so genannten „Unteren Strasse“ zwischen Ems und Rhäzüns abzweigt, während der Weg zum Splügenpass und San Bernardino über den Hinterrhein ging und an der Georgskirche vorbei nach Rhäzüns führte.Von Rhäzüns aus stieg sie – die Felsenge (crap tscheum da l`aura) meidend – über Runcaglia, Tschunceuns zum Heinzenberg hinauf.Es war die wichtigste Verbindung zwischen den nordeuropäischen Räumen des Rheines und der Donau einerseits und dem Mittelmeer anderseits. (Die Julierroute führte damals über die so genannte „Obere Strasse“ Chur-Churwalden-Tiefencastel). M.s.u. 2. Bergstürze, Geologie, Geographie u. Verkehrsgeschichte. 

Das Herrschaftsgebiet umfasste zur Zeit der grössten Ausdehnung im wesentlichen die Dörfer Rhäzüns, Bonaduz, Ems und Felsberg, dann die Herrschaft St. Georgenberg (Jörgenberg) mit Waltensburg, Andest, Panix, Ruis, Siat (Seth) und Schlans. Endlich sind noch Obersaxen, Safien, Tenna, Herrschaftsrechte am Heinzenberg mit Thusis und Tschappina sowie die Herrschaft Tagstein bei Thusis dazu zu zählen.

Vorgeschichte: Schon aus der urgeschichtlichen Zeit sind uns Zeugnisse für die Besiedlung des Gebietes erhalten. So fand man in den Höhlen am Calanda eine Herdstelle mit Keramik aus der Jungsteinzeit (ca. 2000 v. Chr.). Die Bronzezeit (ca. 1800-800 v. Chr.) ist mit Funden aus Felsberg, Ems, Bonaduz vertreten, und in Rhäzüns im Schlossgraben kam 1937 ein Fragment eines Randleistenbeils zutage. Aus der älteren Eisenzeit (ca. 800-500 v. Chr.) haben wir aus Felsberg eine sehr schöne Schale, während sich auf dem Bot Panadisch (Danisch) bei Bonaduz ein Grab aus der jüngeren Eisenzeit (ca. 500 bis Ende 1. Jh. v. Chr.) fand. Nicht nur Schmuckstücke wie Armreifen und Ziernadeln, sondern auch Werkzeuge und Tonwaren der Urzeit zeugen in Form und Schmuck vom Schönheitssinn der damaligen Bewohner.  M.s.u. 8. Funde in Rhäzüns: Münzen, Siegel, Taler, Fragmente usw. 

Vorreiter der Rhäzünser Feudalherrschaft waren die Römer (1500 v. Chr.- 350 n. Chr.)  und später der fränkische Kaiser Karl der Grosse, der auch unsere Region von 773 bis 960 n. Chr. besetzte.

Ins helle Licht der Geschichte tritt die Landschafterst mit der Eroberung Rätiens durch die Römer (1500 v. Chr. bis ca. 350 n. Chr.). Das mächtige Volk aus dem Süden wusste vor allem die Alpenübergänge zu schätzen, denn schon in einem Verzeichnis der Strassenstationen aus der Kaiserzeit und in einer offiziellen Routenkarte aus dem 2. nachchristlichen Jahrhundert sind Splügen und Julier als Passübergänge eingetragen. Allein schon dieser Strassenzüge wegen müssen wir annehmen, dass das Gebiet von Rhäzüns auch zur Römerzeit besiedelt und vielleicht sogar befestigt war, wenngleich uns aus dieser  Epoche nur kärgliche Funde erhalten sind, so einige Münzen aus Ems und Rhäzüns, die zudem erst aus dem 3. und 4. Jahrhundert nach Christus stammen. M.s.u. 8. Funde in Rhäzüns: Münzen, Siegel, Taler, Fragmente usw.

Die Römer brachten uns nicht nur ihre Sprache, das Latein, aus dessen Vermischung mit der Sprache der Ureinwohner sich schliesslich die neue romanische Muttersprache bildete, sondern auch ihre Kultur und als kostbares Geschenk die christliche Heilsbotschaft. Nachdem die neue Religion von Kaiser Konstantin im Jahr 333 in einem Edikt anerkannt worden war, breitete sie sich rasch aus, nicht nur im römischen Stammland, sondern auch in den Provinzen des Reiches. Wir wissen, dass in Chur schon im Jahre 451 ein Bischof residierte und so dürfen wir annehmen, dass auch das Gebiet von Rhäzüns schon damals auf die eine oder andere Weise christianisiert war. Dann ging das Römerreich im Sturme der Völkerwanderung unter und wir wissen über die folgende Zeit nicht allzu viel, erfahren aber, dass die Provinz Rätien ca. im Jahr 536 an die Franken überging. Da das Zentrum des Frankenreiches jedoch im Westen lag, konnte das rätische Alpenland zu einer halbselbständigen Provinz werden.

Mitte des 8. Jahrhunderts kam im Frankenreich die Familie der Karolinger zur Herrschaft. Als deren bedeutendster Vertreter, Kaiser Karl der Grosse, im Jahre 773 die Lombardei eroberte, erhielt Churrätien mit seinen Alpenübergängen für den Kaiser grosse Bedeutung. Kein Wunder, dass er versuchte, die königliche Gewalt in diesem Raume stärker zur Geltung zu bringen. In der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts verfügte Karl eine Ausscheidung des gesamten königlichen Besitzes, der zu jener Zeit einen nicht unbedeutenden Teil des Landes umfasste. Die Verwaltung des Korngutes übertrug er einem fränkischen Grafen. Um die gleiche Zeit wurde auch ein Urbar des königlichen Reichsgutes angefertigt. Es zeigt uns die erste urkundliche Erwähnung von Rhäzüns.

Teilungsvertrag von Verdun: Als das grosse Reich Karls unter seinen Nachfolgern 843 in drei Teile gespalten wurde, kam Rätien zum ostfränkischen, dem späteren Deutschen Reich. Die letzten Nachkommen auf dem Thron des grossen Kaisers waren aber nicht mehr fähig, ihrem königlichen Machtwort überall Nachachtung zu verschaffen und so konnten sich da und dort weltliche und geistliche Grosse verselbständigen und von der königlichen Gewalt unabhängig machen. Erst Kaiser Otto dem Grossen gelang es wieder, die Herzöge, welche sich der Königsgewalt gegenüber allzu oft widerspenstig gezeigt hatten, der Krone zu verpflichten. Wie Kaiser Karl so hatte auch Otto grosses Interesse an einer Verbindung mit Italien. Um sich nun die Passwege offen zu halten, beschenkte er, eine weit blickende Politik befolgend, sowohl den Bischof von Chur als auch den Abt von Disentis reichlich mit Gütern. Er wollte sich die Anhänglichkeit der beiden Kirchenfürsten sichern, um stets mit offenen Pässen rechnen zu können, führten doch die wichtigsten Wege auf weiten Strecken durch das bischöfliche Territorium und das Gebiet des Disentiser Klosterstaates. Einer der besten Freunde des grossen Otto war der Churer Bischof Hartbert, dem der Kaiser schon 958 als Geschenk die halbe Stadt Chur, verschiedene Kirchen sowie das Münzrecht und die alte Churer Münzstätte überliess. 960 gab der Bischof die weit entfernte Herrschaft Kirchheim im Neckargau dem Kaiser und erhielt dafür als Gegengabe weite Gebiete in Rätien. Im Tauschdokument ist die Rede von der „Kirche im befestigten Bezirk von Rhäzüns und Bonaduz“.Damit ist nach Ansicht aller namhaften Forscher ohne Zweifel die Kirche St. Georg gemeint, und wir haben daher mit Recht das Tausendjahr-Jubiläum dieses Gotteshauses im Jahr 1960 gefeiert. Die Kirche gehörte also nach der Urkunde zu den beiden Dörfern und war somit erste Pfarrkirche, was schon aus ihrer Lage erhellt, liegt sie doch von beiden Dörfern ungefähr gleich weit entfernt. Das Dokument redet aber von einem befestigten Bezirk oder Kastell, was die Annahme erlaubt, dass schon damals der in der Nähe der Kirche gelegene Schlosshügel befestigt war, wenngleich von einer eigentlichen Burg erst in einer Urkunde von 1282 die Rede ist.

Nun war der Weg frei für die Entstehung einer Herrschaft. Der König schenkte aber 960 nicht nur die Kirche, sondern auch Kirchengüter und Zehnten samt einer Anzahl unfreier Bauern auf den königlichen Gütern dem Bischof. Neben diesen unfreien Königsbauern gab es damals zweifellos schon freie Geschlechter. Eines von ihnen, das in dieser Gegend eigenen Grund und Boden besass, wird im Laufe der Zeit königliche und bischöfliche Lehensgüter mit eigenem Besitz zu einer kleinen Herrschaft vereinigt haben, in der es das herrschaftliche Recht der niederen Gerichtsbarkeit, d. h. die Strafgewalt über geringere Vergehen, innehatte. So ungefähr dürfen wir uns bei aller Vorsicht, die mangels urkundlicher Nachrichten über den Ursprung der Herrschaft geboten ist, den Aufstieg des Geschlechtes der Herren von Rhäzüns denken, die ihren Namen vom Wohnsitz her erhielten.3


Bischöfliches Archiv Chur (BAC). Abschrift von Pergamenturkunden(Original) 011.0018 

Ein kurzer allgemeiner Überblick über das Feudalwesen in Graubünden: Das Feudalwesen hat auch in Graubünden seine Blüten getrieben. Eine Menge grosser und kleiner Herrschaften mit zerstreuten Gebieten und verwickelten Rechtsverhältnissen zeugen dafür. Die beständig vor sich gehenden territorialen und lehensrechtlichen Veränderungen, herbeigeführt bald durch Erbschaft, bald durch Kauf, Tausch oder Belehnung, erschweren die Übersicht und Klarlegung dieser Feudalzustände.

Am Ausgange des Mittelalters setzte dann eine Zentralisation ein, welche viele kleine Herrschaften und Rechtsame verschwinden liess; gleichzeitig vollzog sich die Erhebung der Klasse der Hörigen aus ihrer niederen sozialen Stellung. Es war eine Entwicklung von der Zersplitterung zur Einheit und von der Knechtschaft zur Freiheit. Den Abschluss brachte die französische Revolution.

Die Herrschaft Rhäzüns ist eine der eigenartigsten Feudalerscheinungen in Graubünden. Sie gehört zu den wenigen, die sich in die Revolutionszeit herübergerettet und ist die einzige, welche die napoleonische Zeit überdauert hat, allerdings nicht unversehrt, sondern von den neuen Ideen stark mitgenommen. – Die vorliegende Arbeit hat sich zur Aufgabe gestellt, die Verhältnisse darzustellen, unter welchen die Herrschaft Rhäzüns sich durch die Revolutionszeit hindurchgewunden und einige kümmerliche Reste ihrer ehemaligen Form in die Restaurationszeit herübergebracht hat, wo dann schliesslich nach dem Übergange der Herrschaft an Graubünden alle Spuren ehemaliger Untertanenschaft durch den völligen Loskauf der noch bestehenden Feudalpflichten getilgt wurden.4

Zum Geschlecht von Rhäzüns, genannt Freiherren von Rhäzüns: Erstmals erfahren wir in den nicht genau datierbaren Urbarien (Güterertragsverzeichnissen) des Churer Domkapitels, die aber aller Wahrscheinlichkeit nach aus dem Ende des 11. oder vom Anfang des 12. Jahrhunderts stammen, von einem Heinrich I., samt Gemahlin Elcha und Sohn Arnoldus II.   

Die erste genau datierbare Erwähnung eines Freiherrn von Rhäzüns zeigt ein Kaufvertrag von 1139, wo ein Arnoldus I. de Ruzunne als Zeuge auftritt. Diese wichtige Rolle, die Arnoldus I. hier spielt, sowie die Tatsache, dass die Rhäzünser schon 1170 als Schirmvögte des Churer Domkapitels genannt sind, deuten darauf hin, dass sie in dieser Zeit schon hohes Ansehen genossen. So werden denn in den folgenden Jahrhunderten die Urkunden, in denen von den Rhäzünsern die Rede ist, immer häufiger. Es wird ihnen auch in dieser Zeit gelungen sein, die hoheitlichen Rechte der 1050 erloschenen Grafschaft Oberrätien für ihren Raum zu sichern und zur niedern auch noch die hohe Gerichtsbarkeit zu erwerben. Es war dies das Recht, im Gebiet ihres Eigenbesitzes und ihrer Lehen im Namen des Königs als höchste Richter alle jene Verbrechern zu beurteilen, welche mit dem Tode oder mit dem Verlust der Freiheit bedroht waren, sowie alle Streitsachen, die das Eigentum an Grund und Boden oder an Leuten betrafen. Das Gebiet der Rhäzünser umfasste in jener Zeit Rhäzüns, Bonaduz und den Hof Sculms im Safiental. Dass es sich dabei bereits um eine vollständige Edelherrschaft handelte, erhellt unter anderem auch daraus, dass Heinrich III. in Dokumenten aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts als edler Heinrich“ von Rhäzüns auftritt. Dieser Heinrich III. war in kriegerische Unternehmungen gegen den Bischof von Chur verwickelt, schloss dann aber Frieden, erwählte sich gar eine Grabstätte in der Domkirche und stiftete einen Altar. In der Stiftungsurkunde wird auch erstmals das Schloss Rhäzüns erwähnt, das als mittelalterliche Anlage vom dritten Heinrich erbaut worden sein dürfte. Ebenfalls unter ihm vergrösserte sich die Herrschaft um den ehemals königlichen Hof in Obersaxen, den der Rhäzünser vom Bistum erwerben konnten, sowie um einige Rechte am Heinzenberg in Urmein und Sarn. (Bemerkung: In der Zeit zwischen der Herrschaft der Freiherren Arnoldus I. und Heinrich III. wirkten noch Heinrich I.,Heinrich II. und Hartmann I. v. Rhäzüns als Freiherren. Aus dieser Zeit erfährt man folgendes: 1204 trat Hartmann I. v. Rhäzüns ein einziges Mal als Zeuge auf bei der Verleihung der Alp Niemet (auch Alp Emet genannt, Innerferrera) durch Konrad von Masein und dessen gleichnamigen Sohn und andere Miteigentümer an die Gemeinde Chiavenna auf 30 Jahre. M.s.u. 29. Zeittafel

In einem Dokument von 1289 wird Heinrich IV. von Rhäzüns erstmals edler Herr Brun von Rhäzüns“ genannt. Der Name Brun, der in der Familie von da an oft neben dem Vornamen oder gar ohne denselben auftritt, ist wohl als eine Verstümmelung des romanischen Adelstitels Barunzu deuten und diente vermutlich zur Kennzeichnung des Unterschiedes zwischen adeligen und bürgerlichen Familien gleichen Namens.

Den Söhnen Heinrichs IV. gelang es, das Herrschaftsgebiet ganz bedeutend zu erweitern. Sie erbten von Reinger von Fryberg die Herrschaften St. Georgenberg (Jörgenberg) und Fryberg mit den Dörfern Waltensburg, Andest, Panix, Seth und Ruis. Allerdings mussten sie sich den Besitz dieser Güter vorerst in blutigen Fehden gegen die Erben des Freiherren Donat von Vaz sichern, was ihnen auch gelang, wie die Friedensverhandlungen von 1343 zeigen. Kaum war der erwähnte Streit um dieses Erbe geschlichtet, als die Rhäzünser Herren Walter, Christoffel und Heinrich IV. in eine neue Auseinandersetzung mit Graf Rudolph von Werdenberg-Sargans und den Herren von Schauenstein verwickelt wurden. (Bei den vier Brüdern ist nur bei Donat eigener Besitz nachzuweisen).

Unter diesen steten Kämpfen zwischen den Herren hatten damals die Untertanen nicht wenig zu leiden, denn die Fehden brachten oft grosse Unordnung und Rechtsunsicherheit, und mancher Herr mag damals geglaubt haben, nur noch mit grosser Strenge das Verlangen des Volkes nach mehr Freiheiten unterdrücken zu können. Dies führte da und dort zu Aufständen der Untertanen, zu ersten Gehversuchen einer demokratischen Bewegung des Volkes, das sich an Stelle der Herren auf die Bühne der Politik schwingen wollte. Diese neue Entwicklung zeigte sich auch in der bekannten Lugnezer Fehde, welche die Herren von Rhäzüns geschickt zu ihrem Vorteil auszunützen versuchten. 1352 schlossen sich nämlich die Untertanen der Grafen von Werdenberg-Heiligenberg im Gebiet der Gruob und des Lugnez gegen ihre Herren zusammen, unterstützt von den Herren von Belmont und den mit diesen verschwägerten Herren von Rhäzüns. Die Herren auf Seiten des aufständischen Volkes dachten dabei wohl in erster Linie daran, diesen Aufstand zur Vergrösserung ihrer Macht auf Kosten der Werdenberger benutzen zu können. Der Verlauf der Feindseligkeiten ist bekannt. Albrecht II. von Werdenberg zog mit einer Ritterschar gegen die Aufständischen, wurde aber am 12. Mai 1352 an den Abhängen des Mundaun bei Ilanz von den Lugnezern geschlagen. Die Fehde dauerte noch manche Jahre, endete dann aber um 1359 mit einer Demütigung der Werdenberger. So waren also die klug berechnenden Ulrich Walter von Belmont und Brüder von Rhäzüns Sieger geblieben. Der Vorteil der Rhäzünser war umso grösser, als sie auf das Erbe des mit ihnen verschwägerten kinderlosen Kampfgenossen, Ulrich Walter von Belmont, rechnen konnten, was später zu zeigen sein wird.

Wenige Jahre nach Abschluss der Lugnezer Fehde, um 1361, beteiligte sich Walter von Rhäzüns mit Ulrich Walter von Belmont, Heinrich von Montalt und Caspar von Sax wieder an einem Aufstand. Diesmal waren es die Leute aus dem Schams, Rheinwald und Safien, denen sie Unterstützung gegen Ursula von Werdenberg-Sargans und ihren Sohn Johann liehen, was den genannten Landschaften das Recht brachte, in ihren Bündnissen miteinander zu verbleiben.

Die Herren von Rhäzüns aber mögen bei dieser Gelegenheit eingesehen haben, dass die Unterstützung der Abfallbewegung in andern Herrschaften auch einmal die Lust nach Unabhängigkeit bei den eigenen Untertanen wecken könnte. Und so werden sie es damals als vorteilhaft erachtet haben, sich mit den Werdenbergern zwecks Wahrung gemeinsamer Herreninteressen gegenüber den Herrschaftsleuten auszusöhnen. Wie dem auch sei, es entstanden in jener Zeit verschiedene Verbindungen und Bündnisse zwischen den Rhäzünsern einerseits und den Werdenberg-Sargans und Heiligenberg andererseits. So vermählte sich Ulrich II. Brun, vom Volksmund auch „der Mächtige“oder der Gewaltigegenannt, um 1366 mit Elisabeth von Werdenberg-Heiligenberg, und 1367 ehelichte Ulrichs Schwester, Anna III. von Rhäzüns, den Grafen Johann von Werdenberg- Sargans. Gleichzeitig wurde 1367 ein Bündnis zwischen den Rhäzünsern und Graf Albrecht von Werdenberg-Heiligenberg geschlossen. Es gelang so Ulrich dem Gewaltigen, durch kluge Ausnutzung aller Vorteile sein Herrschaftsgebiet bedeutent zu vergrössern. So konnte er sich in der Folge der oben erwähnten Verbindungen mit dem Hause Werdenberg 1368 die Herrschaft Felsberg sichern. Alsdann benutzte Baron Ulrich auf schlaue und umsichtige Weise das Aussterben der Familien Montalt und Belmont, um seinen Besitz im Oberland zu vergrössern. Er erwarb sich 1378 aus der Erbschaft der Freiherren von Montalt die Herrschaft Grünenfels bei Waltensburg und das Dorf Schlans. Aus diesen beiden Erwerbungen und dem früheren Erbe der Herren von Fryberg bildete sich die spätere Herrschaft St. Georgenberg mit den Dörfern Waltensburg, Andest, Panix, Ruis, Seth und Schlans. Aus der belmontischen Erbschaft wusste der Freiherr Ulrich um 1380 auch das für ihn wichtige Dorf Ems und die gleichnamige Burg an sich zu bringen. Damit hatte dann die eigentliche Herrschaft Rhäzüns, in der allein die Freiherren die volle Landesherrschaft besassen, jenen Besitzstand erreicht, bei welchem sie als sogenanntes Rhäzünser Gericht“ bis zur neuen Kreiseinteilung verblieb, nämlich das Gebiet der Dörfer Rhäzüns, Bonaduz, Ems und Felsberg. 1383 kauften die Rhäzünser Freiherren von den Grafen von Werdenberg-Sargans noch Herrschaftsrechte und Leute am Heinzenberg mit Tschappina und Thusis, Safien, Tenna und Rechte in Vals. Endlich erwarb sich Ulrich Brun der Mächtige 1387 Burg und Edelherrschaft Tagstein bei Thusis.

Diese verschiedenen Besitzungen und Rechte im Domleschg und am Heinzenberg, die Ulrich II. beständig zu vergrössern trachtete, brachten ihn im Gegensatz zum Bischof von Chur, der sich hier in seiner Position gefährdet sah und daher dem Machthunger des Rhäzünsers energisch entgegentrat. Zuerst versuchte man, die Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht beizulegen. Doch als dieses zu Gunsten des Bischofs entschied, suchte Ulrich der Mächtige seine „Rechte“ mit den Waffen geltend zu machen, und so brach eine offene Fehde aus, in welcher beide Teile mit Mord, Totschlag und Einäscherung ihre Ziele zu erreichen suchten. Diese als Rhäzünser Fehde in der Geschichte bekannte Auseinandersetzung, die mit Unterbrechungen an die zwanzig Jahre bis 1411 dauerte, zog so weite Kreise, dass schliesslich auch die Grafen von Toggenburg, die Appenzeller und Glarner in die Streitigkeiten hineingezogen wurden. Der Krieg sollte aber endlich noch ganz andere Folgen haben. Brandschatzung, Raub und Plünderung und die daraus folgende allgemeine Rechtsunsicherheit hatten ein Stocken der landwirtschaftlichen Produktion und des Warenverkehrs, der gerade in diesen Gebieten erheblich war, zur Folge. So forderten die vom Kriege betroffenen Gerichtsgemeinden von den Herren die Beendigung der Feindseligkeiten und eine Rechtsordnung, die eine ungestörte Entwicklung von Handel und Landwirtschaft gewährleisten konnte. Die demokratische Bewegung, die wir schon bei der Lugnezer Fehde kennen gelernt haben, war so stark geworden, dass die Herren es für geraten ansahen, der Volksbewegung nachzugeben. Ohne Zweifel haben auch bei den Adeligen wirtschaftliche Überlegungen mitgespielt, denn wie sollten die Leute Zinsen und Zehnten, von denen der Adel ja hauptsächlich lebte, den Herren entrichten, wenn Haus, Stall, Vieh und Saaten verheert, zerstört oder geraubt wurden. So schlossen die Abgeordneten der Gerichtsgemeinden 1395 zu Ilanz unter Führung des Disentiser Abtes Johannes II. ein ewiges Bündnis, dem dann auch die Disentiser Gotteshausleute, Graf Albrecht von Sax und die Lugnezer Talleute sowie Ulrich der Mächtige von Rhäzüns und seine Leute beitraten. Sie verpflichteten sich zu dauernder Beseitigung der Selbsthilfe, gewährleisteten gegenseitigen Rechtsschutz, beschlossen, ein unparteiisches Gericht einzuführen, das Eigentum und die Verkehrswege zu sichern und sich gegenseitig innerhalb der Grenzen des Bundes  auf eigene Kosten militärisch zu unterstützten. Der Rhäzünser mag sich diesem Bund, der als Grundstein des Grauen Bundes gilt, umso lieber angeschlossen haben, als er in der Ilanzer Vereinigung eine gute Rückendeckung gegen den Bischof von Chur und ein rätisches Gegengewicht gegen dessen enge Bindung an Österreich erblicken konnte.

Als Ulrich II. Brun, der Mächtige, um 1415 seine Todesstunde nahen sah, konnte er sich rühmen, das Gebiet der Herrschaft zum höchsten je erreichten Besitzstand gebracht zu haben und als einer der mächtigsten Herren im Lande zu gelten. Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass er dieses Ziel nicht nur mit schlau berechender Politik, sondern auch mit roher Gewaltanwendung erreicht hat. Ulrich II. hinterliess eine Tochter, Margaretha, und drei Söhne, Hans I., Heinrich VI. und Ulrich III. Brun, die unter dem Ahorn zu Truns als Hauptherren neben dem Abte von Disentis und den Herren von Sax die Hand zum Schwur und ewigen Bund erhoben und damit ihrem Geschlecht für alle Zeiten ein bleibendes Denkmal setzen. Dass in diesem Bund von 1424 auch für das Rhäzünser Gebiet nicht nur die Herren, sondern auch die Herrschaftsleute etwas zu sagen hatten, zeigt uns die Rhäzüns betreffende Stelle im Bundesbrief. Es heisst dort: „….Hans, Hainrich und Uolrich, all dry gebrueder, fry herren ze Rutzüns, die dienstman, die edlen lüt, die gemaind in Safion, die gemaind Taennen, die gemaind uf Ubersaxen und gemainlich alle die lüt, sy sigend unser aigen lüt oder hinder saessen, waz under ünser herschaft gerichtten und gebieten gesessen sind und all ünser erben und nachkommen“.


Bild aus Terra Grischuna, 2/2007 Bergahorn von Trun (Ischi da Trun) neben der Caplutta Sontga Onna. Hier wurde am 16.5.1424 der Graue od. Obere Bund feierlich beschworen 

Welchen Einfluss Rhäzüns damals besass, geht schon aus der Tatsache hervor, dass, wie schon erwähnt, der Herr von Rhäzüns einer der drei Bundeshauptherren war. Diese Stellung schloss das Ehrenrecht in sich, zu den Wahlversammlungen des Bundes besonders vorgeladen und zur eigentlichen Wahlsitzung durch den Bundesschreiber und den Bundesweibel in Farben feierlich abgeholt zu werden. Mehr als dieses wog das Recht, das jeder der drei Hauptherren besass, nämlich einen aus Männern des eigenen Herrschaftsgebietes bestehenden Dreiervorschlags für die Wahl des Landrichters, der als Bundeshaupt den Bund nach aussen vertrat und dem Bundesgericht vorstand, der Bundesversammlung vorzulegen. Wenngleich nun die Söhne Ulrichs II. damit eine beachtliche Stellung einnehmen konnten, erreichten sie doch nie das Format ihres steitbaren Vaters. Erst Jörg, der Sohn jenes im Bundesbrief erwähnten Heinrich V. und Enkel des grossen Ulrich II., machte wieder von sich reden, allerdings auf recht unrühmliche Art und Weise. Nachdem um 1439 seine beiden Oheime, Hans I. und Ulrich III. Brun, ohne männliche Nachkommen gestorben waren, wurde er bald Alleinherrscher der ganzen rhäzünserischen Herrschaft und als solcher der mächtigste weltliche Herr in Bünden. Statt nun seine Stellung dazu zu benützen, in seiner Herrschaft Frieden und Wohlfahrt zu fördern und als Schiedsrichter die Streitigkeiten fehdelustiger Nachbarn zu schlichten, mischte er sich grundlos in ein Streit derselben, brachte damit den ganzen Grauen Bund in Gefahr und zog sich selber grossen Schaden, ja fast das völlige Verderben zu. Die Ereignisse, die den Rhäzünser an den Rand des Ruins brachten, hat die Geschichtsschreibung unter dem Namen „Schamser Krieg“, den es kurz zu schildern gilt, zusammengefasst.

Die Untertanen des Grafen von Werdenberg-Sargans im Schams waren 1424 ungeachtet der feindseligen Gesinnung ihres Herrn gegenüber dem Grauen Bund ohne dessen Zustimmung als Bundesgenossen in Trun aufgetreten. Der Werdenberger griff gegen diese Unbotmässigkeit seiner Leute zur Gewalt und verklagte sie auch wegen Ungehorsam beim Kaiser, der ihnen umsonst befahl, ihre Pflichten als Untertanen besser zu erfüllen. Als selbst der Kirchenbann, mit dem der Churer Bischof 1431 die Schamser belegte, nichts nützte, brachte schliesslich eine Vermittlung der Eidgenossen und des Grauen Bundes einige Ruhe. 1450 starb Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans und seine Söhne traten die Herrschaft an. Sobald ihnen der Bischof nach des Vaters Tod die von diesem innegehabten Lehen erneuert hatte, dachten sie daran, die Schamser und andere Untertanen Gehorsam zu lehren und sie zu pünktlicher Abgabe der Zinsen und Zehnten anzuhalten. Sie setzten im Schams ihren Schwager, Hans von Rechberg, einen rücksichtslosen Draufgänger, als Vogt ein. Sein strenges Regiment erbitterte das Volk, er musste fliehen und die Landschaft drohte abzufallen. Die jungen Werdenberger hoffen nun, mit einem Handstreich ihre Macht im Schams zu festigen. Sie verbündeten sich mit dem Bistumsverweser Heinrich von Hewen und dem Freiherrn von Rhäzüns. Die Verschwörung wurde vom Volke der schwarzen Kleidung der Ritter wegen der Schwarze Bund genannt. Bei Nacht führte Rechberg seine Truppen über den Kunkels, durch das Gebiet des mit ihm gemeinsame Sache machenden Rhäzünsers und über den Heinzenberg ins Schams hinein. Er konnte die Bärenburg besetzen. Da mahnten die überfallenen Schamser gemäss Bundesbrief ihre Bundesgenossen zur Hilfe. Den rasch herbeigeeilten Hilfsmannschaften gelang es, Rechenberg zu besiegen. Dann brachen sie die dem Werdenberger gehörenden Burgen und Schlösser im Domleschg. Der Krieg endigte in Sargans, wo 1452 auch der Schiedsspruch gefällt wurde. Die Werdenberger sahen ihre Besitzungen im Hinterrheintal gesichert, mussten aber ihre Untertanen als Bundesgenossen des Grauen Bundes anerkennen und versprechen, die gebrochenen Burgen nicht wieder aufzubauen. Auch die Besitzungen des Freiherrn Jörg von Rhäzüns suchte man heim. Er selber wurde auf seinem Schloss gefangen genommen und nach Valendas geführt, wo man ihm den Prozess machte. Man warf ihm Eidbruch vor und beschuldigte ihn gar, die Brechung des Bundes mit beabsichtigt zu haben, wie aus dem folgenden Bericht hervorgeht. „… und sind hin und her etliche gsin die graffen warend, die wurfen sich zusamen und understunden sich den pundt zu brechen, und die wurdend der schwarze Hauffen genant, darumb dass sie den grauen pundt zerbrechen wolltend. Zu diesem schwarzen Hauffen soll sich der obgedeutete Herr von Räzüns auch geworffen und ihren fürnemmen geduldet haben.“  


Dretgira nauscha da Valendau, zwischen 1452 und 1457 

Wie die Überlieferung nun erzählt, wurde er in Valendau (Valendas) für seine Schuld zum Tode verurteilt. Als der nach der Sage wohlbeleibte Herr fürchtete, der Scharfrichter werde ihn nicht mit einem Streiche töten können, soll dieser zum Beweis der Schärfe des Schwertes ein Haar gegen dessen Schneide geblasen haben, sodass es vom blossen Anhauch zerschnitten wurde. Der Freiherr wurde dann aber, wie der Volksmund weiter berichtet, sozusagen in letzter Minute durch die Klugheit seines alten Dieners gerettet. Dieser trat vor Richter und Volk und meldete, es sei der letzte Wunsch seines Herrn, das Volk, das ihm alle Zeit so lieb gewesen sei, vor seinem nahen Tode nochmals fröhlich zu sehen. Man möge dem Verurteilten deshalb gestatten, seine alten Freunde und Bundesgenossen noch ein letztes Mal mit Speise und Trank zu „traktieren“.Was das Dorf an Köstlichkeiten barg, wurde nun aufgetragen und bald bedauerte die weinselige Menge den in Aussicht stehenden Verlust eines so generösen Freiherrn. Der kluge Diener aber liess die Zeit nicht ungenützt verstreichen und verfehlte nicht, dem Volke klar zu machen, dass sein Herr eigentlich wider Willen ein Opfer ränkevoller Verführungskunst sei. Als dann endlich der Verurteilte mit kummervollem Gesicht selber erschien, wurden die Herzen weich und bald war der Freiherr von denselben Kriegern, die ihn verurteilt, wieder freigesprochen und schwor auf der Stelle dem schwarzen Bündnis für immer ab. Diesem Schwur blieb er dann auch bis zu seinem Tode, der am 6. März 1458 erfolgte, treu. Als der letzte Spross des alten Freiherrengeschlechtes ist er in der St. Pauls-Kirche in Rhäzüns, wie es die Überlieferung will, mit Schild und Helm begraben geworden.



Es waren zwei Männer, die sich um das grosse Erbe des letzten Rhäzünsers bewarben. Graf Georg von Werdenberg-Sargans-Ortenstein, der Anna IV., die Tochter des letzten Rhäzünsers geheiratet hatte und Graf Jost Niklas von Hohen-Zollern, dessen Mutter, Ursula II., eine Schwester Jörgs gewesen war. Der Werdenberger setzte sich sofort in den Besitz der Herrschaft und verweigerte dem Grafen von Hohen-Zollern die Herausgabe des Erbteils. Graf Jost Niklas wandte sich darauf an das Gericht des Grauen Bundes, dem Bischof v. Chur sowie dem Bischof v. Konstanz, die ihm nach langem Rechtsstreit zu seinen Rechten verhalfen. Er erhielt die eigentliche Stammherrschaft mit den Dörfern Rhäzüns, Bonaduz, Ems und Felsberg nebst den oberländischen Besitzungen, St. Georgenberg mit den Dörfern Waltensburg, Andest, Seth, (Siat) Schlans und Ruis, sowie Obersaxen, Tenna und Rechte im Lugnez. Es waren dies alles Gebiete, die seine Mutter schon 1458 geerbt hatte. Der Rest des Besitzes, das heisst die Herrschaft Heinzenberg mit Tagstein, Thusis und Tschappina sowie Safien, ging an den Werdenberger und es blieben dem von Hohenzollern Graf nur noch die Erbangelegenheiten mit den Nachkommen seiner Tante Menta zu Regeln. Das Erbe der Freiherren von Rhäzüns.


Das Erbe der Freiherren von Rhäzüns. Bild aus: Wappenbuch des Kantons Graubünden. 

Übrigens: Keine andere Dynastie ist mit dem Schicksal Deutschlands enger verknüpft als die von Hohenzollern. Fürsten, Könige und Kaiser sind aus dem Geschlecht hervorgegangen. Also waren auch die Nachkommen von Gräfin Ursula II. von Rhäzüns, die aus der Familie der Freiherren von Rhäzüns stammt, blaublütig.  M.s.u. 32 Verwaltung und Politik; Anhang: 56. Verschiedene Geschichten


Hohenzollern 

Der neue Herr von Rhäzüns, Jost Niklas, war damals ein angesehener Mann, der sich zuden Freunden der Habsburger zählen durfte, da er am Hofe des Herzogs Albrecht von Österreich seine Jugend verlebt hatte. Aus den Lehen- und Zehntenrödeln und aus andern Schriftstücken ergeben sich die nicht unbedeutenden Rechte, die der Graf damals in seiner rhäzünserischen Stammherrschaft besass. In den ursprünglich zur Burg gehörenden beiden Dörfern Rhäzüns und Bonaduz hatte der Herr von seinen Eigenleuten das Recht auf die Fasnachtshenne, den Frondienst und auf das so genannte „Besthaupt“,das heisst auf die Abgabe des schönsten Stückes Grossvieh durch die Familie beim Tode des Hausvaters.

Sodann flossen ihm folgende Abgaben zu: 1.an Zehnten in Rhäzüns: der Wert von 50 rheinischen Gulden und in Felsberg 20 Scheffel Korn;   2. An Erblehenszinsen in Rhäzüns: 38 Scheffel Korn und Käse, in Bonaduz 3 Gulden und 18 Schilling, in Felsberg 27 Scheffel Korn und 22 Käse, in Ems 30 Pfund Pfeffer, 19 Scheffel Korn und 22 Käse;   An sonstigen Grundzinsen: in Rhäzüns 53 Scheffel Korn, in Bonaduz 27 Scheffel Korn und 4 Gulden. Dazu besass er selbstredend in der eigentlichen Herrschaft die ihm zukommende Gerichtsbarkeit und die aus der Territorialherrschaft entspringenden Regalien der Jagd und Fischerei. Aber die verschiedenen Lasten der Leute konnten im Laufe der Zeiten doch erheblich gemildert werden. Daneben hatten die Gemeinden durch das Recht eines Dreiervorschlages bei der Bestellung des Ammanns oder Gerichtsvorsitzers und durch die Wahl der Beisitzer die Möglichkeit, selber am politischen Leben teilzunehmen.

Der mit den oben beschriebenen Rechten ausgestatte neue Herr, Graf Jost Niklas, scheint nach allen Berichten, die wir besitzen, ein angenehmer und volkstümlicher Mann gewesen zu sein, der aber bei Antritt der Herrschaft immerhin von den Gemeinden die Huldigung und den Gehorsamsschwur verlangte. Alle Herrschaftsleute, freie und unfreie, huldigten, mit Ausnahme derjenigen von Ems und Obersaxen. Der Graf wandte sich an das Bundesgericht in Truns, welches entschied, dass „die von Emsp… hulden und schwerensollend, … auch alles das zutunde schuldig sein, das Sy einer Herrschaft von Räzüns von Rechtswegen zuthunde schuldig gewesen sind“. Auch die Obersaxer wurden vom Gericht angewiesen,zu huldigen und zu schwören, denn es hiess ja im Bundesbrief:„Item wir habind och verhaissen und gelopt und geschworen, ainem jeclichen herren … sölind lausen belieben by dem sinen …. By allen iren rechten, nützen, zinsen und aigenschaft darvon und guoten gewonhaitt har ist komen.“  

Das Gericht mochte bei diesem Urteil auch erwogen haben, dass man vom neuen Bundesherr Achtung und Schutz der Gemeinderechte nur dann erwarten durfte, wenn man ihm alle seine Rechte zugestand, die er als rechtlicher Nachfolger der alten Rhäzünser Freiherren für sich beanspruchen durfte. So beschwor dann Graf Jost Niklas seinerseits auch den Trunser Bund und war damit rätischer Pundtsmann geworden. Für die Achtung, die er in seiner Stellung bald genoss, zeugt die Tatsache, dass er mehr als einmal als Vorsitzender eines Schiedsgerichtes Streitigkeiten zwischen dem Churer Bischof Ortlieb von Brandis und den Herren von Planta sowie zwischen dem nämlichen Kirchenfürsten und dem Herzog Sigmund von Österreich schlichten sollte. Auch später bat man ihn in wichtigen Dingen um seine Vermittlung. Da er 1468 durch einen Bundesgerichtsentscheid den streitigen Erbteil seiner Verwandten aus der Nachkommenschaft seiner Tante Menta auskaufen konnte, war er endlich Alleinherr der Herrschaft. Dennoch lag der Schwerpunkt seiner Interessen nicht in Bünden, sondern in Schwaben, wo sich seine Stammgüter und sein Familienschloss befanden und wo auch seine Söhne, Eitelfritz II. und Friedrich, der Bischof von Augsburg, lebten. Wenn er jedoch in Bünden Einfluss haben wollte, musste er als Hauptherr des Grauen Bundes persönlich bei den Verhandlungen in Truns erscheinen, andererseits aber forderten Kriegshandlungen und andere wichtige Ereignisse stets seine Anwesenheit in der schwäbischen Heimat. So entschloss er sich schliesslich, seine Besitzungen in Bünden zu veräussern. 1470 verkaufte er einige Meierhöfe und Einkünfte im Lugnez, die zur Herrschaft Rhäzüns gehörten. Am 2. Juni 1472 bot er Burg und Herrschaft St. Georgenberg um 1200 rheinische Gulden Bischof Ortlieb von Brandis in Chur zum Verkauf an, mit dem Vorbehalt des Wiederverkaufs- und Lösungsrechtes. Schon im gleichen Jahre machte er von diesem letzteren Recht Gebrauch, da er im Abte von Disentis einen Käufer gefunden hatte, der ihm für die gleiche Herrschaft 1800 rheinische Gulden bot. Dadurch geriet die Herrschaft nun in eine gewisse Doppelstellung. Sie wurde nämlich nicht zum Hochgericht Disentis geschlagen, sondern blieb in Bezug auf Wahlen im Bund beim Hochgericht Rhäzüns.

Pfandinhaber: 1473 verkaufte nun Graf Jost Niklas von Zollern auch noch die eigentliche Herrschaft Rhäzüns nebst Obersaxen und Tenna an Konradin von Marmels, behielt sich aber auch hier das ausdrückliche Rückkaufsrecht vor, und seine Söhne stellten dann einen neuen Reversbrief aus, in dem sie nicht nur an den früheren Widerlösungsbedingungen festhielten, sondern noch neue und genauere hinzufügten. Was sie damit beabsichtigten, wird aus ihrer Stellung, die sie im Reiche besassen, ziemlich deutlich ersichtlich. Der eine der beiden Brüder, Graf Eitelfritz II., war der „Vertraute und Rath“des Kaisers Maximilian I. Als solcher musste er um die traditionelle Politik Österreichs wissen, die darauf ausging, in Bünden der Pässe wegen immer fester Fuss zu fassen und die daher in der Rhäzünser Herrschaft, welche gleichsam Schlüssel zu wichtigsten Pässen war, eine glückliche Erwerbung sehen musste. Der Graf von Zollern aber, von Haus aus ein Schwabe, sah es wegen des drohenden Schwabenkrieges wohl für geraten, diese bündnerischen Besitzungen aufzugeben und auf diese Weise ein gutes Geschäft zu machen. So machte er vom Widerkaufsrecht Gebrauch und tauschte 1497 die Herrschaft Rhäzüns gegen die Herrschaft Haigerloch in Schwaben, die ihm Kaiser Maximilian für Rhäzüns abtrat. Graf Eitelfritz machte damit einen sehr guten Handel, denn während Rhäzüns nach den Verträgen von 1497 den Wert von 7000 Gulden hatte, wurde Haigerloch auf 60`000 Gulden geschätzt. Für den Kaiser aber wog der politische Vorteil die Differenz von 53`000 Gulden leicht auf.

Vermählungstaler in Gold, 1479 geprägt auf die Hochzeit (18. August 1477) des Sohnes von Kaiser Friedrich III., Maximilian I. – Etatis 19 – (im Alter von 19 Jahren), mit der Tochter des in der Schlacht von Nancy erschlagenen Herzogs Karl der Kühne von Burgund, Maria – Etatis 20 – (im Alter von 20 Jahren).


Bild und Text aus der Jubiläumsschrift: Die Herrschaft Rhäzüns, 150 Jahre Freiheit aus dem Jahre 1969 

Der Herzog von Österreich u. Burgund und Kaiser Maximilian I. tauschte 1497 seine Herrschaft Heigerloch in Schwaben gegen die dem Grafen Eitel Friedrich von Zollern gehörende Herrschaft Rhäzüns. Der Graf von Zollern hatte die Herrschaft Rhäzüns von seiner Frau Ursula geerbt, der Schwester des 1458 verstorbenen letzten Freiherrn von Rhäzüns. Maximilian I. starb 1519. Er war, wie sein Vater, ein Gegner der Eidgenossen.   

Maria, Erbin von Burgund und Brabant, starb jung (1457 - 1482) an den Folgen eines Reitunfalles. Ihr Sohn war Herzog Ferdinand, ihr Vater Kaiser Karl V. Die Verlobung Marias mit Maximilian erfolgte an Ostern – am 15. April – 1476 in der Kathedrale von  Lausanne, als Herzog Karl von Burgund vor der Schlacht bei Murten bei Lausanne gerade seine in der Schlacht bei Grandson geschlagenen Truppen reorganisierte. Gleichzeitig mit der Verkündigung der Verlobung im bei Lausanne gelegenen burgundischen Feldlager proklamierte Herzog  Karl den soeben abgeschlossenen Frieden zwischen Burgund und Friedrich III.  

Kaiser Maximilian beliess von 1473 bis 1555 die Herrschaft Rhäzüns vorläufig im Pfandbesitz des Conradin von Marmels, der an der Calven mit seinen Söhnen auf bündnerischer Seite tapfer und mit Auszeichnung kämpfte, obwohl der Kaiser sein Lehensherr war. M.s.u. 38. Schlacht an der Calven (1499), Schlacht bei Ems und Umgebung (1799)


Maximilian I., römisch-deutscher König und Kaiser (Ausschnitt aus einem Gemälde von Albrecht Dürer, 1519 Wien, Kunsthistorisches Museum

Auch unterstützten die Herren von Marmels die Freiheitsbegehren ihrer Herrschaftsleute, wo immer dies möglich war, doch hatten sie dabei nicht immer den gewünschten Erfolg. Dass in der Herrschaft trotzdem für Ordnung gesorgt war, zeigt eine für das Herrschaftsgebiet aufgestellte Frevelordnung aus der Zeit um 1500. Darin wird unter anderem auch jener mit Busse bedroht, der „überbautoder übermäht, einem Andern ins Haus läuft, Sturm läuten hört und nicht läuft, dem Andern absagt an Laib und Gut oder einen, der solches tut, hauset, und ihm zu essen gibt“ usw. Bald aber wurden die Marmels der unangenehmen Doppelstellung überdrüssig, und so verpfändete oder verkaufte Kaiser Maximilian in der Folge die Herrschaft nacheinander an die Familien Stampa (von 1555 bis 1558), Planta (von 1558 bis 1676) und Travers (von 1676 bis 1696). Unter all diesen Inhabern kam es oft zu Streitigkeiten mit den Herrschaftsleuten, welche nur mit immer grösseren Zugeständnissen, besonders in materieller Hinsicht, zur Ruhe gebracht werden konnten.

Österreichische Administratoren: Die Lage der Dinge wurde erst erträglicher, als Kaiser Leopold I. 1695 die Herrschaft einlöste und sie durch österreichische Administratoren direkt verwalten liess. Das Verhältnis zwischen diesen Administratoren und den Gemeinden der Herrschaft wurde 1696 und 1698 durch Verträge geordnet, die manche Erleichterung brachten. So verschwand die für gewisse Leute noch bestehende Leibeigenschaft so gut wie ganz. Der Kornzehnte wurde auf den Fünfzehnten reduziert, von dem überdies die Hälfte in Geld abgegeben werden konnte. Der Pfefferzins der Gemeinde Ems wurde in eine Geldleistung umgewandelt. Rhäzüns und Bonaduz hatten auf des Weibels Begehren nur noch „ein Tagwärch“ zu verrichten, wobei aber die Herrschaft für Speise und Trank aufkommen musste. Felsberg musste beim Wimmeln noch ein Tagwerk leisten. Ems wurde von solchen Diensten frei. Die Herrschaftsleute verstanden es in der Folge immer besser, sich solche Lasten vom Leibe zu schaffen. Doch schliesslich ging es ja Österreich nicht so sehr um die Einkünfte, die damals kaum zur Deckung der Unkosten hinreichten, sondern um die Aufrechterhaltung des österreichischen Einflusses in Bünden.

Dieser Einfluss musste von Rhäzüns aus gesichert werden. Der jeweilige Verwalter, der zeitweise auch zugleich österreichischer Gesandter bei den Drei Bünden war, galt als beglaubigter Vertreter des Kaisers und musste so als Hauptherr den Bundesbrief von 1424 beschwören, hatte aber, wie schon erwähnt, auch das Recht, alle drei Jahre für die Wahl des Landrichters einen Dreiervorschlag zu unterbreiten. Er genoss in den Ratssitzungen von Truns Sitz und Stimme, und wenn allgemeine Landesfragen der Drei Bünde besprochen wurden, musste man stets auch auf den Herrn von Rhäzüns, den Kaiser, Rücksicht nehmen. Es erstaunt nicht, dass alle diese Vorrechte nicht unbestritten blieben, denn man konnte sich in Rätien nicht vorstellen, wie ein Landrichter-Wahlvorschlag eines kaiserlichen Beamten mit den „Freiheiten und altenBräuchen“ des Grauen Bundes zu vereinen sei. So kam es u. a. 1701 dazu, dass die Ratsboten den als verbindlich geltenden Dreiervorschlag des Rhäzünser Hauptherrn, damals Baron Anton von Rost, einfach missachteten und ihr Bundeshaupt ausserhalb dieses Vorschlages erkoren. Österreichische Proteste und lange Verhandlungen waren die Folge, und die Gemeinden aller drei Bünde sprachen sich schliesslich doch für die Zulassung des Administrators aus, der nun fortan ungehindert die Funktionen eines Hauptherrn ausüben konnte. So nahmen die Rhäzünser Administratoren stets tätigen Anteil am politischen Geschehen im Grauen Bund und versuchten natürlich vor allem, nur österreichischen Parteigängern zu den höchsten Ämtern und Ehren zu verhelfen, um damit die kaiserliche Partei in Bünden zu stärken und die Front der Franzosenanhänger zu schwächen. Dass sie dabei oft zu zweifelhaften Mitteln griffen und nach damaligem Brauch ihren Wünschen mit reichlichen Geldspenden Gehör verschafften, erstaunt nicht, denn das taten in dieser Zeit alle jene, die sich in Bünden Einfluss sichern wollten. Doch konnten die Administratoren auch massiv werden; so drohte 1704, als das Vorschlagsrecht des Rhäzünsers wieder angefochten wurde, Baron von Rost, man könne den Rechten des Administrators schon durch eine Korn- und Salzsperre zum Siege verhelfen, wenn sich dies als nötig erweisen sollte. Und als es 1727 darum ging, gegen die im Oberland stärker werdende Franzosenpartei vorzugehen, scheute sich der damalige Verwalter von Rhäzüns und österreichische Gesandte bei den Drei Bünden, Baron Heinrich von Riesenfels, nicht zu versuchen, „mit reichlich Speise und Trank“die Gemeindestimmen für die Sache Österreichs zu gewinnen.

Das Schloss der alten Freiherren war während der österreichischen Zeit auch mehr als einmal Zufluchtsstätte für bündnerische Politiker, die wegen ihres allzu kaiserfreundlichen Kurses von der Franzosenpartei verfolgt wurden. So gewährte Graf Paris von Wolkenstein 1738 dem aus dem Hochgericht Disentis von der Franzosenpartei verbannten Landrichter Johann Ludwig von Castelberg Zuflucht und ermöglichte es ihm, von dieser sicheren Warte aus das politische Leben zu beobachten und das Erstarken der österreichischen Partei abzuwarten. Auf diese Weise gelang es Österreich dank dieser wichtigen Position, die es in Rhäzüns hatte, seine Stellung im Oberen Bund bis Ende des 18. Jahrhunderts nahezu unangetastet zu erhalten.

Die neue Zeit, die 1789 mit der Französischen Revolution anbrach, machte sich mit ihren Ideen auch im alten Freistaat bemerkbar. Am anfälligsten zeigten sich das bündnerische Untertanenland Veltlin und die Herrschaft Rhäzüns, wo zum Teil noch recht undemokratische Zustände herrschten. Bald schon wurden im ganzen Grauen Bund die Vorrechte der Hauptherren von Rhäzüns, Disentis und Sax als undemokratisch angegriffen, und es dauerte nicht lange, da ging auch eine gewaltige antiösterreichische Bewegung durchs Land, die viele Anhänger des Kaisers zur Flucht zwang und sogar den österreichischen Geschäftsträger und Verwalter von Rhäzüns veranlasste, seinen Sitz vorübergehend nach Feldkirch zu verlegen. Wohl gelang es Österreich, seine Rechte in Rhäzüns vorläufig sicher zu stellen, doch als Napoleon Bonaparte 1795 seinen Siegeszug durch die Lombardei antrat, dachten die Anhänger Frankreichs daran, den kaiserlichen Einfluss in Bünden diesmal mit Hilfe des Korsen auszuschalten. Als dann endlich Bonaparte das Veltlin zur Lombardei schlug, betonte Österreich ganz deutlich seine Absicht, ohne weitere Truppen in die Drei Bünde einmarschieren zu lassen, wenn sich dies zum Schutze der Herrschaft Rhäzüns als nötig erweisen sollte. Der kaiserliche Vertreter in der Herrschaft versuchte alles, um bei den Herrschaftsleuten das Wohlwollen gegenüber Österreich wach zu halten. So verwandte er sich beim Kaiser für die Gemeinden der Herrschaft, welche baten, die Zehnten und andere Feudallasten gegen den Verzicht auf die Brotspende, welche der Herrschaftsinhaber seit 1696 den Dorfarmen von Rhäzüns und Bonaduz jeden Freitag gewährte, austauschen oder aber mit einer festen Entschädigungssumme auskaufen zu dürfen. Als schliesslich die französische Regierung mit allen Mitteln den Anschluss Bündens an die unter totalem Einfluss Frankreichs stehende Schweiz betrieb, die Gemeinden des Freistaates dies aber ablehnten, sah Österreich seine Chance gekommen.Aus dem Trunserbund von 1424 und aus der Erneuerung des Bundesbriefes von 1544 leitete es ein Hilfsversprechen des Kaisers zugunsten Bündens ab und so besetzten die österreichischen Truppen im Oktober 1798 den alten Freistaat. In den folgenden Kämpfen zwischen Frankreich und Österreich wurde Bünden Kriegsschauplatz und musste abwechslungsweise den Einmarsch französischer und kaiserlicher Truppen dulden. Schliesslich siegten die Franzosen, sodass das Land 1803 als Kanton Graubünden zur Schweiz kam.

 

Die neue Verfassung der Mediation unterstellte die Herrschaft Rhäzüns der Territorialhoheit des Kantons. Damit fielen aber auch die politischen Vorrechte des Kaisers als Herr von Rhäzüns und Hauptherr des Grauen Bundes dahin, Österreich anerkannte die Abschaffung dieser politischen Rechte allerdings nicht, und auf jeden Fall war die „ökonomische Herrschaft“ mitdem Recht auf Zinsen und Zehnten ja noch immer in österreichischen Händen. Der Kaiser war aber nur gegen eine „angemessene Entschädigung“bereit, auf diese wichtige Landschaft und alle mit deren Besitz verbundenen Rechte zu verzichten. Die Verhandlungen über die Entschädigung führten aber zu keinem Ergebnis. Als dann Napoleon nach seinem grossen Siegeszug durch Europaseinen Gegnern den Frieden diktieren konnte, verlangte er von Österreich 1809 im Frieden von Wien die Herausgabe der Herrschaft Rhäzüns, die nun in französischen Besitz überging. Aber das französische Gastspiel auf Schloss Rhäzüns dauerte nur kurze Zeit, 1814 wurde der Kaiser der Franzosen in der Völkerschlacht von Leipzig durch die verbündeten Mächte geschlagen und in der Folge wurden alle ehemaligen Verträge und Friedensschlüsse mit Frankreich ausser Kraft erklärt und somit fiel auch Rhäzüns wieder an Österreich zurück. Doch konnte diese Neuordnung nur für den Augenblick Geltung haben, denn die endgültige Fassung der neuen Landkarte Europas hatte der Wienerkongress zu bestimmen. Kraft dieser Wiener Kongressakte von 1815 kamen das Veltlin, Bormio und Chiavenna als strategisch wichtige Grenzlandschaften zur österreichischen Lombardei. Graubünden erhielt für diesen Verlust die Herrschaft Rhäzüns. 5  M.s.u. 32. Die Verwaltung u. Politik